Allgemeines zur Ladekarte. Energiekunden der Stadtwerke Viernheim GmbH haben die Möglichkeit eine La- dekarte anzufordern. Zur Überprüfung des Kundenstatus teilt der Kunde seine Vertragsnummer der Kundenberatung, erreichbar per E-Mail unter verne- xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder per Telefon unter 00000 000 000, mit. Die Stadtwerke Viernheim GmbH versendet nach erfolgreicher Prüfung einen Frei- schaltcode zur Registrierung im Portal unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH die Ladekarte sowie seine persönliche PIN- Und Vertragsnummer (Contract-ID). Kunde kann sein, wer zum Zeitpunkt der Regist- rierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und Energiekunde der Stadtwerke Viern- heim GmbH ist. Mit der von der Stadtwerke Viernheim GmbH überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx- xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Re- gistrierungsvorgang erhält der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der Stadtwerke Viernheim GmbH betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Ko- operationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nut- zen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxx://xxxxxxx.xx- xxxxxx.xx/ ersichtlich. Die Ladekarte bleibt Eigentum der Stadtwerke Viernheim GmbH. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der Stadtwerke Viernheim GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Stadtwerke Viernheim GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Viernheim GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevor- gänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal. Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
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Samples: Ladekartenvertrag
Allgemeines zur Ladekarte. Energiekunden 2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Stadtwerke Viernheim KVI Kabelverlegungs GmbH haben die Möglichkeit eine La- dekarte anzufordern. Zur Überprüfung des Kundenstatus teilt kommt erst mit der Kunde seine Vertragsnummer Freischaltung der Kundenberatung, erreichbar per E-Mail unter verne- xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder per Telefon unter 00000 000 000, mitzur Verfügung gestellten Karte zustande. Die Stadtwerke Viernheim GmbH versendet nach erfolgreicher Prüfung einen Frei- schaltcode zur Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung im Portal des Kunden unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Nach erfolgreicher Registrierung erhält xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH die Ladekarte sowie seine persönliche PIN- Und Vertragsnummer (Contract-ID). Kunde kann sein, wer zum Zeitpunkt der Regist- rierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und Energiekunde der Stadtwerke Viern- heim GmbH ist. Mit der von der Stadtwerke Viernheim GmbH überlassenen ihm überlassene PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich .
2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der Kunde im Portal unter xxxxx://xx- xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Re- gistrierungsvorgang erhält der Kunde überlassenen Ladekarte die von der Stadtwerke Viernheim GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der Stadtwerke Viernheim KVI Kabelverlegungs GmbH betriebenen E-Ladesäulen, Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeigen zu nutzen. Sowie alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds Xxxxxxxx.xx Verbundes sowie alle E-Ladesäulen der externen RoamingRoaming Partnern zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind auf xxx.xxx-xxxxxxx.xx einzusehen und xxxxxxxx.xx.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die im Ladenetz-Ko- operationspartner Roaming angebotenen Ladestationen von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen Partnern der KVI Kabelverlegungs GmbH zu nut- zennutzen. Eine aktuelle Liste der Roaming Partnern der KVI Kabelverlegungs GmbH sowie eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxx://xxxxxxx.xx- xxxxxx.xx/ ersichtlichxxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roaming Partners oder eines dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roaming Partnern kann sich verändern. Die KVI Kabelverlegungs GmbH behält sich vor, die Roaming Funktion der Ladekarte bleibt Eigentum zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Stadtwerke Viernheim GmbH. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahrenLadevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Den Die Nutzung der Ladestationen der Roaming Partnern oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen Anbieters.
2.1.4 Bei Verlust der Karte sowie kann der PIN-Nummer oder Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch die KVI Kabelverlegungs GmbH unter der Vertragsnummer (Telefonnummer 00000 000000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird die Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der Stadtwerke Viernheim GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Stadtwerke Viernheim GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Viernheim GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto)ID + PIN gesperrt. Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevor- gänge Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal. .
2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei- drei- und vierrädrige dem Personennahverkehr dienenden Elektrofahrzeigen verwendet werden.
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
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Allgemeines zur Ladekarte. Energiekunden 2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Stadtwerke Viernheim SWE Energie GmbH haben die Möglichkeit eine La- dekarte anzufordern. Zur Überprüfung des Kundenstatus teilt kommt erst mit der Kunde seine Vertragsnummer Freischaltung der Kundenberatung, erreichbar per E-Mail unter verne- xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder per Telefon unter 00000 000 000, mitzur Verfügung gestellten Karte zustande. Die Stadtwerke Viernheim GmbH versendet nach erfolgreicher Prüfung einen Frei- schaltcode zur Freischal- tung erfolgt durch die einmalige Registrierung im Portal des Kunden unter xxxxx://xxsw-xxxxxxxxx.xx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Nach erfolgreicher Registrierung erhält erfurt.la- xxxxxxx.xx/xxxxx mittels der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH die Ladekarte sowie seine persönliche PIN- Und Vertragsnummer (Contract-ID). Kunde kann sein, wer zum Zeitpunkt der Regist- rierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und Energiekunde der Stadtwerke Viern- heim GmbH ist. Mit der von der Stadtwerke Viernheim GmbH ihm überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) .
2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte, die Eigentum der SWE bleibt, die von den Ladestationen des Betreibers zum Laden von Elekt- rofahrzeugen zu nutzen. Die Standorte der Ladestationen sind auf www.swe- xxxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte die im ladenetz-Roaming an- gebotenen Ladestationen von Partnern des Betreibers zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner des Betreibers sowie eine Übersicht über deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners oder eines Dritten be- steht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich der Kunde im Portal unter xxxxx://xx- xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Re- gistrierungsvorgang erhält der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarteverändern. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. Mit Nutzung der Ladekarte Ladestationen der Roamingpartner oder Drit- ter erfolgt stets zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ladestationen- Anbieters.
2.1.4 Bei Verlust der Karte ist der Kunde berechtigtverpflichtet, alle von diese zum Schutz vor Missbrauch durch den Betreiber unter der Stadtwerke Viernheim GmbH betriebenen ETelefonnummer 0000 000-Ladesäulen, alle E0000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird auch die Contract-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Ko- operationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nut- zen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter xxxxx://xxxxxxx.xx- xxxxxx.xx/ ersichtlich. Die Ladekarte bleibt Eigentum der Stadtwerke Viernheim GmbH. ID + PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der Stadtwerke Viernheim GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Stadtwerke Viernheim GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Viernheim GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevor- gänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal. gesperrt.
2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.
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Allgemeines zur Ladekarte. Energiekunden Muster-Widerrufsformular
2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Stadtwerke Viernheim SWE Energie GmbH haben die Möglichkeit eine La- dekarte anzufordern. Zur Überprüfung des Kundenstatus teilt kommt erst mit der Kunde seine Vertragsnummer Freischaltung der Kundenberatung, erreichbar per E-Mail unter verne- xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder per Telefon unter 00000 000 000, mitzur Verfügung gestellten Karte zustande. Die Stadtwerke Viernheim GmbH versendet nach erfolgreicher Prüfung einen Frei- schaltcode zur Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung im Portal des Kunden unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxxswe.emobilitycloud. Nach erfolgreicher Registrierung erhält com/de/register mittels der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH die Ladekarte sowie seine persönliche PIN- Und Vertragsnummer (Contract-ID). Kunde kann sein, wer zum Zeitpunkt der Regist- rierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und Energiekunde der Stadtwerke Viern- heim GmbH ist. Mit der von der Stadtwerke Viernheim GmbH ihm überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich .
2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der Kunde im Portal unter xxxxx://xx- xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Re- gistrierungsvorgang erhält der Kunde überlassenen Ladekarte die von der Stadtwerke Viernheim GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der Stadtwerke Viernheim SWE Energie GmbH betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Ko- operationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nut- zennutzen. Die Standorte der Ladestationen sind auf xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte die im ladenetz-Roaming ange- botenen Ladestationen von Partnern der SWE Energie GmbH zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner der SWE Energie GmbH sowie eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxx://xxxxxxx.xx- xxxxxx.xx/ ersichtlichxxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nut- zung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. Die SWE Energie GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte bleibt Eigentum zu sper- ren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Stadtwerke Viernheim GmbH. Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedin- gungen des jeweiligen Ladestationen-Anbieters.
2.1.4 Bei Verlust der Karte kann der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch die SWE Energie GmbH unter der Telefonnummer 0000 000-0000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird die Contract-ID + PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der Stadtwerke Viernheim GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Stadtwerke Viernheim GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Viernheim GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevor- gänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal. gesperrt.
2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwen- det werden. Ladekarte 01-2021
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer ge- werblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
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Allgemeines zur Ladekarte. Energiekunden Muster-Widerrufsformular
2.1.1 Der Vertrag über die Ladekarte der Stadtwerke Viernheim SWE Energie GmbH haben die Möglichkeit eine La- dekarte anzufordern. Zur Überprüfung des Kundenstatus teilt kommt erst mit der Kunde seine Vertragsnummer Freischaltung der Kundenberatung, erreichbar per E-Mail unter verne- xxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx oder per Telefon unter 00000 000 000, mitzur Verfügung gestellten Karte zustande. Die Stadtwerke Viernheim GmbH versendet nach erfolgreicher Prüfung einen Frei- schaltcode zur Freischaltung erfolgt durch die einmalige Registrierung im Portal des Kunden unter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxxswe.emobilitycloud. Nach erfolgreicher Registrierung erhält com/de/register mittels der Kunde von der Stadtwerke Viernheim GmbH die Ladekarte sowie seine persönliche PIN- Und Vertragsnummer (Contract-ID). Kunde kann sein, wer zum Zeitpunkt der Regist- rierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und Energiekunde der Stadtwerke Viern- heim GmbH ist. Mit der von der Stadtwerke Viernheim GmbH ihm überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich .
2.1.2 Der Kunde ist berechtigt, mit der Kunde im Portal unter xxxxx://xx- xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Re- gistrierungsvorgang erhält der Kunde überlassenen Ladekarte die von der Stadtwerke Viernheim GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung. Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der Stadtwerke Viernheim SWE Energie GmbH betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Ko- operationspartner von xxxxxxxx.xx zur Beladung Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nut- zennutzen. Die Standorte der Ladestationen sind auf xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx einzusehen.
2.1.3 Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte die im ladenetz-Roaming ange- botenen Ladestationen von Partnern der SWE Energie GmbH zu nutzen. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner der SWE Energie GmbH sowie eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist deren Ladestationen kann der Kunde unter xxxxx://xxxxxxx.xx- xxxxxx.xx/ ersichtlichxxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nut- zung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners oder eines Dritten besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. Die SWE Energie GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte bleibt Eigentum zu sper- ren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Stadtwerke Viernheim GmbH. Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Die Nutzung der Ladestationen der Roamingpartner oder Dritter erfolgt stets zu den Nutzungsbedin- gungen des jeweiligen Ladestationen-Anbieters.
2.1.4 Bei Verlust der Karte kann der Kunde diese zum Schutz vor Missbrauch durch die SWE Energie GmbH unter der Telefonnummer 0000 000-0000 sperren lassen. Nach der Mitteilung zum Verlust wird die Contract-ID + PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der Stadtwerke Viernheim GmbH schrift- lich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die Stadtwerke Viernheim GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Viernheim GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevor- gänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal. gesperrt.
2.1.5 Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.1.6 Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwen- det werden. Ladekarte 02-2020
2.1.7 Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer ge- werblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
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