Allgemeine Krankenhausleistungen. Wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausent- geltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatzver- ordnung (BPflV) abrechnet, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Entgelte nach § 7 KHEntgG. Dazu gehören z.B. ◼ Fallpauschalen und ◼ Zusatzentgelte. Wenn das Krankenhaus nicht nach dem Kranken- hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflege- satzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als allge- meine Krankenhausleistungen ◼ die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) ein- schließlich ◼ ärztlicher Leistungen und ◼ Nebenkosten. Das Alter berechnen wir, indem wir vom Kalenderjahr Ihr Geburtsjahr abziehen, z.B. 2019 – 1980 = 39 Jahre.
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Samples: Krankenhaus Zusatzversicherung, Krankheitskosten Zusatzversicherung Und Krankenhaustagegeldversicherung, Krankenhaus Zusatzversicherung