Common use of Allgemeine Bestimmungen für Software Clause in Contracts

Allgemeine Bestimmungen für Software. 1. Soweit im Lieferumfang einer Werkzeugmaschine, Anlage, eines Lasers oder Lasersystems Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die Software zur Verwendung auf dem konkreten Vertragsgegenstand zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 2. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von TRUMPF zu verändern.

Appears in 5 contracts

Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen für Software. 1. Soweit im Lieferumfang einer Werkzeugmaschine, Anlage, eines Lasers oder Lasersystems Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die Software zur Verwendung auf dem konkreten Vertragsgegenstand zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 2. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a 40a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von TRUMPF zu verändern.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions