Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 27.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. a) Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners Ver- tragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Eine solche Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigertkann nur aus triftigen Gründen verweigert werden.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 26.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, noch übertragen noch oder verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 13.1. Rechte und Pflichten Pfiichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des der Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird darf nicht ohne sachlichen Grund verweigertverweigert werden.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. a.) Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen übertra- gen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 11.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird darf nicht ohne sachlichen Grund verweigertverweigert werden.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 14.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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