Akonto-Zahlung Musterklauseln

Akonto-Zahlung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit erlegt, überweist diese auf ein von dem die Sicherheit fordernden Vertragspartner zu nennendes Konto. Der geleistete Betrag ist von dem Vertragspartner, der die Sicherheit fordert, zu verzinsen. Die Zinsen gelangen in Höhe der aktuellen Verzinsung einer Bundesanleihe mit zehnjähriger Restlaufzeit (xxxx://xxx.xxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxx/xxxxxxxxx- bundesanleihen.aspx) mit einem Aufschlag von 2% zur Verrechnung.
Akonto-Zahlung. Der Erleger überweist diese auf ein vom Vertragspartner zu nennendes Konto. Der geleistete Betrag ist vom Empfänger zu verzinsen. Die Zinsen gelangen in Höhe der aktuellen Verzinsung einer Bundesanleihe mit zehnjähriger Restlaufzeit mit einem Aufschlag von 2% zur Verrechnung.
Akonto-Zahlung. Der Zusammenschaltungspartner überweist an Vectone die Sicherheitsleistung in Höhe gemäß Punkt 5.13.1. auf ein von Vectone zu nennendes Konto.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.