Durchführung von Aufträgen Musterklauseln

Durchführung von Aufträgen. 4.1 Aufträge werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen durchgeführt. Die EXACON behält sich Änderungen vor, sofern diese das Auftragsziel nicht grundlegend verändern. 4.2 Die EXACON gestaltet ihre Tätigkeit in zeitlicher, inhaltlicher und örtlicher Hinsicht frei. Auch die jeweilige Dauer ihrer Tätigkeit bestimmt sie selbst, sofern nicht jeweils der zeitliche Umfang der Tätigkeit – insbesondere projektbezogen – vereinbart wird. Die EXACON ist bei der Benennung zum externen betrieblichen DSB nicht in die Unternehmensorganisation des Auftraggebers und seiner angeschlossenen Unternehmen eingebunden und ist in der Ausübung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei.
Durchführung von Aufträgen. Mit vollständigem Einlangen der Daten bei BAWAG wird der gegenständliche Auftrag von ihr im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet. Die BAWAG sendet nach Entgegennahme von Aufträgen Rückmeldungen, die nur den Empfang der übermittelten Daten, nicht jedoch die Durchführung der erteilten Aufträge/Verfügungen bestätigen. Eventuelle Sonderverarbeitungen von Aufträgen über den Channel Business Banking EBICS mit der BAWAG müssen gesondert vereinbart werden. Die BAWAG ist nicht verpflichtet, in irgendeiner Form noch eine Bestätigung über die Rechtsverbindlichkeit der Aufträge/Verfügungen einzuholen. Sofern kein in der Zukunft liegendes Durchführungsdatum vom Kunden beauftragt wird, erfolgt die Durchführung der Aufträge taggleich, wenn die Datenbestände vor den „Durchführungszeiten“ vorliegen. Die BAWAG behält sich das Recht vor, Zahlungsaufträge mit einem gewünschten Durchführungsdatum in der Vergangenheit abzulehnen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an dem Geschäftstag, der dem Tag der Daten- übertragung durch den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist die entsprechende Kontodeckung. Die durchgeführten Aufträge werden auf dem, vom Kunden, im Datenbestand angegebenen Konto mit der gesetzlich vorgeschriebenen oder von ihm mit BAWAG vereinbarten Wertstellung gebucht. Weiters muss zur beauftragten Auftragsart das festgelegte Datenformat eingehalten werden. Die entsprechend normierten Auftragsarten gelten österreich- weit und sind auf der Homepage der Stuzza xxxxx://xxx.xxxxxx.xx einsehbar. Ergeben sich bei den durchgeführten Prüfungen der Dateien Fehler wird der Bankrechner die Datei ablehnen und dies dem Nutzer in geeigneter Form mitteilen.
Durchführung von Aufträgen. 4.1 dm verpflichtet sich zur Erbringung der nach dem Auftrag vereinbarten Medialeistungen. dm wird alle geschäftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Werbeleistung an den im Auftrag genannten Stellen rechtzeitig und wie beauftragt bereitzustellen. Sollten die in den Mediaplänen genannten Annahmen/Schätzungen der Zielwerte oder Reichweiten im Ergebnis um mehr als 20% zum Nachteil des Kunden abweichen, so werden sich dm und der Kunde über Möglichkeiten weiterer Werbeleistungen absprechen. Diese kann dm vornehmen, wenn diese angemessen und für dm zumutbar sind. dm ist berechtigt, in Einvernehmen mit dem Kunden auch Änderungen einer laufenden Kampagne vorzunehmen. Dies kann auch die Aufschaltung/Abschaltung von (nicht) gebuchten Formaten und/oder Flächen beinhalten. dm will hierdurch die für beide Parteien bestmöglichste Performance erreichen und überprüft daher die Performance auch während der Kampagne mitunter. Der Kunde wird sich sinnvoller Änderungen nicht verwehren. Gerade auch bei einem bspw. technischen oder durch andere Gründe für dm unvorhersehbaren Ausfall (bspw. der Webseite oder App) werden die Parteien im Einvernehmen zusammenarbeiten, um eine für beide Seiten angemessene Lösung zu finden. Dies kann eine Verschiebung der Kampagne sein oder eine Ersatzleistung. 4.2 Die Erbringung der Medialeistungen erfolgt innerhalb des in dem jeweiligen Auftrag vereinbarten Zeitraums und/oder bis zur Erreichung des im jeweiligen Auftrag festgelegten Volumens. 4.3 Eine bestimmte Anzahl von Ad Impressions oder Clicks und/oder ein sonstiger Leistungserfolg ist nur dann geschuldet, wenn dieser konkret im jeweiligen Auftrag als vertragsgegenständliche Leistung vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Auslieferung der Werbemittel auf einem bestimmten Online-Medium. Ansonsten hat der Kunden keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbemittel in einem bestimmten Online- Medium, an einer bestimmten Position des jeweiligen Online-Mediums und/oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf das jeweilige Werbemittel. Insbesondere hat der Kunden keinen Anspruch auf eine Auslieferung im unmittelbar sichtbaren Bereich eines Online-Mediums. 4.4 Soweit die Auslieferung der Werbemittel in einem bestimmten Umfeld vereinbart worden ist, ist dm zur Umplatzierung nur dann berechtigt, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird. 4.5 Die Auslieferung der Werbemittel zu einem festen Termin ist nur dann geschu...
