Allgemeines und Geltung Musterklauseln

Allgemeines und Geltung. 1a Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und store and more GmbH (im folgenden store and more). Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der store and more erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Allgemeines und Geltung. 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen von ORAFOL sind Bestandteil der Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen dem Lieferanten bzw. Leistungserbringer und ORAFOL.
Allgemeines und Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (“Einkaufsbedingungen”) gelten für jeden Vertrag zwischen − uns (d.h. der VARTA AG und/oder einem der mit der VARTA AG verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), je nachdem, welches Unternehmen diese Einkaufsbedingungen verwendet; wobei „wir“ und „uns“ sich nachfolgend stets auf das Unternehmen bezieht, das diese Einkaufsbedingungen verwendet) als Käufer und − einem Unternehmen (§ 14 BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Verkäufer („Lieferant“) über den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“), unabhängig davon, ob der Lieferant die Waren herstellt oder bei Dritten einkauft (§§ 433, 650 BGB).
Allgemeines und Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (“Einkaufsbedin- gungen”) gelten für jeden Vertrag zwischen uns (d. h. der VARTA AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz) und einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und einem öf- fentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Erbringung von Leistungen für oder die Lieferung von Waren an uns (zusammen „Leistungen“) durch den Lieferanten bzw. Ver- käufer (zusammen „Lieferant“).
Allgemeines und Geltung. 1.1 Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (in Kurzform "AGB´s" genannt) regeln die vertragliche Bindung zwischen dem Auftraggeber und der Firma atelier FARBKLANG e.u. (kurz auch „Designer“ genannt). Sie sind integrierter Bestandteil von sämtlichen Werkverträgen, Werknutzungsverträgen und sonstigen Verträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Tätigkeitsbereich des atelier FARBKLANG e.u. zum Gegenstand haben.
Allgemeines und Geltung. 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ORAFOL Europe GmbH (nachfolgend ORAFOL) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AVLB) und insbesondere der besonderen Pflichten für den Kunden unter Xxxxxx XX.
Allgemeines und Geltung a) Lieferungen und Leistungen der MONTUM erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform oder der schriftlich abgeschlossenen Verträge und ergänzend den nachfolgenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen, insbesondere Einkaufs-bedingungen unserer Vertragspartner gelten nicht, es sei denn, die MONTUM hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die MONTUM im Einzelfall ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, dennoch ihre Leistungen erbringt und Gegenleistungen entgegennimmt oder die MONTUM vorbehaltlos auf Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthalten oder auf diese verweisen.
Allgemeines und Geltung a) Lieferungen und Leistungen der SEB erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform oder der schriftlich abgeschlossenen Verträge und ergänzend den nachfolgenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen, insbesondere Einkaufs- bedingungen unserer Vertragspartner gelten nicht, es sei denn, die SEB hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die SEB im Einzelfall ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, dennoch ihre Leistungen erbringt und Gegenleistungen entgegennimmt oder die SEB vorbehaltlos auf Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthalten oder auf diese verweisen.
Allgemeines und Geltung. 1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftrag- gebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedin- gungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
Allgemeines und Geltung. (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lieferanten von REBODE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend auch „AEB“).Die AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die REBODE mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Lieferant“ oder „Verkäufer“ genannt) über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an REBODE, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.