Common use of Abzüge Clause in Contracts

Abzüge. (4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend herabgesetzt. Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

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Abzüge. (43) Von dem nach Absatz 3 2 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 4 und 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend herabgesetzt. Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig am Ende des Monats, zu dessen Beginn die Kündigung wirksam wird, das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

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Abzüge. (4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend herabgesetzt. Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der AufschubzeitVersiche- rungsjahren, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

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Abzüge. (4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend entspre- chend herabgesetzt. Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der vereinbarten Aufschubzeit, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig am Ende des Monats, zu dessen Beginn die Kündigung wirksam wird, das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

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Abzüge. (43) Von dem nach Absatz 3 2 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 4 und 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend herabgesetzt. B XX 00 (01.01.2022) Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig am Ende des Monats, zu dessen Beginn die Kündigung wirksam wird, das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

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Abzüge. (4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend herabgesetzt. B XX 00 (01.01.2022) Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

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