Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustande. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene PIN-Nummer und der Contract-ID. 2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von der Bauer Energietechnik e.K. betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie alle Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes sowie alle Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter xxxxxxxx.xx einzusehen. 2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieters. 2.1.4 Bei Verlust der Karte kann der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird die Contract-ID + PIN gesperrt. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar. 2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden. 2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. KVI Kabelverlegungs GmbH kommt erst mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx Freischaltung der zur Verfügung gestellten Karte zustande. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene PIN-Nummer und der Contract-ID.
2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von der Bauer Energietechnik e.K. KVI Kabelverlegungs GmbH betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie alle Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes sowie alle Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp auf xxx.xxx-xxxxxxx.xx einzusehen und unter xxxxxxxx.xx einzusehenxxxxxxxx.xx.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. KVI Kabelverlegungs GmbH zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. KVI Kabelverlegungs GmbH sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. KVI Kabelverlegungs GmbH behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieters.
2.1.4 Bei Verlust der Karte kann der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch die Bauer Energietechnik e.K. KVI Kabelverlegungs GmbH unter der Telefonnummer 0000000000 00000 000000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird die Contract-ID + PIN gesperrt. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB:
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Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter xxx.xxxxx.xx die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeanzufordern. Die Freischaltung erfolgt durch enewa GmbH schickt dem Kunden anschließend die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene Ladekarte sowie eine PIN-Nummer Num- mer und der eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
2.1.2 Der (2) Mit der von der enewa GmbH überlassenen PIN-Num- mer und der Vertragsnummer (ContractID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren.Unmittelbar nach erfolgreichem Registrie- rungsvorgang erhält der Kunde von der enewa GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Re- gistrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.
(3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. enewa GmbH betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E-Ladesäulen, alle Ladesäulen E-Ladesäu- len von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Kooperati- onspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahr- zeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E- Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der enewa GmbH. PIN- Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann sowie der PINNummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der enewa GmbH schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenenewa GmbH die bisherige Lade- karte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte er- hebt die enewa GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten getä- tigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der enewa GmbH per E-Mail (xxxx@xxxxx.xx) mit.
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter xxx.xx-xxxxxxxx.xx die Ladekarte anzufordern.
(2) Die EG Wittmund bereitet den Nutzungsvertrag vor und der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss Kunde kann anschließend im Kundenservice der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeEG Wittmund den Nutzungsvertrag und die Ladekarte in Empfang nehmen. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung Aktivierung der Ladekarte wird von der EG Wittmund nach Unterschrift des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene PIN-Nummer und der Contract-IDNutzungsvertrages vorgenommen.
2.1.2 Der (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. EG Wittmund betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E- Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern Stadtwerke-Partnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp Roaming- und unter Business-Partner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E- Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners xxx.xxxxxxxx.xx oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der EG Wittmund. Den Verlust der Karte kann hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der EG Wittmund schriftlich oder per E-Mail unter xxxx@xx-xxxxxxxx.xx mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenEG Wittmund die bisherige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte erhebt die EG Wittmund eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Nutzungsvertrag hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, teilt der Kunde die Änderungen der EG Wittmund per E-Mail (xxxx@xx-xxxxxxxx.xx) mit.
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Vertrag Zur Nutzung Der E Ladekarte
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeanzufordern. Die Freischaltung erfolgt durch Stadtwerke Wesel schickt dem Kunden anschließend die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
(2) Mit der ihm überlassene von dem Stadtwerke Wesel überlassenen PIN-Nummer und der ContractVertragsnummer (ContractID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xxxxxxxxxx- xxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von den Stadtwerken Wesel eine E-IDMail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.
2.1.2 Der (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. den Stadtwerken Wesel betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der Stadtwerke Wesel. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann sowie der PIN Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich den Stadtwerken Wesel schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperren die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenStadtwerke Wesel die bisherige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte erheben die Stadtwerke Wesel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 14,99 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen den Stadtwerken Wesel per E-Mail (sww@Stadtwerke- xxxxx.xx) mit.
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx die Ladekarte anzufordern und diese anschließend im Kundencenter abzuholen.
(2) Mit der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss von der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustande. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene Stadtwerk Norderney GmbH überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID.) kann sich der Kunde im Portal unter:
2.1.2 Der (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. Stadtwerke Norderney GmbH betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der Stadtwerke Norderney GmbH. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der Stadtwerke Norderney GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenStadtwerke Norderney GmbH die bis- herige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Karte erhebt die Stadtwerk Norderney GmbH eine Gebühr in Höhe von 19,95 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der Stadtwerke Norderney GmbH per E-Mail (xxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx) mit. Stand: Oktober 2021
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Nutzungsvertrag
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 Der Vertrag über Energiekunden der Stadtwerke Viernheim GmbH haben die Möglichkeit eine La- dekarte anzufordern. Zur Überprüfung des Kundenstatus teilt der Kunde seine Vertragsnummer der Kundenberatung, erreichbar per E-Mail unter verne- xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder per Telefon unter 00000 000 000, mit. Die Stadtwerke Viernheim GmbH versendet nach erfolgreicher Prüfung einen Frei- schaltcode zur Registrierung im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH die Ladekarte sowie seine persönliche PIN- Und Vertragsnummer (Contract-ID). Kunde kann sein, wer zum Zeitpunkt der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss Regist- rierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und Energiekunde der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeStadtwerke Viern- heim GmbH ist. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels Mit der ihm überlassene von der Stadtwerke Viernheim GmbH überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID.
2.1.2 Der ) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx- xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Re- gistrierungsvorgang erhält der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. Stadtwerke Viernheim GmbH betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern Roaming-Ko- operationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzennut- zen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxx://xxxxxxx.xx- xxxxxx.xx/ ersichtlich. Die Standorte Ladekarte bleibt Eigentum der Ladestationen Stadtwerke Viernheim GmbH. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind in der ladeapp und unter xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. zu nutzenvom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieters.
2.1.4 Bei Den Verlust der Karte kann sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der Stadtwerke Viernheim GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenStadtwerke Viernheim GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Viernheim GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge Ladevor- gänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 . Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal. Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Ladekartenvertrag
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. SWE Energie GmbH kommt erst mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx Freischaltung der zur Verfügung gestellten Karte zustande. Die Freischaltung Freischal- tung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx sw-erfurt.la- xxxxxxx.xx/xxxxx mittels der ihm überlassene überlassenen PIN-Nummer und der Contract-ID.
2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte Ladekarte, die Eigentum der SWE bleibt, die von der Bauer Energietechnik e.K. betriebenen den Ladestationen des Betreibers zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie alle Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes sowie alle Ladesäulen der externen Roaming Partnern Elekt- rofahrzeugen zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter xxxxxxxx.xx auf www.swe- xxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt berechtigt, mit der Ladekarte die im Ladenetzladenetz-Roaming angebotenen an- gebotenen Ladestationen von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. des Betreibers zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Roamingpartner des Betreibers sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners Roamingpartners oder eines dritten besteht Dritten be- steht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern Roamingpartner kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern Roamingpartner oder Dritter Drit- ter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Ladestationen- Anbieters.
2.1.4 Bei Verlust der Karte kann ist der Kunde verpflichtet, diese zum Schutz vor Missbrauch durch die Bauer Energietechnik e.K. den Betreiber unter der Telefonnummer 0000000000 0000 000-0000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird auch die Contract-ID + PIN PIN-Nummer gesperrt. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- zwei-, drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeigen Elektrofahrzeuge verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Die SWN gibt die SWN-Ladekarte an Kunden mit einem aktiven Strom- und/oder Erdgasliefervertrag bzw. an Einwohner unseres Strom- und/oder Erdgas-Netzgebietes aus.
(2) Der Vertrag über kommt nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat zustande.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxx.xx die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeanzufordern. Die Freischaltung erfolgt durch SWN schickt dem Kunden anschließend die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene PIN-Nummer Ladekarte und der eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
2.1.2 Der (4) Mit der Ladekarte ist der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. SWN betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im LadenetzRoaming-Roaming angebotenen Ladestationen Kooperationspartner zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (5) Die Ladekarte bleibt Eigentum des SWN. Sie ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der SWN schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenSWN die bisherige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte erhebt das SWN eine Bearbeitungsgebühr. (siehe Preisblatt eMobilität) Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, teilt er die Änderungen der SWN per E-Mail (elektromobil@stadtwerke-neustadt- xxxx.xx) mit.
