Allgemeine Technische Vertragsbestimmungen Musterklauseln

Related to Allgemeine Technische Vertragsbestimmungen

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Vertragsbedingungen Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen im Basisprospekt vom 14. April 2023 zugewiesene Bedeutung. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen im Sinne von Artikel 8.4 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") für die hierin beschriebenen ETC-Wertpapiere dar und ist zusammen mit dem Basisprospekt vom 14. April 2023, der einen Basisprospekt im Sinne der Prospektverordnung darstellt. Eine Zusammenfassung für die spezifische Emission findet sich im Anhang zu den Endgültigen Bedingungen. Ausführliche Informationen über die Emittentin und das Angebot der ETC-Wertpapiere sind ausschließlich auf Grundlage der Kombination dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts vom 14. April 2023 erhältlich. Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich. Eine emissionsbezogene Zusammenfassung ist den endgültigen Bedingungen im Anhang beigefügt. Die ETC-Wertpapiere dieser Serie können auch an der Official List einer Börse notiert und an einer anderen als den in diesen Endgültigen Bedingungen aufgeführten Börsen gehandelt werden, eine derartige Notierung oder Zulassung zum Handel muss jedoch auf der Grundlage separater Endgültiger Bedingungen erfolgen, die in Verbindung damit erstellt werden und abgesehen von den Angaben zu der Notierung und den damit verbundenen Offenlegungs- und/oder Angebotsunterlagen mit diesen Endgültigen Bedingungen identisch sein müssen. (i) Seriennummer: 6 (ii) Tranche (sofern anwendbar): 155 2 Festgelegte Währung: EUR 3 Hauptfinanzmarkt für die Festgelegte Währung: Jede Stadt, in der Banken grundsätzlich Zugang zum TARGET-System haben