Common use of Abtretung, Verpfändung Clause in Contracts

Abtretung, Verpfändung. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Abtretung, Verpfändung. 7.2.1 Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werdenwer- den. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Abtretung, Verpfändung. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne oh- ne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Abtretung, Verpfändung. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zu- stimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: deutsches-ehrenamt.de

Abtretung, Verpfändung. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zustim- mung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: slp-vermittlerportal.de