Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Samples: General Terms and Conditions for Procurement and Maintenance of It Hardware and Software, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 27.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. a) Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners Ver- tragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbe Dienstleistungen
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. a.) Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Eine solche Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigertkann nur aus triftigen Gründen verweigert werden.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte der iQual weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen noch oder verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.Änderungen und Ergänzungen der AGB und der Verträge
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 26.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, noch übertragen noch oder verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 14.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen übertra- gen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 11.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird darf nicht ohne sachlichen Grund verweigertverweigert werden.
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