Akteneinsicht Musterklauseln

Akteneinsicht. 1 Im Verfügungsverfahren besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht.
Akteneinsicht. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte erhalten nach Abschluss der Verfahren zur Schadensbewertung, -feststellung und -regulierung Einsicht in die Unterlagen, die sie betreffen. Dieser Antrag kann eingereicht wer- den, wenn der Geschädigte schon ein Entschädigungs- angebot erhalten hat oder wenn die Gesellschaft ihre Absicht mitteilt, kein Angebot machen zu wollen, unter Angabe der Gründe. Der Antragsteller kann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Emp- fangsbestätigung an den Sitz der Gesellschaft schicken. Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen eventuelle Unregelmäßigkeiten oder die eventuelle Unvollständigkeit des Antrags mitteilen oder alternativ hierzu die beauftrag- te betriebliche Bezugsperson und die Art der Bereitstel- lung der Unterlagen angeben. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Gesellschaft die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhalten. Anderenfalls kann er sich direkt an IVASS wenden. Informationsblatt - S. 7 von 13
Akteneinsicht. 14.1 Der Lieferant stimmt zu, dass alle angemessenen Aufzeichnungen, die zu allen Verträgen gehören, zu jedem angemessenen Zeitpunkt Gegenstand von Prüfungen und Kontrollen durch einen autorisierten Vertreter des Käufers sind. Der Lieferant erklärt sich bereit zuzulassen, dass der Käufer oder dessen Vertreter die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Lieferanten inspizieren, wie dies erforderlich ist, um die Auftragserfüllung zu gewährleisten.
Akteneinsicht. Alle Akten stehen der versicherten Person zur Einsicht offen. Schützenswerte private Interessen des Versi- cherten und seiner Angehörigen sowie überwiegende öffentliche Interessen sind zu wahren.
Akteneinsicht. Die Lehrpersonen haben ein Einsichtsrecht ins eigene Personaldossier. Unter Abgabe einer schriftlichen Vollmacht kann auch der Rechtsbeistand/die Ver- trauensperson das Akteneinsichtsrecht wahrnehmen. Unrichtige Daten müssen von der Musikschule berichtigt werden. Sie hat die Daten gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Akteneinsicht. § 39. Den Mitgliedern der Schulrekurskommission wird die zu ihrer Aufgabenerfüllung not- wendige Akteneinsicht gewährt.
Akteneinsicht. Beschwerde- entscheid Revision Kommission Beschaffungs- wesen Bund- Kantone Interkantonales Organ

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.