Regionaleffekt Musterklauseln

Regionaleffekt. Als Regionaleffekt gilt das prozentuale Verhältnis zwischen dem ausbezahlten Förderbeitrag und der im Kanton Zürich vom Beitragsempfänger getätigten anerkannten Ausgaben. Der Regelsatz be- trägt 150 Prozent des Förderbeitrags. Welche Ausgaben als Regionaleffekt anerkannt werden, regelt das Merkblatt «Zürich-Effekt». Bei minoritären Koproduktionen müssen mindestens drei Viertel des Regionaleffekts auf die Leis- tungen Dritter entfallen. Der zu erzielende Regionaleffekt wird aufgrund des vorgelegten Budgets und Finanzierungsplans verbindlich im Förderentscheid zum Projekt festgelegt. Zusammen mit der Endabrechnung muss der effektiv erzielte Regionaleffekt belegt werden. Fällt der Effekt unter den vereinbarten Ansatz, wird der Beitrag gekürzt.
Regionaleffekt. Als Regionaleffekt gilt das prozentuale Verhältnis zwischen dem ausbezahlten Förderbeitrag und der im Kanton Zürich vom Beitragsempfänger getätigten anerkannten Ausgaben. Der Regelsatz beträgt 150 Prozent des Förderbeitrags. Welche Ausgaben als Regionaleffekt anerkannt werden, regelt das Merkblatt «Zürich-Effekt». Bei minoritären Koproduktionen müssen mindestens drei Viertel des Regionaleffekts auf die Leistungen Dritter entfallen. Der zu erzielende Regionaleffekt wird aufgrund des vorgelegten Budgets und Finanzierungsplans verbindlich im Förderentscheid zum Projekt festgelegt. Zusammen mit der Endabrechnung muss der effektiv erzielte Regionaleffekt belegt werden. Fällt der Effekt unter den vereinbarten Ansatz, wird der Beitrag gekürzt.
Regionaleffekt. Es können nur Projekte unterstützt werden, bei denen Ausgaben von mindestens 150 Prozent des Förderbeitrags im Kanton Zürich geplant sind. Nicht an den Effekt anrechenbar sind die Administrativkosten (Versicherungen, Rechtskosten etc.). Bei der Projektabrechnung ist der effektiv erzielte Regionaleffekt zu belegen. Fällt der Effekt unter den Ansatz, muss der Beitrag linear gekürzt werden. Bei minoritären Koproduktionen müssen mindestens drei Viertel des Regionaleffekts auf Lei- stungen Dritter entfallen.
Regionaleffekt. Anzustreben ist, dass ein größtmöglicher Anteil, zumindest aber das Eineinhalbfache der vergebenen Fördersumme in der Steiermark ausgegeben wird. Projekte, die einen höheren Regionaleffekt erzielen, werden solchen, die einen geringeren Regionaleffekt erzielen, in Bezug auf deren Förderbarkeit sowie in Bezug auf die Höhe der Fördersumme vorgereiht. Projekte ohne Regionaleffekt sind nicht förderbar.*