Administration Musterklauseln

Administration. Der AIFM hat die Administration des AIF nicht übertragen. Das Anteilsregister wird durch den AIFM geführt.
Administration. Sicherstellen einer effizienten und ordnungsgemäßen Personaladministration (Vertragsverwaltung, Füh- rung der Personalakten etc), der termingerechten, vollständigen und korrekten Erfassung und Pflege der laufend anfallenden personalwirtschaftlichen Da- ten (Zeitwirtschaft, Urlaubs- und Krankenstände etc) als Basis der ordnungsgemäßen Lohn- und Gehaltsab- rechnung sowie der Personal- und Budgetplanung.
Administration. 1. Bei einem Gleitzeitkonto ist das Guthaben zum Monatsende gekappt worden. Kann ich als Admin die Kappungsgrenze aufheben und die Stunden über den manuellen Übertrag wieder einstellen?
Administration. 9 Verwaltung, Abwicklung und Datenschutz
Administration. Der AIFM hat die Administration des AIF, mit Ausnahme der Führung des Anteilsregisters, nicht übertragen. Das Anteilsregister wird durch die Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxx geführt.
Administration. Kann ich erkennen, welches Speicher- und Versandvolumen wir bereits verbraucht haben? Wer kümmert sich um die Anwender-Rechte, und wie stellt man sie ein? Kann ich die Sprache der Benutzeroberfläche ändern? Kann ich mehrere Absender-Konten anlegen? Was ist da möglich?
Administration. Die „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“ hat über den Verlauf der Betreuung hinsichtlich jeder teilnehmenden Person eine Dokumentation zu führen. Sie hat alle Belege, Vereinbarungen, Berichte, Dokumente und dergleichen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen oder beziehen lassen, der Akte beizuschließen. Die einzelnen Akte bleiben für die Dauer der Zugehörigkeit der jeweiligen teilnehmenden Person zum Betreuungsbereich der „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“ in deren Verwaltung. Sämtliche Akten bleiben bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in der Verwaltung der „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“.
Administration. Die Administration der iPads erfolgt durch die Schule/den Landkreis Schaumburg mit Hilfe eines Mobile Device Managements (MDM). Das MDM versetzt die Schule in die Lage, das iPad so einzurichten, dass es einen schulischen und einen privaten Teil gibt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Schule keinen Zugriff auf die im privaten Teil gespeicherten Daten hat. Mit Hilfe des MDM installiert die Schule die für den Unterricht benötigte Software.
Administration. (1) Die Dienststellenleitungen ernennen zur Systemverwaltung Systemadministratoren. Diese haben sich an die Regelungen dieser Dienstvereinbarung und an die geltenden Datenschutz-richtlinien/- gesetze zu halten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die §§ 7 und 9-12 verwiesen.
Administration. Es ist möglich und praktisch sachgerecht, dass die Administration einer der Gesellschafter- Gemeinden übertragen wird. Möglich ist auch, dass die Administration aufgeteilt und ein Teilbereich der einen Gemeinde und ein anderer Teilbereich der zweiten Gemeinde übertra- gen wird.