Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • die Gestaltung der so genannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbelege / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft Kredit- wirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • − den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, − die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • − die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen ge- nügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken beschrän- ken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Display/ Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • insbeson- dere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten Kaufda- ten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter geeigne- ter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließenanzu- schließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • – den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, – die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbelege / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • – die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunk- tionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden-belege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewährleis- ten und insbesondere • - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard-ware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe- dingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/Display / Kundenbele- ge / PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Samples: www.volksbank-baumberge.de
Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe¬dingungen). Diese beschränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden¬belege/PIN-PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewähr¬leisten und insbesondere • - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard¬ware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der de Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der HändlerbedingungenHändlerbe¬dingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/KundenbelegeKunden¬belege/PIN-EingabetastaturEingabetasta- tur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten gewähr¬leisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware Hard¬ware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen Grundfunktionen, • die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Display / Kundenbelege / PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Samples: www.einfachzahlen.de
Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken be- schränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung Einhal- tung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (DisplayDis- play/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches einheit- liches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz Ein- satz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • – den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, – die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • – die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter geeig- neter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken be- schränken sich auf • - den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • Grundfunktionen, - die Gestaltung der so genannten sogenannten Kundenschnittstelle (Display/Display/ Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • insbe- sondere - die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten Kauf- daten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
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