Common use of Allgemeine Bestimmungen für Software Clause in Contracts

Allgemeine Bestimmungen für Software. 1. Soweit im Lieferumfang einer Werkzeugmaschine, Anlage, eines Lasers oder Lasersystems Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die Software zur Verwendung auf dem konkreten Vertragsgegenstand zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

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