Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. 2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen, Lieferbedingungen, General Terms and Conditions
Allgemeines. 1. 1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers Käufers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers Verkäufers zustande.
2. 1.2 Der Lieferer Verkäufer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer Verkäufer verpflichtet sich, vom Besteller Käufer als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Lieferbedingungen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher unkörper- licher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht zugänglichgemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen, Montagen Und Reparaturen, Allgemeine Liefer , Geschäfts Und Zahlungsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrundeVer- einbarungen zu Grunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustandezu Stande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Abweich- ende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme Auf- tragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Zeichnun- gen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen Un- terlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Der Lieferer weist abweichende Vertragsbedingungen ausdrücklich zurück. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen Be- dingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen Einkaufs- bedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, KostenvoranschlägenKostenvor- anschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher kör- perlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer elek- tronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht zugänglichgemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller Bestel- ler als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu- gänglich zu machen.
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Sources: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Für Inlandsgeschäfte
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen Einkaufs- bedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels -mangels besonderer Vereinbarung – Vereinbarung- mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch -auch in elektronischer Form – Form- Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, die vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – Eigentums- -Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Operating Instructions
Allgemeines. 1. Angebote des Lieferers sind unverbindlich und freibleibend. Insbesondere bleiben Preisänderungen einzelner Komponenten bei einer nach Vertragsabschluss erfolgenden Änderung des Liefer- /Leistungsumfangs vorbehalten.
2. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen unter Ausschluss etwaiger Einkaufs- und Auftragsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhaltzugrunde. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
23. Der Lieferer behält sich an Mustern, KostenvoranschlägenKostenanschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- Eigentums-, Urheber- und Urheberrechte alle sonstigen Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, wird vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Anlagen, Maschinen Und Ersatzteilen
Allgemeines. 11.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Abwei- chende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
21.2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Form-, Eigentums- und Urheberrechte Urheberrecht vor; : sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machenma- chen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer elektrischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Allgemeines. 1. 1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen Bedingungen, sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers Auftraggebers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers Auftragnehmers zustande.
2. 1.2 Der Lieferer Auftragnehmer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. oder sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers zugänglich gemacht werden. Der Lieferer Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Besteller Auftraggeber als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen Lieferbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Diese werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Sofern nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der unserer schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen Bedin- gungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn aus organisatorischen Gründen Aufträge auf eigenen Formularen des Bestellers bestätigt werden. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der unserer schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer LESER behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen Zeich- nungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer LESER verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen In- formationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen Zeich- nungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Ver- einbarungen zu Grunde.Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.kommt
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer elektro- nischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte Urhe- berrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte Urheber-rechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Ab- weichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht zugänglichgemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – Eigentums- -Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: User Manual
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche vertrag- liche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung Vereinba- rung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, KostenvoranschlägenKostenvoran- schlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher körper- licher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer elektro- nischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen ▇▇▇▇▇ Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
. 2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht zugänglichgemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Sales Contracts
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrundezugrun- de. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht zugänglichgemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält beh‰lt sich an Mustern, KostenvoranschlägenKostenvoranschl‰gen, Zeichnungen u.ä. u.‰. Informationen körperlicher kˆrperlicher und unkörperlicher unkˆrperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich zug‰nglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zug‰nglich zu machen.
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Sources: Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen u. ä. Informatio- nen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- , Mar- ken- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer Lie- ferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen Unter- lagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher nicht körperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. 1.1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche vertrag- liche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung des Lieferers zustande.
2. 1.1.2 Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher kör- perlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte Urheberrech- te vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers Käufers (Bestellers) werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers Verkäufers zustande.
2. Der Lieferer 2.Der Verkäufer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- Eigentums - und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer Verkäufer verpflichtet sich, vom Besteller Käufer als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme Auftragsannahmen nicht Vertragsinhalt. Vertragsinhalt Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer elektrischer Form – Eigentums- Eigentums – und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Sources: Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen Einkaufs- bedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht VertragsinhaltVertrags- inhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie . Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten Drit- ten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen Einkaufsbe- dingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht VertragsinhaltVertrags- inhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: General Terms and Conditions for Delivery of Machines
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie so- wie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Zeich- nungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen Infor- mationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu- gänglich zu machen.
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Sources: Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
2. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
23. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige oder gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrundezu Grunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit regelmäßig auf Grundlage unserer Bedingungen zu Stande. Dies gilt auch für unsere Auftragsbestätigungen, deren inhaltlichen Vereinbarungen nur einzelne Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustandeAGB verändern können.
2. Der Wir, der Lieferer behält sich behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. und allen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sichWir verpflichten uns, vom die von unserem Kunden, dem Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Abwei- chende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers OLBRICHS zustande.
2. Der Lieferer OLBRICH behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Zeich- nungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ▇▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete bezeichne- te Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten Drit- ten zugänglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung AuftragsbestÄtigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält behÄlt sich an Mustern, KostenvoranschlägenKostenvoranschlÄgen, Zeichnungen u.ä. u. Ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich zugÄnglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zugÄnglich zu machen.
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Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – - mangels besonderer Vereinbarung – - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Lieferung
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Abwei- chende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme Auftrags- annahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer elekt- ronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie . Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Sämtlichen Lieferungen und Leistungen von VENTAPP liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – ausschließlich mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers Auftragsannahme von VENTAPP zustande.
2. Der Lieferer VENTAPP behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – - auch in elektronischer Form – - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie : Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer VENTAPP verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. und ähnliche Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen liegen allen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Abweichende Auch durch Auftragsannahme werden abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels Mangels besonderer Vereinbarung – kommt ein Vertrag mit der unserer schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers Auftragsbe- stätigung zustande.
2. Der Lieferer behält sich an An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – Art, auch in elektronischer Form – Form, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor; . Dritten dürfen sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sichDies gilt auch dann, wenn diese mit uns in einem Vertragsverhältnis stehen. Eine Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung bzw. Genehmigung.
3. Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Einverständnis Dritten zugänglich zu machen.
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Sources: Zahlungs Und Lieferbedingungen