Abwicklungsmodalitäten Musterklauseln

Abwicklungsmodalitäten. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Abwicklungsmodalitäten „Ausfüh- rungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ und „Umrechnungskurs bei Fremdwäh- rungsgeschäften für Privatanleger“ sind unter Punkt „Abwicklungsmodalitäten“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis geregelt. Sofern die ebase erst nach der Fondsliquidation bzw. nach der Fondsver- schmelzung davon Kenntnis erlangt, steht sie für daraus evtl. entstehende Ver- zögerungen bzw. für Nichtausführung und/oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführte Geschäfte nicht ein und wird dem Kunden auch keinen daraus entstehenden Nachteil bzw. Schaden ersetzen.
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagen Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privat- anleger
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge für Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis
Abwicklungsmodalitäten. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Abwicklungsmodalitä ten „ Ausfü- h rungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ und „ Umrechnungskurs bei Fremdwä h- rungsgeschä ften fü r Privatanleger“ sind unter Punkt „ Abwicklungsmodalitä ten“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gü ltigen Preis- und Lei-s tungsverzeichnis geregelt. Sofern ebase erst nach der Fondsliquidation bzw. nach der Fondsverschmel- zung davon Kenntnis erlangt, steht sie fü r daraus evtl. entstehende Verzö geru- n gen bzw. fü r Nichtausfü hrung und/oder zu einem spä teren Zeitpunkt ausgefü hr- te Geschä fte nicht ein und wird dem Kunden auch keinen daraus entstehenden Nachteil bzw. Schaden ersetzen.
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagen Übermittlung von Mitteilungen und Abrechnungen 30,00 Euro Depotauszug am Ende eines Kalenderjahres/ bei Beendigung des Depotvertrags kostenlos Aufwandsersatz für kostenlos 25,00 Euro Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von weiteren Aufwendungen rich- tet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abrechnungsmodalitäten für die Depotführungsentgelte und sonstige Entgelte Abrechnungszeitpunkt Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privat- B. Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Konten
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.