Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Musterklauseln

Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sowie die ver- einbarten besonderen Bedingungen und Klauseln. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche- rers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Be- schreibungen des Versicherungsumfangs. Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Versiche- rungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife.
Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V) so- wie die vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbeson- dere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Ver- sicherers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Beschreibungen des Versicherungsumfangs. Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Ver- sicherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife.
Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die WGV Young&Oldtimer-Versicherung sowie die vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesonde- re Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versi- cherers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Beschreibungen des Versicherungsumfangs. Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Versi- cherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife.
Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver­ sicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbeschreibung sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts. Für das Versicherungsverhältnis in der Krankenzusatzversicherung gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krank­ heitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB/Kranken 2019) und die je­ weilige Tarifbeschreibung. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung. Grundlage Ihrer Teilnahme am Versicherungsschutz sind Ihr Antrag (Anmeldung), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Samsung Care+ Werbeaktion nebst Anlage (Übersicht zu den versicherbaren Smartphones und den Selbstbehalten) sowie die Versicherungsbestätigung (ein Versicherungsschein wird für Sie nicht ausgestellt). Im Versicherungsfall (Unfallschaden) können wir nach unserer Xxxx das versicherte Gerät entweder reparieren oder durch ein Ersatzgerät austauschen lassen. Unsere Leistung wird fällig, wenn wir die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges unserer Leistung notwendigen Erhebungen beendet haben. Im Falle der Reparatur beauftragen wir ein Samsung Authorised Service Center mit der Reparatur und übernehmen die angefallenen Reparaturkosten. Sofern Sie ein Ersatzgerät erhalten, wird dieses ein Gerät der gleichen Marke sowie nach Möglichkeit auch des gleichen Modells und der gleichen Farbe sein, wie das versicherte Gerät. Das Ersatzgerät kann aus einem generalüberholten Bestand stammen, d.h. es muss nicht fabrikneu sein. Versichertes Zubehör, das gleichzeitig mit dem versicherten Gerät einen Unfallschaden erleidet oder nicht mit dem Ersatzgerät kompatibel ist, wird durch Zubehör gleicher Art und Güte ersetzt. Bei versicherten Schäden tragen Sie einen Selbstbehalt, dessen Höhe sich nach dem Modell des versicherten Gerätes richtet. Die konkrete Höhe des Selbstbehaltes für Ihr versichertes Gerät können Sie der Anlage zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Samsung Care+ Werbeaktion und Ihrer Versicherungsbestätigung entnehmen. Dieser Selbstbehalt muss von Ihnen gezahlt werden, bevor die Schadenregulierung stattfinden kann.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.