Gehalt Musterklauseln

Gehalt. (1) Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin erhält ein Gehalt nach Maßgabe des jeweils geltenden Gehaltstarifvertrages.
Gehalt. 1 Das Gehalt besteht aus dem vertraglich vereinbarten Bruttogehalt, ohne Zulagen und Spesen. Es wird in 12 Monatsraten ausbezahlt. Das 13. Monatsgehalt wird je zur Hälfte im Juni und Dezember ausgerichtet.
Gehalt. § 36. (1) Das Gehalt wird in den Gehaltsschemen
Gehalt. (1) Dem Arbeitnehmer bzw der Arbeitnehmerin ge- bühren Monatsgehälter. Das Monatsgehalt besteht aus dem Gehalt sowie einer allfälligen Gehaltszulage und ist für den Kalendermonat zu berechnen.
Gehalt. Das Gehalt gebührt nach dem jeweils für Verwal- tungsangestellte der Österreichischen Sozialversiche- rungsträger gültigen Gehaltsschema (Dienstordnung für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträ- gern Österreichs bzw Dienstordnung für die in den Verwaltungsdienststellen der österreichischen Sozial- versicherungsträger beschäftigten Arbeiter bzw Ar- beiterinnen in den jeweils geltenden Fassungen – Ge- haltsschema 1 und 2). Für Beschäftigte im Bereich der Mobilen Pflege und Betreuung (Hauskrankenpflege, Mobile Hilfe und Betreuung (inkl Heimhilfe), welche zwischen 1. 1. 1998 und 31. 5. 2006 ein Dienstverhältnis begonnen haben, gilt ab 1. 1. 2022 das Gehaltssche- ma 3. Für alle in einer Blutspendeeinrichtung beschäf- tigten Ärzte bzw Ärztinnen gilt das Gehaltsschema 4 (siehe Punkt C.). Das Gehalt der Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen richtet sich nach der Zugehörigkeit zu einer der fol- genden Verwendungsgruppen: Verwendungsgruppe A: • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen ohne Ausbil- dung (Hilfsdienst) Verwendungsgruppe B I: • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Kanzlei- und Schreibdienst • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen in Sozialbe- ratungsstellen • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Reini- gungsdienst einer Blutspendeeinrichtung Verwendungsgruppe B II: • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen mit Ausbil- dung für den Sanitätshilfsdienst im Sinne des Kran- kenpflegegesetzes • Sanitäter bzw Sanitäterinnen, die am 01. 01. 1993 über der Verwendungsgruppe BII, Stufe 14 einge- stuft waren • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im qualifizier- ten Kanzlei- und Schreibdienst • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Telefon- und Funkdienst Verwendungsgruppe C I: • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Verwal- tungs-, Rechnungs- und Betriebsdienst • Dienstführende im Rettungs- und Krankentransport- dienst (RKT) einer Dienststelle mit über 20 Mitarbei- tern bzw Mitarbeiterinnen (einschließlich freiwilliger Mitarbeiter bzw Mitarbeiterinnen und Zivildienstleis- tender) mit entsprechender Ausbildung und Ab- schlussprüfung. • Funk- und Telefondienst bei größeren Dienststellen (d.s. Dienststellen mit über 10.000 Ausfahrten pro Jahr) Verwendungsgruppe C II: • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im qualifizier- ten Verwaltungs-, Rechnungs- und Betriebsdienst (Sachbearbeiter bzw Sachbearbeiterin) • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen des Gehobe- nen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG • Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen in Sekretaria- ten von Be...
Gehalt. Das Gehalt wird gemäss Gehaltsklasse .......... mit ......... Gehaltsstufen* mit Fr. ___________ pro Monat/Stunde* festgesetzt. Zusätzlich werden ausgerichtet: - 13. Monatsgehalt* - Betreuungszulage* - Familienzulagen* - Ferienentschädigung ........ %* Die Gehaltsfortzahlung bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfalls, Mutterschaft oder Militär- und Zivilschutzdienst richtet sich nach den Vorschriften des kantonalen Personalrechts / des Personalreglements der Gemeinde* Variante: Die Gehaltsausrichtung bei Krankheit und Unfall richtet sich nach OR. Die Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft und Militär- und Zivilschutzdienst richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz).
Gehalt a. Das Gehalt und die Auszahlungsmodalitäten werden grundsätzlich in freier Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgelegt, und zwar aufgrund der Funktion und der Qualifikation.
Gehalt. Die Gehaltszahlung erfolgt im Stundenlohn (zusätzlich 4 Prozent Feiertagsentschädigung und
Gehalt a) Das tätsächliche monatliche Bruttogehalt beträgt öS für die Normalarbeitszeit.
Gehalt. (1) Als ständiges Gehalt gelten für Ärzte bzw Ärztinnen, die in der Verwendungsgruppe A I eingereiht sind: