Rechnung und Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind in €uro‐Währung auszustellen und nur unter Angabe der Bestellnummer, Rechnungsnummer und der übrigen kompletten Bestelldaten, Warenbezeichnung, Einzelpreis, Menge pro Lieferung sowie Nummer und Datum des Lieferscheins gesondert einzureichen. Rechnungen dürfen den Waren nicht beigefügt werden. Der AG ist berechtigt, Rechnungen, die den Vorschriften oder Vereinbarungen nicht entsprechen, unbearbeitet zurückzusenden. Zahlungen erfolgen innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto unter üblichem Vorbehalt. Zahlungsort ist Pforzheim. Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit dem Eingangsdatum der ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch nicht vor Eingang der mangelfreien und geprüften Ware. Die Abtretung von Zahlungsansprüchen gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung/Leistung und damit keinen Verzicht des AG auf Erfüllung, Gewährleistung, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Haftung, etc. Der AG ist berechtigt Zahlungen jederzeit einzubehalten, wenn der AN seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder solange der AN Mängel nicht beseitigt.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind gesondert dreifach einzureichen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Erbringung der Leistung zu stellen. Bei Verträgen mit unbefristeter Vertragsdauer ist die Rechnung für das laufende Jahr spätestens im Dezember zu legen. Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit Rechnungseingang. Die Zahlung gilt mit Eingang des Überweisungsauftrages an die ausführende Geldanstalt des AG als erfolgt. Durch die Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des AN nicht bestätigt.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. 7.1 Die Zahlung hat innerhalb 30 Tage nach dem Fakturadatum zu erfolgen. Allfällige Zahlungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
7.2 Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen von 0.5 Pro- zent pro Monat berechnet, ab dem Datum, an dem die zweite Mahnung abgeschickt wurde. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20.– pro Mahnung erhoben.
7.3 Sämtliche Preise sind Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer (MWST) wird offen auf der Faktura ausgewiesen. Der Steuersatz beträgt zur Zeit 7.7 Prozent.
7.4 Die Fakturierung von Papierlieferungen, bzw. Anfertigungen in Formaten, erfolgt aufgrund des effektiven Gewichtes.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. (1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger Leis- tungserbringung, soweit die Parteien nichts Abweichen- des vereinbaren.
(2) Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich monatlich gemäß dem vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungserfassungs- prozess. Sollte kein elektronisches Leistungserfassungs- system zur Verfügung stehen, so ist der im Original unter- zeichnete Leistungsnachweis – sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben – der Rech- nung beizufügen. Die Rechnung kann unbearbeitet zu- rückgewiesen werden, für den Fall von Preisabweichun- gen, nicht korrekten Angaben der Bestellposition, sowie des Fehlens der Bestellnummer (SAP-Nummer). Bei der Abrechnung nach Aufwand ist der Rechnungsmonat auf der Rechnung anzugeben.
(3) Die Rechnungen sind ausschließlich an die im Abruf aus- gewiesene Rechnungsanschrift zu senden.
(4) Die Begleichung der Rechnung erfolgt nicht vor Erfüllung der Leistung. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem ersten Tag nach Eingang einer prüfba- ren und den Anforderungen dieser Ziffer 7 entsprechen- den Rechnung, jedoch nicht vor Erfüllung der Leistung.
(5) Die vorbehaltlose Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber beinhaltet keine Anerkennung der Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß.
(6) Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Entspricht die Rech- nung nicht den genannten Voraussetzungen, behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung unbezahlt zur Ergän- zung bzw. Berichtigung zurückzusenden. Die Zahlungs- frist beginnt in diesem Fall erst nach Eingang der ergänz- ten bzw. berichtigten Rechnung. Auch wenn der Auftrag- geber von vorstehendem Vorbehalt keinen Gebrauch macht, hat er eine etwaige Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Die Rechnung ist frühestens auf den Tag aus- zustellen, an dem die Leistung vertragsgemäß erbracht ist.
