Zugelassene Karten. An Terminals des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
Zugelassene Karten. An Terminals des electronic-cash-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem electronic cash-Zeichen gemäß Kap. 2.5 versehen sind, eingesetzt werden.