Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.
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Samples: www.uds-beratung.de, www.din-14675.de, www.din-14675.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die BA übernimmt die ihr von der DSRV und der Deutschen Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See übermittelten Meldedaten insbesondere zur Führung der Beschäftigungs- statistik (§§ 280ff. SGB III). Die Daten werden für jeden Versicherten unter seiner Versiche- rungsnummer in zeitlicher Reihenfolge gespeichert. Sofern ein Arbeitgeber erstmalig Arbeit- nehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz beim BNS der BA eine Betriebsnummer zu beantragen. In Ausnahmefällen des § 28h Absatz 3 SGB IV und des § 31 Absatz 1 DEÜV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Betriebsnummern im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit BA (vergleiche Ziffer 4.3). Die Betriebsnum- mer und die Sicherheit betrieblichen Daten werden in der Einsatzkräfte maßgeblichDatei der Beschäftigungsbetriebe gespei- chert. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Die Versichertendatei bildet neben der Datei der Beschäftigungsbetriebe die wichtigste Datenbasis der Beschäftigungsstatistik. Die Beschäftigungsstatistik dient dazu, Umfang und Bauteilen lassen sich Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten beruflicher und wirtschaftsfachlicher Hinsicht bis auf Gemeindeebene zu beobachten, zu untersuchen und für die Durchführung der Feuerwehren Aufgaben der BA auszuwerten. Um die Beschäftigungsstatistik auch regional und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen wirtschaftsfachlich gliedern zu können, müssen zu jeder Versichertenmeldung der Ort der Beschäftigung und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt die wirtschaftliche Tä- tigkeit des Beschäftigungsbetriebes des Versicherten festgestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Dies geschieht mit Hilfe der Betriebsnummer, die vom BNS der BA an die meldeverpflichteten Arbeitgeber für deren Beschäftigungsbetrieb vergeben wird und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertvon diesen in den Versichertenmeldungen anzugeben ist. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Unter der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie Betriebsnummer sind bei der PlanungBA die Anschrift und die Wirtschafts- klasse des Beschäftigungsbetriebes gespeichert. Aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe können bei der Aufbereitung der Versichertendaten diese Merkmale übernommen werden. Die zutreffende Verwendung der Betriebsnummer entsprechend dem im Betriebsnummern- bescheid festgelegten Geltungsbereich ist daher für die richtige regionale wirtschaftsfachli- che Zuordnung und Aussagefähigkeit der Beschäftigungsstatistik unabdingbar. Die aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung gewonnenen Informationen werden zudem innerhalb der BA zur Durchführung ihrer sonstigen gesetzlichen Aufgaben verwendet, Errichtung insbesondere der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, dem Arbeitserlaubnisverfahren, der Durchführung von Rehabilitation und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), der Förderung der beruflichen Bildung sowie der Bekämp- fung von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenLeistungsmissbrauch.
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Samples: www.hkk.de, www.inside-partner.de, www.inside-partner.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und 1Enthält dieser GAV keine Regelung, sind insbesondere die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichBestimmungen des OR anwendbar. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden 2Die Arbeitgeberin schliesst mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Mitarbeitenden im Geltungsbereich dieses GAV einen schriftlichen EAV ab. Dieser GAV bildet einen integrie- renden Bestandteil des EAV. Im EAV sind mindestens geregelt: – Beginn des Arbeitsverhältnisses – Bei befristetem Arbeitsverhältnis: die Dauer – Beschäftigungsgrad – Tätigkeit – Funktionsstufe – Anfangslohn – Arbeitsort 3Tritt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus einer voll konsolidierten Konzerngesellschaft der Feuerwehren Schweizerischen Post AG aus und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen erfolgt innerhalb von innen nach außen und umgekehrt herstellen12 Monaten ein Wiedereintritt in die Post CH AG, so wird die bis zum Austritt erreichte Anstellungsdauer vollumfänglich angerechnet. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung 4Die Anstellung kann vom Inhalt des Strafregisterauszugs sowie von einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt medizinischen Eignungsabklärung abhängig gemacht werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Die Arbeit- geberin ist bei Bedarf berechtigt, weitere Dokumente wie beispielsweise einen Betreibungsregisterauszug einzufordern und Richtlinien sind explizite Forderun- das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses vom Resultat dieser Abklärungen abhängig zu machen. 5Die Weiterbeschäftigung kann vom Inhalt des Strafregisterauszugs sowie von einer medizinischen Eignungsabklärung abhängig gemacht werden, wenn dies betrieblich notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. 6Bei Funktionswechseln ist Abs. 4 analog anwendbar, sofern die Abklärun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung im Zusammenhang mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen neuen Tätigkeit stehen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenbetrieblich notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist zulässig. Die Weitergabe der Gesamtleistung, die den Auftragsgegenstand bildet, an Subunternehmer ist unzulässig, ausgenommen davon ist die Weitergabe an verbundene Unternehmen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Leistungen der jeweilige Subunternehmer für den effektiven Feuer- wehreinsatz Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall mit welchem Anteil an der Gesamtleistung erbringen soll. Die Bekanntgabe der Leistungsteile und der Subunternehmer hat zwingend mit dem Formblatt Liste allfälliger Subunternehmer (Formblatt 4) im Angebot zu erfolgen. Formblatt 4 im Beschaffungsportal ausfüllen verpflichtend Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist überdies nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die Sicherheit für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit im Sinne der Einsatzkräfte maßgeblich§§ 78ff BVergG 2018 besitzt. Durch Der AG behält sich vor, alle entsprechenden Nachweise zu fordern, die zum Nachweis der Eignung des Subunternehmers erforderlich sind. Diese Regelung gilt sowohl während des Vergabeverfahrens als auch während der Vertragslaufzeit. Fällt die Eignungsprüfung eines Subunternehmers durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen AG negativ aus, wird der betreffende Subunternehmer vom AG abgelehnt und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten darf daher vom Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bei der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Allfällig im Rahmen der Leistungserbringung erforderliche Sachverständige, Ziviltechniker, akkreditierte Prüfanstalten und Richtlinien sonstige Prüfstellen für Abnahmen, Materialprüfungen, Beweissicherung o. Ä. sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz erst im Zuge der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Angebotsprüfung bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichbei Zuschlagserteilung namhaft zu machen. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Diese sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesendaher keine erforderlichen Subunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
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Samples: www.noe.gv.at, www.noe.gv.at, www.noe.gv.at
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Feuerwehreinsatzkräften den Arbeitgebern und den Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) die „Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversi- cherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV“. Neben den persönlichen Daten des Versicherten, die aus amtlichen Unterlagen zu entneh- men und stets anzugeben sind, ist insbesondere die Angabe der Versicherungsnummer und der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes (BBNR) wichtig, weil diese für die ma- schinelle Zuordnung der Meldedaten benötigt werden. Die Versicherungsnummer wird von der Datenstelle der Xxxxxx der Rentenversicherung (DSRV) vergeben und ist dem Sozialver- sicherungsausweis zu entnehmen, der bei der Vergabe einer Versicherungsnummer von Amts wegen ausgestellt wird. Zuständig für eine Ersatzausstellung des Sozialversicherungs- ausweises ist grundsätzlich die Einzugsstelle. In Einzelfällen kann eine Ersatzausstellung auch von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen vorgenommen werden. Der So- zialversicherungsausweis wird dem Versicherten von den Rentenversicherungsträgern über- sandt. Die Vergabe einer Betriebsnummer für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit Beschäftigungsbetrieb erfolgt grundsätzlich durch den Betriebsnummern-Service der Einsatzkräfte maßgeblichBundesagentur für Arbeit (BNS der BA). Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden Zur Bean- tragung sind folgende betriebliche Angaben erforderlich: vollständige Betriebsbezeichnung, Rechtsform, Anschrift, wirtschaftliche Tätigkeit sowie Ansprechpartner für das Meldeverfah- ren mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenKontaktdaten. Für eine effektive Menschenrettung Privathaushalte, für die das Haushaltsscheckverfahren gilt, für knappschaftliche Beschäf- tigungsbetriebe und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxfür Seefahrtsbetriebe einschließlich Seefischerei vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. FeuerwehrBahn-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung See im Auftrag beziehungsweise im Einvernehmen mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Bundesagentur für Arbeit (BA) die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBetriebsnummern.
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Samples: www.hkk.de, www.inside-partner.de, www.inside-partner.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Gegenständliche Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen (AGBB) finden Anwendung auf Reiseverträge, die - BTU Business Travel Unlimited Reisebürogesellschaft.m.b.H. („BTU“) - AX Travel Management GmbH („AX“) - Herburger Business Travel GmbH (“HBT“), hierunter als „Anbieter“ bezeichnet, mitunter unter der Marke „BEasy“, als Reisevermittler im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages über Reisemanagement mit Unternehmen („Kunde“, „Besteller“) vermittelt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sobald das Unternehmen eine schriftliche Anfrage zur Geschäftsbesorgung an den Anbieter stellt und der Anbieter diese Anfrage unter unwidersprochenem Hinweis auf die Verwendung und Veröffentlichung der AGBB auf der Homepage in Form eines Angebotes bestätigt oder die vertragsgegenständliche Leistung ausführt. Die AGBB bilden damit eine Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages. Individuelle Vereinbarungen mit Unternehmen gehen dieser Vereinbarung vor, ergänzen diese aber im Falle von Regelungslücken. Als Reisevermittler vermitteln die Anbieter Reiseverträge über Reiseleistungen (Einzelleistungen, Reisearrangements) zwischen Feuerwehreinsatzkräften dem Reisenden einerseits und dem Leistungsträger andererseits (Geschäftsbesorgungsvertrag). Im Rahmen des Auftrages erbringen die Anbieter auch reisebezogene Nebenleistungen wie ua Organisation von Reisegenehmigungen, Erfüllung individueller Anfragen für Zusatzangebote, Prüfung von Reiseentschädigungen, Reporting und Risk-Management sowie Wahrnehmung von Fürsorgepflichten im Rahmen von globalem Reisemanagement. Die vom Anbieter vermittelten Reiseverträge über gebuchte Leistungen werden zwischen den vermittelten Leistungsträgern (Airlines, Hotels, Autovermieter, Visumservice, Bahn, Reiseveranstaltern, etc) und dem Unternehmen abgeschlossen und von den Leistungsträgern erbracht. Die Anbieter sind nicht Vertragspartei. Vertragsbedingungen und allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen dieser Leistungsträger werden von diesen AGBB nicht berührt und behalten ihre Geltung. Für ausgewählte Leistungen beauftragen die Anbieter zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceangebote Sublieferanten (zB Bereitstellung von Visum, Hotline, Reiseentschädigungen, etc). Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen gelten die nachfolgenden Regeln zur Zusammenarbeit ebenso. Buchungen unterliegen einer gemeinsamen Vereinbarung, die für unternehmerische Zwecke abgeschlossen ist. Geschäftsreisen, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung organisiert und durchgeführt werden, unterliegen nicht dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz [PRG]). Das beauftragende Unternehmen ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit Kenntnis der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind AGBB bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenseinen bestellenden Mitarbeitern verantwortlich.
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Samples: www.btu.at, www.btu.at
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Der Fahrpreis für den effektiven Feuer- wehreinsatz die Beförderung von Personen in ihren Kraftfahrzeugen schließt die Beför- derung der in der jeweiligen Fahrpreisstufe enthaltenen Personen, des Kraftfahrzeugs, weite- rem Gepäck, Gütern und Tieren ein. Rabatte und Reduzierungen finden nur Anwendung, so- weit deren Grundsätze in diesem Tarif benannt sind. Der Fahrpreis enthält die Sicherheit gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Fahrpreis für die Beförderung von Lastkraftwagen schließt die Beförde- rung der Einsatzkräfte maßgeblichBegleitpersonen, Gepäck, Güter und Tieren ein. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Der Fahrpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Maße über alles umfassen das Kraftfahrzeug, ggf. dessen Anhänger und Bauteilen lassen überstehende Ladung. Bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern gilt somit die Preiskategorie B. Für Motorräder mit Beiwagen oder mit Anhänger, Quads mit Anhänger und Trikes gilt Preis- kategorie A. Bis zum angegebenen Verladeschluss kann die Fahrkarte gemäß der jeweiligen Tarifbedin- gung storniert werden. Der bereits gezahlte Fahrpreis wird abzüglich des Stornierungsentgelts gemäß Preiskategorie Z gutgeschrieben. Die RDC AUTOZUG Sylt GmbH behält sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenvor, für ausgewählte Preiskategorien zeitlich be- fristete Angebote einzuführen. Mit Organisationen können Sonderpreise vereinbart werden. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx bestimmte Veranstaltungen gibt die RDC AUTOZUG Sylt GmbH besondere Fahrkarten mit einem festen Fahrpreis (XXXEventfahrkarten) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenheraus oder gibt Rabatte auf den regulären Tarif. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Bestimmungen für solche Fahrkarten oder Rabatte werden besonders veröffentlicht. Wenn und soweit der PlanungVeranstalter selbst die Eventfahrkarten an die Teilnehmer seiner Veranstaltung ausgibt, Errichtung gelten die vom Veranstalter festgesetzten Beförderungsbedingungen zusätzlich. Im Rahmen von Angebotsaktionen können neue und/oder abweichende Angebote aufgelegt wer- den. Diese werden rechtzeitig vorab über die einschlägigen Informations- und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenVerkaufskanäle (z.B. Aushänge am Terminal, xxx.xxxxxxx-xxxx.xx) bekanntgegeben. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit Einsatzkräfte und Dienstfahrzeuge der Kreisbrandmeisterstelle bzw. Landes- und Bundespolizei im Rahmen der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenpolizeili- chen Aufgaben sowie Rettungswagen im Einsatz befördern wir kostenlos.
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Samples: www.autozug-sylt.de, www.autozug-sylt.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und Die Übertragungssysteme sind standardmäßig nicht durch einen physischen Zweitweg gegen Ausfall geschützt. Auf Verlangen des Zusammenschaltungspartners realisiert die Sicherheit A1 Telekom Austria eine physikalische Zweiwegeführung. Der Zusammenschaltungspartner trägt die durch diese Zweiwegeführung verursachten Mehrkosten im Netz der Einsatzkräfte maßgeblichA1 Telekom Austria alleine. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenMittels eines entsprechend dimensionierten optischen oder elektrischen Verteilers bzw. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) mittels eines Übertragungssystems können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt mehrere NÜPs realisiert werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften diesem Anhang werden die Ausführungsformen der IP-basierten Zusammenschaltung und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungendie entsprechenden Entgeltregelungen beschrieben. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der PlanungZusammenschaltungspunkte, Errichtung die seitens A1 Telekom Austria angeboten werden und Betrieb einer Feuerwehrdie ergänzenden Bemerkungen finden sich in Anhang 4 des gegenständlichen Zusammenschaltungsvertrages. Die physische Zusammenschaltung erfolgt am vereinbarten Zusammenschaltungspunkt direkt mittels private peering optisch mit Übergabe des Verkehrs in Ethernet-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von Technologie entsprechend den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle EP022 i.d.j.g.F. Bei der IP-basierten Zusammenschaltung wird zwischen zwei Ausführungsformen unterschieden, welche im Folgenden beschrieben werden: • „Variante 1“ (NÜP-Standort des Zusammenschaltungspartners): Bei der Variante 1 wird der NÜP nach Xxxx des Zusammenschaltungspartners an einem NÜP Standort des Zusammenschaltungspartners errichtet. • „Variante 2“ (NÜP-Standort der A1 Telekom Austria): Bei der Variante 2 wird der NÜP nach Xxxx der A1 Telekom Austria auf dem Grundstück bzw. an der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei Grenze des Grundstücks auf dem sich der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-BestimmungenNÜP Standort der A1 Telekom Austria befindet, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenerrichtet.
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Samples: cdn21.a1.net, cdn2.a1.net
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz Nachfolgende Funktionsstörungen können auftreten: – Funktionsstörung des Systems; – Funktionsstörung der Infrastruktur oder des Terminals; – Funktionsstörung der Karte (Kartenbeschädigung). Bei Auftreten von Funktionsstörungen kann der Vertragspartner die manu- ellen Ausweichverfahren gemäss Ziffern 11.2 und 11.3 anwenden. Der Vertragspartner anerkennt, dass bei mittels Ausweichverfahren durch- geführten Transaktionen ein erhöhtes Risiko auf Rückbelastung der Ver- gütungen gemäss Ziffer 10 besteht. Bei Anwendung der Ausweichverfahren hat der Vertragspartner vom Kar- teninhaber in jedem Fall einen amtlichen Ausweis zu verlangen und die Sicherheit Daten des Ausweises (Name und Vorname) mit denjenigen der Einsatzkräfte maßgeblichKarte auf Übereinstimmung zu prüfen. Durch Im Anschluss an die Ausübung der Ausweichverfahren ist der Vertragspartner verpflichtet, alle manuell auf- genommenen Kartendaten unverzüglich zu vernichten. Die Kartenprüf- nummer sowie allfällig von den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Magnetstreifen der Karten gelesene und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit abgespeicherte Daten dürfen vom Vertragspartner unter keinen Umstän- den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten länger als bis nach erfolgter Autorisation der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenTransaktion abgelegt oder gespeichert werden. Für eine effektive Menschenrettung Transaktionen mit Visa Electron, V PAY, Maestro und Brandbekämpfung ist UnionPay sowie für Dynamic Currency Conversion (DCC)-Transaktionen besteht kein Aus- weichverfahren. Fällt das System oder das Terminal des Vertragspartners ganz oder teil- weise aus, hat der Vertragspartner bis zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen Wiederaufnahme des System- betriebes resp. bis zur wiedererlangten Funktionsfähigkeit des Terminals jede Transaktion telefonisch bei SPS zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenautorisieren. Die Anforderungen dieser Richtlinie Transaktions- daten sowie die erhaltene Autorisationsnummer sind bei durch den Ver- tragspartner nach Wiederaufnahme des Systembetriebs mittels der Planung, Errichtung und Betrieb Funktion «Buchung telefonisch autorisiert» manuell am Terminal zu erfassen. Im Falle einer FeuerwehrFunktionsstörung am mPOS-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenTerminal steht kein Ausweich- verfahren zur Verfügung.
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Samples: payment-consulting.de, www.six-payment-services.com
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz Nachfolgende Funktionsstörungen können auftreten: – Funktionsstörung des Systems; – Funktionsstörung der Infrastruktur oder des Terminals; – Funktionsstörung der Karte (Kartenbeschädigung). Bei Auftreten von Funktionsstörungen kann der Vertragspartner die manu- ellen Ausweichverfahren gemäss Ziffern 11.2 und 11.3 anwenden. Der Vertragspartner anerkennt, dass bei mittels Ausweichverfahren durch- geführten Transaktionen ein erhöhtes Risiko auf Rückbelastung der Ver- gütungen gemäss Ziffer 10 besteht. Bei Anwendung der Ausweichverfahren hat der Vertragspartner vom Kar- teninhaber in jedem Fall einen amtlichen Ausweis zu verlangen und die Sicherheit Daten des Ausweises (Name und Vorname) mit denjenigen der Einsatzkräfte maßgeblichKarte auf Übereinstimmung zu prüfen. Durch Im Anschluss an die Ausübung der Ausweichverfahren ist der Vertragspartner verpflichtet, alle manuell auf- genommenen Kartendaten unverzüglich zu vernichten. Die Kartenprüf- nummer sowie allfällig von den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Magnetstreifen der Karten gelesene und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit abgespeicherte Daten dürfen vom Vertragspartner unter keinen Umstän- den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten länger als bis nach erfolgter Autorisation der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenTransaktion abgelegt oder gespeichert werden. Für eine effektive Menschenrettung Transaktionen mit Visa Electron, V PAY, Maestro und Brandbekämpfung ist UnionPay sowie für Dynamic Currency Conversion (DCC)-Transaktionen besteht kein Aus- weichverfahren. Fällt das System oder das Terminal des Vertragspartners ganz oder teil- weise aus, hat der Vertragspartner bis zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen Wiederaufnahme des System- betriebes resp. bis zur wiedererlangten Funktionsfähigkeit des Terminals jede Transaktion telefonisch bei SPS zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenautorisieren. Die Anforderungen dieser Richtlinie Transaktions- daten sowie die erhaltene Autorisationsnummer sind bei durch den Vertrags- partner nach Wiederaufnahme des Systembetriebs mittels der Planung, Errichtung und Betrieb Funktion «Buchung telefonisch autorisiert» manuell am Terminal zu erfassen. Im Falle einer FeuerwehrFunktionsstörung am mPOS-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenTerminal steht kein Ausweich- verfahren zur Verfügung.
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Samples: www.six-payment-services.com
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen und Aufträgen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Angebote von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise, bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH. Gebäudereinigungsverträge werden zwischen Feuerwehreinsatzkräften dem Auftraggeber und der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform. Jede Kündigung hat per Einschreiben nebst originaler und handschriftlicher Unterschrift zu erfolgen, andernfalls ist für die Kündigung unwirksam. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den effektiven Feuer- wehreinsatz Eingang beim anderen Vertragspartner. Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig. Verträge die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH zugeht, was per Post, Fax oder Mail geschehen kann. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Laufzeit eines Jahres (12 Monate) zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise, bei laufenden Geschäftsbeziehungen Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx Tel.: 030/ 000 00 00-0 Fax: 030/ 000 00 00-0 xxxx@xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Postbank Berlin IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT-Code XXXXXXXX Steuer-ID-Nr.: DE261418095 Steuer-Nr.: 37/365/30163 Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 115358 B Geschäftsführer: Xxxx Xxxx gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH. Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zur Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH stehen. Die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Sicherheit Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH. Abweichungen von den Vorgaben Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und - standard gewahrt bleibt. Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen oder deren Nebenkosten zu. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch das Qualitätsmanagement von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH überwacht. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Abstimmung Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder. Die vereinbarten Leistungen werden im Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig, so wird die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und nur aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen (Montag bis Xxxxxxx zwischen 5:00 und 14:00 Uhr) erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von mehr als 1x wöchentlich vereinbart ist, ist die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen. Die Firma Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH bedient sich zur Leistungserbringung bei Bedarf oder zur Abdeckung von Leistungsspitzen Nachunternehmern. Der Auftraggeber willigt mit seiner Beauftragung der Firma Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH ein, dass zur Auftragserfüllung ggfls. auch Nachunternehmer eingesetzt werden. Die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH je Wirtschaftseinheit kostenlos Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Großanlagen überlässt der Auftraggeber der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH unentgeltlich Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx Tel.: 030/ 000 00 00-0 Fax: 030/ 000 00 00-0 xxxx@xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Postbank Berlin IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT-Code XXXXXXXX Steuer-ID-Nr.: DE261418095 Steuer-Nr.: 37/365/30163 Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 115358 B Geschäftsführer: Xxxx Xxxx einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen, sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH. Die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend nach Möglichkeit vermieden werden und die gesetzlichen Bestimmungen Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers bei Einzel- und Daueraufträgen können nur Berücksichtigung finden, wenn diese unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH, dieser schriftlich per E-Mail, Fax oder dem Abnahmeprotokoll mitgeteilt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH berücksichtigt und ggfls. anerkannt werden. Die Leistungen bei Daueraufträgen von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH gelten dann als vertragsgerecht durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen und anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten nicht unverzüglich oder innerhalb von maximal 24 Stunden nach Fertigstellung Einwendungen erhebt. Der Auftraggeber ist bei Einzelaufträgen verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Fertigstellung unmittelbar z. B. bei Baureinigungen oder Grundreinigungen zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie ggfls. Material- und Zeitaufwand schriftlich per Protokoll zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Abnahme oder unterbleibt diese aus Gründen, die die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH nicht zu vertreten hat aus, so gelten die Leistungen vom Auftragnehmer bei Fertigstellung der vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer als vertragsgerecht ausgeführt und vom Auftraggeber als anerkannt und abgenommen. Spätere schriftliche Reklamationen werden bei einer unterbliebenen Abnahme nicht anerkannt und/oder berücksichtigt. Xxxxxx die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden diese unverzüglich bei Einzelaufträgen während der Abnahme oder innerhalb von 24 Stunden bei Daueraufträgen nach Fertigstellung gerügt, dann ist die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH zur Nachbesserung verpflichtet und/oder berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung zur Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten angemessenen Frist von 2 Arbeitstagen (Montag – Xxxxxxx) können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung zu jedem 25. eines laufenden Monats ohne jeden Abzug auf das von der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH bekannt gegebene Bank- oder Postscheckkonto nach Rechnungslegung eingehend zu überweisen. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, ist der darauf erste folgende Werktag hierfür heran zu ziehen, so dass sich der Auftraggeber ab dem darauffolgenden Tag in Verzug befindet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Das Entgelt für Leistungen aus sonstigen Aufträgen ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem Konto der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH eingehend zahlbar. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, ist der darauf erste folgende Werktag hierfür heran zu ziehen, so dass sich der Auftraggeber ab dem darauffolgenden Tag in Verzug befindet. Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen. Für spezielle oder besondere Leistungen z. B. an gesetzlichen Feiertagen, Mehrarbeiten oder für Leistungen mit besonderen Schutzmaßnahmen werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen und/oder Tarifverträgen der Gebäudereinigungsinnung mit dem Auftraggeber verrechnet. Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird. Kommt der Auftraggeber mit der Kreisbrandmeisterstelle Zahlung in Verzug, so ist die Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH berechtigt, je Mahnung 5,00 € und ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen mit 11,75% zu berechnen. Das Personal der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH ist nicht zum Inkasso oder zum Geldempfang berechtigt und darf dieses auch nicht annehmen. Trotzdem unwissend der Geschäftsführung der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH Xxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx Tel.: 030/ 000 00 00-0 Fax: 030/ 000 00 00-0 xxxx@xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Postbank Berlin IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT-Code XXXXXXXX Steuer-ID-Nr.: DE261418095 Steuer-Nr.: 37/365/30163 Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 115358 B Geschäftsführer: Xxxx Xxxx geleistete Zahlungen des Kunden an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH zustehenden Vergütung aus Ihrer Rechnung heraus. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Rechnungen bei vertraglichen Daueraufträgen ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Xxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur vollständigen vertraglichen Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist und/oder hierüber informiert werden muss. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro oder Rechtsanwaltsbüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Vereinbarte bzw. beauftragte Arbeiten zu Stundenverrechnungssätzen gelten immer pro Person und pro Stunde. Rechnungen der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichXxxx Xxxx Gebäudereinigungs GmbH sind Zahlbar rein netto, ohne Abzüge. Bei Skontoabzüge werden nur dann gewährt und anerkannt, sofern dieser bereits schon vor der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert und die ent- sprechenden DIN-Normen Rechnung des jeweiligen Auftrags gilt bis dahin als nicht vollständig beglichen. Rechnungen werden ausschließlich per Mail dem Empfänger zugestellt. Eine postalische Übersendung findet seit dem 01.01.2021 nicht mehr statt. Kunden vor dem 01.01.2021 erhalten die Rechnungen ab dem 01.01.2021 auch ausschließlich per Mail. Nach 3 übersandten und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenakzeptierten Rechnungen gilt dann die stillschweigende Zustimmung als erteilt.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz Dem – auf der ersten Stufe ermittelten – Anteil am Gewinn der Personengesell- schaft wird auf der zweiten Stufe das Ergebnis aus dem Einsatz zusätzlicher nicht zum Gesamthandsvermögen zählender Wirtschaftsgüter hinzugerechnet.2 Hierbei handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich oder nur wirtschaftlich (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO)3 im Eigentum des Mitunternehmers stehen und die Sicherheit dazu geeignet und bestimmt sind, entweder dem Betrieb der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch Personenge- sellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesell- schafters zumindest förderlich zu sein (Sonderbetriebsvermögen II).4 Die Wirt- schaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens I und II werden in den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Sonderbilanzen I und Bauteilen lassen sich II der jeweiligen Gesellschafter erfasst.5 Aufgrund der einheitlichen Zuord- nung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens zu dem jeweiligen Gesell- schafter kommt auch die Aufstellung einer einheitlichen Sonderbilanz in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werdenBetracht. In einzelnen Sonderbauvorschriften den Sonderbilanzen finden die mit dem Sonderbetriebsvermögen im Zusammen- hang stehenden Sonderbetriebseinnahmen und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertSonderbetriebsausgaben sowie die Sondervergütungen gem. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG, soweit sie einem Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens zugeordnet werden können, ihren Niederschlag.6 Bei dem Sonderbetriebsvermögen handelt es sich nicht um einen wesentlichen Sicherheitsaspekt eigenständigen Be- trieb des Gesellschafters, vielmehr ist das Sonderbetriebsvermögen unselbständiger Teil des als Gesamthandsvermögen und Sondervermögen gebildeten einheitlichen Betriebs der Personengesellschaft. Rechtsgrundlage für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar die Aufstellung von Sonder- bilanzen ist deswegen nicht § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, sondern § 4 Abs. 1 EStG.7 Die aus § 4 Abs. 1 EStG gewonnene Abgrenzung des Betriebsvermögens erfährt aller- dings eine Bestätigung und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenKlarstellung durch § 15 Abs. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung1 Satz 1 Nr. 2 EStG,8 wo- nach insbesondere Wirtschaftsgüter, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungenzur Erzielung gewerblicher Einkünfte die- nen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachtenden Sonderbetriebsvermögensvergleich einzubeziehen sind. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.6.108 6.109
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Die Ausschreibung erfolgt im beschränkten Vergabeverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Die Auswahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren wird vom Bauherrn getroffen, ein Anspruch auf Beteiligung am Wettbewerb besteht nicht, Auskünfte werden nicht erteilt. Es findet kein gemeinsamer Eröffnungstermin mit Offenlegung der Angebote statt. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den effektiven Feuer- wehreinsatz Bietern keine Auskunft über die Preissituation zu geben und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch unter den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen eingegangenen Angeboten nach außen und umgekehrt herstelleneigener Entscheidung zu wählen. Für eine effektive Menschenrettung die Bearbeitung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Sollten die angefragten Leistungen seitens des Auftraggebers nicht vergeben werden, sind jede Ersatzansprüche der Bieter ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle der Auftragserteilung erfolgt der Vertragsabschluss durch schriftlichen Auftrag auf Grundlage der protokollierten Vergabeverhandlung und Brandbekämpfung des Angebotes. Dieser Auftrag ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, zu bestätigen. Aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis (Versicherungssumme größer gleich 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Nachweis der Eignung gemäß Teilnahmebedingungen, Punkt 6; Eigenerklärung zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenEignung. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Nachweise zu den v. g. Punkten sind, wenn vorhanden, dem Angebot beizufügen! Der Zuschlag wird auf Grundlage der Planungfolgenden Kriterien für die Haupt- und ggf. Nebenangebote und deren Gewichtung erteilt: Wirtschaftlichkeit, Errichtung Gewichtung 80 % Zuschlagskriterium Angebotspreis Fachkunde, Personal- und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen Gerätekapazität, Gewichtung 20 % Nachweis von den Vorgaben sind nur in Abstimmung Erfahrungen mit der Kreisbrandmeisterstelle bzwDurchführung von gleichartigen Projekten (siehe Eigenerklärung zur Eignung), mögliche Personal- und Gerätekapazität zur Durchführung und Bearbeitung des Projektes durch den Auftragnehmer. Es wird die VOB Teil B in der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichaktuell gültigen Ausgabe vereinbart. Bei der Die § beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBauleistungen (VOB/B - DIN 1961).
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Samples: www.hallenundfreibad-rhede.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Der Landkreis Hameln-Pyrmont betreibt für sein Gebiet einschl. der Stadt Hameln und das Gebiet des Landkreises Holzminden eine öffentliche Brandmeldeempfangsanlage (ÖBMA) in der KRL Weserbergland in Hameln. Die öffentliche Brandmeldeempfangsanlage dient der Aufschaltung von Übertragungsein- richtungen von Teilnehmern (Betreibern von Brandmeldeanlagen) über ein Übertragungssys- tem zu Anzeige- und Bedieneinheiten in der Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) des Landkreises Hameln-Pyrmont. Die eingehenden Brandmeldealarme werden in der FEL angezeigt. Die FEL wird die zustän- dige örtliche Feuerwehr in den effektiven Feuer- wehreinsatz Landkreisen Hameln-Pyrmont bzw. im Landkreis Holzminden nach Maßgabe einer Alarm- und Ausrückordnung alarmieren und einsetzen. Neben den Alarmmeldungen werden über das System auch Stör- und Betriebsmeldungen übertragen. Diese Stör- und Betriebsmeldungen laufen nicht in der FEL auf, sondern direkt beim Konzessionär. Der Landkreis Hameln-Pyrmont überträgt die technischen Einrichtungen, den Service und die Sicherheit Unterhaltung der Einsatzkräfte maßgeblichÖBMA konzessionierten Unternehmern. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben Es sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle die durch den jeweiligen Konzessionär angebotenen, bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung im Einzelfall durch den Konzessionär zugelassenen Übertragungseinrichtungen zur Übertragung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBrandalarmen zulässig.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Der Feuerwehr-Plan und alle Feuerwehr-Laufkarten sind gemäß DIN 14095, bzw. ge- mäß DIN 14675 von einem Fachbüro/Fachplaner mit Erfahrung im Bereich Fw-Planer- stellung zu fertigen (siehe DIN 16763). Die erstellten Planunterlagen müssen mindes- tens 4 Wochen vor der Aufschaltung zur Freigabe an die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Leverkusen als Entwurf vorliegen (per Mail an: feuerwehr.feuerwehr- xxxx@xxxxx.xxxxxxxxxx.xx). Die Feuerwehr prüft nur die plangraphische Darstellung des Feuerwehrplans und der Laufkarten. Der Betreiber/Eigentümer ist für die Richtigkeit der Pläne bezüglich der ört- lich baulichen Gegebenheiten verantwortlich. Dem Betreiber/Errichter muss dabei bewusst sein, dass dieses in Bezug auf den effektiven Feuer- wehreinsatz Schutz von Menschenleben eine eindeutige rechtliche Bedeutung hat. Grundsätzlich gelten die Anforderungen der DIN 14095, DIN 14034-62 und der DIN 14011 in der jeweils aktuellen Fassung. Mindestens 1 Woche vor der Aufschaltung müssen die Sicherheit Pläne in der Einsatzkräfte maßgeblichendgültigen und durch die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Leverkusen freigegebenen Fassung, in elektronischer Version (pdf-Datei), sowie der Fw-Plan in Papierform der Feuerwehr vorliegen. Durch Bei fehlenden bzw. nicht freigegebenen Planunterlagen kann keine Aufschaltung der BMA erfolgen! Es liegt in der Verantwortung des Betreibers die Planunterlagen aktuell zu halten. Der Betreiber/Eigentümer ist verpflichtet, den Einsatz Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Änderungen der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenPlanunterlagen sind der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Leverkusen anzuzeigen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit Schäden durch fehlerhafte oder nicht aktuelle Planunterlagen haftet ausschließlich der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBetreiber.
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Samples: www.feuerwehr-leverkusen.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Der Verein erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbe- trieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga die ordentliche Mitglied- schaft im Die Liga-Fußballverband e.V. (Ligaverband). Die Satzung, das Ligastatut, die Durchführungsbestimmungen und die übrigen Ordnungen des Ligaverbandes in ihrer jeweiligen Fassung sowie die Entscheidungen und Beschlüsse der zuständigen Organe und Beauftragten des Ligaverbandes, insbesondere auch der DFL Deut- sche Fußball Liga GmbH (DFL), sind für den effektiven Feuer- wehreinsatz Verein und seine Mit- glieder unmittelbar verbindlich. Der Verein und seine Mitglieder sind der Vereinsstrafgewalt des Ligaverbandes unterworfen. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) geschlossenen Grundlagenvertrages sind für den Verein ebenfalls verbindlich. Satzungen und Ordnungen des DFB in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein und seine Mitglieder kraft dieser Satzung eben- falls unmittelbar verbindlich. Dies gilt insbesondere für die DFB- Satzung, DFB-Spielordnung, DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, DFB-Schiedsrichterordnung, DFB-Jugendordnung, DFB-Trainerord- nung und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden Durchführungsbestimmungen Doping mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten dazu erlassenen sonstigen Aus- und Durchführungsbestimmungen. Die Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf die Entscheidungen bzw. Beschlüsse der Feuerwehren zuständigen Organe, Rechtsorgane und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx Beauftrag- ten des DFB, insbesondere auch, soweit Vereinssanktionen gemäß § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx44 DFB-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Satzung verhängt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Der Verein und Richtlinien seine Mitglie- der sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz insoweit der Feuerwehr dar Vereinsstrafgewalt des DFB, die durch die vorstehend genannten Regelungen und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenOrganentscheidungen einschließlich der Vereinssanktionen ausgeübt wird, unterworfen. Die Anforderungen Unterwerfung erfolgt insbesondere, damit Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen und Entscheidungen verfolgt und durch Sanktionen geahndet werden können. Der Verein überträgt zu diesem Zweck zudem seine eigene und die ihm von seinen Mitgliedern überlassene Strafgewalt dem DFB. Der Verein ist auch Mitglied in seinem Regional- und Landesver- band. Aus der Mitgliedschaft des Vereins in Liga-, Regional- und Landesverband, die ihrerseits Mitglieder des DFB sind und den in den Satzungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung Verbände enthaltenen Bestimmungen über die Maßgeblichkeit von DFB-Satzung und Betrieb einer FeuerwehrDFB-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Ordnungen folgt ebenfalls die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, Verbindlichkeit dieser Bestimmungen des DFB in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf jeweiligen Fassung für den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 Verein und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenseine Mitglieder.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Die technischen Anlagen des Netzpartners umfassen die Gasdruckregelanlage, die Gasmessan- lage, die Gasbeschaffenheitsmessanlage, die elektrischen Anlagen einschließlich des Strom- und Datenkommunikationsanschlusses, die erforderlichen Gebäude inklusive der technischen Gebäu- deausrüstung. Dem Netzpartner obliegen auf seine Kosten und in seiner Verantwortung Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der technischen Anlagen einschließlich Gebäude und techni- scher Gebäudeausrüstung unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen. Die Eigentumsgrenze zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Anschlussleitung und den technischen Anlagen des Netzpart- ners befindet sich grundsätzlich an der Schweißnaht am Gegenflansch der Isolierkupplung. Sonderregelungen zur Eigentumsabgrenzung gibt es für die im Eigentum der Thyssengas ste- henden Einrichtungen der Fernwirktechnik, den effektiven Feuer- wehreinsatz dazugehörigen Kommunikationseinrichtungen (siehe 3.5.) und Messeinrichtungen, sofern der Netzpartner nicht Messstellenbetreiber und Ei- gentümer der Messeinrichtungen ist. Um die Sicherheit nachgeschalteten technischen Anlagen vor Staub und Flüssigkeit zu schützen, hat der Einsatzkräfte maßgeblichNetzpartner geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z.B. Einbau geeigneter Filter und Abscheider. Durch den Einsatz Sollte die Nichtvornahme entsprechender Maßnahmen zu einer Beschädigung von funkwellenabsorbierenden Baustoffen in Thyssen- gas-Eigentum stehenden Einrichtungen führen, werden die Kosten für Neubeschaffung und Bauteilen lassen sich Ein- bau dem Netzpartner in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenRechnung gestellt vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete eventuelle Beschädigung von Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenNetzpartners übernimmt Thyssengas keine Haftung.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist dem Dienstleister (= Careforce Pflege OG in 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx 00/0) und dem Auftraggeber (= Klient, Angehörige, Erwachsenenvertretung, etc.) und regeln die Erbringung und Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen zwischen den Vertragspartnern. Der Dienstleister leistet ausschließlich zu diesen AGB. Eventuell mögliche AGB des Auftraggebers werden für den effektiven Feuer- wehreinsatz das gegenständliche Rechtsgeschäft und die Sicherheit gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie diesen AGB nicht widersprechen oder eine entsprechende Regelung in diesen AGB nicht enthalten ist. Mündliche Nebenabsprachen zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder eventuelle Zusatzvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen der Einsatzkräfte maßgeblichKenntnis und dem Einverständnis beider Vertragsparteien, sowie der Schriftform. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenDer mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen. Ein elektronischer Vertragsabschluss per e-mail genügt dem vereinbarten Schriftformgebot. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz AGB unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenverbleibenden Bestimmungen nicht. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei gegenständlichen AGB gelten auch für Nichtkunden der PlanungCareforce Pflege OG. Der Geschäftszweig der Careforce Pflege OG wird wie folgt näher festgelegt: Vermittlung und Begleitung von: 24-Stunden-Betreuung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr24-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Stunden-Pflege, mobile Heimhilfe, bzw. Haushaltshilfe, etc. Weiters medizinische Hauskrankenpflege, Fachaufsicht und Qualitätssicherung im Bereich der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei 24-Stunden-Betreuung durch Diplomierte Pflegefachkräfte der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenCareforce Pflege OG.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften 6.121 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ordnet die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezieht, den Einkünften aus Gewerbe- betrieb zu. Fraglich ist, ob diese Zuordnung auch dann gilt, wenn etwa ein Kom- manditist, der lediglich geringfügig an der GmbH & Co. KG beteiligt ist, Arbeits- lohn in untergeordneter Stellung bezieht oder ein Kommanditist nur gelegentlich im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit, z.B. als Rechtsanwalt, für die GmbH & Co. KG tätig wird. Es ist für einerseits denkbar, dass alles, was eine GmbH & Co. KG ihren Gesellschaftern außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zuwendet, als Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln ist und damit in den effektiven Feuer- wehreinsatz und Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft eingeht. Anderer- seits könnten die Sicherheit Vergütungen dem Gesellschafter außerhalb des Gesamtgewinns originär in der Einsatzkräfte maßgeblichEinkunftsart zufließen, in die sie bei isolierter Betrachtungsweise fallen. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich Die praktische Bedeutung liegt im Wesentlichen in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit Gewerbesteuerbelas- tung der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung Gesellschaft.1 6.122 Will man Abgrenzungskriterien gewinnen, muss in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt erster Linie der Wortlaut des Gesetzes herangezogen werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätig- keit im Dienste der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, als gewerbliche Einkünfte dem Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft zugeordnet werden, gibt jedoch für eine solche Abgrenzung nichts her. Vor dem Hintergrund der früher geltenden Bi- lanzbündeltheorie sah sich die Rechtsprechung auch nicht veranlasst, über den Wortlaut des Gesetzes hinaus Abgrenzungskriterien zu entwickeln, da schuld- rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertihren Gesellschaf- tern schlechthin nicht anerkannt wurden. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Nachdem die Bilanzbündeltheorie auf- gegeben wurde, verstärkten sich die Bemühungen um eine sachgerechte Abgren- zung hinsichtlich der Feuerwehr dar Vergütungen, die unter § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei solchen, die außerhalb dieses Normbereichs dem Gesellschafter origi- när in der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenbetreffenden Einkunftsart zufließen.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz 1. Der Kreis Stormarn (Kreis) führt die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen im Kreisgebiet nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 9 Absätze 1 und 2 der Satzung über die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichAbfallwirtschaft des Kreis Stormarn (Abfallwirtschaftssatzung) vom 22.03.2013. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassunggeltenden Fassung auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit den Benutzerinnen/Benutzern der öffentlichen Einrichtung privatrechtlich durch. Der Kreis hatte die Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn mbH (AWS) mit der Durchführung der Abfallentsorgung im Verfahren nach § 16 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) durch Entsorgungsvertrag beauftragt. Im Rahmen dieser Beauftragung war die AWS auch zur Durchführung von Rechtsgeschäften namens und im Auftrage des Kreises Stormarn bevollmächtigt. Der Kreis Stormarn hat mit Beschluss des Kreistages vom 14.12.2007 der Verschmelzung der AWS mit der AWL zugestimmt. Nach der Verschmelzung von der AWS mit der AWL und Umfirmierung in die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH - AWSH - sind die o. g. Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Kreis Stormarn vollständig auf die AWSH übergegangen. Die AWSH ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr gemäß Entsorgungsvertrag obliegenden Verpflichtungen Dritte zu beachtenbeauftragen. Auf Der Kreis schließt mit den Erlass 5-0268.5/1 Überlassungspflichtigen nach § 4 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung (Auftraggeberin/Auftraggeber) private Abfallentsorgungsverträge ab. Für diese Verträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen der Auftraggeberin/des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und Auftraggebers unter Hinweis auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 ihre/seine Geschäftsbedingungen wird hin- gewiesenhiermit widersprochen.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften 3.1.1 Steuerrechtlich begünstigte Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG (1. Alternative) Beiträge zu einer Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzli- chen Rentenversicherung steuerfrei. Bis zu dieser maximalen Höhe zahlt der Arbeitnehmer weder Lohn- noch Einkommensteuer. Geregelt ist dies in § 3 Nr. 63 EStG. Maßgeblich für die Ermittlung des Höchstbei- trags ist die jeweils in dem Kalenderjahr gültige Beitragsbemessungsgrenze (West). Diese gilt auch für Ar- beitnehmer in den effektiven Feuer- wehreinsatz neuen Bundesländern und Berlin (Ost). Die Beiträge zahlen Sie als Arbeitgeber. Unab- hängig davon, ob Sie diese zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn zahlen oder die Sicherheit Beiträge vom Arbeit- nehmer durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung) finanziert werden. Man spricht dann von arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen. Es darf sich jedoch nicht um Pflichtbeiträge zu einem beamtenähnlichen Gesamtversorgungssystem, z. B. Zusatzversorgungskassen, handeln. Bei der Einsatzkräfte maßgeblichErmittlung des Höchstbetrags berücksichtigen Sie zuerst Ihre arbeitgeberfinanzierten Beiträge. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich Falls dieser dann noch nicht ausgeschöpft ist, rechnen Sie die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge hinzu. Der ermittelte steuerfreie Höchstbetrag ist um laufende Beiträge zu kürzen, die nach § 40b EStG in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt am 31.12.2004 geltenden Fassung pauschal besteuert werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften diesen Fällen kann nur der gekürzte Höchst- betrag steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG verwendet werden. ERGO Betriebs-Rente Garantie Nr. 013188-558218 Für Kalenderjahre, in denen das erste Arbeitsverhältnis Ihres Arbeitnehmers ruhte und Richtlinien dieser von Ihnen auch keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn im Inland bezogen hat, können Beiträge steuerfrei nachgezahlt werden. Sie sind explizite Forderun- gen formuliertsteuerfrei, soweit durch die Nachzahlung 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung vervielfältigt mit der Anzahl der betroffenen Kalenderjahre nicht über- schritten wird. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Dabei ist jedoch die Anzahl der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenzu berücksichtigenden Jahre auf 10 Kalenderjahre begrenzt. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Möglichkeit der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigensteuerfreien Nachzahlung regelt § 3 Nr. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.63 Satz 4 EStG.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Die folgenden Ausführungen sollen dem Stifter einen Überblick über die wesentlichen steuerlichen Grundla‐ gen und Folgen der Errichtung einer Unterstiftung in der Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Forchheim“ vermitteln. Selbstverständlich können nachfolgend nicht alle Details berücksichtigt werden, die für den effektiven Feuer- wehreinsatz Stifter in seiner persönlichen Steuersituation von Bedeutung sein können. Es wird daher empfohlen, einen auf diesem Ge‐ biet erfahrenen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. Die folgenden Erläuterungen berücksichtigen die steuer‐ lichen Regelungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre und gehen davon aus, dass der Stifter auf‐ grund seines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unter‐ liegt und die Sicherheit Zuwendung aus seinem Privatvermögen er‐ bracht wird. Eine Gewähr für den Eintritt der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch steuerlichen Auswirkungen und somit eine Haftung für den Einsatz Eintritt der von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenStiftern verfolgten steuerlichen Ziele wird nicht übernommen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Festsetzung der PlanungBe‐ steuerungsgrundlagen obliegt einzig und allein der Fi‐ nanzverwaltung. Die nicht rechtsfähige Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Forchheim“ ist zivilrechtlich keine juristische Person und kein eigenständiges Rechtssubjekt, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigensteuer‐ rechtlich wird sie jedoch als selbstständiges Steuersub‐ jekt anerkannt (§ 1 Abs. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw1 Nr. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich5 Körperschaftsteuergesetz [nachfolgend KStG]. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Steuerrechtlich wird die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachtentreuhände‐ rische Stiftung wie eine steuerbegünstigte Körperschaft behandelt (§ 51 Abs. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen1 Satz 2 Abgabenordnung [nachfol‐ gend AO]).
