Abtretung, Verpfändung. Konten können auf Anweisung gesetzlich legitimierter Organe ge- pfändet werden. Die vertragliche Abtretung oder Verpfändung von Guthaben ist ausgeschlossen.
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Abtretung, Verpfändung. Konten können auf Anweisung gesetzlich legitimierter Organe ge- pfändet gepfändet werden. Die vertragliche Abtretung oder Verpfändung von Guthaben ist ausgeschlossen.
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