Common use of Allgemeine nicht-medikamentöse Maßnahmen Clause in Contracts

Allgemeine nicht-medikamentöse Maßnahmen. Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll die Patientin oder den Patienten insbesondere hinweisen auf: - COPD-Noxen bzw. -Verursacher (z. B. Aktiv- und Passivrauchen, ausgeprägte, auch be- rufsbedingte Staubbelastung) und deren Vermeidung, - Infektionsprophylaxe, - Arzneimittel (insbesondere Selbstmedikation), die zu einer Verschlechterung der COPD führen können, - eine adäquate Ernährung (hyperkalorisch) bei Untergewicht

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V‌, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Allgemeine nicht-medikamentöse Maßnahmen. Die/Der der behandelnde Ärztin/Arzt soll die Patientin oder den Patienten insbesondere hinweisen auf: - COPD-Noxen bzw. -Verursacher (z. B. Aktiv- und Passivrauchen, ausgeprägte, auch be- rufsbedingte berufsbedingte Staubbelastung) und deren Vermeidung, - Infektionsprophylaxe, - Arzneimittel (insbesondere Selbstmedikation), die zu einer Verschlechterung der COPD führen können, - eine adäquate Ernährung (hyperkalorisch) bei UntergewichtUntergewicht1, 2, 3.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V