Durchführung von Aufträgen. 5.1 Der Auftraggeber gewährt in Abstimmung mit dem Auftragnehmer den vom Auftragnehmer benannten Personen Zugang zu seinen betrieblichen Einrichtungen, soweit dies zur Erbringung seiner Leistung erforderlich ist, wobei die im Betrieb des Auftraggebers bestehenden Kontrollvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. 5.2 Der Auftraggeber hat die Mitwirkungsleistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen. Erfüllt der Auftraggeber eine von ihm zu erbringende Mitwirkungsleistung nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Auftragnehmer die Pflicht, den Auftraggeber auf diesen Sachstand unter Nennung der Konsequenzen (insbesondere Auswirkungen auf vereinbarte Vergütung, Termine und Fristen) unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Hierbei hat der Auftragnehmer die nicht oder die nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistung so konkret wie möglich zu beschreiben. 5.3 Der Auftragnehmer ist nicht befugt, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers Hard- oder Software an die EDV-Systeme des Auftraggebers anzuschließen oder darauf zu installieren. 5.4 Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen oder auf Anforderung über den Xxxxxxxx und Status der Leistungserbringung. Sofern der Auftragnehmer erkennt, dass er vereinbarte Termine oder Fristen nicht einhalten kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich über diese Tatsachen sowie die Gründe dafür und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren. 5.5 Der Auftragnehmer hat kein Zurückbehaltungsrecht an den im Eigentum des Auftraggebers stehenden Sachen. 5.6 Kosten des Transports einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sonstige Nebenkosten trägt der Auftragnehmer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Durchführung von Aufträgen. 14.1 Wenn wir Ihren Auftrag annehmen, führen wir ihn aus oder leiten ihn an den Drittbroker zur Ausführung (oder Weiterleitung zur Ausführung) weiter, was in der Regel am selben Tag geschieht, an dem wir Ihren Auftrag erhalten, vorausgesetzt, Sie verfügen über ausreichende Mittel zur Ausführung des Auftrags. 14.2 Wir sind verpflichtet, in Ihrem besten Interesse zu handeln, wenn wir Ihren Auftrag ausführen und wenn wir Ihren Auftrag an den Drittbroker zur Ausführung (oder Weiterleitung zur Ausführung) weiterleiten. Wir sind dafür verantwortlich, dass der Drittmakler oder jede andere Einrichtung, die wir für die Ausführung von Aufträgen oder die Weiterleitung von Aufträgen ausgewählt haben, unseren Kunden auf gleichbleibender Basis das bestmögliche Ergebnis liefert. Weitere Informationen darüber, wie wir Aufträge ausführen und wie wir den Drittmakler ausgewählt haben und warum wir der Meinung sind, dass er uns in die Lage versetzt, bei der Übermittlung von Aufträgen an ihn in Ihrem besten Interesse zu handeln, finden Sie in unserer Methode zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung. 14.3 Mit der Eröffnung eines Xxxxxx erklären Sie sich mit unserer Methode der Auftragsabwicklung und der bestmöglichen Ausführung einverstanden. Sollten wir die Methode der Auftragsabwicklung und der bestmöglichen Ausführung ändern, werden wir Sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung informieren. Bitte beachten Sie, dass ein Auftrag, der außerhalb der Marktzeiten platziert wird, zu Beginn der Marktzeiten ausgeführt wird. 14.4 Der Drittbroker unterliegt bestimmten Regeln und Vorschriften in Bezug auf die Art und Weise, wie er Ihre Aufträge ausführt. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Drittbroker Ihre Aufträge außerhalb eines geregelten Marktes, eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems ausführen kann, und durch die Annahme dieser Vereinbarung stimmen Sie der Ausführung Ihrer Aufträge unter diesen Umständen ausdrücklich zu. Dies geschieht zum Beispiel bei der Ausführung eines Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines Teils eines Instruments. 14.5 Wenn Sie einen Auftrag erteilen, teilen wir Ihnen die indikativen Preise der betreffenden Instrumente mit, die Sie über die Lightyear-App kaufen oder verkaufen können. Diese Preise werden von Dritten zur Verfügung gestellt und wir haben keine Kontrolle über sie. Aufgrund der Natur eines sich bewegenden Marktes können sich indikative Preise manchmal schnell und erheblich ändern, bev...
Durchführung von Aufträgen. (1) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, Aufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der Entgegennahme des Auftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen und sofern er nicht unverzüglich den Kunden verständigt, dass die Ausführung unterbleibt oder der Auftrag nicht angenommen wird. (2) Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der Finanzdienstleister auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der Finanzdienstleister den Kunden davon ehestmöglich zu informieren. (3) Im Übrigen wird der Finanzdienstleister die Kundenaufträge entsprechend seiner Durchführungspolitik behandeln. Wünscht der Kunde eine andere Art der Durchführung als in der Durchführungspolitik vorgesehen ist, so muss der dem Finanzdienstleister eine entsprechende ausdrückliche Weisung erteilen.

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  • Ausführung von Aufträgen Erhält die Bank die Weisung, einen Auftrag brieflich oder auf telekommunikativem Wege auszuführen, so behält sie sich vor, von der Weisung ohne vorherige Anzeige an den Auf- traggeber abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftrag- geber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Bei Fehlen einer Weisung führt die Bank den Auftrag nach ihrem Ermessen aus.

  • Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufmög- lichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.

  • Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen