Common use of Allgemeines Clause in Contracts

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grund.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die 1 Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die . 2 Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahltausbezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- Ein-und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die . 3 Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom . 4 Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen gesetzli- chen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die . 5 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge Lohnabzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich nach- träglich weggefallenen Grund.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuer- wehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Durch den Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen und Bauteilen lassen sich in 13 Teilenkomplexen Gebäuden mit den heute vorhandenen tragbaren Funkgeräten der Feuerwehren und anderer Sicherheitsorganisationen keine Funkverbindungen von innen nach außen und umgekehrt herstellen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Für eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung ist zur Sicherstellung einer Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte eine ausreichende Funk- versorgung in bestimmten Gebäuden durch geeignete Einrichtungen zu gewährleisten. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ § ▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇) können für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Anforderungen gestellt werden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf In einzelnen Sonderbauvorschriften und Richtlinien sind explizite Forderun- gen formuliert. Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen stellen einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagwesentlichen Sicherheitsaspekt für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr dar und sind seit einigen Jahren Bestandteil brandschutztechnischer Forderungen. Die 13Anforderungen dieser Richtlinie sind bei der Planung, Errichtung und Betrieb einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu berücksichtigen. Rate wird im November Abweichungen von den Vorgaben sind nur in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr möglich. Bei der Ausführung von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind außerdem die ent- sprechenden DIN-Normen und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagVDE-Bestimmungen, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtetin ihrer jeweils gültigen Fassung, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenbeachten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundAuf den Erlass 5-0268.5/1 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. Januar 2002 und auf den Landesleitfaden Objektfunkversorgung Stand 08/2012 wird hin- gewiesen.

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Sources: Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen

Allgemeines. 1Die 1 Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die . 2 Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahltausbezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die . 3 Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom . 4 Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen gesetz- lichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die . 5 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge Lohnabzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich nachträg- lich weggefallenen Grund.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen1. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt Der Versicherer leistet Entschädigung für die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der AbrechnungsperiodeWartezeit entstehenden Behandlungskosten für unerwartete und akut auf der Reise im Ausland eintretende Versicherungsfälle. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Die Regelungen der Wartezeit sind in § 7 II. aufgeführt. 2. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Unfallfolgen oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagKrankheit. Der Anteil Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch a. Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft der versicherten Person, sofern die Schwangerschaft nicht bereits vor Beginn des 13Versicherungsschutzes bzw. Monatslohns ist Beginn der Verlängerung des Versicherungsschutzes durch einen Anschlussvertrag bestanden hat; b. die Entbindung einschließlich der notwendigen Unterbringungskosten nach einer Entbindung im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin Krankenhaus des oder der Mitarbeiter ist verpflichtetgesunden Neugeborenen für einen Zeitraum von maximal 10 Kalendertagen; ▇. ▇▇▇ ▇▇▇. 3. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, zu Unrecht erfolgte Leistungen eventuell gesonderten, schriftlichen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem gewählten Tarif sowie den gesetzlichen Vorschriften der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundBundesrepublik Deutschland.

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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Allgemeines. 1Die Auszahlung 22.1. Es gilt österreichisches Recht. 22.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 22.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenUnternehmens (Wie- ner Straße 7, 7442 Lockenhaus). 22.4. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt Gerichts- stand für Verbraucher, sofern dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird seinen Wohnsitz im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltInland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Ver- braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 22.5. 3Die Auszahlung Änderungen seines Namens, der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Infor- mationen hat der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundgeben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 8.1. Offensichtliche Druckfehler binden den Ferienpark nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen ungültig. 8.2. Mit der Kontaktaufnahme des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenKunden zum Ferienpark erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis damit, dass die Kulturlandschaft Moritzburg GmbH ihn auch zukünftig fernmündlich und schriftlich auch außerhalb einer bestimmten Buchungsanfrage kontaktiert, sofern er nicht widerspricht. 8.3. 2Die Monatslöhne Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Moritzburg. Gerichtsstand-Vereinbarung: Sofern möglich wird als Gerichtsstand Dresden, sonst Meißen vereinbart. 8.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 8.5. In Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist die Kulturlandschaft Moritzburg GmbH berechtigt, die Personen- und unternehmensbezogene Daten des Mieter bzw. seiner Begleitpersonen zu speichern und zu verarbeiten. 8.6. Sind oder werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt einzelne Bestimmungen dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertagallgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so erfolgt berührt dies die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Wirksamkeit der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundübrigen Vorschriften nicht.

