Abtretung von Rechten Musterklauseln

Abtretung von Rechten. 1.9.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung von REIMER SYSTEMHAUS abtreten. 1.9.2 REIMER SYSTEMHAUS ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. REIMER SYSTEMHAUS wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. 1.9.3 REIMER SYSTEMHAUS ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet REIMER SYSTEMHAUS weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von REIMER SYSTEMHAUS an.
Abtretung von Rechten abtreten oder übertragen. Ziffer 3 bleibt unberührt. PPS EU kann ihre Rechte oder Vorteile jederzeit an Dritte abtreten oder übertragen. PPS EU kann auch ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Unternehmen auf Dritte übertragen. PPS EU wird das Unternehmen über eine solche Übertragung jedoch innerhalb angemessener Frist informieren.
Abtretung von Rechten. 1) Leistet eine Vertragspartei oder die von ihr bestimmte Stelle (im Fol- genden als "entschädigende Partei" bezeichnet) eine Zahlung aufgrund einer Entschädigung oder Bürgschaft für eine Investition eines Investors (im Fol- genden als "entschädigte Partei" bezeichnet) im Gebiet einer anderen Ver- tragspartei (im Folgenden als "Gastpartei" bezeichnet), so erkennt die Xxxx- partei Folgendes an: a) die Abtretung aller Rechte und Ansprüche in bezug auf solche Investi- tionen an die entschädigende Partei und b) das Recht der entschädigenden Partei, alle diese Rechte und Ansprüche aufgrund einer Übertragung auszuüben und durchzusetzen. 2) Die entschädigende Partei hat unter allen Umständen Anspruch auf a) dieselbe Behandlung in bezug auf die Rechte und Ansprüche, die sie auf- grund der Abtretung nach Abs. 1 erworben hat, und b) dieselben Zahlungen aufgrund solcher Rechte und Ansprüche, die zu erhalten die entschädigte Partei aufgrund dieses Vertrags in bezug auf die betreffende Investition berechtigt war. 3) In einem Verfahren nach Art. 26 darf eine Vertragspartei nicht als Ein- wand, als Gegenforderung, als Ausgleichsforderung oder mit irgendeiner anderen Begründung geltend machen, dass eine Entschädigung oder ein sonstiger Ausgleich für den gesamten behaupteten Schaden oder einen Teil davon im Zuge eines Versicherungs- oder Gewährleistungsvertrags geleistet wurde oder geleistet werden wird.
Abtretung von Rechten. Das Unternehmen darf Rechte und/oder Vorteile aus der Vereinbarung mit PPT ohne Zustimmung von PPT nicht abtreten oder über- tragen. Ziffer 3 bleibt unberührt. Das Unternehmen haftet so lange, bis alle Karten, die für es ausgestellt wurden, entweder endgültig gesperrt oder abgelaufen sind und alle Beträge, die nach dem Vertrag zwischen dem Unternehmen und PPT von dem Unternehmen bezahlt werden müssen, bezahlt sind. PPT kann ihre Rechte und Vorteile jederzeit abtreten wird das Unternehmen über eine solche Übertragung jedoch innerhalb angemessener Frist durch Edenred informieren. PPT kann ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Unternehmen auf Dritte übertragen.
Abtretung von Rechten. 1.9.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten. 1.9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
Abtretung von Rechten. Der KN stimmt einer Abtretung aller oder auch einzelner Rechte (insbesondere auch der Übertragung des Eigentums am DO) der BANK aus diesem Vertrag und der dafür erforderlichen Weitergabe der Daten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis ausdrücklich zu.
Abtretung von Rechten. Der LN stimmt einer Abtretung aller oder auch einzelner Rechte (insbesondere auch der Übertragung des Eigentums am LO) des LO aus diesem Vertrag und der dafür erforderlichen Weitergabe der Daten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis ausdrücklich zu.
Abtretung von Rechten. Der Mietverk‰ufer ist berechtigt, alle oder einzelne Rechte (insbesondere auch das Eigentumsrecht an den Mietkaufobjekten) aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Abtretung von Rechten. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit schriftlich bei der Gesellschaft beantragen, die aus dem Vertrag erwachsenden Rechte ganz oder teilweise zu übertragen. Sollte ein Recht auf Erwerb der Leistung durch Annahme durch den Bezugsberechtigten entstanden sein, hängt die Ausübung des Rechts auf Abtretung von der Zustimmung des akzeptierenden Bezugsberechtigten ab. Die Übertragung wird in einem Nachtrag festgehalten, der die Unterschrift der Gesellschaft, des Versicherungsnehmers und des Abtretungsempfängers trägt. Die Zustimmung des Versicherten ist ebenfalls erforderlich. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht bei Altersvorsorgeversicherungen.
Abtretung von Rechten. Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von FWPORTAL ist ausgeschlossen.