ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS Musterklauseln

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS. Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wörter und Ausdrücke, die im Abschnitt "6. Emissionsbedingungen" definiert sind, haben in diesem Abschnitt dieselbe Bedeutung, wenn sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt. Emittentin HYPO TIROL BANK AG Arranger und Dealer Raiffeisen Bank International AG Beschreibung Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen Emissionsvolumen Das Programm unterliegt keiner Beschränkung des Gesamtvolumens der darunter begebenen Schuldverschreibungen. Die Volumina der einzelnen Emissionen von Schuldverschreibungen ergeben sich aus den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen. Arten von Schuldverschreibungen Unter dem Programm kann die Emittentin (i) nicht nachrangige (senior) Schuldverschreibungen; (ii) bevorrechtigte nicht nachrangige (preferred senior) Schuldverschreibungen; (iii) nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen (die in (ii) und (iii) genannten Schuldverschreibungen stellen berücksichtigungsfähige Schuldverschreibungen (eligible liabilities instruments) dar); (iv) nachrangige (subordinated) Schuldverschreibungen, die Instrumente des Ergänzungskapitals (Tier 2) gemäß Artikel 63 CRR darstellen; und (v) gedeckte Schuldverschreibungen emittieren und zwar mit fixer Verzinsung, variabler und/oder strukturierter Verzinsung und ohne laufende Verzinsung. (Erst-)Emissionspreis Schuldverschreibungen können zum Nennbetrag oder abzüglich eines Disagios oder zuzüglich eines Agios begeben werden. Im Falle von Daueremissionen wird der (Erst-)Emissionspreis in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben und kann danach laufend an die jeweiligen Marktbedingungen angepasst werden. Eine allfällige Gebühr/Serviceentgelt ist in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Form der Schuldverschreibungen Jede Schuldverschreibung lautet auf den Inhaber und jede Serie von Schuldverschreibungen ist durch eine auf den Inhaber lautende Sammelurkunde ohne Zinsscheine verbrieft, die von der oder für die Emittentin unterzeichnet wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung oder Ausfolgung einzelner Urkunden oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Währungen Die Schuldverschreibungen lauten auf Euro oder eine andere Währung, wie in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen bezeichnet. Laufzeiten Die Laufzeit der Schuldverschreibungen ist in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS. Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wörter und Ausdrücke, die im Abschnitt "6. Emissionsbedingungen" definiert sind, haben in diesem Abschnitt dieselbe Bedeutung, wenn sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt. Schuldverschreibungen ergeben sich aus den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS. Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wörter und Ausdrücke, die in den Emissionsbedingungen und/oder Endgültigen Bedingungen definiert sind, haben in diesem Abschnitt dieselbe Bedeutung, wenn sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt.
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  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.