Common use of Allgemeines zur Ladekarte Clause in Contracts

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Die ATD überlässt dem Kunden eine Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Contract-ID. Der Kunde kann die Ladekarte auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx anfordern und erhält die Karte auf dem Postweg. (2) Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von ATD betriebenen Elektrotankstellen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der ATD. Sie, sowie PIN-Nummer und Contract-ID, sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Contract-ID hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer +00 000 00000 000 zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die ATD eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Die ATD VWZ überlässt dem Kunden eine Ladekarte sowie eine PIN-PIN- Nummer und eine Contract-ID. Der Kunde kann die Ladekarte auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx anfordern und erhält die Karte auf dem Postweg. (2) Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von ATD VWZ betriebenen Elektrotankstellen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der ATDVWZ. Sie, Sie sowie PIN-Nummer und Contract-ID, ID sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Contract-ID hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer +00 000 00000 000 000000000000 zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die ATD VWZ eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungs- Gebühr in Höhe von 5 5,00 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Die ATD StwD überlässt dem Kunden eine Ladekarte sowie eine PIN-Nummer PIN‐Nummer und eine Contract-IDContract‐ID. Der Kunde kann die Ladekarte auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxxx‐xxxxxx.xx anfordern und erhält die Karte auf dem Postweg. (2) Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von ATD StwD betriebenen Elektrotankstellen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der ATD. Sie, StwD. Sie sowie PIN-PIN‐ Nummer und Contract-ID, Contract‐ID sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-PIN‐ Nummer oder der Contract-ID Contract‐ID hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer +00 000 00000 000 08081/9317‐0 zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die ATD StwD eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungs‐Gebühr in Höhe von 5 30,00 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-zwei‐, drei- drei‐ und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Die ATD Braasch überlässt dem Kunden eine Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Contract-ID. Der Kunde kann die Ladekarte auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx anfordern und erhält die Karte auf dem Postweg. (2) Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von ATD Braasch betriebenen Elektrotankstellen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der ATDBraasch. Sie, sowie PIN-Nummer und Contract-ID, sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Contract-ID hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer +00 000 00000 000 zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die ATD Braasch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines zur Ladekarte. (1) Die ATD AZO überlässt dem Kunden eine Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Contract-ID. Der Kunde kann die Ladekarte auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx anfordern und erhält die Karte auf dem Postweg. (2) Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte die von ATD AZO betriebenen Elektrotankstellen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der ATDAZO. Sie, sowie PIN-Nummer und Contract-ID, sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Contract-ID hat der Kunde unverzüglich unter der Telefonnummer +00 000 00000 000 zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die ATD AZO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)