Allgemeines und Geltung Musterklauseln

Allgemeines und Geltung. 1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftrag- gebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedin- gungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. 1.2 Maßgeblich für den Inhalt und den Umfang von Lieferungen und Leistungen ist unser schriftliches Angebot und wenn wir eine Auftragsbestätigung erteilen, unsere schriftliche Auftragsbestätigung. 1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Rechtssin- ne, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich- rechtlichem Sondervermögen. 1.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Nachstehende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor inhaltlich abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Der Verzicht des Auftraggebers auf die Geltung eventuell eigener Geschäftsbedingungen wird auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Leistung beseitigt. Eine Ab- weichung von den nachstehenden Bedingungen bedarf im Einzelfall unserer schriftlichen Bestätigung. 1.5 Alle technischen Daten unserer Kataloge und sonstigen Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen sowie Angaben zu Bearbeitungsverfahren sind sorg- fältig erstellt, bei Irrtümern bleiben nachträgliche Korrekturen vorbehalten. Die Angaben zu den Fügetechnikverfahren und Wärmebehandlungen beziehen sich auf Standardverfahren und Standardprozesse. Die im Auftragsfall einzu- setzenden Verfahren und anzuwendenden Prozesse können zu wesentlichen Abweichungen führen. 1.6 Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu prüfen, ob unsere Angaben zu Standardverfahren oder Standardprozessen für füge- und wär- mebehandlungstechnische Handlungen für die jeweils von ihm uns zur Bear- beitung überlassenen Produkten und Materialien und dem von ihm vorgese- henen Verwendungszweck geeignet sind. 1.7 Werkzeuge werden in unserem Werkzeugbau erstellt und sind dem Auftrag- geber zum Teil als anteilige oder als Vollkosten in Rechnung gestellt. Durch eine Teilfinanzierung erwirbt der Auftraggeber keinen Anspruch und kein An- recht auf das Werkzeug selbst. Wir behalten uns vielmehr das Eigentum und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt für den Fall der Teilfi- nanzie...
Allgemeines und Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (“Einkaufsbedingungen”) gelten für jeden Vertrag zwischen − uns (d.h. der VARTA AG und/oder einem der mit der VARTA AG verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), je nachdem, welches Unternehmen diese Einkaufsbedingungen verwendet; wobei „wir“ und „uns“ sich nachfolgend stets auf das Unternehmen bezieht, das diese Einkaufsbedingungen verwendet) als Käufer und − einem Unternehmen (§ 14 BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Verkäufer („Lieferant“) über den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“), unabhängig davon, ob der Lieferant die Waren herstellt oder bei Dritten einkauft (§§ 433, 650 BGB). 1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Angeboten oder (Auftrags-) Bestätigungen des Lieferanten genannt sind. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir Lieferungen des Lieferanten vorbehaltlos und in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Lieferanten entgegennehmen. 1.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellungen gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit sie in diesen Einkaufsbedingungen nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 1.4 Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und etwaiger Nachträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge über den Kauf und die Lieferung von Waren zwischen uns als Käufer und dem Lieferanten als Verkäufer (auch „Partei“ oder „Parteien“).
Allgemeines und Geltung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und der store and more GmbH (im folgenden store and more). Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von store and more erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Allgemeines und Geltung a) Lieferungen und Leistungen der MONTUM erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung, etwaiger Sondervereinbarungen in Schriftform oder der schriftlich abgeschlossenen Verträge und ergänzend den nachfolgenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen, insbesondere Einkaufs-bedingungen unserer Vertragspartner gelten nicht, es sei denn, die MONTUM hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die MONTUM im Einzelfall ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, dennoch ihre Leistungen erbringt und Gegenleistungen entgegennimmt oder die MONTUM vorbehaltlos auf Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthalten oder auf diese verweisen. b) Leistungs- und Lieferbedingungen der MONTUM gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. c) Die Bedingungen gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen bis zur Geltung neuer Leistungs- und Lieferbedingungen der MONTUM.
Allgemeines und Geltung. 1.1 Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (in Kurzform "AGB´s" genannt) regeln die vertragliche Bindung zwischen dem Auftraggeber und der Firma atelier FARBKLANG e.u. (kurz auch „Designer“ genannt). Sie sind integrierter Bestandteil von sämtlichen Werkverträgen, Werknutzungsverträgen und sonstigen Verträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Tätigkeitsbereich des atelier FARBKLANG e.u. zum Gegenstand haben.
