Common use of Allgemeine Forderungen an Terminals Clause in Contracts

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • die Gestaltung der so genannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbelege / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft Kredit- wirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.die-vrbank.de, www.vr-zahlungssysteme.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, − die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen ge- nügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken beschrän- ken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Display/ Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • insbeson- dere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten Kaufda- ten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter geeigne- ter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließenanzu- schließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, – die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbelege / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.vwfs.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunk- tionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden-belege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewährleis- ten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard-ware gewährleistet.

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Samples: www.intercard.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe- dingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbele- ge / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.volksbank-baumberge.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe¬dingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden¬belege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewähr¬leisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard¬ware gewährleistet.

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Samples: www.telecash.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der de Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe¬dingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden¬belege/PIN-EingabetastaturEingabetasta- tur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewähr¬leisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard¬ware gewährleistet.

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Samples: www.bezahlexperten.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Display / Kundenbelege / PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.einfachzahlen.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken be- schränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung Einhal- tung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (DisplayDis- play/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches einheit- liches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz Ein- satz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.karten-terminal.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, – die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter geeig- neter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.genobank-unterallgaeu.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen,  die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.shop-terminal.de

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken be- schränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Display/ Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • insbe- sondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten Kauf- daten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: www.ccv.eu