(7) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Strom Ladestationen
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/ die Ladekarte anzufordern. Stadtwerke Langenfeld GmbH schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
(2) Mit der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss von der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustande. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene Stadtwerke Langenfeld GmbH überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von der Stadtwerke Langenfeld GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.
2.1.2 Der (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. Stadtwerke Langenfeld GmbH betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E- Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de- Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der Stadtwerke Langenfeld GmbH. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann sowie der PIN- Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der Stadtwerke Langenfeld GmbH schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperren die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenStadtwerke Langenfeld GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte erheben die Stadtwerke Langenfeld GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der Stadtwerke Langenfeld GmbH per E-Mail (service@stw- xxxxxxxxxx.xx) mit.
(6) Pro Vertrag stellen die Stadtwerke Langenfeld maximal zwei Ladekarten aus. Die vereinbarten Preise gelten dann für beide Ladekarten.
(7) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter www. xxxxx.xx die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeanzufordern. Die Freischaltung erfolgt durch Autohaus Kahle schickt dem Kunden anschließend die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und der eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
2.1.2 Der (2) Mit der Ladekarte ist der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. Autohaus Kahle betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E- Lade- säulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern Kooperations- partnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Koope- rationspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht Über- sicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion nutzbaren E-Ladesäulen ist un- ter xxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
(3) Bei der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgensind PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieters.
2.1.4 Bei Den Verlust der Karte kann sowie der PIN- Nummer oder der Ver- tragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch un- verzüglich Autohaus Kahle schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt Autohaus Kahle die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenbisherige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatz- karte erhebt Autohaus Kahle eine Bearbei- tungsgebühr in Höhe von 16,50 Euro (netto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge Lade- vorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die per- sönlichen Daten des Kunden ändern, teilt er die Änderungen Autohaus Kahle per E-Mail (e- xxxxxxxxx@xxxxx.xx) mit.
(5) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Samples: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp
Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 (1) Der Vertrag über Kunde hat die Möglichkeit unter xxx.xxxxx.xx die Ladekarte der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustandeanzufordern. Die Freischaltung erfolgt durch enewa GmbH schickt dem Kunden anschließend die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene Ladekarte sowie eine PIN-Nummer Num- mer und der eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
2.1.2 Der (2) Mit der von der enewa GmbH überlassenen PIN-Num- mer und der Vertragsnummer (ContractID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrie- rungsvorgang erhält der Kunde von der enewa GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Re- gistrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.
(3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die alle von der Bauer Energietechnik e.K. enewa GmbH betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie E-Ladesäulen, alle Ladesäulen E-Ladesäu- len von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Kooperati- onspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahr- zeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E- Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbietersxxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der enewa GmbH. PIN- Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann sowie der PINNummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich der enewa GmbH schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenenewa GmbH die bisherige Lade- karte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die Contract-ID + PIN gesperrtAusstellung einer Ersatzkarte er- hebt die enewa GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten getä- tigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der enewa GmbH per E-Mail (xxxx@xxxxx.xx) mit.
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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Allgemeines zur Ladekarte. 2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte (1) Mit der Bauer Energietechnik e.K. kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustande. Die Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung des Kunden unter bauer- xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene vom e-werk überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnum- mer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal des e-werks registrieren.
2.1.2 Der (2) Unmittelbar nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde vom e-werk eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrie- rung ist Voraussetzung für die Freischaltung.
(3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von der Bauer Energietechnik e.K. betriebenen Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie alle vom e-werk betriebe- nen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des Xxxxxxxx.xx Verbundes lade- netz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und unter Roaming-Koope- rationspartner von xxxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen zur Beladung von Partnern der Bauer Energietechnik e.K. Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der Bauer Energietechnik e.K. sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die Bauer Energietechnik e.K. behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieterswww.la- xxxxxx.xx ersichtlich.
2.1.4 Bei (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum des e-werks. PIN-Nummer und Ver- tragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte kann sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch unverzüglich dem e-werk schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt das e-werk die Bauer Energietechnik e.K. unter der Telefonnummer 0000000000 sperren lassenbishe- rige Ladekarte umgehend. Nach der Mitteilung zum Verlust wird Für die ContractAusstellung einer Ersatzkarte erhebt das e-ID + PIN gesperrtwerk eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.1.5 (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Da- ten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal.
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
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