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist „rota“ überträgt monatlich Daten zur Überprüfung der Lizenz an rota KG per Internet. Der Kunde verpflichtet sich diese Übertragung zu ermöglichen. Wartungs-, Support- und Installationsarbeiten werden nur für das Softwareprodukt „rota“ durchgeführt. rota KG erbringt keine Leistungen anderer Art. Für alle anderen Fragen und Leistungen insbesondere für Hardware, Serversoftware und Terminalserversoftware kann rota KG nur beschränkte Hilfestellung anbieten, diese sind nicht im monatlichen Entgelt enthalten. Alle Vorlagen, Statistikfunktionen und Erweiterungen, die rota KG für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz Kunden mit „rota“ erzeugt, dürfen von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen rota KG auch für andere Kunden von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt rota KG verwendet werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Der Kunde fordert dafür keine Gegenleistung. rota KG darf den Namen des Kunden und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertaller zugehöriger Häuser als Referenz verwenden. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen Darüber hinaus gewährt der Kunde, nach Absprache und in angemessenem Umfang, anderen potentiellen Kunden von rota KG einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Einblick in die Funktionsweise von „rota“ beim Kunden. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger oder Teilrechtsnachfolger über. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von rota KG mit Gegenforderungen aufzurechnen oder das Entgelt aus sonstigem Grunde zurückzubehalten. Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenSchriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform. Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der PlanungParteien verpflichten sich vielmehr, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage die unwirksame Regelung durch eine solche zu berücksichtigenersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Als Gerichtsstand für diesen Vertrag wird das für die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachtenStadt Salzburg zuständige Gericht vereinbart. Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Erlass 5internationalen Warenkauf (UN-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenKaufrecht), zur Anwendung.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Preisangaben in Euro, inklusive Umsatzsteuer, pro Min. bzw. pro SMS, ausgenommen Mehrwertdienste. Die Tarife gelten österreichweit rund um die Uhr. Taktung (ausgenommen Mehrwertdienste): 60/60 (angefangene Minuten werden jeweils voll verrechnet). Datensessions werden stündlich abgerechnet. MMS-Dienste werden derzeit von yesss! nicht angeboten. Standardtarif ist der yesss! classic Vertragstarif (Sprachtarif oder Datentarif bezogen auf Vertrag). Der Standardtarif kommt daher auch bei Überschreitung von inkludierten Einheiten (MIN/SMS/MB) zu tragen. Beispiel: Kunde nutzt den yesss! complete XL Vertragstarif Überschreitet der Kunde die inkludierte Anrufminuten oder SMS innerhalb der Gültigkeit, so wird der weitere Verbrauch zum Standardtarif yesss! classic also zu 3,9ct/Minute bzw 3,9ct/SMS 0,9ct/MB abgerechnet. Die allgemeine Verrechnung eines Gesprächs beginnt mit dem Zustandekommen eines Telefonats und endet mit der Beendigung des Gesprächs. Bei Neuanmeldungen von Zusatzpaketen mit Kontingenten an Freieinheiten (Minuten/SMS/MB) werden bei einem verkürzten Abrechnungszeitraum (z.B. bei einer Anmeldung in der Monatsmitte) Fixentgelte wie Grund-/und Paketgebühren aliquot verrechnet. Hinweis: Der Abrechnungszeitraum für Vertragstarife findet immer vom 26. bis zum 25. des Folgemonats statt. Die Bestellung erfolgt zu den effektiven Feuer- wehreinsatz derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen (abrufbar unter xxx.xxxxx.xx). Sofern in diesem Vertrag Verbindungsentgelte oder Freieinheiten mit Geltung österreichweit bzw. innerhalb des Inlands angegeben sind, so gelten diese im Geltungszeitraum und Geltungsbereich der EU-Roaming Verordnung (EU 531/2012) auch für regulierte Roamingdienste innerhalb der Länder der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit Norwegen, Island, Liechtenstein). Ausgenommen sind Freieinheiten und Verbindungskonditionen, welche aus Österreich in das Ausland gelten sowie jene die Sicherheit ausschließlich innerhalb Österreichs in das A1 Netz nutzbar sind. Bei Datentarifen/-paketen kann je nach Höhe des monatlichen Grundentgeltes von Ihrem Inlandsvolumen gegebenenfalls auch nur ein Teil des inländischen Datenvolumens ohne Aufschlag in der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt EU genutzt werden. Wenn Sie einen alternativen Roamingtarif/-paket gewählt haben, der auch die Länder der EU mitumfasst, so gelten die Konditionen des alternativen Roamingtarifs/-pakets inklusive Freieinheiten auch in der EU. In einzelnen Sonderbauvorschriften diesem Fall kommen die nationalen Tarifkonditionen bzw. Freieinheiten in der EU nicht zur Anwendung. Wir können von Ihnen einen Nachweis verlangen, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in- bzw. eine sonstige stabile Bindung an Österreich haben, welche eine häufige und Richtlinien erhebliche Anwesenheit in Österreich mit sich bringt. Diesen Nachweis können wir direkt bei Vertragsschluss anfordern... Während des aufrechten Vertragsverhältnisses sind explizite Forderun- gen formuliertwir berechtigt, den oben erwähnten Nachweis zu verlangen, wenn sich aus den zu Abrechnungszwecken erfassten Daten, nach Ablauf des Beobachtungszeitraums und dem Versenden eines Warnhinweises Anzeichen für eine missbräuchliche bzw. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt zweckwidrige Nutzung der Dienste ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben. Als Nachweis des Inlandsbezugs für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der PlanungVerbraucher iSd KSchG gilt z.B.: • ein gültiges Dokument über den (Haupt)-Inlandswohnsitz („Meldezettel“), Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle • eine Studienbescheinigung über Vollzeitstudium im Inland, oder • ein Österreichischer Lohnsteuernachweis bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichNachweis eines dauerhaften Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses. Als Nachweis des Inlandsbezugs für Unternehmer iSd KSchG gilt z.B.: • Amtliche Dokumente über den Eintrags- und Niederlassungsort des Unternehmers oder • Unterlagen über den Ort der Hauptgeschäftstätigkeit im Inland (ggf. von einzelnen Mitarbeitern). Können Sie den Nachweis bei Vertragsschluss nicht erbringen, so kann A1, unbeschadet sonstiger Hinderungsgründe, den Vertragsschluss ablehnen oder weiterhin einen Aufschlag bei Nutzung innerhalb der EU/EWR gemäß der EU-Roaming-Verordnung verrechnen. Die Indikatoren für die Wahrscheinlichkeit einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung basieren auf objektiven Indikatoren im Zusammenhang mit Verkehrsmustern, welche das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts oder einer vorwiegenden Inlandsnutzung belegen. Folgende Indikatoren dürfen zur Bestimmung des Risikos einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung herangezogen werden. • Überwiegender Auslandsaufenthalt und überwiegende Nutzung von Roaming-Diensten im Ausland. • Lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen Nutzung zum Roaming. • Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch dieselbe Kundin bzw. denselben Kunden. Diese Indikatoren müssen über einen Mindestzeitraum von 4 Monaten (rollierend) vorliegen. Zur Berechnung des Fehlens eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts wird tagesgenau die Einbuchung in die Netzzelle gemessen, wobei auch ein einmaliges Einbuchen am Tag im Inland bzw. in einem Land außerhalb der EU/EWR als „Inlandstagesaufenthalt“ gezählt wird. Für die Feststellung des Fehlens einer überwiegenden Inlandsnutzung ist innerhalb des Beobachtungszeitraums auf die Quantität des jeweiligen Einheitenverbrauchs abzustellen. Wobei das Fehlen einer überwiegenden Inlandsnutzung bereits eines Dienstes (SMS oder Telefonie- Minuten bzw. Daten) zur Verrechnung eines Aufschlags bei diesem Dienst gemäß der Roaming- Verordnung führen kann. Eine Verrechnung des Aufschlags findet statt, wenn nach einem Beobachtungszeitraum von 4 Monaten weder eine überwiegende Inlandsnutzung noch ein überwiegender Inlandsaufenthalt festgestellt wird, Sie durch eine Mitteilung darauf hingewiesen und zur Abstellung aufgefordert worden sind und innerhalb eines daraufhin folgenden 14-tägigen Beobachtungszeitraumes wiederum keine überwiegende Inlandsnutzung oder überwiegender Inlandsaufenthalt hergestellt wird. Wir können im Falle keiner Verhaltensänderung einen Aufschlag gemäß unserer Entgeltbestimmungen ab der vorgenannten Mitteilung inklusive des 14-tägigen Beobachtungszeitraums verrechnen. Diesen Aufschlag verrechnen wir solange, bis innerhalb des dynamischen Beobachtungszeitraums der letzten 4 Monate wieder eine überwiegende Inlandsnutzung oder ein überwiegender Inlandsaufenthalt vorliegt. Wieviel Datenvolumen Ihres Tarifes innerhalb der EU/EWR ohne Aufschläge genutzt werden kann, errechnet sich wie folgt: Beispiel complete L Grundentgelt von 9,99 EUR dividiert durch den Vorleistungspreis pro GB (2020 €3,00 exkl. USt - €3,60 inkl. USt.) und multipliziert mit 2. Das von Ihrem Inlandsdatenvolumen errechnete in der EU/EWR nutzbare Mindestdatenvolumen würde ca. 5,6 GB ergeben. Wenn sich aufgrund der Senkung der Vorleistungspreise in den nächsten Jahren ein höheres als das oben angegeben nutzbare EU-Datenvolumen ergibt passen wir dies selbstverständlich an. Die Berechnung des vom Inlandsvolumen (am Beispiel des complete L Vertragstarifs) mindestens verwendbaren EU-Datenvolumen erfolgt nach der oben angeführten Formel in den kommenden Jahren mit folgenden Werten (Gleitpfad gemäß EU Verordnung): Ab Datum EU Gleitpfad /GB exkl. USt. EU- Datenvolumen (gerundet) 1.1.2021 3,00 € 5,60 GB 1.1.2022 2,50 € 6,70 GB yesss! 100 Vertragstarif 100GB Minuten oder SMS (österreichweit) 0,15 € Gültigkeit des Paketes 1 Monat gemäß Abrechnungszeitraum monatliches Entgelt 19,99 € Taktung Datendienste 8kb Das Datenvolumen gilt österreichweit. Die Datennutzung im Ausland (Datenroaming) ist ausgeschlossen. Darauf weisen wir bei Vertragsabschluss gesondert hin. Die maximale Datengeschwindigkeit pro Sekunde beträgt 30 Mbit Download/8 Mbit Upload. Übertragungsgeschwindigkeiten können erheblich variieren und sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. Endgerät, Zellenauslastung und Witterung abhängig. Das inkludierte Datenvolumen gilt österreichweit. Nach Verbrauch des inkludierten Datenvolumens erfolgt eine Drosselung auf 128 Kbit/s. Optional kann die Aktivierung eines Datenzusatzpaketes (Bsp.: yesss! 100 Paket) durch den Kunden erfolgen. Dieser Tarif ist 4G/LTE-fähig, ein geeignetes Endgerät und LTE-Carrier-Aggregation-Netz Verfügbarkeit vorausgesetzt. Im Fall von Netzauslastungen kommt ein gesondertes Netzwerkmanagement zur Anwendung. Bei Vollauslastung der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen in der Funkzelle zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten, werden dem Nutzer anteilig Kapazitäten zugeteilt. Dieser Tarif hat dabei eine Kapazitätszuteilung der Kategorie 11. Details zur Funktionsweise des Netzwerkmanagementsystems und VDE-Bestimmungender dem Tarif zugeteilten Kategorie entnehmen Sie den Bedingungen „Bandbreiten Service im A1 Mobilfunknetz“, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und welche auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenxxx.xxxxx.xx/xxxx/xxx abrufbar sind.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Gegenstand der Unternehmensgruppe X. Xxxxxx ist der Betrieb leistungsfähiger Hafen-Terminals an der Unterweser. X. Xxxxxx bietet seinen Kunden den Umschlag und die Lagerung von massenhaften Schütt- und Stückgütern aller Art, die Spedition sowie die Vornahme aller damit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Leistungen wie Stauerei, Umschlag, Lagerung, Bearbeitung, Transport, Spedition usw. zu angemessenen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen an. Die Infrastruktur des Hafens Brake befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen, vertreten durch seine Hafenbetriebsgesellschaft Niedersachsen Ports. Umschlagsanlagen sind unter Suprastruktur subsummiert. Die Liste, der von X. Xxxxxx betriebenen schienenverkehrsbezogener Umschlagsanlagen samt ihrer technischen Merkmale, findet sich in Anlage 1, die Liste der von X. Xxxxxx angebotenen, eisenbahnbetriebsbezogenen Leistungen in Anlage 2 und die wichtigsten Kontaktangaben finden sich in Anlage 3. Die Nutzung der Umschlagsanlagen ist u.a. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Siloanlage/Lagerhallen, von den Qualitätsanforderungen im Zuge der Lagerung für den effektiven Feuer- wehreinsatz jeweiligen Wareneigentümer sowie von dem Nutzungsvertrag unter Einbeziehung der Umschlags-, Bearbeitungs- und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenLagerdienstleistungen. Für eine effektive Menschenrettung die Inanspruchnahme des schienengebundenen Warenumschlags stehen verschiedene Waggonbe- und Brandbekämpfung Entladeanlagen zur Verfügung [s. Anlage 1]. Vor der Nutzung der Umschlagsanlagen für den Bahnumschlag ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit durch den Zugangsberechtigten ein Nutzungsvertrag, der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden die Umschlags-, Bearbeitungs- und Lagerdienstleistungen X. Xxxxxxx sowie die durch geeignete Einrichtungen den Zugangsberechtigten einzuhaltenden Lebens- und Futtermittelrechtlichen Anforderungen beinhaltet, zu gewährleistenschließen [siehe hierzu auch 3.1], die mindestens die Umschlagsdienstleistungen erfasst. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können Ergänzend zum Nutzungsvertrag gelten für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art die Rechte an und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz von Kapazitäten der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur X. Xxxxxx betriebenen Anlagen die Bestimmungen des § 43 ERegG in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer seiner jeweils gültigen geltenden Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Im Internat des Sozial - Jugendzentrums Hinterste Mühle gGmbH Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxx- xxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxx sind vorwiegend junge Athletinnen und Athleten unterge- bracht, die den Wunsch haben, in die Spitze des Leistungssports vorzudringen. Dazu sind optimale Bedingungen für den effektiven Feuer- wehreinsatz einen geregelten Tagesablauf und eine sportgerechte Lebens- weise unbedingte Voraussetzungen. Mit Abschluss des Internatsvertrages übernehmen die pädagogischen Kräfte des Internates die Erziehungs- und Betreuungsfunktion im Freizeit- bereich und unterstützen diesen Prozess. Von grundlegender Bedeutung sind dabei eine bestmögliche Organisation und die Sicherheit Berück- sichtigung der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenindividuellen Besonderheiten eines jeden Sportlers. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei im Internat untergebrachten Sportler / innen werden im Sportgymnasium Neubran- denburg beschult und durch den Olympiastützpunkt, eine Einrichtung des deutschen Sport- bundes zur Entwicklung und Förderung bestimmter Sportarten bzw. auch -disziplinen, be- gleitet. Daneben agieren die verschiedenen Bundes- und Landesstützpunkte sowie die Ver- eine. Eine der Planungwichtigsten Bestandteile der Arbeit der Erzieher / innen im Internat ist die enge Zusammenarbeit mit allen am Erziehungs- und Entwicklungsprozess Beteiligten, Errichtung vorwie- gend den Trainern, Eltern und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage Lehrern. Grundlage dafür bildet ein intensiver Informations- austausch zu berücksichtigenallen Problemen, die die jungen Leistungssportler / innen betreffen. Abweichungen Ein Bereich, der von den Vorgaben sind nur Athletinnen/ten nicht ausgelastet wird, steht Auszubildenden während der schulischen Ausbildung zur Verfügung. Zusätzlich wird am 25.08.2019 eine Außenstelle in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-BestimmungenXxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 eröffnet, in ihrer jeweils gültigen Fassungder ausschließlich Auszubildende untergebracht werden, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesendie turnusweise die schulische Ausbildung in Neubrandenburg erhalten.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Werden Beiträge anlässlich des Eintritts eines Störfalls entrichtet, ist das beitrags- pflichtige Arbeitsentgelt mit einer besonderen Meldung zu bescheinigen. Für die be- sondere Meldung gilt der Grund der Abgabe 55. Es sind jeweils der Personengrup- penschlüssel und der Beitragsgruppenschlüssel anzugeben, die beim Versicherten zum Zeitpunkt des Störfalls zutreffen. Sind Beiträge zu einem Versicherungszweig zu entrichten, zu dem zum Zeitpunkt des Störfalls keine Versicherungspflicht besteht, ist der für den effektiven Feuer- wehreinsatz und Versicherten zuletzt maßgebende Beitragsgruppenschlüssel anzugeben. Hiermit ist die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen letzte Pflichtbeitragsgruppe bezogen auf die einzelnen Versicherungs- zweige gemeint, zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungendenen Beiträge zu zahlen sind. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Meldung hat das zur Renten- versicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu enthalten. Sind im Störfall keine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten, weil der PlanungArbeitnehmer z.B. im ge- samten maßgebenden Zeitraum wegen der Zugehörigkeit zu einer berufsständi- schen Versorgungseinrichtung versicherungsfrei war, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist als Arbeitsentgelt "000000" EUR zu berücksichtigenmelden. Abweichungen von den Vorgaben sind nur Nach § 28a Abs. 1 Nr. 19 in Abstimmung Verbindung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw§ 23b Abs. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem 2 bis 3 SGB IV gelten für die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 verschiedenen Arten des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Störfalls unterschiedliche Regelungen:
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Preisangaben in Euro, inklusive Umsatzsteuer, pro Min. bzw. pro SMS, ausgenommen Mehrwertdienste. Die Tarife gelten österreichweit rund um die Uhr. Taktung (ausgenommen Mehrwertdienste): 60/60 (angefangene Minuten werden jeweils voll verrechnet). Datensessions werden 1stündlich abgerechnet. MMS-Dienste werden derzeit von yesss! nicht angeboten. Standardtarif ist der yesss! classic Vertragstarif (Sprachtarif oder Datentarif bezogen auf Vertrag). Im Gegensatz zu Zusatzpaketen oder Einheiten, die gesondert abgerechnet werden. Der Standardtarif kommt daher auch bei Überschreitung von inkludierten Einheiten (MIN/SMS/MB) zu tragen. Beispiel: Kunde nutzt den 3.9ct classic Vertragstarif und nutzt ein 1GB Datenpaket. Überschreitet der Kunde das GB innerhalb der Gültigkeit, so wird der weitere Datenverbrauch zum Standardtarif yesss! classic also zu 0,9ct/MB abgerechnet. Der Standardtarif ist daher 3,9ct/Min/SMS und 0,9ct/MB. Die allgemeine Verrechnung eines Gesprächs beginnt mit dem Zustandekommen eines Telefonats und endet mit der Beendigung des Gesprächs. Bei Neuanmeldungen von Zusatzpaketen mit Kontingenten an Freieinheiten (Minuten/SMS/MB) werden bei einem verkürzten Abrechnungszeitraum (z.B. bei einer Anmeldung in der Monatsmitte) Fixentgelte wie Grund-/und Paketgebühren aliquot verrechnet. Hinweis: Der Abrechnungszeitraum für Vertragstarife findet immer vom 26. bis zum 25. des Folgemonats statt. Die Bestellung erfolgt zu den effektiven Feuer- wehreinsatz derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Erbringung von yesss! Mobiltelefoniedienstleistungen durch die A1 Telekom Austria AG regeln, sowie zu den aktuellen Entgelten und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichTarifen von yesss!. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenAusschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für eine effektive Menschenrettung Verbraucher gilt § 14 KSchG. Grundgebühr keine Minuten in alle Netze österreichweit 0,039 € SMS in alle Netze österreichweit 0,039 € Datenübertragung (WEB) 0,9 Cent/MB Kundendienst 810810 von Ihrem Handy 0,039 € Sprachmailbox abhören 0,039 € Bindung keine Anmeldegebühr keine Servicepauschale keine Ummeldegebühr für bestehende yesss! Kunden entgeltfrei Taktung Datendienste 8 KB Taktung Voice 60/60 Bei der Berechnung des verbrauchten Datenguthabens wird in ganzen Blöcken zu je 8KB pro Session gerechnet. (1024 KB=1 MB, 1024 MB=1 GB). Datensessions werden stündlich abgerechnet. Dieser Tarif ist nur für die Nutzung eines Mobiltelefons im Rahmen der persönlichen Kommunikation zulässig. Zusätzlich zu der in Punkt 8 der AGB yesss! geregelten Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses gelten für diesen Tarif auch folgende Verwendungsarten bzw. Nutzungen als unzulässig und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung können zu einer Kommunikationsmöglichkeit vollständigen oder teilweisen Sperre des Anschlusses führen: • Herstellung von Verbindungen zu dem Zweck, dass der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Kunde oder ein Dritter aufgrund der Dauer der Verbindung bzw. Art abhängige Vermögensvorteile erhalten soll • Verbindungen über mobile Gateways oder ähnliche Einrichtungen zu gewährleistenPaketpreis 9,99 € Inkl. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx Minuten oder SMS (XXXösterreichweit) 1.000 Inkl. Datenvolumen (MB) 3.072 Gültigkeit des Pakets 1 Monat gemäß Abrechnungszeitraum Für jedes weitere angefangene GB 3,90 € Kundendienst 810810 von Ihrem Handy 0,039 € Sprachmailbox abhören inkludiert Taktung Voice 60/60 Taktung Datendienste 8 KB Die maximale Datengeschwindigkeit pro Sekunde beträgt 50 Mbit Download/10 Mbit Upload. Übertragungsgeschwindigkeiten können nicht zugesichert werden und sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. Endgerät, Zellenauslastung und Witterung abhängig. Allfällige inkludierte Freimengen (das sind inkludierte Minuten, SMS und Datenmengen) können nicht in die nächste Abbuchungsperiode übernommen und nicht für bauliche Anlagen Verbindungen zu Dienst-, Sonder- und/oder Mehrwertnummern (ausgenommen 0780-Nummern) sowie für abgehende Sprachverbindungen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt SMS zu ausländischen Anschlüssen verwendet werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien Weitere Rufnummernbereiche, welche inkludiert sind: 0501 bis 0509, 0517, 057, 059, 0720, 0780, 0718, 0828 – Tarife siehe Punkt 2.3 Sondertarife. Anrufe zur Sprachmailbox sind explizite Forderun- gen formuliertinkludiert. FeuerwehrDas yesss! complete LTE L Paket aktiviert sich mit Beginn der neuen Rechnungsperiode jeweils automatisch wieder neu (Abofunktion). Bei Verbrauch über die inkludierten Mengen hinausgehenden Einheiten (Min. oder SMS) innerhalb der Laufzeit gilt der Standardtarif. Bei Verbrauch des inkludierten Datenvolumens innerhalb der Laufzeit, erfolgt eine automatische Aktivierung des 1GB Nachfüll-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenPakets (Pkt. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich1.9.5). Bei der Ausführung Berechnung des verbrauchten Datenguthabens wird in ganzen Blöcken zu je 8 KB pro Session gerechnet. Dieser Tarif ist nur für die Nutzung eines Mobiltelefons im Rahmen der persönlichen Kommunikation zulässig. Zusätzlich zu der in Punkt 8 der AGB yesss! geregelten Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses gelten für diesen Tarif auch folgende Verwendungsarten bzw. Nutzungen als unzulässig und können zu einer vollständigen oder teilweisen Sperre des Anschlusses führen: • Herstellung von FeuerwehrVerbindungen zu dem Zweck, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Dauer der Verbindung bzw. Art abhängige Vermögensvorteile erhalten soll • Verbindungen über mobile Gateways oder ähnliche Einrichtungen Paketpreis 9,99 € Inkl. Minuten oder SMS (österreichweit) 1.000 Inkl. Datenvolumen (MB) 3.072 Gültigkeit des Pakets 1 Monat gemäß Abrechnungszeitraum Für jedes weitere angefangene sorglos+ Paket (je 2 GB, 2x max. aktivierbar) 4 € je Paket (gültig bis zum Ende der Laufzeit des ursprünglichen Pakets und aktiviert sich bei vorzeitigen Verbrauch innerhalb des Monats automatisch jeweils wieder) Kundendienst 810810 von Ihrem Handy 0,039 € Sprachmailbox abhören inkludiert Taktung Voice 60/60 Taktung Datendienste 8 KB Die maximale Datengeschwindigkeit pro Sekunde beträgt 50 Mbit Download/10 Mbit Upload. Übertragungsgeschwindigkeiten können nicht zugesichert werden und sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. Endgerät, Zellenauslastung und Witterung abhängig. Allfällige inkludierte Freimengen (das sind inkludierte Minuten, SMS und Datenmengen) können nicht in die nächste Abbuchungsperiode übernommen und nicht für Verbindungen zu Dienst-, Sonder- und/oder Mehrwertnummern (ausgenommen 0780-Gebäudefunkanlagen Nummern) sowie für abgehende Sprachverbindungen und SMS zu ausländischen Anschlüssen verwendet werden. Weitere Rufnummernbereiche, welche inkludiert sind: 0501 bis 0509, 0517, 057, 059, 0720, 0780, 0718, 0828 – Tarife siehe Punkt 2.3 Sondertarife. Anrufe zur Sprachmailbox sind außerdem inkludiert. Das yesss! complete LTE L sorglos+ Paket aktiviert sich mit Beginn der neuen Rechnungsperiode jeweils automatisch wieder neu (Abofunktion). Bei Verbrauch über die ent- sprechenden DINinkludierten Mengen hinausgehenden Einheiten (Min. oder SMS) innerhalb der Laufzeit gilt der Standardtarif. Bei der Berechnung des verbrauchten Datenguthabens wird in ganzen Blöcken zu je 8 KB pro Session gerechnet. Dieser Tarif ist nur für die Nutzung eines Mobiltelefons im Rahmen der persönlichen Kommunikation zulässig. Zusätzlich zu der in Punkt 8 der AGB yesss! geregelten Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses gelten für diesen Tarif auch folgende Verwendungsarten bzw. Nutzungen als unzulässig und können zu einer vollständigen oder teilweisen Sperre des Anschlusses führen: • Herstellung von Verbindungen zu dem Zweck, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Dauer der Verbindung bzw. Art abhängige Vermögensvorteile erhalten soll • Verbindungen über mobile Gateways oder ähnliche Einrichtungen Bei Verbrauch des inkludierten Datenvolumens innerhalb der Laufzeit, erfolgt eine automatische Aktivierung des sorglos+ Pakets. Nach Verbrauch des 2GB Sorglos+ Pakets innerhalb der Laufzeit lädt sich dieses automatisch einmalig wieder auf. Es können maximal zwei Sorglos-Normen Pakete je Rechnungsperiode aktiviert werden. Anschließend wird Ihr Internet gesperrt, es können keine weiteren Kosten für Datennutzung anfallen. Um weiter im Internet surfen zu können, können Sie dann ein Zusatzpaket bestellen. Nicht verbrauchtes Datenvolumen des aktivierten Sorglos+ Pakets kann in das nächste Monat übertragen werden und VDEist maximal ein Monat gültig. Übertragungsgeschwindigkeiten können nicht zugesichert werden und sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. Endgerät, Zellenauslastung und Witterung abhängig. 1024 MB = 1 GB/1024 KB = 1 MB Paketpreis 16,99 € Inkl. Minuten oder SMS (österreichweit) 1.000 Inkl. Datenvolumen (MB) 6.144 Datenübertragungsgeschwindigkeit bis zu 50 Mbit/sec Gültigkeit des Pakets 1 Monat gemäß Abrechnungszeitraum Für jedes weitere angefangene GB 3,90 € Kundendienst 810810 von Ihrem Handy 0,039 € Sprachmailbox abhören inkludiert Taktung Voice 60/60 Taktung Datendienste 8 KB Die maximale Datengeschwindigkeit pro Sekunde beträgt 50 Mbit Download/10 Mbit Upload. Übertragungsgeschwindigkeiten können nicht zugesichert werden und sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. Endgerät, Zellenauslastung und Witterung abhängig. Allfällige inkludierte Freimengen (das sind inkludierte Minuten, SMS und Datenmengen) können nicht in die nächste Abbuchungsperiode übernommen und nicht für Verbindungen zu Dienst-, Sonder- und/oder Mehrwertnummern (ausgenommen 0780-BestimmungenNummern) sowie für abgehende Sprachverbindungen und SMS zu ausländischen Anschlüssen verwendet werden. Weitere Rufnummernbereiche, welche inkludiert sind: 0501 bis 0509, 0517, 057, 059, 0720, 0780, 0718, 0828 – Tarife siehe Punkt 2.3 Sondertarife. Anrufe zur Sprachmailbox sind inkludiert. Das yesss! complete LTE XL Paket aktiviert sich mit Beginn der neuen Rechnungsperiode jeweils automatisch wieder neu (Abofunktion). Bei Verbrauch über die inkludierten Mengen hinausgehenden Einheiten (Min. oder SMS) innerhalb der Laufzeit gilt der Standardtarif. Bei Verbrauch des inkludierten Datenvolumens innerhalb der Laufzeit, erfolgt eine automatische Aktivierung des 1GB Nachfüll-Pakets (Pkt. 1.9.5). Bei der Berechnung des verbrauchten Datenguthabens wird in ihrer jeweils gültigen Fassungganzen Blöcken zu je 8 KB pro Session gerechnet. Dieser Tarif ist nur für die Nutzung eines Mobiltelefons im Rahmen der persönlichen Kommunikation zulässig. Zusätzlich zu der in Punkt 8 der AGB yesss! geregelten Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses gelten für diesen Tarif auch folgende Verwendungsarten bzw. Nutzungen als unzulässig und können zu einer vollständigen oder teilweisen Sperre des Anschlusses führen: • Herstellung von Verbindungen zu dem Zweck, zu beachtendass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Dauer der Verbindung bzw. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Art abhängige Vermögensvorteile erhalten soll • Verbindungen über mobile Gateways oder ähnliche Einrichtungen
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Samples: www.yesss.at
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Identifizierungs- vorschriften gemäß dem Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld, der anwendbaren einschlägigen Rundschreiben und Vorschriften der Aufsichtsbehörden sowie aller anderen relevanten Rechtstexte. Natürliche Personen müssen unter anderem Angaben zu ihrer Identität, ihrem Wohnort, ihrem Personenstand, ihrer Geschäftsfähigkeit, ihrem Güterstand sowie gegebenenfalls zur Unternehmensnummer und ihrer Mehrwertsteuerveranlagung machen. Natürliche Personen mit belgischer Staatsangehörigkeit weisen sich anhand ihres gültigen Personalausweises aus. Natürliche Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Gebietsfremde weisen sich anhand eines gültigen Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments aus. Natürliche Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit müssen ihre Geschäftsfähigkeit nachweisen. Natürliche Personen, die nicht in Belgien wohnen, müssen ihre dauerhafte Verbindung zu Belgien nachweisen. Die Identifizierung der juristischen Personen umfasst unter anderem den effektiven Feuer- wehreinsatz Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft, die Geschäftsführer, die Vertretungsbefugnisse und den Endbegünstigten. Juristische Personen belgischen Rechts müssen eine Kopie ihrer Eintragung in das Register der juristischen Personen, die Gründungsurkunde, die neueste Fassung der veröffentlichten Satzung und alle anderen Dokumente, deren Veröffentlichung im Hinblick auf ihre Vertretung vorgeschrieben ist, sowie gegebenenfalls eine Kopie ihrer Anmeldung zur Mehrwertsteuer- Veranlagung beibringen. Juristische Personen ausländischen Rechts müssen gleichwertige Dokumente und deren Übersetzung in eine der Landessprachen oder in Englisch vorlegen. Die Identifizierung von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen ohne Rechtspersönlichkeit umfasst unter anderem den Namen, die Anschrift, die Vertretung und die Sicherheit Endbegünstigten. Zu diesem Zweck müssen sie ihre Satzung, Geschäftsordnung oder sonstige von bpost Bank als Nachweis anerkannte Dokumente vorlegen. Die Identifizierung des Kunden bezieht sich auch auf den Gegenstand und die erwartete Art der Einsatzkräfte maßgeblichGeschäftsbeziehung zur Bank. Durch den Einsatz bpost Bank kann jederzeit zusätzliche Informationen oder Unterlagen vom Kunden anfordern, um die von funkwellenabsorbierenden Baustoffen ihm gemachten Angaben und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Auskünfte zu untermauern. bpost Bankübernimmtkeinerlei Verantwortungfürdie Authentizität und Interpretation der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenihr vorgelegten ausländischen Dokumente, es sei denn, ihr, ihren Mitarbeitern oder Bevollmächtigten ist Betrug oder grobe Fahrlässigkeit vorzuhalten. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleistenDer Kunde trägt alle Konsequenzen, wenn angeforderte Angaben oder Dokumente nicht beigebracht oder wenn falsche Angaben gemacht bzw. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt falsche Dokumente vorgelegt werden. bpost Bank kopiert die vom Kunden vorgelegten Ausweispapiere bzw. die anderen von ihm beigebrachten Unterlagen auf Papier- oder einem elektronischem Datenträger. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertbestimmten Fällen kann die Identifizierung des Kunden gemäß den von bpost Bank vorgesehenen Verfahren auf nicht- persönlichem bzw. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz elektronischem Wege erfolgen. Gegebenenfalls kann der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind Kunde bestimmte Transaktionen nur dann ausführen, wenn er zuvor gemäß Artikel 6 ein Muster seiner Unterschrift bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenBank hinterlegt hat. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit Dies ist beispielsweise der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenFall bei Überweisungen via Papierträger oder bei Barvorgängen.
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Samples: media.bpostbanque.be
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Zur Feststellung des SV-Freibetrages (vgl. Ziffer 3.1) wird ein zu vergleichendes Nettoarbeits- entgelt (Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt) benötigt. Der höchstmögliche SV-Freibetrag ist die Differenz zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichNetto-Sozialleistung. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitgeber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zur Berechnung der Sozialleistung in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenEntgeltbe- scheinigung mitteilen muss. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind Ermittlung des Vergleichs-Nettoarbeitsentgelts erfolgt – auch bei Verwendung abweichender Entgeltbescheinigungen – nach den Erläuterungen zu Zif- fer 2.2 der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen als Anlage beigefügten bundeseinheitlichen Entgeltbescheinigung zur Berechnung von den Vorgaben sind nur Krankengeld (in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, ). Hiernach ist u. a. zu beachten, dass bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zur Berechnung des Nettoar- beitsentgelts nach § 23c Abs. Auf 1 Satz 2 SGB IV auch der um den Erlass 5-0268.5/1 Beitragszuschuss für Be- schäftigte verminderte Beitrag des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzu- ziehen ist. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenDas ermittelte Nettoarbeitsentgelt bleibt für die Dauer des Bezugs von Sozialleistungen unver- ändert.
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Samples: www.tk.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Die Tätigkeit der GmbH & Co. KG bzw. ihre besondere Prägung entscheidet über 31 die Art der Einkünfte. Der Mitunternehmer-Begriff regelt hingegen die persönliche Zurechnung der Einkünfte. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bestimmt daher, dass die Gewinnanteile der Gesellschafter einer oHG, einer KG oder einer anderen Gesell- schaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist, sowie die dort weiter genannten Vergütungen, die von einem Gesellschafter be- zogen worden sind, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen sind. Bezieher der gewerblichen Einkünfte und Steuerschuldner der Einkommen- bzw. Körperschaft- steuer sind die Gesellschafter, wenn sie gleichzeitig Mitunternehmer sind.3 Für den Unternehmer eröffnen sich hierin Gestaltungsspielräume. So sind Per- 32 sonen, die gegen Entgelt in der Geschäftsführung tätig sind, vielfach darauf be- dacht, nicht als Mitunternehmer zu gelten, um den Abzug der Geschäftsführer- bezüge als Betriebsausgaben zu erreichen. Soll dagegen der von den Gesellschaftern erzielte Gewinn zum Teil Familienangehörigen zugerechnet werden, deren Steuer- belastung wesentlich geringer ist als die des Unternehmers – wie z. B. bei Kin- dern –, wird eine Mitunternehmerstellung dieser Personen angestrebt. Es ist daher verständlich, dass die Rechtsprechung von jeher bemüht war, in den ständigen Auseinandersetzungen zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen Krite- rien für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx XxxxxMitunternehmer-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBegriff aufzustellen.
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Samples: www.dreske.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die Anerkennung als Bedarf ist grundsätzlich für den effektiven Feuer- wehreinsatz Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugs- kosten und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenMietkaution/Genossenschaftsanteile möglich. Die Anforderungen dieser Richtlinie Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, stets zu beachten. Auf Der Selbsthilfegrundsatz verpflichtet Leistungsberechtigte den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg Umzug selbst durchzuführen. Hilfe von Freunden und Verwandten ist stets in Anspruch zu nehmen. Xxxxx, Betreuung von Kleinkindern, Behinderungen oder Krankheit können dazu führen, das der Verweis auf Selbsthilfe ungerechtfertigt ist. Der Begriff der Wohnungsbeschaffungskosten ist weit auszulegen. Er umfasst alle Aufwen- dungen, die mit dem Finden und Anmieten einer Unterkunft verbunden sind. Beispiele für notwendige Aufwenden sind: Aufwendungen für Wohnungsanzeigen, Abstandszahlungen an den Vormieter, Pflichtteile an eine Wohnungsgenossenschaft (Aufnahmegebühr), für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und doppelte Mietkosten (z.B. bei unvermeidbaren Überlappung zwischen „Altmietvertrag“ und „Neumietvertrag“). Alle im Zusammenhang mit dem Umzug auffallenden notwendigen Kosten sind als Umzugs- kosten zu werten. Hierzu zählen beispielweise Aufwendungen für Transport, Hilfskräfte (inkl. Verköstigung), erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial, Sperr- müllentsorgung und Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug (Ausnahme). Aufwendungen für Mietkaution und Genossenschaftsanteile sind als Darlehen in Sinne von § 42 a SGB II zu erbringen. Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf höchstens drei Nettokaltmieten (Monatsmiete ohne Pauschale oder Vorauszahlung für Betriebskosten) beschränkt (§ 551 Abs. 1 BGB). Ist eine Pauschalmiete (ohne Abrechnung der Betriebskosten) vereinbart, tritt die gesamte Pau- schalmiete an die Stelle der Nettokaltmiete. Vereinbarungen, die eine höhere Kaution vorse- hen, sind unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB). Das Überschreiten der gesetzlichen Obergrenze führt nicht dazu, dass die gesamte Kauti- onsvereinbarung unwirksam wird. Der Bundesgerichtshof stellt regelmäßig nur für den Teil der Kautionsvereinbarung die Unwirksamkeit fest, der die gesetzliche Obergrenze über- schreitet (BGH, Urteil vom 903.12.2003, Az.: VIII ZR 86/03). Januar 2002 Mithin ist nach § 22 Abs. 6 SGB II stets nur ein Darlehen bis zur Höhe der gesetzlichen Obergrenze zu gewähren, weil Vereinbarungen der Mietvertragsparteien darüber hinaus un- wirksam sind und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesender Mieter daher keiner weiteren wirksamen Zahlungsverpflichtung ausge- setzt ist. Die Grundsätze der Darlehenserbringung sind zu beachten (siehe Fachliche Weisungen zu § 42 a SGB II). Die Aufrechnung erfolgt grundsätzlich mit 10 Prozent der maßgeblichen Regel- leistung je Darlehensnehmer, § 42 a Abs. 2 Satz 1 SGB II. Eine abweichende (höhere) monatliche ratenweise Rückzahlung ist möglich, wenn dies Leis- tungsberechtigte wünschen. Im Rahmen der Beratungspflicht sind Leistungsberechtigte da- rauf hinzuweisen, dass diese Erklärung grundsätzlich nicht erforderlich und jederzeit für die Zukunft wiederrufbar ist.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Die EQM Lehmann GmbH & Co. KG ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Ar- beitnehmerüberlassung nach § 1 des Ge- setzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), ausge- stellt von der Bundesagentur für Arbeit, Re- gionaldirektion Sachsen. Der Entleiher erkennt mit der Auftragsertei- lung an die EQM Lehmann GmbH & Co. KG diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich und endgültig als allein verbindliche Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen an. Sie finden Anwendung auf alle gegenwärti- gen und zukünftigen Arbeitnehmerüberlas- sungsverträge zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für der EQM Leh- mann GmbH & Co. KG und deren Kunden / Auftraggeber (Entleihern) sowie auf alle hiermit im Zusammenhang gemachten An- gaben in Broschüren, Preislisten, Werbe- anzeigen etc. Weitere Bedingungen wer- den effektiven Feuer- wehreinsatz und nicht Vertragsinhalt, selbst wenn die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenEQM Lehmann GmbH & Co. KG diesen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Für alle Leistungen einschließlich solcher aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen gelten die nachstehenden Bedingungen. Entgegen- stehenden Bedingungen wird hiermit wi- dersprochen. Ohne eine effektive Menschenrettung abweichende schriftliche Vereinbarung gehen unsere allgemeinen Geschäfts- und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit Zahlungsbe- dingungen den Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners vor. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die EQM Lehmann GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenste- hender oder von seinen Bedingungen ab- weichender Bedingungen Arbeiten aus- führt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt EQM Lehmann GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Diese Allgemeinen Geschäfts- und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertZahlungsbedingungen finden keine Anwendung auf Werkverträge. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt Diesbezüg- lich wird auf die gesonderten Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der EQM Lehmann GmbH & Co. KG für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenWerk- verträge Bezug genommen.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Der Arbeitgeber hat das Wertguthaben im Sinne des Sozialversicherungsrechts einschließ- lich dessen Änderungen durch Zu- und Abgänge in den Entgeltunterlagen darzustellen (§ 8 Abs. 1 Nr. 7 BVV). Dabei sind der Abrechnungsmonat, in dem die erste Gutschrift erfolgt, sowie alle weiteren Abrechnungsmonate, in denen Änderungen des Wertguthabens erfolgen, anzugeben. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Entwicklung des Wertguthabens an einer Stelle dargestellt wird. Im Übrigen sind Wertguthaben, die zum Teil aus Arbeitsleistungen im Rechtskreis West als auch im Rechtskreis Ost erzielt wurden, getrennt darzustellen (§ 7 Abs. 1a Satz 6 SGB IV). Die Wertzuwächse des Wertguthabens, die dem Arbeitnehmer zustehen und im Wertgutha- ben verbleiben, sind jeweils dem Rechtskreis zuzuordnen, in dem das Wertguthaben erzielt wurde. Dies gilt auch für Wertminderungen (z. B. aufgrund der Anlagekosten). Werden Wert- guthaben z. B. in Fonds angelegt, ist es erforderlich, für die Wertguthaben nach Rechtskrei- sen getrennt einzelne Depots einzurichten, um die Entwicklung der einzelnen Wertguthaben darstellen zu können. Erfolgt keine getrennte Darstellung der Rechtskreise ist für das gesam- te Wertguthaben der Rechtskreis West zugrunde zu legen. Sind bei Übertragungen von Wertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund Wertguthaben aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung zu verwalten, sind diese eben- falls getrennt darzustellen. Werden Wertguthaben auf einen anderen Arbeitnehmer übertragen, sind sie in den effektiven Feuer- wehreinsatz Entgelt- unterlagen dieses Arbeitnehmers als solche zu kennzeichnen. Übertragene Wertguthaben werden bei dem anderen Arbeitnehmer nicht für die Beitragserhebung herangezogen und die Sicherheit können nicht für sozialversicherungsrechtlich relevante Freistellungen von der Einsatzkräfte maßgeblichArbeitsleis- tung oder Verringerungen der Arbeitszeit verwendet werden. Durch Die Übertragung des Wertgut- habens führt bei dem Arbeitnehmer, der das Wertguthaben gebildet hat, zu einer Störfall- Beitragsberechnung für den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenübertragenen Teil des Wertguthabens. Für den Fall, dass das Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß für eine effektive Menschenrettung laufende Freistel- lung von der Arbeit oder der Verringerung der Arbeitszeit verwendet wird (Störfall), ist ein besonderes Beitragsberechnungsverfahren vorgesehen (§ 23b Abs. 2 und Brandbekämpfung Abs. 2a SGB IV). Hiernach gilt in diesen Fällen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt das Entgeltguthaben, höchstens jedoch die Differenz zwischen der für die Dauer der Arbeitsphase seit der ersten Bildung des Wertguthabens maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze für den jeweiligen Versicherungszweig und dem in dieser Zeit beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann den im Störfall beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens anhand des nachfolgend dargestellten Summenfeldermodells oder des Alternativ-/Optionsmodells bestimmen. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr jederzeit möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Die Holsteiner Verband Vermarktungs- und Auktions GmbH, Elmshorn), führt die Versteigerung von Fohlen der Aussteller im Internet (hier auch als Internet-Auktion, Internet-Versteigerung oder Online- Auktion bezeichnet) im fremden Namen und auf fremde Rechnung des Ausstellers durch. Der Aussteller sichert zu, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer des Fohlens ist. Die Veranstalterin wird nicht Vertragspartnerin der ausschließlich zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz Verkäufern und den Käufern geschlossenen Verträge. Der Kaufvertrag über das Fohlen kommt direkt zwischen dem Aussteller als Verkäufer und dem erfolgreichen Bieter als Käufer zustande. Es handelt sich um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff. BGB, der nicht über eine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB zustande kommt. Dem Kaufvertrag zwischen dem Aussteller und dem Käufer sowie den Rechtsverhältnissen zwischen der Veranstalterin und dem Aussteller einerseits und der Veranstalterin und dem Bieter andererseits liegen diese Online-Auktionsbedingungen zugrunde. Der Aussteller erkennt mit der Anmeldung des Fohlens zu dieser Online-Auktion die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichAuktionsbedingungen an. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen Die Veranstalterin erstellt nach außen und umgekehrt herstellenAngaben des Ausstellers einen Online - Auktionskatalog. Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haftet der Aussteller. Teilnahmeberechtigt sind Holsteiner Fohlen mit dem Abstammungsnachweis 1. Der Besitzer des Fohlens muss zum Zeitpunkt der Verauktionierung Mitglied des Holsteiner Verbandes sein. Alle vorgestellten Fohlen müssen beim Holsteiner Verband kör- und eintragungsfähig sein! Die angemeldeten Fohlen werden durch eine effektive Menschenrettung Zulassungskommission zu den angegebenen Zeiten ausgewählt. Die Mütter der vorgestellten Fohlen müssen in Kiel, Abteilung Holsteiner Zuchtbuch, als Zuchtstute eingetragen sein und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung alle vorgestellten Fohlen müssen bereits beim Holsteiner Verband in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleistenKiel als geboren gemeldet sein. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen Die angenommenen Fohlen werden anschließend an den Foto- und Räume besonderer Art Videotermin vom Tierarzt untersucht. Die Untersuchung wird mit dem Tierarzt vor Ort abgerechnet. Die Stuten und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Fohlen müssen in einem hervorragenden Pflegezustand präsentiert werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Geschorene Fohlen werden von der Teilnahme ausgeschlossen! Diese Untersuchung kostet € 60,-- inkl. MwSt. Der Betrag ist sogleich zu entrichten und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenwird bei Nichtannahme des Fohlens nicht zurückerstattet. Die Stuten und Fohlen müssen in einem hervorragenden Pflegezustand präsentiert werden. Die Veranstalterin kann die Versteigerung solcher Fohlen ablehnen, die verspätet angeliefert werden, erkrankt sind, oder ihrer allgemeinen Verfassung nach nicht seinen Anforderungen dieser Richtlinie sind entsprechen. Die Beurteilung des Gesundheitszustandes erfolgt im Zusammenwirken mit dem zuständigen Auktionstierärzten bei der PlanungAnlieferung zur Auktion. Die Zeiteinteilungen werden per E-Mail, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen per Fax oder per Post an Sie versendet, zusätzlich veröffentlichen wir die Zeiteinteilung der Auswahltermine einige Tage vor dem jeweiligen Termin im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Die tierärztlichen Atteste können von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenKaufinteressenten beim Auktionstierarzt eingesehen werden.
