Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 9.1.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Erbringung der Leistungen von ROSA Experts im Rahmen eines Dienstvertrages.
9.1.2 Die von ROSA Experts zu erbringenden Leistungen werden ausschließlich im Rahmen von Einzelbestellungen definiert.
9.1.3 ROSA Experts wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten und die Leistungen nach den jeweils gültigen Regeln der Technik und Wissenschaft erbringen.
9.1.4 ROSA Experts kann zur Ausführung der Leistungen selbständige Unterauftragnehmer einsetzen, wobei ROSA Experts dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 1.1 Über die Gespräche der Vertragsparteien zur Präzisierung einzelner vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungs- gegenstandes, sind Protokolle anzufertigen. Die Protokolle werden bei- derseits verbindlich, wenn sie von jeweils einer vertretungsberechtigten Person des Auftraggebers und Auftragnehmers unterzeichnet werden.
1.2 Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitar- beiter eingesetzt werden, und behält sich die Möglichkeit vor, Mitarbei- ter jederzeit auszutauschen. Der Auftragnehmer kann zur Ausführung der Leistungen selbstständige Unterauftragnehmer einsetzen, sofern die gleichbleibende Qualität der Leistungserbringung gewährleistet ist.
1.3 Soweit die Leistungserbringung beim Auftraggeber erfolgt, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungs- befugt. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert.
1.4 Erstellt der Auftragnehmer einen Bericht, so stellt dieser kein Gutachten dar, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt hinsichtlich Ablauf, Ergeb- nissen und Empfehlungen der Beratung wieder.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 3. General Principles of Service Delivery
(1) ACUROC wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Kunden beachten und die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringen. Grundlage der Leistungen ist der aktuelle Stand der Technik. ACUROC wird sich bemühen, unter Ausnutzung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der ACUROC.
(1) ACUROC will comply with the customer's requirements in fulfilling each task and will perform the services within the existing technical and operational capabilities. The services are based on the current state of technology. ACUROC will endeavor to achieve the best possible result by utilizing its experience and knowledge. Guarantees of specific characteristics require the express written confirmation of ACUROC.
(2) Die Angaben in der Dokumentation, in Prospekt- oder Projektbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Über die Gespräche zur Präzisierung vertraglicher Gegebenheiten, insbesondere des Leistungsgegenstandes, sind grundsätzlich Protokolle anzufertigen. Die Protokolle werden beiderseits verbindlich, wenn sie von jeweils einer vertretungsberechtigten oder als Projektleiter benannten Person der Parteien unterzeichnet werden.
(2) The information in the documentation, brochures, or project descriptions does not constitute guarantees of specific characteristics. Protocols must generally be created for discussions to clarify contractual conditions, especially regarding the object of performance. The protocols are binding on both parties if they are signed by an authorized representative or a person designated as a project manager of the respective parties.
(3) ACUROC entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt, und behält sich die Möglichkeit vor, Mitarbeiter jederzeit auszutauschen. ACUROC kann zur Ausführung der Leistungen selbständige Unterauftragnehmer (Subunternehmer) einsetzen, wobei sie dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 5.1. AVP professional führt zum Zwecke der Bereitstellung der AVP professional- Software täglich eine Datensicherung durch. Die gesicherten Daten werden für die Dauer von 14 Tagen archiviert und anschließend gelöscht.
5.2. AVP professional ist zur Erweiterung oder Verbesserung der Leistungen, insbesondere zur Anpassung an den technischen Fortschritt oder an geänderte gesetzliche Vorgaben, jederzeit berechtigt. AVP professional wird andere Änderungen an ihren Leistungen, die mehr als unerheblich sind, dem Kunden rechtzeitig vorab ankündigen. Der Kunde ist berechtigt, diesen Änderungen innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung des Änderungsverlangens zu widersprechen; ansonsten gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. AVP professional wird auf die Wirkung eines unterlassenen Widerspruchs in der Ankündigung hinweisen.
5.3. AVP professional ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für AVP professional erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 2.1 Wir begleiten Sie im Rahmen des vereinbarten Projektes durch Beratung. Die Erreichung eines bestimmten Erfolges schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Zur Durchführung des vereinbarten Projektes ist regelmäßig ihre für uns kostenfreie Mitwirkung erforderlich, insbesondere durch rechtzeitige und vollständige Erteilung zutreffender Informationen, Übermittlung von Unterlagen, gegebenenfalls auch Zurverfügungstellung von Räumen und Mitwirkung Ihres Personals. Ausführungstermine verschieben sich entsprechen, wenn es insoweit zu Verzögerungen kommen sollte, die wir nicht zu vertreten haben; dazu können auch Streiks, Aussperrungen, behördliches Eingreifen o. ä. zu Umstände gehören.
2.2 Wir sind berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfe heranzuziehen. Uns obliegt deren Auswahl und Aufgabenzuweisung. Diese sind vertraglich allein an uns gebunden. Wir haben diese auf Einhaltung der Schweigepflicht verpflichtet. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Verpflichtungen.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. (1) Die Vertragspartner werden bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen eng zusammenarbeiten, GCS wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten, .GCS wird sich bemühen, unter Ausnutzung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
(2) Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schrift- lichen Bestätigung von GCS. Die Angaben in der Dokumentation, in Prospekt- oder Projektbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusiche- rungen.
(3) GCS entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich die Möglichkeit vor, Mitarbeiter jederzeit auszutauschen, GCS kann zur Ausführung der Leistungen selbstständige Unterauftragnehmer einsetzen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. (1) Die Vertragspartner werden bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen eng zusammenarbeiten. Die DVGW S&C wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten. Die DVGW S&C wird sich bemühen, unter Ausnutzung ihrer Erfahrungen und Kennt-nisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
(2) Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schrift- lichen Bestätigung der DVGW S&C. Die Angaben in der Dokumentation, in Prospekt- oder Projektbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusiche- rungen.
(3) Die DVGW S&C entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich die Möglichkeit vor, Mitarbeiter jederzeit auszutauschen. Die DVGW S&C kann zur Ausführung der Leistungen selbstständige Unterauftragnehmer einsetzen, wobei sie dem Auftrag- geber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Laufzeit, Umfang, Zubehör etc.) werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der hejmo GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
3.3 Die hejmo GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 4.1 Die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der Lemonbeat im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt.
4.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebenen Leistung seinen Wünschen, Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Lemonbeat oder fachkundige Dritte beraten zu lassen.
4.3 Über Gespräche zur Präzisierung oder Änderung vertraglicher Regelungen insbesondere in Bezug auf den Vertragsgegenstand kann Lemonbeat Protokolle anfertigen. Der Auftraggeber wird ihm zugesandte Protokolle unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich an Lemonbeat melden. Die Leistungen werden entsprechend der Protokolle erbracht. Der Auftraggeber kann sich nicht auf Xxxxxx in den Protokollen berufen, welche er nicht beanstandet hat.
Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Erbringung der Leistungen der [sk-qm] consulting im Rahmen eines Dienstvertrages.
3.2 Die [sk-qm] consulting wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten und die Leistungen nach den jeweils gültigen Regeln der Technik und Wissenschaft erbringen.
3.3 Die [sk-qm] consulting kann zur Ausführung der Leistungen selbständige Unterauftragnehmer (Dritte) einsetzen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.