Allgemeine Pflichten des Auftraggebers Musterklauseln

Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Auftraggeber/Betreiber durch die Wartungen nicht von seinen weiteren Pflichten entbunden ist. Die Haftung des Betreibers aufgrund wasserrechtlicher oder sonstiger Vorschriften wird durch den Abschluss dieses Vertrages nicht berührt. Insbesondere sind dies:
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. 8.1 Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt dies auch ausdrücklich an, dass die vertragsgemäße Erfüllung seiner Mitwirkungs- und/oder Beistellungspflichten eine vertragswesentliche Grundvoraussetzung für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer darstellt. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer erforderlichen technischen Projektunterlagen, kundenspezifischen Normen sowie Projektlastenhefte unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche Entscheidungen über Projektinhalte hat der Auftraggeber unverzüglich zu treffen und dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle schriftliche Änderungsvorschläge des Auftragnehmers unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung Mitteilung zu machen.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. 3.1 Der Auftraggeber erbringt rechtzeitig die erforderlichen Mitwirkungshandlungen, soweit diese in diesem Vertrag oder einzelvertraglich vereinbart sind.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. 1. Der Auftraggeber hat das Versandstück transportsicher und witterungsbeständig zu verpacken, insbesondere sodass es im Zuge der üblichen Belastungen bei Transport und Umschlag nicht zu Schaden kommen kann und auch andere mittransportierte oder eingelagerte Güter oder Beförderungs- und Ladehilfsmittel nicht gefährdet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Sendungen im sogenannten Expressdienst/Massen-Sammelverkehr versendet werden. Die Verpackung muss daher für derartige Sendungen transport- und beanspruchungsgerecht sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Übergabe an nox die Transporttauglichkeit der Warenverpackung unter Berücksichtigung dieser Versendungsart zu prüfen hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Collis und Sendungsstücke als Sammelladung transportiert und innerhalb von Depots und Umschlagsplätzen sortiert und befördert werden können. Die Verpackung ist so zu beschaffen, dass die Güter bei einer Mindestfallhöhe diagonal aus 80 cm nicht beschädigt werden. Im Sammelladungs- und Expressverkehr kommt es zu häufigen Umladungen, um die Effizienz gewährleisten zu können. nox ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet. Dies obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers a) Nebenkosten, insbesondere für Wasser und Strom werden vom Auftraggeber getragen.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Fernwartungssitzungen des Auftragnehmers nur die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Fernwartungssoftware zu verwenden, sowie Verbindungen hiermit ausschließlich zum Auftragnehmer herzustellen. Etwaige Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, trägt der Auftraggeber. Soweit der Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich die Verursachung des Schadens mitverschuldet, bestimmt sich die Haftungsverteilung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nach § 254 BGB. Im Übrigen findet Ziffer 7 entsprechende Anwendung.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. 3.1 Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Unterstützung des Auftraggebers seitens der Wittkuhn Consulting Unternehmensberatung ist die Mitwirkung des Auftraggebers.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers anhang Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der durch diesen Projektvertrag vorgese- henen Verantwortungsbereiche sämtliche zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die er- forderlich sind, um den Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung der ihm gemäß diesem Projektvertrag obliegenden Pflichten in angemessener Weise zu unterstützen. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirken, dass die Nutzer des Vertragsgegenstandes diesen zweckentsprechend und pfleglich behandeln. Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, dass aufgrund und im Rahmen dieses Projektvertrages kein Betrieb oder Teilbetrieb gemäß § 613 a BGB vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer übergeht und dass keine Anstellungsverhältnisse vom Auftragge- ber auf den Auftragnehmer übertragen werden. [Sofern eine Personalgestellung gewünscht ist, bietet sich folgende Regelung an, wo- bei dann noch eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bei der Bundesanstalt für Arbeit einzuholen und die Pflicht zur Umsatzbesteuerung zu prüfen ist: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Unterhaltung und den Betrieb des Projektgegenstandes eigene Bedienstete im Rahmen eines separat abzuschließenden Personalgestellungsvertrages zur Verfügung, der Anlage dieses Projektvertrages ist.]
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Transportgut transportüblich (für Umschlag und Lkw-Transport tauglich) zu verpacken.
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers. 8.1.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Kontaktda- ten von einer oder mehreren auftraggeberseitigen An- sprechpersonen für die vertragsgegenständliche Software (= Key-User) zur Verfügung. Die Kommunikation wird vor- rangig über diese Ansprechpersonen abgewickelt. Ändern sich die Ansprechpersonen oder die Kontaktdaten, wird der Auftraggeber diese Änderungen dem Auftragnehmer zeit- nah zur Kenntnis bringen. In jedem Fall sind alle Anwender der vertragsgegenständlichen Software berechtigt, das Hot- line-Service zu nutzen.