Common use of Allgemeine Kontrollbestimmungen Clause in Contracts

Allgemeine Kontrollbestimmungen. Die Parteien treffen alle zweckdienlichen Massnahmen, damit die zum Versand in das Gebiet der anderen Partei bestimmten Erzeugnisse mit derselben Sorgfalt kon- trolliert werden wie diejenigen, die in ihrem eigenen Gebiet in den Verkehr gebracht werden sollen. Sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass die Kontrollen – bei Verdacht auf Vorschriftswidrigkeiten in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel und insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken und der gesammelten Erfahrungen regelmässig erfolgen, – alle Stufen der Erzeugung und Herstellung, die Zwischenstufen vor dem In- verkehrbringen, das Inverkehrbringen einschliesslich der Einfuhr sowie die Verwendung der Erzeugnisse umfassen, – auf der Stufe durchgeführt werden, die im Hinblick auf die beabsichtigte Untersuchung am besten geeignet ist, – in der Regel ohne Vorankündigung durchgeführt werden, – sich auch auf in der Tierernährung unzulässige Verwendungszwecke erstre- cken.

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Samples: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch

Allgemeine Kontrollbestimmungen. Die Parteien treffen alle zweckdienlichen Massnahmen, damit die zum Versand in das Gebiet der anderen Partei bestimmten Erzeugnisse mit derselben Sorgfalt kon- trolliert werden wie diejenigen, die in ihrem eigenen Gebiet in den Verkehr gebracht werden sollen. Sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass die Kontrollen – bei Verdacht auf Vorschriftswidrigkeiten in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel und insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken und der gesammelten Erfahrungen regelmässig erfolgen, – alle Stufen der Erzeugung und Herstellung, die Zwischenstufen vor dem In- verkehrbringenInverkehrbringen, das Inverkehrbringen einschliesslich der Einfuhr sowie die Verwendung der Erzeugnisse umfassen, – auf der Stufe durchgeführt werden, die im Hinblick auf die beabsichtigte Untersuchung am besten geeignet ist, – in der Regel ohne Vorankündigung durchgeführt werden, – sich auch auf in der Tierernährung unzulässige Verwendungszwecke erstre- cken.

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Samples: www.kmu.admin.ch, lex.weblaw.ch

Allgemeine Kontrollbestimmungen. Die Parteien treffen alle zweckdienlichen Massnahmen, damit die zum Versand in das Gebiet der anderen Partei bestimmten Erzeugnisse mit derselben Sorgfalt kon- trolliert werden wie diejenigen, die in ihrem eigenen Gebiet in den Verkehr gebracht werden sollen. Sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass die Kontrollen – bei Verdacht auf Vorschriftswidrigkeiten in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel und insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken und der gesammelten Erfahrungen regelmässig erfolgen, – alle Stufen der Erzeugung und Herstellung, die Zwischenstufen vor dem In- verkehrbringen, das Inverkehrbringen einschliesslich der Einfuhr sowie die Verwendung der Erzeugnisse umfassen, – auf der Stufe durchgeführt werden, die im Hinblick auf die beabsichtigte Untersuchung am besten geeignet ist, – in der Regel ohne Vorankündigung durchgeführt werden, – sich auch auf in der Tierernährung unzulässige Verwendungszwecke erstre- ckener- strecken.

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Samples: bundesblatt.weblaw.ch