Common use of Allgemeine Forderungen an Terminals Clause in Contracts

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • die Gestaltung der so genannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Vereinbarung Über Die Teilnahme Am Ks System, Vereinbarung Über Die Teilnahme Am Ks System, Girocard Participation Agreement

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbelege / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Elektronische Zahlungsverkehrsleistungen, Geschäftsbedingungen Für Elektronische Zahlungsverkehr

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft Kredit- wirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen, Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen, Händlerbedingungen Für Girocard System

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen, Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, − die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen Für Die Teilnahme Am Girocard System

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe- dingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbele- ge / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Das Electronic Cash System

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Display / Kundenbelege / PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließenanzu- schließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, – die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbelege / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken be- schränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Display/ Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • insbe- sondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten Kauf- daten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe¬dingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden¬belege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewähr¬leisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard¬ware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen,  die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, – die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter geeig- neter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Das Electronic Cash System

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen ge- nügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken beschrän- ken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Display/ Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • insbeson- dere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten Kaufda- ten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter geeigne- ter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken be- schränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung Einhal- tung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (DisplayDis- play/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches einheit- liches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz Ein- satz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Pos Service Agreement

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der de Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe¬dingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden¬belege/PIN-EingabetastaturEingabetasta- tur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewähr¬leisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard¬ware gewährleistet.

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Samples: Händlerbedingungen Für Die Teilnahme Am Electronic Cash System

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunk- tionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden-belege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewährleis- ten und insbesondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard-ware gewährleistet.

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Samples: Teilnahmebedingungen Am Electronic Cash System