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Samples: www.holsteiner-verband.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft weder körperschaftsteuerpflich- 1 tig, da sie keines der in § 1 KStG genannten Gebilde darstellt, noch unterliegt sie der Einkommensteuer, da nach § 1 EStG nur natürliche Personen dieser Steuer un- terliegen. Aus diesem Grunde erfasst § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG den von einer Personengesellschaft erwirtschafteten Gewinn unmittelbar anteilig bei dem ein- zelnen Mitunternehmer1 und unterwirft ihn der Einkommensteuer, soweit der Mitunternehmer eine natürliche Personen ist, oder aber der Körperschaftsteuer, so- weit der Mitunternehmer eine Körperschaft i. S. d. § 1 KStG ist. Der von der Per- sonengesellschaft erzielte Gewinn ist dem Gesellschafter an dem Zeitpunkt zuzu- rechnen, an dem das Wirtschaftsjahr der Personengesellschaft abläuft.2 Es kommt nicht darauf an, ob der Gewinn entnommen wird. Bis einschließlich Veranlagungs- zeitraum 2007 war es auch für die Höhe des Steuersatzes unerheblich, ob der Ge- winnanteil entnommen worden ist oder nicht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 kann eine natürliche Person als Mitunternehmer auf Antrag unter den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichVo- raussetzungen des § 34a EStG bei thesaurierten Gewinnanteilen einen begünstig- ten Steuersatz in Anspruch nehmen (s. Rz. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen209 ff.). Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Überbetonung der Planungsteuerlichen Rechtssubjektivität der einzelnen Gesellschaf- 2 ter einer Personengesellschaft gipfelte in der früher herrschenden Bilanzbündel- theorie, Errichtung und die den gemeinsamen Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen der Gesellschaft unter Negierung der Existenz der Personengesellschaft als einen von den Vorgaben sind nur einzelnen Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil geführten eigenen Betrieb ansah. Die Bilanz der Personengesellschaft stellte nichts anderes als eine bloße Zusammenfassung der Einzelbilanzen aller Ge- sellschafter dar.3 Zweck der Bilanzbündeltheorie war es, den Mitunternehmer dem Einzelunternehmer weitgehend gleichzustellen. Unter dem Einfluss des Schrift- tums4 gelangte der BFH schließlich mit Beschluss des Großen Senats vom 25.6. 19845 zu einer begrenzten Steuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft ist insoweit Steuerrechtssubjekt als sie in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. Einheit der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Ge-
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Das VL-Sparen Konto dient der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, die für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Kontoinhaber vom Arbeitgeber überwiesen werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Vermögenswirksame Leistungen können bis zu einem Gesamt- betrag von monatlich 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro betragen. Liegen die tariflichen vermögenswirksamen Leistungen unter 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beauftragen, den Differenzbetrag von seinem Lohn/Gehalt einzubehalten und Richtlinien zusam- men mit der tariflichen Leistung zu überweisen. Endet das Arbeitsver- hältnis während der Laufzeit des VL-Sparen Xxxxxx, kann der Sparer bis zum Ende der 6-jährigen Sparzeit auch eigene Einzahlungen vornehmen. Rückwirkende Einzahlungen durch den Arbeitgeber oder den Kunden sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt nur für einen effektiven Einsatz das laufende Kalenderjahr möglich soweit der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenjährliche Ansparbetrag von insgesamt 480 Euro damit nicht überschritten wird. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Anlage der PlanungBeträge erfolgt auf dem VL-Sparen Konto gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 5. VermBG. Die auf dem VL-Sparen Konto angelegten vermögenswirksamen Leistungen werden staatlich nicht gefördert. Die Ausstellung einer „Bescheinigung vermögenswirk- samer Leistungen nach § 15 Abs. 1 des 5. VermBG § 5 der VermBDV 1994“ zur Vorlage beim Finanzamt kann daher nicht erfolgen. Das VL-Sparen Konto kann in der 6-jährigen Sparzeit bis zu einer Höchst- grenze von 2.880 Euro zuzüglich Zinsen bespart werden. Eine darüber- hinausgehende Annahmeverpflichtung der Bank besteht nicht. Der Konto- inhaber ist verpflichtet sicherzustellen, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichdass diese Höchstgrenze nicht überschritten wird. Bei der Ausführung von Feuerwehreiner Überschreitung werden die Einzahlungen automatisch abgewiesen und an den Auftraggeber zurückgegeben. Konten werden nur für natürliche Personen und auch nur für eigene Rechnung eröffnet und geführt. Neukunden müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. (Hinweis: Die ING-Gebäudefunkanlagen sind außerdem DiBa AG, im folgenden „ING“ genannt, eröffnet nur Konten für Personen, die ent- sprechenden DIN-Normen im eigenen wirtschaft- lichen Interesse und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und nicht auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenfremde Veranlassung [insbesondere nicht als Treuhänder] handeln).
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften keine Ergänzungen ‐ Zu 7.2 Zählerplatz Zur Aufnahme der Zählerwechselplatte ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz ein plombierbarer und schutzisolierter Zählerwechselschrank mindestens der Größe 1 in Anlehnung VDE 0603 zu verwenden. Sollten auf Wunsch des Kunden, des Messstellenbetreibers oder des Lieferanten zusätzliche Anforderungen an die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen Messeinrichtung gestellt werden, ist in Absprache mit der Bonn‐Netz GmbH ein größerer Zählerschrank notwendig. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien Bei zwei oder mehreren Einspeisungen sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und die Messeinrichtungen Großgehäuse als Standverteiler mit folgenden Maßen zu verwenden: ‐ Höhe: 2,0 m ‐ Breite: 0,8 m ‐ Tiefe: 0,4 m Die Großgehäuse sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur vom Anlagenerrichter in Abstimmung mit Bonn‐Netz GmbH beizustellen. Alle abrechnungsrelevanten Messungen (mit Ausnahme von nachgelagerten EEG / KWK‐G‐ Messungen) sind zentral und in unmittelbarer Nähe der Kreisbrandmeisterstelle Übergabestelle (MS‐Schaltanlage oder hinter MS / NS‐Transformator) ‐ vorzugsweise in einem separaten Zählerraum ‐ vorzusehen. Bei einem direkten Netzanschluss aus einer Umspannanlage ist im Vorfeld der Planungsphase die Ausgestaltung der Abrechnungsmessung bzw. das Messkonzept mit der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichBonn‐Netz GmbH abzustimmen. Bei der Die Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Mess‐ und Steuerplätzen für Bezugs‐, Erzeugungs‐ und Netzersatzanlagen, welche an das kundeneigene Niederspannungsnetz angeschlossen sind, erfolgt nach Vorgaben gemäß den gültigen „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bonn‐Netz“ aus Kapitel 7 „Zählerplätze“. Details hierfür sowie wenn auf Wunsch des Kunden oder Messstellenbetreibers zusätzliche Anforderungen an die Messeinrichtung gestellt werden, sind außerdem in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Weitergehende Festlegungen für die ent- sprechenden DIN-Normen Messung in der Mittelspannungsebene sind der Vorschrift „Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bonn‐Netz GmbH“ zu entnehmen. Zeichnungen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und Verdrahtungspläne werden auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenAnfrage bei Bonn‐Netz GmbH zur Verfügung gestellt werden.
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Samples: www.bonn-netz.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Verständnis der Berner Fach- hochschule Art. 5 1 Die Berner Fachhochschule ist für eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und innerhalb der Grenzen von Verfas- sung und Gesetz autonom. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Dienst der Allge- meinheit. Sie achtet und schützt die Würde des Menschen und der Natur. 2 Sie kann, soweit der Erfüllung ihrer Aufgaben dienlich, Vereinbarungen mit Dritten abschliessen und sich an Organisationen und Unternehmen Freiheit und Unabhängigkeit von Lehre und Forschung beteiligen. Dabei ist sie der Freiheit und Unabhängigkeit von Lehre und Forschung verpflichtet. Art. 6 1 Partnerschaften mit der Wirtschaft und Privaten dürfen dem ge- setzlichen Auftrag der Berner Fachhochschule nicht widersprechen. Insbe- sondere darf die Freiheit und Unabhängigkeit in Lehre und Forschung durch Sponsoring und Vereinbarungen über anderweitige Geld- und Sach- zuwendungen nicht eingeschränkt werden. 2 Für allfällige Stiftungsprofessuren (fremdfinanzierte Professuren) gilt das reguläre Anstellungsverfahren der Berner Fachhochschule. Kontaktpflege Art. 7 1 Die Berner Fachhochschule pflegt ihr Verhältnis zu ihren Unter- stützern wie Sponsoren, Spendern, Donatoren usw. und legt Wert auf eine partnerschaftliche Verbindung. 2 Die Berner Fachhochschule geht nur Verbindungen mit Unternehmungen, Personen und Institutionen ein, die den effektiven Feuer- wehreinsatz demokratischen Grundwerten un- serer Gesellschaft entsprechen und die Sicherheit für die Erreichung ihrer Ziele nur legale Mittel bedienen. 3 Die Berner Fachhochschule geht keine Verbindungen ein, die ihre Glaub- würdigkeit und ihre Unabhängigkeit gefährden. 4 Im Zweifelsfall entscheidet die Rektorin oder der Einsatzkräfte maßgeblichRektor. Durch Vertragspflicht und Genehmi- gung Art. 8 1 Geld- oder Sachzuwendungen wie Spenden, Legate, Donationen und mehrjährige Sponsoringvereinbarungen bedürfen zwingend der schriftlichen Form. Ausgenommen davon sind Spontanspenden, wie zum Beispiel Hutgeld, Kollekte etc. 2 Der diesbezügliche Vertrag hält Zweckbindung, Umfang von Leistung und Gegenleistung fest und weist die Berner Fachhochschule und den Einsatz Partner als Vertragspartner auf. 3 Über umfangreiche Zuwendungen und über mehrjährige Vereinbarungen entscheidet die Rektorin oder der Rektor. Das Gleiche gilt für die Annah- me von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Legaten. 4 Vereinbarungen sind ab einer Summe von CHF 50‘000.-- durch die Rek- torin oder den Rektor zu genehmigen. 5 Vorbehalten für Forschungs- und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit Entwicklungsverträge bleibt die Wei- sung über den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Wissens- und Technologietransfer an der Feuerwehren Berner Fachhoch- schule vom 17. Dezember 2008. Verwendung von Logos und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen Corporate Design Art. 9 1 Verwendung und Abdruck von innen nach außen Logos der Partner sowie der Ber- ner Fachhochschule entsprechen dem jeweiligen Engagement der Parteien. 2 Logos und umgekehrt herstellenUnternehmensbezeichnungen (Firma) sind nur ohne werbliche Zusätze zu verwenden (z. Bsp. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung „Mit freundlicher Unterstützung der Z- Informatik“; nicht gestattet: „Z-Informatik, Ihr Partner für intelligente In- formatiklösungen“). 3 Die Verwendung des Logos der Berner Fachhochschule ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit im CD-Manual der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenBerner Fachhochschule geregelt. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Verwendung des Corporate De- sign der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenBerner Fachhochschule bedarf der Genehmigung durch die Leite- rin oder durch den Leiter Kommunikation BFH. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen4.
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Samples: www.bfh.ch
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz Grundlagen von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Die Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung nach Abschnitt 2 werden in Anhang 3 näher erläutert. Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2. Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil, dessen Aufgaben nach Abschnitt 3 in Anhang 4 näher erläutert werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Relevanz und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertUmfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung werden durch den Unternehmer gemäß Abschnitt 3 ermittelt und regelmäßig überprüft. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für einen effektiven Einsatz Arbeitssicherheit bei der Feuerwehr dar Festlegung der Grundbetreuung und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungendes betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen. Die Anforderungen dieser Richtlinie Beschäftigten sind bei über die Art der Planungpraktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, Errichtung welcher Betriebsarzt und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung. Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden. Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesendokumentieren.
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Samples: www.betriebsmedizin-niederbayern.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Der SSV repräsentiert mehr als 7000 Sportlerinnen und Sportler, die in über 20 Mitgliedsvereinen organisiert sind. Er vertritt deren Interessen auf der Basis einer verabschiedeten Satzung. Die Stadt strebt an, die Mitgliedsvereine im SSV, die den Fachverbänden KSB Lippe und dem Landessportbund sowie anderer Fachverbände angeschlossen sind, u.a. durch Gewährung von finanziellen Beihilfen nach den festgelegten Kriterien zu unterstützen. Der Pakt für den effektiven Feuer- wehreinsatz Sport knüpft an die Landesverfassung Artikel 18 Abs. 3 „Sport ist durch Land und die Sicherheit Gemeinden zu pflegen und zu fördern“ an, in der Einsatzkräfte maßgeblichdem Sport Verfassungsrang eingeräumt wird. Durch die angestrebte Förderung wird zum einen die ehrenamtliche Vereinsarbeit anerkannt, zum anderen soll die Förderung Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein großer Teil der Horn-Bad Meinberger Bevölkerung Gelegenheit zur aktiven sportlichen Betätigung in den Einsatz Mitgliedsvereinen finden kann. Der Pakt für den Sport wird mit dem Ziel vereinbart beiden Vertragsparteien nachhaltige Planungs- und Handlungssicherheit zu geben. Zuschüsse zu investiven Maßnahmen sind von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen Mitgliedsvereinen beim SSV zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenbeantragen. Die Anforderungen dieser Richtlinie Anträge sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb in jedem Fall vor Beginn einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachtenMaßnahme einzureichen (siehe Fördermittel). Auf Vereinszuschüsse nach den Erlass 5festgelegten Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Die Mitgliedsvereine werden Mitgliedsbeiträge von ihren Mitgliedern erheben und sorgen für eine angemessene Eigenleistung, um Fördermittel beantragen zu können. Die Mitgliedsvereine sorgen im Stadtgebiet ehrenamtlich für ein breites sportliches Angebot. Um das auch zukünftig aufrechterhalten zu können, stellt die Stadt dafür den Mitgliedsvereinen die Sporthallen und –anlagen in einem zeitgemäßen Zustand kostenneutral zur Verfügung. Die Stadt unterhält im Rahmen ihres Marketingkonzeptes „Sport und Gesundheit“ im „Haus des Sports“ Tourist-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9Information eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger mit Informationen über das sportliche Angebot der Sportvereine. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenDie Sportvereine liefern die entsprechenden Infobroschüren. Zudem unterhält der SSV die Internetseite: xxxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx/ worauf Interessierte das gesamte sportliche Angebot der Mitgliedsvereine finden.
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Samples: www.sport-hornbadmeinberg.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Der Vertragspartner von LIMTRADE B.V. wird als Geschäftspartner bezeichnet. LIMTRADE B.V. ist für Mitglied der Metaalunie [ndl. Verband kleiner und mittlerer Unternehmen in der Metallindustrie] und verwendet zusätzlich zu ihren eigenen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metaalunie in der Fassung vom 1. Januar 2019. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metaalunie finden Sie über diesen Link. Sofern die Bedingungen von LIMTRADE B.V. von denen der Metaalunie abweichen, haben diese Vorrang vor den effektiven Feuer- wehreinsatz Bedingungen der Metaalunie. Abweichungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich von LIMTRADE B.V. angenommen und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichschriftlich vereinbart wurden. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden Bei Widersprüchen mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten vom Geschäftspartner verwendeten Bedingungen gehen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags vor. Ohne schriftliche Zustimmung von LIMTRADE B.V. ist der Feuerwehren Geschäftspartner nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag mit LIMTRADE B.V. zu übertragen. Das (geistige) Eigentum an von LIMTRADE B.V. erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen Probemodellen oder an von innen nach außen ihr verwendeten Programmen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung von ihr zusammengestellten Bibliotheken für ein Produkt verbleibt – selbst dann, wenn LIMTRADE B.V. dafür Kosten in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen Rechnung gestellt hat – bei LIMTRADE B.V.. Dieses Eigentum darf ohne Zustimmung von LIMTRADE B.V. nicht von Dritten genutzt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertDieses Nutzungsverbot gilt im weitesten Sinne des Wortes. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb Verstöße gegen dieses Nutzungsverbot werden mit einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage an LIMTRADE B.V. zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur zahlenden sofort fälligen Vertragsstrafe in Abstimmung Höhe des mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem dem Auftrag verbundenen Betrags geahndet; darüber hinaus besteht die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 Pflicht zum Ersatz des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenSchadens.
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Samples: www.limtrade.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und Es gelten die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichEntgelte aus dem jeweils gültigen Preisblatt (Anlage ./2 des Händlernutzungsvertrages). Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx XxxxxDas Preisblatt kann vom Marktplatz-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Betreiber jederzeit geändert werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Es tritt vier Wochen nach der Übermittlung per E-Mail an die vom Händler hinterlegte E-Mail-Adresse in Kraft. Ein Widerspruch des Händlers innerhalb dieses Zeitraums gegen die geänderten Bedingungen ist schriftlich an xxxxx@xxxxxxxxx.xx zu richten und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz gilt als außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Inkrafttreten der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenPreise des neuen Preisblattes. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer FeuerwehrSchließung des Händlerkontos erfolgt noch zu den vom Händler letztmals akzeptierten Entgelten. Der Marktplatz-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Betreiber wird vom Händler ermächtigt das geänderte Preisblatt (Anlage ./2 des Händlernutzungsvertrages) bzw. die geänderten Konditionen nach dessen Inkrafttreten an den Payment Service Provider zum Zweck der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichVerrechnung und der damit in Verbindung stehenden Zurückbehaltung der zwischen dem Händler und dem Marktplatz-Betreiber vereinbarten Entgelte des Marktplatz-Betreibers weiterzuleiten. Bei Die Entgelte im Preisblatt sind exklusive der Ausführung von Feuerwehrgesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Gebühren, Steuern oder Abgaben (z.B. 5 Prozent Werbeabgabe) ausgewiesen. Sollten nach der Ausstellung einer Rechnung Steuern, Gebührenoder sonstige Abgaben neu eingeführt und dem Marktplatz-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Betreiber vorgeschrieben werden, die ent- sprechenden DINauf bereits erbrachte Leistungen anzuwenden sind, gehen diese zu Lasten des Händlers und werden vom Marktplatz-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBetreiber entsprechend nachverrechnet.
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Samples: assets.ctfassets.net
Allgemeines. Die BA übernimmt die ihr von der DSRV und der Deutschen Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See übermittelten Meldedaten insbesondere zur Führung der Beschäftigungs- statistik (§§ 280 ff. SGB III). Die Daten werden für jeden Versicherten unter seiner Versiche- rungsnummer in zeitlicher Reihenfolge gespeichert. Sofern ein Arbeitgeber erstmalig Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ist beim BNS der BA eine Betriebsnummer in elektronischer Form zu beantragen (§ 18i Abs. 1 und 2 SGB IV). Die BA stellt dafür die technischen Voraussetzungen bereit. Eingebettet in ihren Internetauftritt stellt sie dem Arbeitgeber unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx ein webbasiertes Antragsformular zur Beantragung einer Betriebsnummer zur Verfügung. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften gesonderte Datenübermittlung – zum Beispiel per Mail – ist für damit nicht mehr erforderlich. Sollten dennoch weitergehende Fragen oder Beratungsbedarf bestehen, stehen dem Arbeit- geber die übrigen bekannten Kommunikationsmöglichkeiten (zum Beispiel Telefon) weiter zur Verfügung. In den effektiven Feuer- wehreinsatz Ausnahmefällen des § 18k SGB IV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See die Betriebsnummern im Auftrag der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Die Be- triebsnummer und die Sicherheit betrieblichen Daten werden nach § 18i Abs. 6 SGB IV in der Einsatzkräfte maßgeblichDatei der Beschäftigungsbetriebe gespeichert. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Die Versichertendatei bildet neben der Datei der Be- schäftigungsbetriebe die wichtigste Datenbasis der Beschäftigungsstatistik. Die Beschäfti- gungsstatistik dient dazu, Umfang und Bauteilen lassen sich Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwick- lung des Arbeitsmarktes in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten beruflicher und wirtschaftsfachlicher Hinsicht bis auf Gemeinde- ebene zu beobachten, zu untersuchen und für die Durchführung der Feuerwehren Aufgaben der BA aus- zuwerten. Um die Beschäftigungsstatistik auch regional und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen wirtschaftsfachlich gliedern zu können, müssen zu jeder Versichertenmeldung der Ort der Beschäftigung und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt die wirtschaftliche Tä- tigkeit des Beschäftigungsbetriebes des Versicherten festgestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Dies geschieht mit Hilfe der Betriebsnummer, die vom BNS der BA an die meldeverpflichteten Arbeitgeber für deren Beschäftigungsbetrieb vergeben wird und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertvon diesen in den Versichertenmeldungen anzugeben ist. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Unter der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie Betriebsnummer sind bei der PlanungBA die Anschrift und die Wirtschafts- klasse des Beschäftigungsbetriebes gespeichert. Aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe können bei der Aufbereitung der Versichertendaten diese Merkmale übernommen werden. Die zutreffende Verwendung der Betriebsnummer entsprechend dem im Betriebsnummern- bescheid festgelegten Geltungsbereich ist daher für die richtige regionale wirtschaftsfachli- che Zuordnung und Aussagefähigkeit der Beschäftigungsstatistik unabdingbar. Die aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung gewonnenen Informationen werden zudem innerhalb der BA zur Durchführung ihrer sonstigen gesetzlichen Aufgaben verwendet, Errichtung insbesondere der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, dem Arbeitserlaubnisverfahren, der Durchführung von Rehabilitation und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), der Förderung der beruflichen Bildung sowie der Bekämp- fung von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenLeistungsmissbrauch.
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Samples: www.inside-partner.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Im Rahmen von Supportvereinbarungen (Vertrag) führt der Auftragnehmer regelmäßig Arbeiten auf IT- Systemen seiner Auftraggeber durch. Die wesentlichen Arbeiten sind die Analyse von unerwünschtem Programmverhalten, Fehlerbehebung und Qualitätssicherung. Die Tätigkeit erfolgt vor Ort oder nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber mittels einer Fernwartungsverbindung. Darüber hinaus verarbeitet der Auftragnehmer Daten zur Durchführung von Entgeltabrechnungen im Auftrag des Kunden (ebenfalls „Vertrag“). Es ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz unumgänglich, dass dazu der Auftragnehmer und die Sicherheit ihr unterstellten Personen personenbezogene Daten verarbeiten. Zum Umfang der Einsatzkräfte maßgeblichDatenverarbeitung wird auf Anlage I verwiesen. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Die Parteien stellen klar, dass die Datenverarbeitung ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers erfolgt (Auftragsdatenverarbeitung). Zwingende datenschutzrechtliche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten das Bundes-Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU (BDSG-EU) werden nicht berührt und sind im Zweifel bei der Feuerwehren Auslegung und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen Lückenausfüllung heranzuziehen. Gegenstand und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Dauer der, Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus dem Vertrag. Art der Daten: Kontoverbindung, Krankenkasse, Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal), die zur Gehaltsabrechnung, Berechnung von Rente, zur allg. Personalverwaltung (Kommunikationsdaten, Bewertungen, Abmahnungen, Gesundheitsdaten) und Verwaltung von Bewerberdaten aufgrund gesetzlicher Vorgaben und/oder vertraglichen Vereinbarungen benötigt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Art und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertZweck der Verarbeitung: Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem Produkt des Auftragnehmers gemäß Vertrag. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar Analyse von unerwünschtem Programmverhalten und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenFehlerbehebung. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer FeuerwehrTätigkeit erfolgt vor Ort oder per Remote-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenSupport (Freischaltung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erforderlich). Abweichungen Kategorie betroffener Personen: Die Datenverarbeitung erfolgt für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nach § 26 Abs. 1 BDSG- neu für die Beschäftigten des Auftraggebers und/oder mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw§ 26 Abs. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr8 BDSG-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenneu.
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Samples: www.vipsgmbh.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Der Kunde wird über die Fertigstellung der Dienstleistung bzw. von Reparatur- oder Nachbesserungsaufträgen (§6b) umgehend benachrichtigt. Wenn die Ware nicht binnen 14 Tagen nach der Benachrichtigung abgeholt ist, wird die Firma DerWebWolf an die Abholung schriftlich erinnern. Wenn nicht binnen 6 Wochen nach Datum der schriftlichen Erinnerung die Abholung der Ware erfolgt, lehnt die Firma DerWebWolf jede Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ab. Die Firma DerWebWolf ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Firma DerWebWolf nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Firma DerWebWolf wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den effektiven Feuer- wehreinsatz Inhalten der Web-Site resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Firma DerWebWolf von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der Firma DerWebWolf die Sicherheit Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichmöglichen Rechtsverletzung entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma DerWebWolf nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Firma DerWebWolf auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 Haftungsbegrenzung auch im Falle des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenVerschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Firma DerWebWolf gilt.
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Samples: www.derwebwolf.net
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist [1] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Agraria Pharma GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx, (nachstehend „der Verkäufer“), gegenüber ihren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den effektiven Feuer- wehreinsatz Verkauf und / oder die Sicherheit Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass der Einsatzkräfte maßgeblichVerkäufer im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der All- gemeinen Geschäftsbedingungen wird der Verkäufer den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen [2] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. [3] Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn der Verkäufer hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bei- spielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Ver- einbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Bauteilen lassen sich Änderungen) haben in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenjedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eine effektive Menschenrettung den Inhalt der- artiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklä- rung von Rücktritt), müssen in Textform erfolgen. [4] Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenBundesrepublik Deutschland. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Geltung von internationalem Einheits- recht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbe- halts gem. Ziff. 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der PlanungSache, Errichtung soweit danach die getroffene Rechts- xxxx zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. [5] Erfüllungsort und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Par- teien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Verkäufers in Dresden. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenverklagen.
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Samples: www.agraria-pharma.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung in einer Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen geltend zu machen. Bei Spielteilnahme unter Verwendung einer Kundenkarte ist auch diese vorzulegen. Der Gewinn wird gegen Rückgabe der Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung ausgezahlt. Falls durch eine Mehrfachteilnahme oder wegen einer Sonderauslosung mit der Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung noch weitere Gewinne erzielt werden können, erhält der Spielteilnehmer eine bzw. eine weitere Ersatzquittung. Sind die Quittungsnummer und/oder der Barcode der Spielauftragsquittung bei der Vorlage nicht vorhanden, nicht vollständig oder unlesbar und ist deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen gespeicherten Daten möglich, besteht kein Anspruch auf Gewinnauszahlung. War die Unvollständigkeit der Quittungsnummer und/oder des Barcodes für den effektiven Feuer- wehreinsatz Spielteilnehmer nicht erkennbar und kann deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen gespeicherten Daten erfolgen, so kann der Spielteilnehmer die Sicherheit Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Einsatzkräfte maßgeblichBearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Spielauftragsquittung geltend machen. Durch LOTTO Niedersachsen kann mit befreiender Wirkung an den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Vorlegenden der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Spielauftragsquittung bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichErsatzquittung leisten, es sei denn, LOTTO Niedersachsen ist die fehlende Anspruchsberechtigung des Vorlegenden der Spielauftragsquittung bzw. der Ersatzquittung bekannt oder grob fahrlässig unbekannt. Die Gewinnauszahlung an Minderjährige ist gesetzlich unzulässig. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Vorlegenden der Spielauftragsquittung bzw. der Ersatzquittung zu prüfen. Spielteilnehmer, die einen Sachgewinn bei einer Sonderauslosung erzielt haben, erhalten nach der Anforderung des Gewinns eine schriftliche Benachrichtigung durch LOTTO Niedersachsen. Können Gewinne in einer Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen nicht ausgezahlt oder angefordert werden, ist ein von der Annahmestelle auszuhändigendes Formular vom Spielteilnehmer auszufüllen. Das Formular und die Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung sind vom Spielteilnehmer oder der Annahmestelle zwecks Prüfung und Auszahlung des Gewinns an die Zentrale von LOTTO Niedersachsen weiterzuleiten. Die Ziffer 19.9 bleibt unberührt. LOTTO Niedersachsen ist berechtigt, die bei Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen. Die auf eine Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung entfallenen Gewinne bis einschließlich 500,00 € werden in einer Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen unter Berücksichtigung der unter Abschnitt VI. genannten Frist angefordert. Bis zu einem Gewinn in Höhe von 25,00 € ist die Annahmestelle verpflichtet, dem Kunden diesen Gewinn ohne schuldhaftes Zögern auszuzahlen. Zwischen 25,01 € und 500,00 € kann die Annahmestelle unter Berücksichtigung ihres Kassenbestands eine Auszahlung vorübergehend ablehnen. In diesem Fall ist die Spielauftragsquittung bzw. die Ersatzquittung dem Kunden zwingend wieder auszuhändigen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, sich seinen Gewinn in einer anderen Annahmestelle oder zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Bei einer Spielteilnahme unter Verwendung einer Kundenkarte werden die auf eine Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung entfallenen Gewinne bis einschließlich 500,00 € für fünf Wochen ab dem Tag der Ausführung (letztmaligen) Ziehungsteilnahme zur Abholung in jeder Annahmestelle bereitgehalten. Danach werden diese Gewinne auf das vom Spielteilnehmer bei LOTTO Niedersachsen angegebene Auszahlungskonto überwiesen. In gleicher Weise erfolgt die Gewinnauszahlung, wenn die Kundenkarte ihre Gültigkeit verloren hat; Ziffer 19.2 findet keine Anwendung. Die Auszahlung auf das vom Kundenkarteninhaber angegebene Auszahlungskonto erfolgt mit befreiender Wirkung. Die auf eine Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung ohne Verwendung einer Kundenkarte entfallenen Gewinne von Feuerwehrmehr als 500,00 € werden auf ein vom Spielteilnehmer anzugebendes Auszahlungskonto mit befreiender Wirkung überwiesen. Hierzu hat der Spielteilnehmer zur Geltendmachung seines Gewinnanspruchs in der Annahmestelle nach Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung ein Gewinnanforderungsformular auszufüllen. Das Gewinnanforderungsformular und die Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung sind vom Spielteilnehmer oder der Annahmestelle nach der Registrierung am Terminal in der Annahmestelle zwecks Prüfung und Auszahlung des Gewinns an die Zentrale von LOTTO Niedersachsen weiterzuleiten. Über den Vorgang der Registrierung erhält der Spielteilnehmer von der Annahmestelle eine Anforderungsbestätigung. Nach Eingang der Gewinnanforderung und der Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen wird der erzielte Gewinn durch Überweisung ohne schuldhaftes Zögern zur Auszahlung gebracht. LOTTO Niedersachsen kann bei Einzelgewinnen von mehr als 100.000,00 € aus Sicherheitsgründen einen Nachweis über die Inhaberschaft verlangen (z. B. einen entsprechenden Nachweis des Kreditinstituts, einer gültigen EC-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Karte oder Ähnliches). Bei Spielteilnahme unter Verwendung einer Kundenkarte werden die ent- sprechenden DINauf eine Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung entfallenen Gewinne von mehr als 500,00 € auf das vom Spielteilnehmer bei LOTTO Niedersachsen angegebene Auszahlungskonto mit befreiender Wirkung überwiesen. Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der Gewinnklasse 7 von mehr als 100.000,00 € erzielt haben, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung und ihren Gewinn gemäß der Frist aus Ziffer 18. mit befreiender Wirkung überwiesen. LOTTO Niedersachsen kann aus Sicherheitsgründen einen Nachweis über die Inhaberschaft über das angegebene Auszahlungskonto verlangen (z. B. einen entsprechenden Nachweis des Kreditinstituts, einer gültigen EC-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenKarte oder Ähnliches).
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Samples: assets.ctfassets.net
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Die SFB als Eigentümerin (oder Baurechtsnehmerin) der Stecke Gletsch–Xxxxxxxx beauftragt die DFB mittels Stiftungsratsbeschluss diese als Werk im Sinne der Artikel 363 Obligationenrecht und den effektiven Feuer- wehreinsatz nachfolgenden Vereinbarungsbestimmungen bis zum Jahr 2008 instand zu stellen1. - Die SFB als die Werk-Bestellerin und die Sicherheit DFB als die Werk-Unternehmerin verkehren partnerschaftlich miteinander und arbeiten zusammen – sowie gemeinsam mit dem Verein Furka-Bergstrecke – auf die in den Statuten der Einsatzkräfte maßgeblichSFB festgehaltenen strategischen Ziele hin. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx- Die DFB spricht ihre Werk-Xxxxxxxxxxx Unternehmensstrategie (XXXProjekt-/ Werkrealisierungsplan) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzwSFB ab; es wird Übereinstimmung gesucht. - Die DFB erstellt das Werk unter Beachtung der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichVorschriften des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Bei Insbesondere sind die vorgeschriebenen Versicherungen abzuschliessen. - Das vollendete Werk wird zu einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt von der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen SFB abgenommen, um es anschliessend der DFB zur Nutzung gemäss der Vereinbarung Nutzung vom 24.10.2005 zu übergeben. - Die Vereinbarungspartner sind außerdem sich einig, dass allfällige Mängel am Werk durch die ent- sprechenden DIN-Normen DFB zu verbessern, respektive zu beheben sind, und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesendass die SFB keine weiteren Ansprüche an die DFB stellt.
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Samples: old.dfb.ch
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Das VL-Sparen Konto dient der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, die für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Kontoinhaber vom Arbeitgeber überwiesen werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Vermögenswirksame Leistungen können bis zu einem Gesamt- betrag von monatlich 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro betragen. Liegen die tariflichen vermögenswirksamen Leistungen unter 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beauftragen, den Differenzbetrag von seinem Lohn/Gehalt einzubehalten und Richtlinien zusam- men mit der tariflichen Leistung zu überweisen. Endet das Arbeitsver- hältnis während der Laufzeit des VL-Sparen Xxxxxx, kann der Sparer bis zum Ende der 6-jährigen Sparzeit auch eigene Einzahlungen vorneh- men. Rückwirkende Einzahlungen durch den Arbeitgeber oder den Kun- den sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt nur für einen effektiven Einsatz das laufende Kalenderjahr möglich soweit der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenjährliche Ansparbetrag von insgesamt 480 Euro damit nicht überschritten wird. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Anlage der PlanungBeträge erfolgt auf dem VL-Sparen Konto gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 6 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 5. VermBG. Die auf dem VL-Sparen Konto angelegten vermögenswirksamen Leistungen werden staatlich nicht gefördert. Die Ausstellung einer „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen nach § 15 Absatz 1 des 5. VermBG § 5 der VermBDV 1994“ zur Vorlage beim Finanzamt kann daher nicht erfolgen. Das VL-Sparen Konto kann in der 6-jährigen Sparzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.880 Euro zuzüglich Zinsen bespart werden. Eine darüberhinausgehende Annahmeverpflichtung der ING besteht nicht. Der Kontoinhaber ist verpflichtet sicherzustellen, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichdass diese Höchstgrenze nicht überschritten wird. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem einer Überschreitung werden die ent- sprechenden DIN-Normen Einzahlungen automatisch abgewiesen und VDE-Bestimmungenan den Auftraggeber zurückgegeben. Konten werden nur für natürliche Personen und auch nur für eigene Rechnung eröffnet und geführt. Neukunden müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. (Hinweis: Die ING eröffnet nur Konten für Personen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 die im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenfremde Veran- lassung [insbesondere nicht als Treuhänder] handeln.)
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Samples: www.ing.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Die Stadt Dortmund bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG). Darüber hinaus hat die Stadt Dortmund seit dem 01.01.2011 im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages die Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH (DOWERT) im Sinne von § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der haushaltsnahen Sammlung und anschließenden Aufbereitung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten beauftragt. Dieser Abfall wird gesondert vom Restmüll über die dafür vorgesehenen Umleerbehälter für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist Abfälle zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx Verwertung gesammelt (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenWertstofftonne). Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung DOWERT ist auch mit der Kreisbrandmeisterstelle bzwSammlung von Leichtverpackungen im Stadtgebiet Dortmund beauftragt. Hierzu bestehen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen abgeschlossene Abstimmungsvereinbarungen der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichStadt Dortmund mit Systembetreibern nach § 6 Abs. Bei 3 und 4 der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Verpackungsverordnung. Die städtischen Deponien werden nach den Regeln des Eigenbetriebsrechts als städtisches Sondervermögen geführt. Die Verwaltung des Sondervermögens wurde durch Vertrag auf die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-BestimmungenEDG übertragen. Die gebührenrelevanten Kosten der Entsorgung ergeben sich - aus dem Wirtschaftsplan der EDG (Anlage 4) - aus dem Wirtschaftsplan der DOWERT (Anlage 5) - aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens (Anlage 6) - aus Verrechnungen mit dem Haushalt der Stadt (Anlage 3, in ihrer jeweils gültigen FassungSeite 7) - aus verschiedenen Absetzungen (Anlage 3, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Seiten 7, u. 8 )
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Samples: rathaus.dortmund.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Die Stadt Dortmund bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG). Darüber hinaus hat die Stadt Dortmund seit dem 01.01.2011 im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages die Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH (DOWERT) im Sinne von § 22 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der haushaltsnahen Sammlung und anschließenden Aufbereitung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten beauftragt. Dieser Abfall wird gesondert vom Restmüll über die dafür vorgesehenen Umleerbehälter für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist Abfälle zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx Verwertung gesammelt (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenWertstofftonne). Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung DOWERT ist auch mit der Kreisbrandmeisterstelle bzwSammlung von Leichtverpackungen im Stadtgebiet Dortmund beauftragt. Hierzu bestehen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen abgeschlossene Abstimmungsvereinbarungen der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichStadt Dortmund mit Systembetreibern nach § 6 Abs. Bei 3 der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Verpackungsordnung. Die städtischen Deponien werden nach den Regeln des Eigenbetriebsrechts als städtisches Sondervermögen geführt. Die Verwaltung des Sondervermögens wurde durch Vertrag auf die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-BestimmungenEDG übertragen. Die gebührenrelevanten Kosten der Entsorgung ergeben sich - aus dem Wirtschaftsplan der EDG (Anlage 4) - aus dem Wirtschaftsplan der DOWERT (Anlage 5) - aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens (Anlage 6) - aus Verrechnungen mit dem Haushalt der Stadt (Anlage 3, in ihrer jeweils gültigen FassungSeite 7) - aus verschiedenen Absetzungen (Anlage 3, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Seiten 7, u. 8 )
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Samples: rathaus.dortmund.de
Allgemeines. Gemäß diesem Vertrag ist das MIP-Lagerverwaltungssystem „MIP-Orthopädie“ der Firma medicomp GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon 0621 / 671782 – 79 Telefax 0621 / 671782 - 95 E-Mail Xxxx@xxx-xx.xx von den am Vertrag teilnehmenden Leistungserbringern für die Verwaltung (u.a. Neuverkauf, Wie- dereinsatz, Einlagerung, Reservierung, Reparatur, Rückkauf, Nachrüstung, Zurüstung und Aus- sonderung) der von diesem Vertrag umfassten wiedereinsetzbaren Hilfsmittel im Eigentum der AOK Bayern zu verwenden. Hierzu schließt der Leistungserbringer eine Nutzervereinbarung mit der Firma medicomp GmbH. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Zugangsberechtigung zu diesem System wird dem Leistungserbringer von der Firma medi- comp GmbH nach Bestätigung durch die AOK Bayern erteilt, sobald er den Vertrag über die Ver- sorgung mit rehatechnischen Hilfsmitteln für den effektiven Feuer- wehreinsatz Kinder RT3 in der jeweils gültigen Fassung wirksam geschlossen hat und die Sicherheit Nutzungsvereinbarung mit dem Systembetreiber geschlossen ist. Die Freischaltung der Einsatzkräfte maßgeblichProduktgruppen des jeweiligen Vertrages erfolgt entsprechend der durch die AOK ausgestellten Versorgungsberechtigung. Durch Damit ein effizienter Umgang mit dem System gewährleistet ist, bietet die Firma medicomp GmbH Schulungen an. Die Kosten für die Schulungen und die Nutzung des Systems trägt der Leistungs- erbringer. Das MIP-Lagerverwaltungsprogramm dient der Erfassung und Verwaltung von AOK-eigenen Hilfsmitteln durch die AOK-Mitarbeiter und den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen angeschlossenen Leistungserbringern. Das MIP- Lagerverwaltungsprogramm unterstützt unter anderem folgende Prozesse: ⮚ Neuverkauf ⮚ Wiedereinsatz ⮚ Einlagerung ⮚ Reparatur ⮚ Rückholauftrag ⮚ Kostenregistrierung. Hierfür erhält jedes Hilfsmittel eine Identifikations- bzw. Registernummer. Mit der vollständigen Erfassung der Daten ist ein schneller und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden einheitlicher Wiedereinsatz gewährleistet. Zu allen ge- speicherten Vorgängen werden zudem sämtliche anfallenden Kosten erfasst. Die MIP-Lagerverwaltung ist ein „lebendes“ Programm und wird durch die Krankenkasse nach vorheriger Absprache mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren dem Fachverband laufend an die vertraglichen sowie markt- und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenpro- duktspezifischen Gegebenheiten angepasst. Für die Veranschlagung, Abgabe und Abrechnung von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ist die Teil- nahme am Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie zwingend erforderlich. Das Verfahren und die Handhabung des Systems sind in dieser Anlage beschrieben. Die Nutzer- ordnung mit Verfahrensbeschreibung ist Bestandteil dieses Vertrages. Um eine effektive Menschenrettung hohe Qualität in der Datenerfassung zu gewährleisten und Brandbekämpfung dadurch die Hilfsmittelverwal- tung sowie den Wiedereinsatz optimal durchführen zu können, ist das System von den Leistungs- erbringern mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Unter die Sorgfaltspflicht fällt vor allem die kor- rekte Erfassung der Hilfsmittel und der vom System geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen Berichtigung von falschen Datensätzen, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- / Produktgruppenanpassungen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Leistungserbringer bei Unstim- migkeiten untereinander zu verständigen. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx XxxxxSollten diese nicht ausgeräumt werden können, ist die MIP-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werdenAdministration der AOK Bayern oder der Fachverband zu verständigen. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertBei grundsätzlichen Problemen in der EDV-Bedienung ist mit dem Systembetreiber, Fa. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenmedicomp GmbH, Kontakt aufzunehmen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 Datenschutzvorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBundesdatenschutzgesetzes sowie des § 11 des Vertrages gel- ten entsprechend.
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Samples: www.aok.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Der tatsächliche Steueraufwand der Kapitalgesellschaft wird aufgrund des steuerlichen Ge- winns berechnet, d.h. ausgehend vom Gewinn lt. Steuerbilanz, korrigiert um steuerliche Hin- zu- und Abrechnungen. Der sich danach ergebende Steueraufwand wird in handels- und steuerrechtlicher Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; ein sich ergebender Erstattungsan- spruch bzw. eine sich ergebende Nachzahlungsverpflichtung wird unter Berücksichtigung dieses tatsächlichen Steueraufwands in Handels- und Steuerbilanz aktiviert bzw. passiviert. Sofern Bilanzansätze (und damit regelmäßig das Ergebnis) Handelsbilanz von denen in der Steuerbilanz abweichen, werden damit die Steuerforderungen bzw. -schulden bezogen auf das handelsbilanzielle Vermögen in der Handelsbilanz unzutreffend ausgewiesen. Mit ande- ren Worten: Das Nettovermögen wird nicht „richtig“ ausgewiesen. Der Korrektur dieser Handhabung dient § 274 HGB. H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag Da die tatsächliche Steuerbelastung im steuerrechtlichen Jahresabschluss bereits zutreffend ausgewiesen ist, bezieht sich die Korrektur durch § 274 HGB ausschließlich auf den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichhandels- rechtlichen Jahresabschluss. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien Latente Steuern sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungenausschließlich ein Instrument des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der PlanungBilanzposten „Aktive latente Steuern“ und „Passive latente Steuern“, Errichtung § 266 Abs. 2 D. und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenAbs. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer 3 E. HGB stellen jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewieseneinen „Posten eigener Art“ dar.
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Samples: www.haas-wir-steuern.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die Methodik der Bearbeitung ist dem / der Bearbeiter*in freigestellt. Ergänzende Vorschläge im Rahmen der Angebotserstellung sind erwünscht. Damit verbundene zusätzliche Beratungsleistun- gen und deren Nutzen für die Stadtgemeinde Bremen sind im Angebot ausführlich zu beschreiben und als optionale Positionen bei der Honorarzusammenstellung auszuweisen. Die Aufgabenstellung umfasst u. a. Leistungen der Fachdisziplinen Architektur, Stadtplanung / -entwicklung, Verkehrs- und Freiraumplanung. Die Stadtgemeinde behält sich die Durchführung eines Bietergespräches zur Klä- rung des Angebotsinhaltes und der Honorarkalkulation vor. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Schreiben vom 30. Juli 2020 Um die eingehenden Angebote vergleichbar bewerten zu können, sind die einzelnen Leistungsbau- steine / Arbeitsschritte zu definieren und mit einer aufgeschlüsselten und nachvollziehbaren Hono- rarkalkulation zu versehen, aus der Arbeitsumfang sowie Qualifikation des zum Einsatz kommenden Personals für den effektiven Feuer- wehreinsatz und jeweiligen Leistungsbaustein hervorgehen. Weiterhin sind die Sicherheit angesetzten Stun- denverrechnungssätze je Qualifikation anzugeben; optional kann ein gemittelter kalkulatorischer Bü- rostundensatz angegeben werden, der Einsatzkräfte maßgeblichfür alle anfallenden Leistungen zugrunde gelegt wird. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Der Auftrag wird als Pauschalhonorar vergeben. Im Angebot sind der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen / die Projektleiter*in sowie die Projektbearbeiter*innen sowie deren jeweilige Qualifikation / Berufserfahrung zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt benennen, die diesen Auftrag bearbeiten werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind Folgende Materialien werden bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Auftragsvergabe vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung ge- stellt: • Amtliche Liegenschaftskarte als PDF bzw. in einem CAD-fähigen Dateiformat, • Orthofotos (digital im PDF-Format), • Hinweise zu Quellen im Internet zu Studien, Berichte, Planungen der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichvergangenen Jahre • weitere Berichte, die in o.g. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenQuelle nicht eingestellt sind.
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Samples: www.bauumwelt.bremen.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist Flugplatzunternehmer für den effektiven Feuer- wehreinsatz Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen ist die Flugplatz Mainz Betriebsgesellschaft mbH (FMBG). Gemäß § 19b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) legt der Flugplatzunternehmer die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die Sicherheit mit der Einsatzkräfte maßgeblichBeleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen fest (Entgeltordnung). Durch Die Berechnung der Entgelte erfolgt kostenbezogen und beinhaltet neben den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen baulichen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren technischen Infrastruktureinrichtungen auch die Bereitstellung des Feuerlösch- und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenRettungsdienstes sowie des Winterdienstes. Für Landungen von Luftfahrzeugen hat der Halter oder Führer ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flugplatzunternehmer zu entrichten. Das Landeentgelt wird mit der Landung fällig. Sie ist ein Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. Zu den jeweils aufgeführten Entgelten (Nettoentgelte) wird die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Ein Landeentgelt ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Durchstarten (Touch & Go) zu entrichten. Entgelte sind grundsätzlich vor dem auf die Landung folgenden Start zu begleichen. Liegt eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) besondere Vereinbarung mit Einzugsermächtigung vor, können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Entgelte nachträglich entrichtet werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertFür entsprechende Rücklastschriften behält sich der Flugplatzunternehmer vor einen Bearbeitungszuschlag zu erheben. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenDiese Entgeltordnung ist genehmigungspflichtig. Die Anforderungen dieser Richtlinie Genehmigung wurde durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr erteilt. Sie tritt ab dem 1. Juni 2020 in Kraft. Alle bisher bestehenden Entgeltordnungen für den Flugplatz Mainz- Finthen sind bei der Planunggleichzeitig ungültig. Mainz-Finthen, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.01.06.2020 Xxxxxx Xxxx Geschäftsführer
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Samples: lfv-mainz.com
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die Firma Kuhn Baumaschinen GmbH vermietet Geräte ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Sie sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages und – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – auch allfälliger künftiger Verträge (über Reparaturen, Ersatzteile, Zusatzgeräte, Service usw.). Sollten die Geschäftsbedingungen des Mieters damit in Widerspruch stehen, so ist deren Anwendung insoweit ausgeschlossen. Im Folgenden wird die Kuhn Baumaschinen GmbH nur mehr kurz als „Kuhn“, der jeweilige Vertragspartner als „Mieter“ bezeichnet. Als Erfüllungsort wird Eugendorf vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unzulässig oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unzulässigen bzw. unwirksamen Bestimmungen sind jene Bestimmungen zu ergänzen, die diesen im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Vertreter und/oder Handelsagenturen sind nur berechtigt Xxxx im Rahmen dieser AVB-M zu vertreten und nicht ermächtigt Geld in Empfang zu nehmen. Xxxx gibt dem Mieter hiermit bekannt, dass seine Daten mittels einer EDV-Anlage automatisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Automatisierung des Schrift- und Zahlungsverkehrs. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zur Erfassung und Bearbeitung seiner im Zusammenhang mit dem Geschäftsverkehr mit Xxxx erfassten Daten. „Der Kunde bestätigt vollständig über Komtrax informiert zu sein und verpflichtet sich, die ‚Nutzungsbedingungen – Einwilligung des Kunden‘ auf elektronischem Weg – über die Komtrax® Web Application xxx.xxxxxxx.xx – zu akzeptieren. Komtrax ist auf jedem Gerät vorinstalliert und ist – selbst in Ermangelung einer Akzeptierung der ‚Nutzungsbedingungen – Einwilligung des Kunden‘ durch den Kunden – automatisch aktiviert und übermittelt Maschinendaten an Komatsu, es sei denn der Kunde reicht eine schriftliche Anfrage zur Deaktivierung von Komtrax beim Verkäufer ein. Sollte der Kunde dies schriftlich anfragen, so wird Komtrax vollständig für den effektiven Feuer- wehreinsatz gesamten Maschinenpark des Kunden deaktiviert.“ Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten von Xxxx und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichvon mit Xxxx im Konzern verbundenen Unternehmen über Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mail, insbesondere Newsletter, zu. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.
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Samples: kuhnbohemia.cz
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote von Lederhosen-Express, Zwez Solutions GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) auf Abschluss von Verträgen, insbesondere auf den effektiven Feuer- wehreinsatz Abschluss von Eventverträgen. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei (im Folgenden: „Auftraggeber“) haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Alle Angebote sind freibleibend. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Buchung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande. Die Terminabsprache muss bis spätestens 3 Tage vor Eventfahrt erfolgen. Die Tourgebühr in gemäß der Rechnung (inkl. 19% MwSt) bis spätestens 7 Werktage nach Zusendung per Überweisung zu zahlen. Alle Fahrten sind immer gültig ab Alter Hof (am Brunnen). Anderweitige Orte außerhalb der Altstadt sind nach Rücksprache möglich (ggf. Aufpreis). Die Touren finden grds. auch bei schlechtem Wetter statt. Alle Fahrzeuge können zu 100% regendicht gemacht werden. Technische Defekte können in extremen Ausnahmefällen zu einer Verspätung von max. 10 min führen. In diesem Fall erhöht sich automatisch die gebuchte Fahrtdauer. Im Falle einer Komplettstornierung des Auftrages durch den Auftraggeber bis 72 Stunden vor Eventbeginn sind 50% und die Sicherheit bis 24 Stunden 80% des Eventpreises fällig. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Komplettstornierung) durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Eventbeginn sind 100% des Auftragswertes an den Auftragsnehmer zu entrichten, es sei denn der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenAuftraggeber weist nach, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer entstanden ist. Für eine effektive Menschenrettung den Fall, dass ein Fahrgast weniger als vereinbart erscheint, kann aus Kulanz ein Wertgutschein in Höhe des anteiligen Fahrpreises gewährt. Im Falle von Eventverträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, selbst oder durch Vertragspartner am vereinbarten Ort und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit während der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen vereinbarten Zeit die vereinbarte Anzahl von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichFahrradrikschas im Auftrag des Auftraggebers einzusetzen. Bei der Ausführung Umsetzung von FeuerwehrEventverträgen kommen grundsätzlich gebrandete Fahrzeuge des Auftragnehmers zum Einsatz. Ein Anspruch auf Neutralität der einzusetzenden Fahrzeuge besteht nicht. Zu Dokumentationszwecken ist der Auftragsnehmer berechtigt, Werbe- und Dokumentationsmaterial des Auftraggebers für eigene Zwecke zu verwenden. § 8 Erfüllung öffentlich rechtlicher Verpflichtungen Der Auftragnehmer versichert nach bestem Wissen, alle zur Durchführung des Rikscha- Betriebes (ggf.) erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst oder durch einen Vertragspartner rechtzeitig einzuholen. Sollte der Auftragnehmer aufgrund öffentlich- rechtlicher Verpflichtungen an der Aufnahme des Betriebes gehindert werden, steht beiden Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht zu. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftragnehmer nach Aufnahme des Betriebes zur Einstellung des Betriebes verpflichtet sein sollte. Die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu zahlen. Die bestehende Rechtslage ermöglicht es dem Auftragnehmer in der Regel überall dort seine Fahrzeuge einzusetzen, wo auch herkömmliche Fahrräder im Rahmen des Gemeingebrauchs eingesetzt werden können. Sollte es dem Auftragnehmer aufgrund von öffentlich-Gebäudefunkanlagen rechtlichen Verpflichtungen verboten sein, bestimmte Flächen zu befahren (z.B. im Zusammenhang mit Großveranstaltungen), ist der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin geschlossene Vertrag gemäß § 313 I BGB hinsichtlich des Einsatzgebietes entsprechend anzupassen. Die Fahrt kann nach vorheriger Absprache mit Lederhosen-Express eingelöst werden. Die Terminabsprache muss bis spätestens 3 Tage vor Eventfahrt erfolgen. Der Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung seitens Lederhosen-Express zu Stande. Gutscheine sind außerdem die ent- sprechenden DINerst nach erfolgtem Zahlungseingang des Bestellers/ Rechnungsempfängers gültig. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum. Der Wert des Gutscheins kann nicht in Bargeld eingetauscht werden. Stand 01.03.2018 Zwez Solutions GmbH Lederhosen-Normen und VDEExpress / Seepferdle-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Express Xxxxxxxxxx 00
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Samples: lederhosen-express.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und Der Spielplatzpate übernimmt mit Wirkung vom die Sicherheit Betreuung des öffentli- chen Spielplatzes / der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich öffentlichen Spielanlage in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung Seesen (Stadtteil: ) in Form einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planungunentgeltlichen, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichehrenamtlichen Spielplatzpatenschaft. Bei der Ausführung Spielplatzpatenschaft handelt es sich nicht um ein Ehrenamt im Sinne des § 23 der Nie- dersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Der Spielplatzpate übernimmt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten fol- gende Aufgaben: • Häufige Anwesenheit auf dem Spielplatz und regelmäßige Besichtigung des Spielplatzes, • Pflege des Kontaktes zu den Besuchern und Nutzern des Spielplatzes, • Ansprechpartner für die Kinder und Eltern zu sein und deren Interessen der Stadt mitzutei- len, • Aufkommende Probleme unter den Besuchergruppen (z.B. Fremdnutzung des Platzes) zu lösen und ggf. die Stadt zu informieren, • Defekte an Geräten und Anlagen sowie Verunreinigungen der Stadt mitzuteilen bzw. leichte Verunreinigungen selbst zu beseitigen. Nicht zu den regelmäßigen Aufgaben des Spielplatzpaten gehören die Behebung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Schäden (z.B. an Spielgeräten, Einfriedungen etc.), die ent- sprechenden DIN-Normen Beseitigung starker Verunreinigungen, die Durch- führung von Anstrichen, die Pflege und VDE-BestimmungenErgänzung der Bepflanzung oder das Auswechseln des Spielsandes. Darüber hinaus obliegt dem Spielplatzpaten nicht die Ausübung des Hausrechts und das Vorgehen mit Zwangsmitteln gegen ordnungswidriges Verhalten auf dem Spielplatz. Der Spielplatzpate verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und umsichtig und unter der gebotenen Vorsicht durchzuführen. Der Fachbereich Bau (Bauverwaltungsabteilung) der Stadt Seesen ist Ansprechpartner für die Spielplatzpaten in ihrer jeweils gültigen Fassungallen den Spielplatz betreffenden Fragen, insbesondere bei Fragen der In- standhaltung und gärtnerischen Pflege. Die Stadt unterstützt den Spielplatzpaten bei der Betreuung des Spielplatzes durch Informatio- nen, Veranstaltungen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Spielplatzpa- ten. Hierzu lädt die Stadt die Spielplatzpaten mindestens einmal jährlich zu beachteneinem Treffen ein; bei diesem Treffen soll ein Erfahrungsaustausch zwischen den Paten und der Stadt, sowie den Paten untereinander, sowie ggf. Auf eine Abstimmung gemeinsamer Vorhaben und Zielsetzungen erfolgen. Die Stadt stellt dem Spielplatzpaten einen Ausweis und Visitenkarten zur Verfügung, so dass er sich den Erlass 5-0268.5/1 Spielplatzbesuchern als Pate ausweisen und bekannt machen kann. Durch die Spielplatzpatenschaft werden Ansprüche des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9Paten gegen die Stadt, insbesondere auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung, auf die Erstattung von Auslagen oder Ansprüche versor- gungsrechtlicher Art nicht begründet. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenDie Stadt gewährt dem Spielplatzpaten für die Tätigkeiten, die er im Rahmen der ihm nach Ziffer 2.) obliegenden Aufgaben durchführt, Haftpflichtdeckungsschutz im Rahmen der allgemeinen Deckungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleichs Hannover.
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Samples: www.stadtverwaltung-seesen.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist WinValue GmbH entwickelt Software Lösungen für KFZ-Schadenmanagement und betreibt eine InternetplaNorm zu Zwecken des Handels mit Gütern oder des Angebots von Dienstleistungen. Im Speziellen können über die WinValue Restwerte und Marktwerte von Fahrzeugen ermittelt, sowie Kraftfahrzeuge vermarktet werden. Die zugelassenen Teilnehmer können Fahrzeugdaten einstellen bzw. entsprechende Kaufangebote abgeben sowie sämtliche Software Programme und Dienste nutzen. Außerdem entwickelt und betreibt WinValue eine Büroverwaltungssoftware für Sachverständige. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Teilnehmer an den effektiven Feuer- wehreinsatz InternetplaNormen der WinValue GmbH und die Sicherheit damit verbundenen Geschäfte. Spätestens mit Benutzung der Einsatzkräfte maßgeblichInternetplaNormen erkennt der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung an. Durch den Einsatz Entgegenstehende oder von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten diesen abweichende Bedingungen der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen Nutzer haben keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werdenGültigkeit. In einzelnen Sonderbauvorschriften keinem der in diesen AGB beschriebenen Nutzungsverfahren wird WinValue Partner der Kaufverträge über Kraftfahrzeuge oder sonstige auf der PlaNorm angebotene Ware. WinValue gibt keine Erklärungen zum Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen in eigenem Namen ab. WinValue ist insbesondere nicht verpflichtet die Richtigkeit und Richtlinien Vollständigkeit der gemachten Angaben, Verfügbarkeit der angebotenen Ware, das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Personen zu prüfen. WinValue behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Teilnehmer an der InternetplaNormen RestwertBörse und FlottenBörse sind explizite Forderun- gen formuliertausschließlich Einsteller und Käufer, die zur Nutzung zugelassen sind. FeuerwehrEinsteller können Versicherungen, Kfz-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar Sachverständige und Sachverständigenorganisationen, Fuhrparkmanager, Flottenbetreiber, Leasingbanken und etc. sein. Käufer sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenAutomobilverwerter, Autohäuser, Werkstätten und andere Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks. Diese können auch Einsteller sein, wenn sie von WinValue als solche zugelassen sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der PlanungWinValue GmbH ist berechtigt, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage eine bereits erteilte Zulassung jederzeit zu berücksichtigenwiderrufen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Ein Widerruf erfolgt insbesondere aus folgenden Gründen:
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Samples: www.winvalue.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und Es gelten die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichEntgelte aus dem jeweils gültigen Preisblatt (Anlage ./2 des Händler*innennutzungsvertrages). Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx XxxxxDas Preisblatt kann vom Marktplatz-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt Betreiber jederzeit geändert werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Es tritt vier Wochen nach der Übermittlung per E-Mail an die vom Händler*in hinterlegte E-Mail-Adresse in Kraft. Ein Widerspruch des*der Händler*in innerhalb dieses Zeitraums gegen die geänderten Bedingungen ist schriftlich an xxxxx@xxxxxxxxx.xx zu richten und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz gilt als außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Inkrafttreten der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenPreise des neuen Preisblattes. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer FeuerwehrSchließung des Händler*innenkontos erfolgt noch zu den von Händler*in letztmals akzeptierten Entgelten. Der Marktplatz-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen Betreiber wird von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle Händler*in ermächtigt das geänderte Preisblatt (Anlage ./2 des Händler*innennutzungsvertrages) bzw. die geänderten Konditionen nach dessen Inkrafttreten an den Payment Service Provider zum Zweck der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichVerrechnung und der damit in Verbindung stehenden Zurückbehaltung der zwischen dem*der Händler*in und dem Marktplatz-Betreiber vereinbarten Entgelte des Marktplatz-Betreibers weiterzuleiten. Bei Die Entgelte im Preisblatt sind exklusive der Ausführung von Feuerwehrgesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Gebühren, Steuern oder Abgaben (z.B. 5 Prozent Werbeabgabe) ausgewiesen. Solltennach der Ausstellungeiner Rechnung Steuern, Gebührenodersonstige Abgaben neu eingeführt und dem Marktplatz-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Betreiber vorgeschrieben werden, die ent- sprechenden DINauf bereits erbrachte Leistungen anzuwenden sind, gehen diese zu Lasten des*der Händler*in und werden vom Marktplatz-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenBetreiber entsprechend nachverrechnet.
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Samples: assets.ctfassets.net
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichmit Weddyplans e.U. – Inh. Durch Xxxxxxx Xxxxx abgeschlossenen Verträgen zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen meiner Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkenne. Die Auftraggeber bestätigen, den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden Inhalt dieser Bedingungen zu kennen. Die Kunden (im Regelfall das Brautpaar) beauftragen Weddyplans e.U. mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Weddyplans e.U. orientiert sich bei der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenTätigkeit am Berufsbild, herausgegeben vom Fachverband, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei wesentlichen Inhalte und Daten der Planungvereinbarten Leistung, Errichtung die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von Weddyplans e.U., ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenAnregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben. Abweichungen von oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vorgaben Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch Weddyplans e.U. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und diesen Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen Weddyplans e.U. ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzwnicht geschuldet. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem Weddyplans e.U. – Inhaberin Xxxxxxx Xxxxx, kann die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenvereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte Hochzeitsplaner) erbringen.
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Samples: weddyplans.at
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften 1 Profil der Hochschule und Weiterentwicklung Die Fachhochschule Dortmund wurde 1971 aus fünf verschiedenen Vorgängereinrichtun- gen gegründet. Sie ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz die größte Fachhochschule im Einzugsgebiet des östlichen Ruhrge- biets und des westlichen Westfalens. Im Jahre 2013 sind ca. 11.500 Studierende einge- schrieben, davon ca. 14% mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Fachhochschule verfügt derzeit über 246 Lehrende, 172 wissenschaftliche und 217 weitere MitarbeiterIn- nen. Das Lehrangebot umfasst ein breites fachliches Spektrum, das sich von Ingenieurwissen- schaften über Wirtschaftswissenschaften, Sozialwesen und künstlerisch-gestalterische Fächer erstreckt und in 27 Bachelor-, 12 Master-Studiengängen und in 3 dualen Bachelor- Studiengängen angeboten wird. Inhaltlich und organisatorisch ist die Sicherheit Hochschule in sie- ben Fachbereiche gegliedert: Architektur, Design, Informations- und Elektrotechnik, In- formatik, Maschinenbau, Angewandte Sozialwissenschaften und Wirtschaft. Zurzeit ver- lassen rund 1.300 AbsolventInnen pro Jahr die Hochschule, wovon der Einsatzkräfte maßgeblichüberwiegende An- teil in der Region und im Großraum Dortmund bleibt. Die praxisnahe Ausbildung der Stu- dierenden wird durch ein beständiges Engagement der Hochschule in Forschung und Ent- wicklung in seiner Qualität garantiert und erhalten. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen ihre Forschungs- und Bauteilen lassen sich Entwicklungsschwerpunkte, Forschungsplattformen sowie durch die Transferstelle und durch die Mitgliedschaft in komplexen Gebäuden der InnovationsAllianz hat die FH Dortmund mit Partnern aus der Wirtschaft sehr wirksame Kooperationsstrukturen und re- gionale Aktivitäten entwickelt. Im Hochschulentwicklungsplan (HEP) gibt die Fachhochschule Dortmund mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten strategi- schen Zielsetzungen in Lehre und Forschung – „Attraktivität und Zukunftsfähigkeit“, „Qualität“, „Anwendungsbezug“ und „regionale Vernetzung“ – klare Bekenntnisse zur qualitativ hochwertigen Weiterentwicklung der Feuerwehren Fachhochschule und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenhebt ihre Verantwor- tung für die Region Dortmund hervor. Für Sie positioniert sich im HEP bewusst als eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit Hoch- schule der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werdenRegion mit internationaler Ausrichtung. In einzelnen Sonderbauvorschriften dem von Hochschulrat und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertSenat verabschiedeten Entwicklungsplan werden für die unterschiedlichen Bereiche der Hoch- schule Ziele avisiert, welche die Hochschule bis 2020 umgesetzt haben möchte. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Zur Kon- kretisierung der Feuerwehr dar Ziele wurde sie priorisiert und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei akzentuiert: Attraktivität und Zukunftsfähigkeit: Diversifizierung des Studienangebots, Internationale Kompetenzen stärken, Reputation und Sichtbarkeit der Planung, Errichtung Forschung erhöhen und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenkoopera- tive Promotionen ausbauen.