(7) Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen und werden nur vergütet, wenn hierüber vor Ausführung dieser Leis- tung eine schriftliche Nachtragsvereinbarung getroffen worden ist.
(8) Sofern das Gutschriftverfahren vereinbart, ist gilt abwei- chend von / ergänzend zu den Bestimmungen dieser Zif- fer 7: Der Auftraggeber leistet Zahlungen, ohne dass der Auf- tragnehmer Rechnungen einreicht. Die Zahlungsfrist be- ginnt mit Abschluss der Dat...
Rechnung und Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen sind unverzüglich nach der Lieferung des Produkts und/oder der Erbringung der Dienstleistung an unsere Kreditorenbuchhaltung zu senden. Eine Bearbeitung ohne die von uns in der Bestellung genannten Referenzen (Nummer der Bestellung) ist nicht möglich. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nachdem die Produktlieferung und/oder die erbrachte Dienstleistung abgenommen ist (siehe 8. Abnahme der Produkte und Dienstleistungen) mit einem Zahlungsziel von dreissig (30) Tagen. Die Frist beginnt mit dem Datum des Rechnungseingang oder falls die Produktlieferung und/oder die Erbringung der Dienstleistung nach dem Rechnungseingang ist, mit diesem späteren Datum. Andere Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns ganz oder teilweise abzutreten oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rech- nung gestellt. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail als PDF oder auf dem Postweg zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis zehn Tage nach Rechnungs- erhalt zu zahlen.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. 4.1 Die Rechnungen des Verkäufers sind der Käuferin nach vollständiger und ordnungsgemässer Lieferung der Leistungen zuzustellen.
4.2 Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch die Käuferin innerhalb von 30 (dreissig) Kalendertagen ab Rech- nungseingang. Bei unvollständigen und/oder man- gelhaften Leistungen ist die Käuferin berechtigt, die Zahlung bis zur vertragsgemässen Erfüllung der Leistungen durch den Verkäufer zurückzuhalten.
4.3 Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Ver- zicht auf eine Mängelrüge bezüglich der fakturierten oder noch nicht fakturierten Leistungen.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind erst nach vollständiger Belieferung einer Bestellung schriftlich oder in Textform in einfacher Ausfertigung unter Angabe der Rechnungs-Nr. an die in der Bestellung angegebene Rechnungsadresse zu übersenden. Rechnungen dürfen nicht der Ware angefügt werden. Die Zahlung durch uns erfolgt 14 Tage nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungserhalt nach vollständiger Leistungserbrin- gung und vorbehaltloser Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, den auf den dreifachen des auf den Fehler voraussichtlich entfallenden Ersatzbetrages bis zur vollständigen ordnungs- gemäßen Leistungserbringung zurückzuhalten. Zur Aufrechnung ist der Lieferant nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
Rechnung und Zahlungsbedingungen. (1) Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind sämtliche Zahlungen bis spätestens vierzehn Tage nach Rechnungslegung (dato Faktura) ohne jeden Abzug zu leisten.
(2) Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Spesen (wie beispielsweise Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
(3) Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, diese Gegenforderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit unseren Ansprüchen, sind gerichtlich festgestellt oder von RATH anerkannt.
(4) Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner aus welchem Grund immer, insbesondere wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen ist unzulässig.
(5) Bei Teillieferungen/-leistungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
(6) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners kann RATH unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung zurückbehalten, sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften sofort fällig stellen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. RATH ist ferner berechtigt, vom Geschäftspartner bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso- Erhebungs- und Auskunftskosten sowie Rechtsanwaltskosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu begehren.
(7) Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
Rechnung und Zahlungsbedingungen a) Rechnungen werden in Euro ausgestellt.
b) Sie können die Rechnung per Überweisung bezahlen. Details zu den Zahlungsmitteln finden Sie im jeweiligen Bestellformular.
c) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Zahlung des Abonnementpreises 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus, bei Jahresabonnements einmal jährlich.
d) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden damit alle unsere noch offenstehenden Rechnungen sofort fällig.