Common use of Allgemeines zur Ladekarte Clause in Contracts

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Der Kunde hat die Möglichkeit via E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx seine persönliche Ladekarte anzufordern. SWO schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu. (2) Mit der von SWO überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von SWO eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von SWO betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming- Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich. (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der SWO. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract- ID) hat der Kunde unverzüglich der SWO schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt SWO die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt SWO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der SWO per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx mit. (6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung

Allgemeines zur Ladekarte. (1) 2.1.1 Der Kunde hat die Möglichkeit via E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx seine persönliche unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxx- karte die Ladekarte anzufordern. SWO Die EWF schickt dem Kunden anschließend an- schließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer Vertrags- nummer (Contract-ID) zu. (2) 2.1.2 Mit der von SWO der EWF überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer Vertragsnum- mer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx www.ewf.emobi- xxxxxxxxx.xxx/ registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang Registrie- rungsvorgang erhält der Kunde von SWO der EWF eine E-Mail über die Freischaltung Frei- schaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. (3) 2.1.3 Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von SWO betriebenen der EWF betriebe- nen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.dela- denetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming- Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen Elektrofahrzeu- gen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter un- ter xxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich. (4) 2.1.4 Die Ladekarte bleibt Eigentum der SWOEWF. PIN-Nummer und Vertragsnummer Vertrags- nummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Die Beschädigung der Karte, den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract- Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der SWO EWF schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt SWO die EWF die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt SWO die EWF eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 30,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge Ladevor- gänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (5) 2.1.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen Än- derungen der SWO EWF per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx (x-xxxxxxxxxx@xxx.xx) mit. (6) 2.1.6 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Der Kunde hat die Möglichkeit via E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx seine persönliche bei den Stadtwerken Penzberg die Ladekarte anzufordern. SWO Die Stadtwerke Penzberg schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu. (2) Mit der von SWO überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von SWO eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von SWO den Stadtwerken Penzberg betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming- Roaming-Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich. (43) Die Ladekarte bleibt Eigentum der SWO. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract- Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der SWO dem Stadtwerk schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt SWO das Stadtwerk die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt SWO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (54) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert teilt er diese im Portal oder teilt die Änderungen der SWO den Stadtwerken Penzberg per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx (xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx) mit. (65) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen E Mobilität

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Der Kunde hat die Möglichkeit via E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx seine persönliche Ladekarte anzufordern. SWO schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu. (2) Mit der von SWO überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von SWO eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von SWO betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming- Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich. (4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der SWOSTADTWERKE. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Der Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract- IDContractID) hat der Kunde unverzüglich der SWO schriftlich oder per E-Mail an STADTWERKE mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt SWO die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt SWO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (5) 2.1.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert kann er diese im Portal ändern oder teilt die Änderungen der SWO Änderung per E-E- Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx mitdie Stadtwerke mitteilen. 2.1.2 Der Vertrag über die Ladekarte der STADTWERKE kommt mit Abschluss der Registrierung unter xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zustande. Hier erfolgt ebenfalls die Freischaltung durch die Eingabe der Contract-ID mit PIN. 2.1.3 Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von der STADTWERKE betriebenen Ladestationen zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind in der ladeapp und in der xxxxxxx.xxxxxxxx.xx unter einsehbar. 2.1.4 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im ladebusiness- und ladenetz-Roaming angebotenen Ladestationen von Partnern der STADTWERKE zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner der STADTWERKE sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartnern kann sich verändern. Die STADTWERKE behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieters. 2.1.5 Bei Verlust der Karte kann der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch die STADTWERKE unter der Telefonnummer der STADTWERKE sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird die Contract-ID + PIN gesperrt. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Stadtwerke erheben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro (6) brutto). 2.1.6 Die Ladekarte ist nicht übertragbar. 2.1.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte nach Ende der Vertragslaufzeit an die STADTWERKE zurückzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ladekarten

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Der Kunde hat die Möglichkeit via E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx seine persönliche unter xxx.xxxxxxx.xx die Ladekarte anzufordern. SWO amperio schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu. (2) Mit der von SWO amperio überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-Contract- ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von SWO amperio eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. (3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von SWO amperio betriebenen E-E- Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming- Roaming-Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxx.xxxxxxxx.xx ersichtlich. (4) Die Bei der Ladekarte bleibt Eigentum der SWO. sind PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-PIN- Nummer oder der Vertragsnummer (Contract- Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der SWO amperio schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt SWO amperio die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt SWO amperio eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 16,50 Euro (bruttonetto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen der SWO amperio per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx (xxxxxxx@xxxxxxx.xx) mit. (6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

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Samples: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp