Common use of Aktionärsrechte Clause in Contracts

Aktionärsrechte. Die Raiffeisen KAG setzt sich für ein einheitliches Stimmrecht – nach dem Grundsatz „eine Aktie eine Stimme“– ein. Sie lehnt Mehrfachstimmrechte für bestimmte Anlegergruppen sowie Anteilsklassen mit beschränktem Stimmrecht ab und fordert gleiche Behandlung aller Aktionäre. Alle Maßnahmen, die zu Einschränkungen der Rechte der Aktionäre führen, werden strikt abgelehnt. Die Berichterstattung sollte eine größtmögliche Transparenz über die Geschäftslage eines Unternehmens bieten. Werden die aus Sicht der Raiffeisen KAG maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften nicht eingehalten oder als unzureichend erachtet, wird sich die Raiffeisen KAG der Stimme enthalten oder gegebenenfalls dagegen stimmen. Wirtschaftsprüfer müssen den Jahresabschluss einer objektiven Prüfung unterziehen und deshalb unabhängig vom zu prüfenden Unternehmen sein. Bestehen seitens der Raiffeisen KAG berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit, wird sie gegen deren Bestellung stimmen. Die Raiffeisen KAG wird die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern befürworten, welche sich durch besondere fachliche Qualifikation und Unbefangenheit auszeichnen.

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Aktionärsrechte. Die Raiffeisen KAG setzt sich für ein einheitliches Stimmrecht – nach dem Grundsatz „eine Aktie eine Stimme“– ein. Sie lehnt Mehrfachstimmrechte für bestimmte Anlegergruppen sowie Anteilsklassen mit beschränktem be- schränktem Stimmrecht ab und fordert gleiche Behandlung aller Aktionäre. Alle Maßnahmen, die zu Einschränkungen der Rechte der Aktionäre führen, werden strikt abgelehnt. Die Berichterstattung sollte eine größtmögliche Transparenz über die Geschäftslage eines Unternehmens bieten. Werden Wer- den die aus Sicht der Raiffeisen KAG maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften nicht eingehalten oder als unzureichend unzu- reichend erachtet, wird sich die Raiffeisen KAG der Stimme enthalten oder gegebenenfalls dagegen stimmen. Wirtschaftsprüfer müssen den Jahresabschluss einer objektiven Prüfung unterziehen und deshalb unabhängig vom zu prüfenden Unternehmen sein. Bestehen seitens der Raiffeisen KAG berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit, wird sie gegen deren Bestellung stimmen. Die Raiffeisen KAG wird die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern befürworten, welche sich durch besondere fachliche fach- liche Qualifikation und Unbefangenheit auszeichnen.

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