Finanzielle Mittel Musterklauseln

Finanzielle Mittel. 18.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Finanzierungsstrategie für die Durchfüh- rung dieses Vertrags nach diesem Artikel anzuwenden.
Finanzielle Mittel. 1. Im Einklang mit Artikel 20 des Übereinkommens sowie Artikel 4 Absatz 2 bemühen sich Vertragsparteien, die betroffene afrikanische Länder sind, einen der Aufbringung finanzieller Mittel förderlichen gesamtwirtschaftlichen Rahmen zu schaffen; sie entwickeln Politiken und legen Verfahren fest, mit denen örtlichen Entwicklungsprogrammen Mittel wirksamer zugeleitet werden können, gegebenen- falls auch über nichtstaatliche Organisationen.
Finanzielle Mittel. Die für die Arbeit des Instituts erforderlichen finanziellen Mittel werden wie folgt aufge- bracht:
Finanzielle Mittel. 1. Angesichts der entscheidenden Bedeutung, die Finanzierungsfragen im Hinblick auf die Verwirklichung des Zieles des Übereinkommens zukommt, bemühen sich die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften, zu gewährleisten, dass angemessene finanzielle Mittel für Programme zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Mittel. (1) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung und Anreize im Hinblick auf diejenigen innerstaatlichen Tätigkeiten, die zur Verwirklichung der Ziele dieses Übereinkommens durchgeführt werden sollen, im Einklang mit ihren innerstaatlichen Plänen, Prioritäten und Programmen bereitzustellen.
Finanzielle Mittel. Der/die Teilnehmer/in erhält: 0 | Bitte wählen
Finanzielle Mittel. (Art. 24 Anhang I Freizügigkeitsabkommen und Art. 23 Anhang K EFTA- Übereinkommen)
Finanzielle Mittel. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Landesversammlung des STLP festgelegt. Die finanziellen Mittel werden aufgebracht durch: