Allgemeine nicht-medikamentöse Maßnahmen. Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll die Patientin oder den Patienten insbesondere hinweisen auf: - COPD-Noxen bzw. -Verursacher (z. B. Aktiv- und Passivrauchen, ausgeprägte, auch be- rufsbedingte Staubbelastung) und deren Vermeidung, - Infektionsprophylaxe, - Arzneimittel (insbesondere Selbstmedikation), die zu einer Verschlechterung der COPD führen können, - eine adäquate Ernährung (hyperkalorisch) bei Untergewicht
Appears in 4 contracts
Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V
Allgemeine nicht-medikamentöse Maßnahmen. Die/Der der behandelnde Ärztin/Arzt soll die Patientin oder den Patienten insbesondere hinweisen auf: - COPD-Noxen bzw. -Verursacher (z. B. Aktiv- und Passivrauchen, ausgeprägte, auch be- rufsbedingte berufsbedingte Staubbelastung) und deren Vermeidung, - Infektionsprophylaxe, - Arzneimittel (insbesondere Selbstmedikation), die zu einer Verschlechterung der COPD führen können, - eine adäquate Ernährung (hyperkalorisch) bei UntergewichtUntergewicht1, 2, 3.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V