Abwerbungsklausel Musterklauseln

Abwerbungsklausel. Der Auftraggeber erklärt, dass er weder direkt noch indirekt (zum Beispiel durch einen Dritten) zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Einzelvertrages oder des Leistungszeitraums eines Angebots und während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten danach einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer von OT, der Services für den Auftraggeber erbracht hat, für eine Beschäftigung oder ein ähnliches Verhältnis abwerben wird. Dies gilt nicht für den Fall, dass diese Einzelpersonen ohne die Unterstützung des Auftraggebers auf allgemeine Stellenanzeigen, Stellenausschreibungen oder Ähnliches antworten, vorausgesetzt sie sind nicht speziell an diese Einzelpersonen gerichtet.
Abwerbungsklausel. Der Auftraggeber erklärt, dass er weder direkt noch indirekt (zum Beispiel durch einen Dritten) zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Einzelvertrages oder des Leistungszeitraums eines Angebots und während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten danach einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer von Rocket Software, der Services für den Auftraggeber erbracht hat, fu eine Beschäftigung oder ein ahnliches Verhaltn̈ is abwerben wird. Dies gilt nicht für den Fall, dass diese Einzelpersonen ohne die Unterstützung des Auftraggebers auf allgemeine Stellenanzeigen, Stellenausschreibungen oder Ähnliches antworten, vorausgesetzt sie sind nicht speziell an diese Einzelpersonen gerichtet.
Abwerbungsklausel. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder während des laufenden Projektes noch bis zu mindestens einem Jahr nach dem offiziellen Abschluss des vorliegenden Projektes (gemessen am Zahlungseingang der Abschlussrechnung) keine internen oder externen Mitarbeiter von Kombinat abzuwerben bzw. einzustellen. Bei Zuwiderhandeln erwirbt Kombinat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber von einem Bruftojahresgehalt bzw. Bruftojahreshonorar des abgeworbenen Mitarbeiters.
Abwerbungsklausel. Der/die Kund*in verpflichtet sich, es zu unterlassen, Angestellte der commehr GmbH und sonstige vertraglich gebundene Personen, die im Rahmen dieses Vertrages zwischen den Parteien mit einer Leistungserbringung für den/die Kund*in befasst sind, für das eigene Unternehmen oder Dritte abzuwerben bzw. Abwerbeaktivitäten zu unterstützen. Zeitlich gilt diese Unterlassungs-verpflichtung für die gesamte Laufzeit des zwischen beiden Vertragsparteien geschlossenen Vertrages und weitere sechs Monate ab dessen Beendigung. Abwerbung im vorgenannten Sinn ist jedes mittelbare oder unmittelbare Einwirken auf einen Mitarbeitenden der commehr GmbH oder sonstige mit der commehr GmbH vertraglich gebundene Personen mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder des Eingehens eines Dienstvertrages mit dem/der Kund*in oder Dritten zu veranlassen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung zahlt der/die Kund*in an die commehr GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahres- Bruttogehalts, das der/die Mitarbeiter*in zuletzt bei der commehr GmbH erhalten hat oder in seiner letzten Position erhalten hätte. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch hierauf angerechnet.