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Sources: Buchungs Und Vertragsbedingungen, Buchungs Und Vertragsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und ergän- zen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTi- cket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde speziell für das HandyTicket. 1.2 Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem Nutzer (registrierte Kunden und Gastnutzer) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförde- rungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten Verkehrs- unternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben. 1.3 Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde be- dienen sich zur Abwicklung des Jahreslohns gesamten HandyTicket-Services eines IT-Dienstleisters, der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und eines Finanzunterneh- mens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt. 1.4 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt in 13 Teilendurch das Finanzun- ternehmen LogPay Financial Services GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag▇▇, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die 13LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Rate wird Sie ist zudem ermäch- tigt, den Forderungseinzug im November eigenen Namen und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundeigene Rechnung durchzuführen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung Mit verbindlicher Anmeldung erkennt der Teilnehmer die „Nutzungsbedingungen für Präsenz- oder Online-Seminare“ der Sutter Telefonbuchverlag GmbH („Sutter“) an. Mehr Informationen zu Sutter können Kunden dem Impressum entnehmen. Abweichende Vereinbarungen oder fremde Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ▇▇▇▇▇▇ das jeweilige Seminar ohne ausdrücklichen Widerspruch durchführt. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Soweit während des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilenbzw. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende nach dem Seminar oder auf einen Feiertagder Seminar-Buchungsseite Pro- dukte oder Dienstleistungen von Sutter oder mit Sutter verbundenen Unternehmen (z.B. Websmart GmbH & Co. KG - „Websmart“) angeboten werden, so erfolgt gelten hierfür die Auszahlung am vorangehenden Werktagjewei- ligen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen von Sutter oder Websmart. Die 13Seminar-Teilnahme ist ausschließlich Gewerbetreibenden, die Unternehmer i.S.v. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt§ 14 BGB sind, vorbehalten. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenUN-Kaufrechts. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundauch für sonstiges abdingbares internationales Recht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen11.1. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Der ausgehängte Alarmplan ist Bestandteil der Hausordnung. 11.2. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wenn Sie am Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt Jugendgästehaus bleiben wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens Mittwoch 18.00 Uhr im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltpädagogischen Büro. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden. 11.3. Erkrankungen teilen Sie bitte umgehend schriftlich per Mail oder Fax mit. Für Krankmeldungen in Schule und ÜBA sind Sie selbst zuständig. Wenn Sie krank nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagHause fahren, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist melden Sie sich grundsätzlich bei uns im Stundenlohn inbegriffenpädagogischen Büro ab. 11.4. 4Vom Bruttolohn werden Das Jugendgästehaus hat keine Parkplätze. Benutzen Sie die arbeitnehmerseitigen Beiträge für Parkplätze der Schule. 11.5. Jeder ▇▇▇▇ erkennt ausdrücklich das Hausrecht an. Danach haben die gesetzlichen Leitung des Hauses und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogendie Mitarbeiter/innen Zutrittsrecht zu ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. 5Die Mitarbeiterin oder Selbstverständlich achten wir dabei Ihre Privatsphäre soweit möglich. 11.6. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das Pädagogische Büro. Grundsätzlich können Sie sich auch an die Bereichsleitung wenden. 11.7. Ergänzungen und Änderungen der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundHausordnung sind möglich.

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Sources: Aufnahme Vertrag, Aufnahme Vertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns Folgende Fahrausweise werden ausschließlich im Abonnement auf Antrag ausgegeben: · Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis und Fahrpreis für Schüler und Auszubildende · 9-Uhr-Abo-Monatskarte · JungeLeuteTicket · Seniorenticket · Schülerverbundkarte Der Antrag ist bei den Verkehrsunternehmen sowie über das Internet unter www.vms.de erhältlich. Die Ausgabe der Abonnement-Zeitkarten erfolgt in 13 TeilenForm von Monatswertmarken. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Bei per- sonengebundenen Zeitkarten ist zusätzlich zur Monatswertmarke eine Kundenkarte mit Lichtbild erforderlich. des Monats bargeldlos ausbe- zahltBei Personen nach dem 15. Fällt dieser Tag Geburtstag muss der Antrag für ein Abonnement für Schüler und Auszubildende durch eine in Teil B Punkt 3.3.2.3 genannte Bildungseinrichtung bestä- tigt sein. Die Bestätigung auf der Kundenkarte erfolgt durch das ausgebende Verkehrsun- ternehmen und gilt maximal ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so Jahr. Das monatliche Beförderungsentgelt ist der Preistabelle gemäß Teil D Anlage 8.1 zu entnehmen. Bei Tarifänderungen erfolgt die Auszahlung am vorangehenden WerktagUmstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes mo- natsgenau. Die 13Es besteht keine Preisgarantie bis zum Ende der Mindestvertragsdauer. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil Vertragspartner des 13. Monatslohns Abonnenten ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddas jeweils vertragsführende Verkehrsunternehmen.

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Sources: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Der Kooperationspartner übermittelt vertrags- und courtagerelevante Dokumente wie Neuabschlüsse, Anträge, Deckungsaufgaben, Kündigungen, Schadenmeldungen usw. direkt an die Produktgeber. Diese Dokumente versieht der Kooperationspartner mit der Agenturnummer von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH Deutschland beim jeweiligen Produktgeber um den Courtageanspruch zu sichern. Sie stellen die Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten gegenüber dem Produktgeber sicher. Der Zustellungsnachweis, die Dokumentation und die Archivierung obliegen dem Kooperationspartner. Der Kooperationspartner ist verpflichtet an ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eine Kopie dieser Dokumente zum Zweck der Datenaufnahme in 13 Teilendas Verwaltungssystem von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH Deutschland zu senden. 2Die Monatslöhne Der Kooperationspartner überprüft die Policierung eigenständig. Der Kooperationspartner willigt hiermit ein, dass ihm sämtliche Geschäftspost per E-Mail oder Postkorb bereitgestellt werden jeweils per 25kann. des Monats bargeldlos ausbe- zahltEr verpflichtet sich gleichzeitig dazu, täglich seinen E-Mail Eingang oder Postkorb zu überprüfen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagDaten von ▇▇▇▇▇▇ und Kooperationspartnern, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH Deutschland sowie ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zugänglich werden, dürfen im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Rahmen der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundVermittlertätigkeit weiter gegeben werden.

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Sources: Kooperationsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts. 1.2 Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die INN Fahrschule TIROX (in der Folge kurz als „Fahrschule“ bezeichnet) unter Festlegung der/des Jahreslohns erfolgt von der Fahrschule angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. im Sinne des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag§ 1 KSchG, so erfolgt sind ihm diese Geschäfts- bedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen. 1.5 Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der von der Fahrschule angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räumen der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagFahrschule ersichtlich gemacht. Der Anteil Aushang des 13jeweils geltenden Fahrschultarifes erfolgt nach den Bestimmungen des § 112 Abs. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden 2 KFG mit dem in § 63c KDV vorgeschriebenen Inhalt (Paketpreise und die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddarin enthaltenen Leistungen).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1. ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ betreibt eine Preissuchmaschine für Mietwagenangebote. Dargestellt werden dabei ausschließlich die Angebote von Mietwagenunternehmen, Mietwagenanbietern und Veranstaltern (im Folgenden: Mietwagenanbieter), die in Echtzeit abgefragt werden – ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ selbst unterhält weder lokale Mietwagenstationen noch bietet ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eigene Mietwagen an. Im Rahmen des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenPreisvergleichs werden vielmehr ausschließlich Angebote von Mietwagenanbietern und Veranstaltern dargestellt. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Sofern der Kunde sich für ein Angebot entscheidet, kann er ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ mit der Vermittlung eines Vertrages zwischen ihm und dem Mietwagenanbieter beauftragen. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt billiger- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ tritt nur als Vermittler von Verträgen über die Auszahlung am vorangehenden WerktagAnmietung von Fahrzeugen und andere touristische Einzelleistungen auf. Die 13Verträge selbst kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Mietwagenanbieter zustande. 2. Rate wird Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGBs werden nicht Gegenstand des Vertrages. 3. Kunden können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit hier oder im November Internet unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇_▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ einsehen und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag diese auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundihrem Rechner speichern.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 30.1 Diese QSV unterliegt deutschem Recht. Aus- schließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von Bilstein & Siekermann® zuständige Landgericht. 30.2 Änderungen, Ergänzung, Kündigung oder Aufhebung dieser QSV bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung durch autorisierte Vertreter von Bilstein & Siekermann® und des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenLieferanten. 30.3 Sollte eine Bestimmung dieser QSV unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmun- gen unberührt. 2Die Monatslöhne Im Fall der Unwirksamkeit einer Be- stimmung werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag Bilstein & Siekermann® und der Lieferant eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlich, wirtschaftlich und technisch am nächsten kommt. 30.4 Es besteht Einvernehmen darüber, dass diese QSV insbesondere mit Rücksicht auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge gemeinsa- me Verantwortlichkeit für die gesetzlichen Fehlervermeidung in der gesamten Lieferkette als Individualvereinbarung ausgehandelt und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundabgeschlossen wurde.

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Sources: Qualitätsvereinbarung

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende 4.1.1 Die Beförderer oder auf einen Feiertag, so erfolgt ihre Verbände le- gen Form und Inhalt der Beförderungsaus- weise sowie die Auszahlung am vorangehenden Werktagbeim Druck und Ausfüllen zu verwendenden Sprachen und Schriftzeichen fest. 4.1.2 Für elektronische Beförderungsauswei- se gelten besondere Beförderungsbedingun- gen. Die 13. Rate wird Angaben im November e-Beförderungsausweis sind in lesbare Schriftzeichen umwandelbar. 4.1.3 In der Regel bezeichnet der Beförde- rungsausweis den oder die an der Durchfüh- rung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, das den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen, die Wegstrecke, den Preis, die Geltungsdauer des Beförde- rungsausweises, die anwendbaren Beförde- rungsbedingungen und bei Ein- gegebenenfalls den Namen des Reisenden, den Reisetag, die Zugnummer und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltden reservierten Platz. 3Die Auszahlung Das ausgebende Unternehmen und die Beförderer sind in der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der AbrechnungsperiodeRegel mit Codes angegeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Die zugehörige Liste steht unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ zur Verfügung. 4.1.4 Die besonderen Beförderungsbedin- gungen legen fest, in welchen Fällen die Re- servierung möglich oder auf einen Feiertagobligatorisch ist. 4.1.5 Die besonderen Beförderungsbedin- gungen regeln die Voraussetzungen und Mo- dalitäten von Ermäßigungen (z.B. für Kinder, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtetReisegruppen, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundetc.).

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Sources: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen gemeinsam mit den Buchungsdetails zum ausgewählten Angebot und den besonderen Mietbedingungen des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilenausgewählten Wohnmobilanbieters die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und CamperDays für alle Anmietungen von Wohnmobilen über die Internetseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ sowie die Telefonhotline dar. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Sofern die Buchungsdetails oder besonderen Mietbedingungen Regelungen enthalten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen der Buchungsdetails und besonderen Mietbedingungen vor. 2. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf CamperDays selbst verfügt nicht über einen Feiertageigenen Fahrzeugpark, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagsondern tritt als Agentur für unterschiedliche Wohnmobilanbieter auf. Die 13Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt durch den jeweiligen Wohnmobilanbieter sowie dessen lokale Vertragspartner. Rate wird Für welchen Wohnmobilanbieter die Vermietung erfolgt, ist sowohl in den Buchungsdetails, als auch in den besonderen Mietbedingungen spezifiziert. CamperDays ist insoweit berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. 3. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit hier im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltInternet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden. 4. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der AbrechnungsperiodeDas Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende CamperDays behält sich vor, Anfragen von Unternehmen abzulehnen. 5. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie Buchungsdetails oder auf einen Feiertagbesonderen Mietbedingungen) von CamperDays. Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGB des Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages. 6. Für die vorliegende vertragliche Beziehung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Miete beweglicher Gegenstände, so erfolgt soweit in den nachfolgenden Regelungen keine besonderen Bestimmungen enthalten sind. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet CamperDays nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag (insbesondere die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag§§ 651 ff. BGB) finden keine Anwendung. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen Kunde führt seine Fahrt selbständig durch und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundsetzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts (weiterhin: Kunde genannt) Mit der Anmeldung durch den Kunden erteilt dieser einen Ausbildungsauftrag an die Fahrschule Schottenring (weiterhin: Fahrschule genannt) unter Festlegung des Jahreslohns erfolgt von der Fahrschule angebotenen Ausbildungspaketes, sowie das Durchlaufen der 2. Ausbildungsphase. Der Ausbildungsauftrag kommt nach Maßgabe d. nachstehenden AGB durch Entgegennahme d. vom Kunden unterfertigten Ausbildungsauftrages durch die Fahrschule zustande. Schriftform für abweichende Vereinbarungen. Der Kunde erklärt, dass nach seinem Wissen gegen ihn keine Gründe vorliegen. welche die Erteilung d. Lenkberechtigung ausschließen könnten. Der Ausbildungsauftrag besteht unabhängig von d. behördlichen Zulassung zur Fahrprüfung, sowie unabhängig von d. aufrechten Bestehen d. körperlichen u. geistigen Voraussetzungen bis zum Abschluss der 2. Phase. Der Kunde ist u.a. dann vom theoretischen u. praktischen Unterricht od. von Besuch der Module d. 2, Phase auszuschließen, wenn d. Verdacht besteht, dass er unter Einfluss von Alkohol (Restalkohol) oder anderen berauschenden Mittel steht. In ▇. ▇▇▇▇ ist d. Schule berechtigt, d. vereinbarte(n) Leistung(en) in 13 TeilenRechnung zustellen bzw. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt ist die Auszahlung am vorangehenden WerktagSchule nicht verpflichtet Ersatz zu leisten. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns Benützung von Schulfahrzeugen u. sonstigen Schuleinrichtungen ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundnur in Beisein eines Beauftragten d. Schule gestattet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen / Agb

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns Folgende Fahrausweise werden ausschließlich im Abonnement auf Antrag ausgegeben: · Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis und Fahrpreis für Schüler und Auszubildende · 9-Uhr-Abo-Monatskarte · Seniorenticket · Schülerverbundkarte Der Antrag ist bei den Verkehrsunternehmen sowie über das Internet unter www.vms.de erhältlich. Die Ausgabe der Abonnement-Zeitkarten erfolgt in 13 TeilenForm von Monatswertmarken. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Bei per- sonengebundenen Zeitkarten ist zusätzlich zur Monatswertmarke eine Kundenkarte mit Lichtbild erforderlich. des Monats bargeldlos ausbe- zahltBei Personen nach dem 15. Fällt dieser Tag Geburtstag muss der Antrag für ein Abonnement für Schüler und Auszubildende durch eine in Teil B Punkt 3.3.2.3 genannte Bildungseinrichtung be- stätigt sein. Die Bestätigung auf der Kundenkarte erfolgt durch das ausgebende Verkehrs- unternehmen und gilt maximal ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so Jahr. Das monatliche Beförderungsentgelt ist der Preistabelle gemäß Teil D Anlage 8.1 zu entnehmen. Bei Tarifänderungen erfolgt die Auszahlung am vorangehenden WerktagUmstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes mo- natsgenau. Die 13Es besteht keine Preisgarantie bis zum Ende der Mindestvertragsdauer. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil Vertragspartner des 13. Monatslohns Abonnenten ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddas jeweils vertragsführende Verkehrsunternehmen.

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Sources: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung Mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ist in der Bun- desrepublik Deutschland eine Pflegever- sicherung eingeführt worden. Das Gesetz zur sozialen Absicherung des Jahreslohns erfolgt Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26. Mai 1994 (Pfle- ge-Versicherungsgesetz – PflegeVG – (BGBl. I S. 1014)) sieht in 13 Teilenseinem Artikel 1 als Leistungen zur Sozialen Sicherung der Pflegepersonen die Zahlung von Beiträgen an den zuständigen Trä- ger der gesetzlichen Rentenversicherung vor (§ 44 SGB XI). 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Seit dem 1. des Monats bargeldlos ausbe- zahltApril 1995 gehören nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen zum versicherungspflichtigen Personenkreis in der Rentenversicherung. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Als Folge der Versiche- rungspflicht sind Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, die von den Pflegekassen, den priva- ten Versicherungsunternehmen und anteilmäßig von den Festsetzungsstellen für die Beihilfe bzw. dem Dienstherrn getragen werden. Für das Ver- fahren der zur Zahlung von Rentenversiche- rungsbeiträgen Verpflichteten gilt nach vorausge- hend für gegeben gehaltener oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagdurch den Ren- tenversicherungsträger festgestellter Versiche- rungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson das Recht der Rentenversicherung. Die 13Pflegekassen und die privaten Versiche- rungsunternehmen beurteilen die Versicherungs- und Beitragspflicht der Pflegepersonen unter Berücksichtigung der Gutachten der Medizini- schen Dienste der Krankenversicherung (MDK) bzw. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltder MEDICPROOF Gesellschaft für medi- zinische Gutachten mbH (MEDICPROOF). 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge Die Festsetzungsstellen für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogenBeihilfe bzw. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundDienstherr sind an deren Entscheidung gebun- den.

