Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
Pfandrecht Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten KFZ des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderung des Vermieters in Verzug, kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.
Versand und Gefahrenübergang 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. 4.2 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfol- gen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und Trans- portmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. 4.4 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob und cif- Geschäften - auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware selbst ab, erfolgt der Gefahrübergang mit Bereit- stellung der Ware und Absendung der Bereitstellungsanzeige. 4.5 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschaden und andere Risiken erfolgt nur aus ausdrückli- chem Wunsch und auf Kosten des Kunden. 4.6 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 4.7 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder mündlich ange- zeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berech- tigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.8 Bei Annahmeverzug des Kunden können wir von unserem Recht nach Ziff. 3.8 Gebrauch machen oder über den Liefergegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
Schiedsgericht 1. Das Schiedsgericht gemäss Artikel 9.4 besteht aus drei Mitgliedern. 2. Jede Streitpartei ernennt innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Antrags nach Artikel 9.4 ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3. Die Streitparteien einigen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ernennung des zweiten Mitglieds über die Ernennung des dritten Mitglieds. Dieses Mitglied präsi- diert das Schiedsgericht. 4. Falls 45 Tage nach Erhalt des Antrags nach Artikel 9.4 nicht alle drei Mitglieder ernannt sind, nimmt auf Xxxxxx einer Streitpartei der Generalsekretär der WTO die nötigen Ernennungen innerhalb weiterer 30 Tage vor. Wird innerhalb dieses Zeit- raums vom Generalsekretär der WTO kein Mitglied des Schiedsgerichts ernannt, so tauschen die Streitparteien innerhalb der darauf folgenden zehn Tage Listen mit je vier Kandidaten aus, von denen keiner Staatsangehöriger einer der Streitparteien sein darf. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden innerhalb der zehn Tage, die dem Tausch der Listen folgen, in Anwesenheit beider Streitparteien durch Los aus den Listen ermittelt. Legt eine Streitpartei keine Liste mit vier Kandidaten vor, so werden die Mitglieder des Schiedsgerichts durch das Los aus der durch die andere Streitpartei bereits vorgelegten Liste ermittelt. 5. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts darf nicht Staatsangehöriger einer Vertrags- partei sein, muss seinen gewöhnlichen Wohnsitz ausserhalb des Hoheitsgebiets einer Vertragspartei haben und darf weder Angestellter oder ehemaliger Angestellter einer Vertragspartei sein noch sich bisher in irgendeiner Funktion mit dem Fall befasst haben. 6. Für den Fall, dass ein Mitglied stirbt, zurücktritt oder abberufen wird, wird inner- halb von 15 Tagen nach demselben Ernennungsverfahren ein Ersatzmitglied be- stimmt. In einem solchen Fall ruht jede auf die Schiedsverfahren anwendbare Frist für die Zeit vom Tag an, an dem das Mitglied stirbt, zurücktritt oder abberufen wird, bis zu dem Tag, an dem das Ersatzmitglied bestimmt ist. 7. Jede als Mitglied des Schiedsgerichts bestimmte Person muss über Fachkennt- nisse oder Erfahrungen in Recht, internationalem Handel oder anderen Angelegen- heiten, die unter dieses Abkommen fallen, oder in der Streitbeilegung nach inter- nationalen Handelsabkommen verfügen. Ein Mitglied soll ausschliesslich auf der Grundlage von Objektivität, Zuverlässigkeit, gesundem Urteilsvermögen und Unab- 20 Nachfolgend werden die Bezeichnungen «Streitpartei», «Beschwerdeführerin», «Vertragspartei, gegen die sich die Beschwerde richtet» unabhängig davon verwendet, ob zwei oder mehr Vertragsparteien in eine Streitigkeit involviert sind. hängigkeit ausgewählt werden und sich während des ganzen Verlaufs des Schieds- verfahrens diesen Eigenschaften entsprechend verhalten. Glaubt eine Vertragspartei, dass ein Mitglied diesen Grundlagen nicht entspricht, so konsultieren die Vertrags- parteien einander und berufen bei Zustimmung dieses Mitglied ab und bestimmen in Übereinstimmung mit diesem Artikel und nach dem Verfahren gemäss Absatz 6 ein neues Mitglied. 8. Als Datum der Einsetzung des Schiedsgerichts gilt der Tag, an dem der Vorsit- zende ernannt wird.
Recht und Gerichtsstand Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt dieser Anhang LVM dem Recht von Kalifornien, und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang LVM ergeben, der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte im County San Francisco oder Santa Clara in Kalifornien zu unterwerfen. {Do not localize this section. Modifications to governing law/jurisdiction require approval on a deal by deal basis}
Versand und Gefahrübergang Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.
