Common use of Abweichungen von der vereinbarten Nutzung Clause in Contracts

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der Vias Rail GMBH – Allgemeiner Teil, www.sweg.de, www.rurtalbahn.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen allge- meinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter kon- kreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart ver- einbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich ge- setzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, assets.new.siemens.com

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen allge- meinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon da- von beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Index: Abteilung Infrastruktur Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil Stand: 18.07.2019 F01 V01 D01 Gültig ab: 15.12.2019 Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.ohe-ag.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen allge- meinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter kon- kreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart ver- einbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. i.V.m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceein Richtungen

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 24 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG 1 EIBV nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.bw-krefeld.net

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen zwi- schen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 24 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG 1 EIBV nichts anderes anders geregelt ist. Die Haftung Haf- tung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte Min- derungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.rrt.container-terminal.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern Index: Infrastruktur Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil Stand: 20.12.2021 F01 V01 D01 Gültig ab: 01.01.2022 zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.sinon-gmbh.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten VertragsparteiVertragspar- tei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.go-ahead-bw.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen Nutzungs- bedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich ge- setzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: dbkev.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen allge- meinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter kon- kreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart ver- einbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 24 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG 1 EIBV nichts anderes geregelt ge- regelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene vorgese- hene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.erfurter-bahn.de

Abweichungen von der vereinbarten Nutzung. Abweichungen von der vereinbarten Nutzung, die auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, liegen im Rahmen des allgemeinen allge‐ meinen Betriebsrisikos und gehen jeweils zu Lasten und Gefahr der im Einzelfall davon beeinträchtigten Vertragspartei, sofern zwischen den Parteien auf der Grundlage konkreter Regelungen im Besonderen Teil der Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart oder im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 39 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 ERegG nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gesetzlich vorgesehene Minderungsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.zossenrail.de