Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen Be- dingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer BeschaffenheitsgarantieBeschaffen- heitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränktbe- schränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Sales Contracts
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrund- lagen zum Schadens- Schadens - oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige verschuldensunab- hängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbarenvorher- sehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen Regelun- gen nicht verbunden.
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Allgemeine Haftungsbeschränkungen. (1) In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund Lieferant aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nurnur im nachfolgend geregelten Umfang. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Der Lieferant haftet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. .
(3) Unberührt bleibt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. , falls diese ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. Absatzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. .
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Die vorstehende Regelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
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Samples: Sales Contracts
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder und Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungshilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige verschuldensabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer BeschaffenheitsgarantieProdukthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. nach Satz 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, I. Soweit in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden diesen Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet nichts anderes geregelt ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten eifeler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatzsowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grobe Fahrlässigkeit, oder eine dann aber nur für den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden.
II. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; Ansprüche wegen Personenschä- den oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Produkthaftungsgesetzt bleiben unberührt.
III. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die Haftung nicht am Liefergegenstand entstanden sind, besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht, sofern die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet ist. Dieser Haftungsausschluss gilt für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantievertragliche und außervertragliche Haftung. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen Von die- sem Haftungsausschluss sind vertragstypische Folgeschäden nicht verbundenerfasst.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer BeschaffenheitsgarantieProdukthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von der vorgenannten Haftungsregelung nicht erfasst.
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Allgemeine Haftungsbeschränkungen. a) In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend wir in Abweichung von den vorstehenden Bedingungen auf Grund auf- grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet istsind, haftet er haften wir nur, soweit ihmuns, seinen unseren leitenden Angestellten oder und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. .
b) Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungs- gesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. .
c) Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVer- tragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 unter 8. a) auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. .
d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Vertragspartners ist mit den vorstehenden vorste- henden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund Bedingungen, aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlagen, zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten Ange- stellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige verschuldungsunab- hängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer BeschaffenheitsgarantieProdukthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund Bedingungen, aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlagen, zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige verschuldungsunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer BeschaffenheitsgarantieProdukthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Sales Contracts
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.des
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige verschuldens- unabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nurhaften wir nur soweit uns, soweit ihm, seinen unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie, falls diese ausdrücklich vereinbart ist. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen Be- dingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer BeschaffenheitsgarantieBeschaffen- heitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränktbe- schränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.verbunden.
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