Introduction Description and securities identification number The present securities are Discount Securities linked to the DAX 50 ESG PR EUR (the "Securities"). ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 The Issuer Xxxxxxx, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"). Its registered office is at Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx and its Legal Entity Identifier (LEI) is 549300CRL28LF3CSEA14. The Offeror(s) Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Contact details: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx Competent authority The Base Prospectus was approved on 13 June 2022 by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Marie- Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Federal Republic of Germany (phone number: +00 (0)000 00000). Domicile and legal form, legislation and country of incorporation Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is a company with limited liability (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) incorporated under the laws of Germany. It has its seat in Frankfurt am Main and has been registered under the number HRB 34439 in the commercial register of the local court of Frankfurt am Main since 27 November 1991. The LEI of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is 549300CRL28LF3CSEA14. Principal Activities The purpose of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is to issue fungible securities as well as the conduct of financial transactions and auxiliary transactions for financial transactions. GSW is neither engaged in banking transactions as defined in Section 1 of the German Banking Act nor in business operations as defined by Section 34 c of the German Industrial Code. Key Managing Directors The managing director (Geschäftsführer) of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is Xxxxxxx Xxxxxxx. Statutory Auditors Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx are the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2021 and have issued an unqualified auditor's report (Bestätigungsvermerk) in such case. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Anlage 35 – 37, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx were the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2020 and have issued an unqualified auditor´s report (Bestätigungsvermerk) in such case. The following key financial information has been extracted from the audited financial statements of the Issuer for the years ended 31 December 2021 and 31 December 2020 which have been prepared in accordance with rules laid down in the German Commercial Code (HGB). Summary information – income statement (in thousands EUR) Year ended 31 December 2021 Year ended 31 December 2020 (audited) (audited) Selected income statement data Income taxes -462 -752 Income after taxes / Net income for the year 985 1,612 Summary information – balance sheet (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Total assets 6,754,017 8,023,593 Capital and reserves 9,648 8,663 Summary information – cash flow (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Cash flows from operating activities 3,318 181 Cash flows from financing activities 0 0 Cash flows from investing activities 0 0 The Issuer is subject to the following key risks: • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the nature of GSW as an issuance vehicle with limited assets. Besides issuing fungible securities GSW does not carry out any further operating business activity and the issued share capital of GSW amounts to EUR 51,129.19 (DM 100,000.00) only. Investors are therefore exposed to a significantly greater credit risk by purchasing the securities compared to an issuer equipped with significantly more capital. In an extreme case, i.e. the insolvency of GSW, an investment in a security issued by GSW may mean the complete loss of the invested amount (risk of total loss), if the risk cannot be absorbed by a guarantee issued by Goldman Sachs International ("GSI") in favor of the investors. • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the dependency of GSW on hedging arrangements. To hedge its claims arising from the issued securities, GSW enters into hedging transactions with Goldman Sachs International and potentially going forward with other Goldman Sachs entities. In connection therewith, GSW is exposed to the risk of default and insolvency risk of the parties with whom GSW concludes hedging transactions. Since GSW enters into such hedging transactions primarily with Goldman Sachs entities, GSW is exposed to a so-called cluster risk. Therefore, an illiquidity or insolvency of companies affiliated with GSW may directly result in an insolvency of GSW. • Investors are exposed to the risk relating to the creditworthiness of GSW as a subsidiary of The Goldman Sachs Group, Inc. ("GSG"). An insolvency of GSW may occur despite of the fact that GSW is a subsidiary of GSG. A potential failure of GSG or a company affiliated with GSG and measures taken in accordance with the U.S. Resolution Regimes may also affect GSW. Except for the guarantee of GSI or another Goldman Sachs entity no further credit enhancement is provided. As a consequence, in case the hedging arrangements prove to be insufficient to satisfy the claims of all holders and the guarantor fails to satisfy the liabilities arising from the guarantee, investors may lose parts of their investment or their entire investment (risk of total loss). Product type, underlying, type and class of the Securities The present Securities are Discount Securities linked to the Underlying. ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 Underlying: DAX 50 ESG PR EUR (Reuters Code: .DAXESGK) Securities issued by the Issuer are bearer notes and will be represented by a permanent global bearer note (the "Global Bearer Note"). The Global Bearer Note is deposited with Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx (the "Relevant Clearing System"). Currency, issues size, term of the Securities The Settlement Currency of the Securities is Euro ("EUR"). Issue Size: 300,000 Securities The Securities have a fixed maturity. Rights attached to the Securities The form and content of the Securities and all rights and obligations of the Issuer and of the Security Holders will be governed by, and construed in all respects in accordance with the laws of Germany. The form and content of the Guarantee and all rights and obligations arising out of or in connection with it are governed by the laws of Germany. The Securities give the right to each holder of Securities to receive a potential return on the Securities.
Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.