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Samples: www.mkw.nrw
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Zentrales Element des Ende der 1990er Jahre eingeleiteten Bologna-Prozesses ist eine externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre nach gemeinsamen europäi- schen Standards als Garant für eine hohe Studienqualität im europäischen Hoch- schulraum. Auf dieser Grundlage haben sich Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und Kul- tusministerkonferenz 1998 auf die Akkreditierung gestufter Studiengänge als wis- senschaftsgeleitetes Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre zur Ge- währleistung fachlich inhaltlicher Standards und der Berufsrelevanz der Hochschul- abschlüsse verständigt. Der Staat nimmt in diesem System seine Verantwortung für die Hochschulausbildung durch die gem. § 9 Abs. 2 HRG beschlossenen länder- gemeinsamen Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge wahr, die der Akkreditierung verbindlich zugrunde zu legen sind. Mit der Vereinbarung zur Stiftung „Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ vom 16.12.2004 haben die Länder die Aufgaben des Akkreditierungs- rates auf eine nach dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichtende Stiftung „Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ übertragen. Die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Vollzug der gemeinsamen Strukturvorgaben nach § 9 Abs. 2 HRG haben sie für Bachelor- und Masterstudiengänge von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie für Bachelorausbildungsgänge an staatlichen und staatlich an- erkannten Berufsakademien ebenfalls auf die Stiftung übertragen. Nordrhein- Westfalen hat daraufhin das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Ak- kreditierung von Studiengängen in Deutschland“ vom 15. Februar 2005 erlassen, das am 26.02.2005 in Kraft getreten ist. Mit Beschluss vom 17.02.2016 hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr eine grundlegende Entscheidung zu den effektiven Feuer- wehreinsatz rechtlichen Anforderungen an das Akkreditie- rungssystem getroffen. Inhaltlich wird der Ansatz einer verbindlichen externen Qua- litätssicherung der Lehre durch Akkreditierung, die nicht nur auf wissenschaftlich fachliche Kriterien beschränkt ist, sondern auch die Studienorganisation, die Studi- enanforderungen und den Studienerfolg bewertet, bestätigt. Mängel werden aller- dings in der rechtlichen Umsetzung gesehen, da die für die Akkreditierung wesent- lichen Entscheidungen durch den Gesetzgeber selbst zu treffen seien. Hierzu ge- hört die Normierung inhaltlicher sowie verfahrens- und organisationsbezogener An- forderungen an die Akkreditierung, die wissenschaftsadäquate Zusammensetzung der Akteure sowie Verfahren zur Aufstellung und Revision der Bewertungskriterien. Das Gericht hat dabei nicht nur die Regelungen im nordrhein-westfälischen Hoch- schulgesetz, die der Entscheidung zugrunde liegen, als nicht verfassungskonform beurteilt, sondern auch das Akkreditierungsstiftungsgesetz und die Sicherheit nur auf exekuti- ver Grundlage beruhende Verweisung hierauf durch die entsprechenden KMK- Vereinbarungen. Dem (nordrhein-westfälischen) Gesetzgeber wurde aufgegeben, eine Neuregelung bis zum 31.12.2017 zu schaffen, die den Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip entspricht. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen fort. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kultusministerkonferenz für ein ländergemein- sames Vorgehen mit dem Ziel einer länderübergreifenden Gesamtlösung ausge- sprochen. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung der Einsatzkräfte maßgeblichdurch das Gericht ge- setzten Vorgaben, insbesondere die Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrund- lage für ein Qualitätssicherungssystem. Durch Mit Beschluss vom 17.06.2016 hat sich die Kultusministerkonferenz zur Akkreditierung als einer Form der externen Qualitätssi- cherung bekannt. Sie hat Handlungsbedarf auf Seiten der Länder bestätigt und die Umsetzung der notwendigen rechtlichen Regelungen entsprechend den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen höchstrich- terlichen Vorgaben als dringlich erachtet. Sie sieht zudem die Notwendigkeit der weiteren Optimierung des Akkreditierungssystems und Bauteilen lassen hat sich deshalb darauf ver- ständigt, neben den Vorschlägen zur rechtlichen Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch Vorschläge zur Flexibilisierung des Systems der externen Qualitätssicherung und für größere Freiräume der Hochschulen sowie für eine Verschlankung der Verfahren und eine Aufwands- und damit Kostenreduzie- rung zu prüfen. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird die Rechtsgrundlage für ein Akkreditie- rungssystem geschaffen, dem folgende Leitgedanken zugrunde liegen: - primäre Verantwortung der Hochschulen für Qualitätssicherung und – entwicklung in komplexen Gebäuden Lehre und Studium - Akkreditierung als externes, wissenschaftsgeleitetes Qualitätssicherungssys- tem für Studium und Lehre zur Gewährleistung fachlich inhaltlicher Standards und der Berufsrelevanz der Hochschulabschlüsse - Wahrnehmung der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels nach § 9 Abs. 2 HRG im Rahmen des Akkreditierungssystems - Programm- und Systemakkreditierung als Akkreditierungsinstrumente sowie die Option zur Fortentwicklung der Qualitätssicherung durch Akkreditierung (Expe- rimentierklausel) - Kompatibilität mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx Leit- linien für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenESG).
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Samples: www.parlament-berlin.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist den Besuchern und Besucherinnen von Konzerten und anderen Veranstaltungen (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam „Konzertbesucher“ oder „Sie“) und der Stiftung Berliner Phil- harmoniker („Stiftung“ oder „wir“). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen zustande kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe bestehen aus zwei Teilen: Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den effektiven Feuer- wehreinsatz Verkauf von Eintrittskarten und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichGeschenkgutscheinen (Ziffer 2.) und den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Flex-Paketen und Abonnements (Ziffer 3.). Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Konzertbesuchers finden auch dann keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenAnwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich wider- sprechen. Die Anforderungen dieser Richtlinie Stiftung wird vertreten durch ihre Intendantin Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx und ist unter der folgenden Anschrift geschäftsansässig Stiftung Berliner Philharmoniker, Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx, Tel.: +00 00 000 00 0 In der Philharmonie finden Veranstaltungen der Stiftung („Eigenveranstaltungen“) sowie Veranstaltungen Dritter („Mietveranstaltungen“) statt. Der Veran- stalter wird auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Konzertbesucher und der Stiftung zustande und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe. Bei Mietveranstaltungen geht der Käufer der Eintrittskarte eine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter ein. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, z. B. bei Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderung, Umbesetzungen sowie Fehlern und Mängeln bei der Sitzplatzordnung sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage Mietveranstaltungen an den jeweiligen Veranstalter zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenrichten.
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Samples: www.berliner-philharmoniker.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation Das Unternehmen: Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG. (mit dem Auftritt nach außen unter den Marken: austrovac – genialvac - genialsystem), führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen aus. Die Geltung umfasst die zukünftigen Geschäftsbeziehungen ebenso, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von einem Kunden oder von einem Lieferanten werden in keinem Fall ein Vertragsgegenstand einer Zusammenarbeit mit uns, wenn diese unseren AGB wiedersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Lieferanten, die von der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unwirksam und unverbindlich, auch wenn die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden oder Lieferanten die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Mit Zusendung einer Bestellung akzeptiert ein Kunde unsere Verkaufsbedingungen in vollem Umfang und zieht etwaige eigene Vertragsbedingungen seines Unternehmens zurück, auch wenn im Anhang einer Bestellung automatisch die Vertragsbedingungen eines Kunden angefügt waren. Sollte ein Kunde dem nicht zustimmen muß er uns unmittelbar nach Übermittlung unserer AGB´s darüber schriftlich informieren und seine Bestellung gegebenenfalls sofort zurückziehen. Von unseren AGB´s ist ein Kunde oder Lieferant auch über unsere Homepage in Kenntnis gesetzt worden. Bildquellen, Texte, Markenzeichen und deren Rechte: Bilder dürfen nur unter unserer schriftlichen Zustimmung von unseren Druckunterlagen oder unseren Internetauftritten heruntergeladen, kopiert und verwendet werden. Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern und werden auch wenn wir die Nutzung dafür erhalten haben nicht automatisch zum Nutzen anderer Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit uns, von uns oder vom Eigentümer der Rechte freigegeben. Die folgenden Punkte beziehen sich auf den Großhandel B2B zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist einem sogenannten Unternehmen (nicht Verbraucher) und einem der Vertriebszweige von der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG (mit dem Auftritt nach außen unter den Marken: austrovac – genialvac od. genialsystem). Die Lieferung und der Verkauf von Ware erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Ein Unternehmer anerkennt durch seinen Einkauf (eine Bestellung, Zahlung oder Warenübernahme) die uneingeschränkte Geltung dieser AGB für die bestehende Geschäftsverbindung und den gesamten darauf folgenden Zeitraum. Die Preise in den Angeboten oder in den Katalogen gelten nur für Unternehmer, die diese Eigenschaft gegebenenfalls entsprechend nachweisen können. Die Zusendung von Angeboten, Prospekten usw. stellt noch kein Angebot dar, den Empfänger zu den darin angegebenen Preisen zu beliefern. Mit der Inanspruchnahme der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preise erklärt und bestätigt der Unternehmer, dass die bestellte Ware für eine gewerbliche Verwertung oder den Wiederverkauf bestimmt ist. Die angebotenen Wiederverkaufsrabatte gelten ausschließlich für die gewerbliche Verwertung oder den Wiederverkauf. Vereinbarungen die mündlich getroffen werden, sind nicht rechtsverbindlich und werden erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits für den effektiven Feuer- wehreinsatz Kunden verbindlich. Eine eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen AGB lässt die Rechtswirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Firma: Wohnperfektion GmbH & Co KG in: Xxxxxxxx 0, X-0000 Xxxxxxxxxxxxx UID-Nr.: ATU74833709 - Firmenbuchnummer: FN 520620 v - FBG: Landesgericht Salzburg Haftende Gesellschafterin: Wohnperfektion GmbH in: Xxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxxxx - (FN 519158 v - FBG: Landesgericht Salzburg) 100% Gesellschafter - Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxxx Kontakt: Telefon: +00 0000 00000 - Handy: +00 000 0000000 - Fax: +00 0000 00000-0 E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxx.xx zuständiges Gericht: Landesgericht Salzburg Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz (kurz UID): ATU 74833709 Zuständige Xxxxxx: Mitglied der WKO, Wirtschaftskammer Salzburg: Mitgliedsnummer 127654 Bundes- und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Landesgremium: Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren Holzhandel und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Staubsaugeranlagenmonteur
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften Die Xxxxxx der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz und der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg, die Spar- kassenverbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ver- handeln seit Ende Xxxx 2015 über eine Fusion ihrer Institute. Auf der Grundlage eines von den maßgeblichen Gremien am 13. Mai 2015 beschlossenen Eckpunktepapiers soll die Ver- einigung zu einem frühen Termin im Jahr 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2016 erfolgen. Der Name des künftigen Insti- tuts soll LBS Landesbausparkasse Südwest lauten. Sie soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart sein. Der umwandlungsrechtliche Vorgang ist der Vereinigung von Sparkassen nachgebildet. Der Staatsvertrag enthält neben dem rechtlichen Rahmen für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen LBS Landesbausparkasse Südwest die Ermächtigung an die Xxxxxx, einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenFusionsvertrag abzu- schließen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei endgültige Verabschiedung des Fusionsver- trages durch die Xxxxxx kann erst vorgenommen werden, wenn der PlanungStaatsvertrag in Kraft getreten ist. Der Staatsvertrag enthält ferner die Ermächtigung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 dass das Innenministerium des Innenministeriums Landes Baden-Württemberg und das Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz durch Genehmigungen des Fusions- vertrages, der mit dem Staatsvertrag übereinstimmen muss, die Fusion herbeizuführen. Die nach Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland- Pfalz erforderliche Zustimmung des Landtags zu einem Xxxxxx- vertrag erfolgt durch ein Zustimmungsgesetz (§ 1 des Gesetz- entwurfs). Infolge der Fusion geht die LBS Landesbauspar- kasse Rheinland-Pfalz unter. Daher sind Regelungen, die die LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz betreffen, aufzu- heben oder redaktionell anzupassen (§§ 2 bis 4 des Gesetzent- wurfs). Aus haftungsrechtlichen Gründen wird § 30 a Abs. 2 Spar- kassengesetz und das Landesgesetz über die Errichtung der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz vom 922. Januar 2002 Dezember 2004 (GVBl. S. 545, BS 76-2) nicht angepasst. Der Gesetzentwurf hat keine erkennbaren gleichstellungspo- litischen Auswirkungen. Grundsätzlich sind Männer und Frauen von den Vorschriften des Gesetzentwurfs in gleicher Weise betroffen. Ferner ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bevölkerungs- und Altersentwicklung. Folgen für den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 Ver- waltungsaufwand und die Arbeitsplätze in der mittelständi- schen Wirtschaft sind nicht zu erwarten. Durch das Gesetz verliert die LBS Landesbausparkasse Rhein- land-Pfalz ihre rechtliche Selbstständigkeit. Angestrebt wird hin- gewieseneine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beider bisher selbst- ständigen Landesbausparkassen durch die Vereinigung. Von einer Gesetzesfolgenabschätzung wird abgesehen, da es sich weder um ein Vorhaben mit großer Wirkungsbreite noch mit erheblichen Auswirkungen handelt. Durch die in Aussicht genommene Fusion können sich Aus- wirkungen auf das Steueraufkommen ergeben, die sich derzeit nicht beziffern lassen.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden Die Beiträge aus dem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Beiträgen der Feuerwehren Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist bzw. bei Insolvenz des Arbeitgebers die Mittel für die Bei- tragszahlung verfügbar sind (§ 23b Abs. 2 Satz 7 SGB IV bzw. § 23b Abs. 2 Satz 8 in der ab 1. Juli 2009 geltenden Fassung). Der Fälligkeitszeitpunkt für die Beiträge ergibt sich aus § 23 Abs. 1 SGB IV. Störfall 02.07.2009 Abrechnungszeitraum Monat Juli 2009 Fälligkeit des monatlichen Arbeitsentgelts 31.07.2009 Fälligkeit der Beiträge aus Wertguthaben (zu 27.08.2009sammen mit den Beiträgen für August 2009) Sofern sich die Fälligkeit der Beiträge aus dem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben in den Fällen der Arbeitslosigkeit nach Beendigung einer Beschäftigung nach § 23b Abs. 3 SGB IV richtet und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen eine neue Beschäftigung nicht begründet werden konnte, sind die Beiträge spätestens sieben Kalendermonate nach dem Kalendermonat fällig, in dem das Arbeitsentgelt nicht zweckentsprechend verwendet worden ist. Dies dient der Wahrung des Zeitraums von innen nach außen und umgekehrt herstellensechs Kalendermonaten, in denen der (jetzt) Ar- beitslose die Möglichkeit hat, mit einem späteren Arbeitgeber die Übernahme des bislang erarbeiteten Wertguthabens zu Freistellungszwecken zu vereinbaren. Für Zur Vereinfachung der betrieblichen Praxis gilt dabei als Tag des Eintritts des Störfalls der letzte Tag der Beschäfti- gung bei dem (Alt-)Arbeitgeber. In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer zwar innerhalb der Sechs-Kalendermonatsfrist eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit neue Beschäftigung findet, in diese aber das von ihm erwirtschaftete Wertguthaben nicht einbringen kann, gilt als Tag des Eintritts des Störfalls ebenfalls der Einsatzkräfte letzte Tag der Beschäfti- gung bei dem vorherigen Arbeitgeber. Ende des Beschäftigungsverhältnisses 15.01.2009 Bezug von Arbeitslosengeld ab 16.01.2009 ein neues Beschäftigungsverhältnis konnte bis 31.07.2009 nicht begründet werden Eintritt des Störfalls 15.01.2009 Fälligkeit der Beiträge aus Wertguthaben 27.08.2009 Beginnt während der Sechs-Kalendermonatsfrist eine ausreichende Funk- versorgung Rente wegen Alters oder Todes oder tritt verminderte Erwerbsfähigkeit ein, gelten diese Zeitpunkte als Zeitpunkt der nicht zweck- entsprechenden Verwendung des Wertguthabens. Zur Vereinfachung der betrieblichen Pra- xis kann auch in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt diesen Fällen der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses als Tag des Eintritts des Störfalls angesehen werden. Da zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses der späteste Fälligkeitstermin bereits fest- steht, sind die Beiträge aus einem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben spätestens zu diesem Zeitpunkt fällig, sofern der ehemalige Arbeitnehmer es unterlässt, den (Alt-)Arbeitgeber über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Verwendung des Wert- guthabens zu informieren. Endet das Beschäftigungsverhältnis, weil ein Rentenversicherungsträger durch Bescheid den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit feststellte, gilt der Tag vor Eintritt der vermin- derten Erwerbsfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts des Störfalls des bis dahin erzielten Wert- guthabens. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- diesen Fällen werden die Beiträge aus dem Wertguthaben erst mit den Beiträ- gen formuliertaus Arbeitsentgelten des auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses folgenden Ab- rechnungszeitraumes fällig. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt Gleichzeitig tritt wegen der Beendigung des Beschäftigungsver- hältnisses ein Störfall für einen effektiven Einsatz das seit Eintritt der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenErwerbsminderung erzielte Wertguthaben ein. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Eingang des Bescheides über Erwerbsminderungsrente 02.07.2009 Eintritt der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit Erwerbsminderung 16.11.2008 Ende der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.Beschäftigung 02.07.2009
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich15a Die unter Abschnitt 3 angeführten Textstellen § 12a lit. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenc, vormals lit.b (Rücktritt), § 12a lit. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleistend, vormals lit. Xxx Xxxxxxxxx xxx c (No-show) sowie § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx13a (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar 3 und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungennunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen. Anmerkung: An dieser Stelle weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Tours von den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) ab. Der folgende Absatz ist nicht Teil der Allgemeinen Reisebedingungen und wurde durch City Tours aufgrund der besonderen Natur seiner Geschäftstätigkeit eingefügt. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Bestimmung des Vorrangs des Hauptstücks der Planung, Errichtung Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens City Tours dient der Vereinheitlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Tours und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigenist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Geschäftsbereiche von City Tours. Abweichungen von den Vorgaben sind nur * § 15b Integrativer Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für City Tours als Reisebüro (in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. Eigenschaft als Vermittler) oder Reiseveranstalter (in der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei Eigenschaft als Veranstalter) ist weiters das Hauptstück der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-BestimmungenAllgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens City Tours, in ihrer jeweils gültigen Fassungwelchem sich allgemeine Bestimmungen hinsichtlich Gerichtsstand, zu beachtenRechtswahl, Gültigkeitszeitraum und Anwendbarkeit der einzelnen Kapitel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden. Auf Sollten zwischen diesem Dokument und den Erlass 5-0268.5/1 Allgemeinen Reisebedingungen Widersprüche auftreten, so haben die Bestimmungen im Hauptstück der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenUnternehmens City Tours Vorrang.
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Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist [1] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der WH Pharmawerk Weinböhla GmbH, Poststraße 58, 01689 Weinböhla, (nachstehend „der Verkäufer“), gegenüber ihren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den effektiven Feuer- wehreinsatz Verkauf und / oder die Sicherheit Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass der Einsatzkräfte maßgeblichVerkäufer im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der All- gemeinen Geschäftsbedingungen wird der Verkäufer den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen [2] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. [3] Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn der Verkäufer hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bei- spielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Ver- einbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Bauteilen lassen sich Änderungen) haben in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenjedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eine effektive Menschenrettung den Inhalt der- artiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklä- rung von Rücktritt), müssen in Textform erfolgen. [4] Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer ForderungenBundesrepublik Deutschland. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei Geltung von internationalem Einheits- recht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbe- halts gem. Ziff. 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der PlanungSache, Errichtung soweit danach die getroffene Rechts- xxxx zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. [5] Erfüllungsort und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Par- teien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Verkäufers in Dresden. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu berücksichtigen. Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenverklagen.
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Samples: www.pharmawerk-weinboehla.de
Allgemeines. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für Für unsere auf der Internetseite xxxxxxxxxx.xx (im folgenden Veranstalter genannt) vertriebenen Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Seite xxxxxxxxxx.xx wird betrieben von der tourboerse GmbH & Co. KG Mit der Buchung eines auf xxxxxxxxxx.xx dargestellten Angebots bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter, den effektiven Feuer- wehreinsatz und Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblichAnnahme des Veranstalters zustande. Durch die Zustellung einer Buchungsbestätigung nimmt der Veranstalter die Buchung des Reiseteilnehmers an. Durch das Absenden und Anfragen einer unverbindlichen Anfrage, oder einer Zusatzleistung zu einem Angebot durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in komplexen Gebäuden mit Reiseteilnehmer an den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten Veranstalter, erbittet der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellenReiseteilnehmer ein individuelles Angebot durch den Veranstalter. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung Durch Annahme des Angebots bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme des Veranstalters zustande. Durch die Zustellung einer Kommunikationsmöglichkeit Buchungsbestätigung nimmt der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleistenVeranstalter die Buchung des Reiseteilnehmers an. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Weichen die Leistungen der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen Buchungsbestätigung inhaltlich von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit Leistungen der Kreisbrandmeisterstelle Angebotenen Reise bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglichbei Anmeldung angegebenen Daten ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei Der Reisevertrag kommt auf der Ausführung von FeuerwehrGrundlage dieses Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb der Bindungsfrist eine Annahme erklärt. Die Annahme kann durch eine schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder durch den Antritt der Reise erfolgen. Der Reiseteilnehmer kann sich über alle durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Buchungsmöglichkeiten zu einer Reise anmelden oder eine Buchungsanfrage tätigen. Zum Beispiel, über die Buchungsstrecken der Website, per Telefon oder E-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenMail.
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Samples: motoguides.de
Allgemeines. Die BA übernimmt die ihr von der DSRV und der Deutschen Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See übermittelten Meldedaten insbesondere zur Führung der Beschäftigungs- statistik (§§ 280ff. SGB III). Die Daten werden für jeden Versicherten unter seiner Versiche- rungsnummer in zeitlicher Reihenfolge gespeichert. Sofern ein Arbeitgeber erstmalig Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ist beim BNS der BA eine Betriebsnummer in elektronischer Form zu beantragen (§ 18i Abs. 1 und 2 SGB IV). Die BA stellt dafür die technischen Voraussetzungen bereit. Eingebettet in ihren Internetauftritt stellt sie dem Arbeitgeber unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx ein webbasiertes Antragsformular zur Beantragung einer Betriebsnummer zur Verfügung. Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften gesonderte Datenübermittlung – zum Beispiel per Mail – ist für damit nicht mehr erforderlich. Sollten dennoch weitergehende Fragen oder Beratungsbedarf bestehen, stehen dem Arbeit- geber die übrigen bekannten Kommunikationsmöglichkeiten (zum Beispiel Telefon) weiter zur Verfügung. In den effektiven Feuer- wehreinsatz Ausnahmefällen des § 18k SGB IV vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See die Betriebsnummern im Auftrag der BA (vergleiche Ziffer 4.3). Die Be- triebsnummer und die Sicherheit betrieblichen Daten werden nach § 18i Abs. 6 SGB IV in der Einsatzkräfte maßgeblichDatei der Beschäftigungsbetriebe gespeichert. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen Die Versichertendatei bildet neben der Datei der Be- schäftigungsbetriebe die wichtigste Datenbasis der Beschäftigungsstatistik. Die Beschäfti- gungsstatistik dient dazu, Umfang und Bauteilen lassen sich Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwick- lung des Arbeitsmarktes in komplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten beruflicher und wirtschaftsfachlicher Hinsicht bis auf Gemeinde- ebene zu beobachten, zu untersuchen und für die Durchführung der Feuerwehren Aufgaben der BA aus- zuwerten. Um die Beschäftigungsstatistik auch regional und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen wirtschaftsfachlich gliedern zu können, müssen zu jeder Versichertenmeldung der Ort der Beschäftigung und umgekehrt herstellen. Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. Xxx Xxxxxxxxx xxx § 00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxxx (XXX) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt die wirtschaftliche Tä- tigkeit des Beschäftigungsbetriebes des Versicherten festgestellt werden. In einzelnen Sonderbauvorschriften Dies geschieht mit Hilfe der Betriebsnummer, die vom BNS der BA an die meldeverpflichteten Arbeitgeber für deren Beschäftigungsbetrieb vergeben wird und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliertvon diesen in den Versichertenmeldungen anzugeben ist. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz Unter der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die Anforderungen dieser Richtlinie Betriebsnummer sind bei der PlanungBA die Anschrift und die Wirtschafts- klasse des Beschäftigungsbetriebes gespeichert. Aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe können bei der Aufbereitung der Versichertendaten diese Merkmale übernommen werden. Die zutreffende Verwendung der Betriebsnummer entsprechend dem im Betriebsnummern- bescheid festgelegten Geltungsbereich ist daher für die richtige regionale wirtschaftsfachli- che Zuordnung und Aussagefähigkeit der Beschäftigungsstatistik unabdingbar. Die aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung gewonnenen Informationen werden zudem innerhalb der BA zur Durchführung ihrer sonstigen gesetzlichen Aufgaben verwendet, Errichtung insbesondere der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, dem Arbeitserlaubnisverfahren, der Durchführung von Rehabilitation und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Abweichungen Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), der Förderung der beruflichen Bildung sowie der Bekämp- fung von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu beachten. Auf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesenLeistungsmissbrauch.
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Samples: www.hkk.de