Allgemeines und Geltung. (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lieferanten von REBODE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend auch „AEB“).Die AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die REBODE mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Lieferant“ oder „Verkäufer“ genannt) über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an REBODE, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (2) Die AEB von REBODE gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-/Verkaufsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Beispielsweise auch dann, wenn REBODE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. (3) Die Firma REBODE wird nachfolgend als „Firma“ oder „Käufer“ oder „wir“ bezeichnet. (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Es wird hierzu auf die Regelung der Nr. 2 (4) dieser AEB verwiesen.
Allgemeines und Geltung. 1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen von ORAFOL sind Bestandteil der Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen dem Lieferanten bzw. Leistungserbringer und ORAFOL. 2. Von diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Lieferanten oder Leistungserbringers sind für ORAFOL unverbindlich, auch wenn ORAFOL nicht widerspricht oder der Lieferant bzw. Leistungserbringer erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen. .
Allgemeines und Geltung. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht noch einmal vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Alle von diesen Ge- schäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leis- tung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird, sind wir berech- tigt, mit der Durchführung unserer Vertragspflichten Dritte zu beauf- tragen. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen gelten für deren Tätigkeit im gleichen Sinn; eine Belastung von Dritten durch diese Geschäftsbedingungen wird jedoch ausge- schlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen und des Vertrages unwirksam sein oder Bedingungen fehlen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und zur Ergänzung der fehlenden Bestimmungen soll eine rechtswirksame Ersatzregelung treten, die dem aus diesem Vertrag erkennbaren Willen der Parteien nahe kommt.
Allgemeines und Geltung. 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ORAFOL Europe GmbH (nachfolgend ORAFOL) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AVLB) und insbesondere der besonderen Pflichten für den Kunden unter Xxxxxx XX. 2. Die AVLB sind Bestandteil aller Verträge, die ORAFOL mit seinen Kunden über den Verkauf und die Lieferung von ORAFOL Produkten abschließt. 3. Die AVLB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind. 4. Die AVLB gelten in ihrer aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Verträge, die ORAFOL mit seinen Kunden über den Verkauf und die Lieferung von ORAFOL Produkten abschließt, ohne dass ORAFOL hierauf in jedem Einzelfall hinweisen muss. Über Änderungen der AVLB wird ORAFOL ihre Kunden unverzüglich informieren. 5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden oder anderer Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ORAFOL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, es sei denn ORAFOL stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn ORAFOL auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist oder in Kenntnis entgegenstehender oder von den AVLB abweichenden Vereinbarungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeinen Einkaufsbedingungen. 6. Soweit nachfolgend auf die Geltung von gesetzlichen Vorschriften verwiesen wird, hat dies lediglich klarstellende Bedeutung. Sollte im Einzelfall nicht auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen werden, finden diese dennoch Anwendung, soweit und solange diese in diesen AVLB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Allgemeines und Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend "AGB" genannt - gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SELLTEC Communications GmbH mit Sitz in Nürnberg - nachfolgend "SELLTEC" genannt - und Ihren Kunden - nachfolgend "Vertragspartner" genannt -. Diese AGB werden, sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, ohne besonderen Hinweis Vertragsbestandteil aller zukünftigen Vertragsbeziehungen. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird audrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 SELLTEC ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen unserer AGB werden 14 Kalendertage nach der Ankündigung und Veröffentlichung auf der Homepage von SELLTEC (xxxx://xxx.xxxxxxx.xx) wirksam, sofern der Vertragspartner der jeweiligen Änderung bis dahin nicht widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so ist SELLTEC berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 1.4 SELLTEC bietet insbesondere folgende Produkte und Dienstleistungen dritter Anbieter zusätzlich zu Ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen an: Internetdomains, Email-Accounts, SSL-Zertifikate, Online-Payment Dienste sowie dedizierte Server und jede Art von Hardware. Bestellt der Vertragspartner derartige Produkte oder Dienstleistungen als Zusatzleistung über SELLTEC, so begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse zwischen dem Vertragspartner mit dem jeweiligen Kooperationspartner von SELLTEC. Derartige Vertragsverhältnisse unterliegen den Konditionen der jeweiligen Bestellung und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Entsprechende Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen SELLTEC und dem Vertragspartner und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.