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Sources: Kirchengesetz Zur Änderung Der Grundordnung

Allgemeines. 1Die 4.1.1. Die Förderung setzt voraus, dass das Vorhaben geeignet erscheint, die kulturelle Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. 4.1.2. Antragsberechtigt sind Produzenten. 4.1.3. Der Fördernehmer hat für die Finanzierung des Vorhabens in angemessenem Umfang eigene Mittel einzusetzen. Die eigenen Mittel dürfen 5 v.H. der Herstellungskosten nicht unterschreiten. 4.1.4. Die Auszahlung des Jahreslohns der Fördermittel erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden WerktagRaten entsprechend dem nachgewiesenen Projektfortschritt. Die 13. letzte Rate wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises, der nachgewiesenen Archivierung und der Abnahme des Films durch die Film- und Medienstiftung ausgezahlt. Die Film- und Medienstiftung wirkt darauf hin, dass die an der Film- und Medienstiftung beteiligten Sender im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag Einzelfall prüfen, ob auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagVorlage einer Bankbürgschaft verzichtet werden kann. 4.1.5. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Fördernehmer ist verpflichtet, dem Bundesarchiv oder einem anderen fachöffentlich anerkannten Archiv eine Kopie zu Unrecht erfolgte Leistungen übereignen. Weitere Maßgaben regelt der Arbeitgeberin sowie Fördervertrag. 4.1.6. Für die Auswertung geförderter Kinofilme gelten die jeweils bei Abschluss des Fördervertrages gültigen Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) zur Verkürzung der Sperrfristen. Ausnahmen sind möglich; darüber entscheidet die Geschäftsführung. 4.1.7. Die deutsche Kino-Erstaufführung geförderter Kinofilme soll in Nordrhein-Westfalen erfolgen. 4.1.8. Der Fördernehmer soll bei der Herstellung des Films in angemessenem Umfang die filmberufliche Aus- und Weiterbildung von Personen gewährleisten, die ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. 4.1.9. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Abdeckung des vertraglich vereinbarten Eigenanteils des Fördernehmers aus den in- und ausländischen Verwertungserlösen des Films. Für die Rückzahlung des Darlehens sind in der Regel 50 v.H. der dem Fördernehmer aus der Verwertung des Films zufließenden Erlöse zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenverwenden. Dies gilt insbesondere bei Leistungen Sind an der Arbeitgeberin ohne gültigen GrundFinanzierung des Films andere deutsche Fördereinrichtungen beteiligt, aus einem nicht verwirklichten kann die Rückzahlung entsprechend den jeweiligen Förderanteilen vereinbart werden. Näheres regelt der Fördervertrag. Die Verpflichtung zur Rückführung des Darlehens endet in der Regel 10 Jahre nach Kinostart bzw. Erstausstrahlung des Films. 4.1.10. Der Fördernehmer kann innerhalb eines von der Film- und Medienstiftung vorgegebenen Zeitraumes ab Beginn der Rückzahlung ein neues Darlehen in Höhe der zurückgezahlten Fördermittel beantragen, um es für die Vorbereitung oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddie Produktion eines Filmes zu verwenden. Dem Antrag kann entsprochen werden, wenn das Vorhaben mit diesen Förderleitlinien übereinstimmt und die Herstellungskosten zum überwiegenden Teil, mindestens aber in Höhe des beantragten Darlehensbetrages in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Die Übereinstimmung des Films mit diesen Förderleitlinien wird bis zu einer Darlehenshöhe von 25.000,- Euro von der Geschäftsführung festgestellt. Für eine diese Summe übersteigende Darlehenssumme stellt der Filmförderungsausschuss die Übereinstimmung fest.

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Sources: Förderleitlinien

Allgemeines. 1Die Auszahlung 9.1. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf Elternvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen Briefwechsel (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenMailkorrespondenz) genügt. Dies gilt insbesondere bei Leistungen auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Rechtswirksamkeit mündlicher Vereinbarungen ist ausdrücklich abbedungen. 9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Elternvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundGeschäftsbedingungen/des Elternvertrages im Übrigen nicht. 9.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie auch der von Ihnen mit der kindercompany abzuschließende Elternvertrag unterliegen hinsichtlich ihres Zustandekommens und in allen Wirkungen ausschließlich österreichischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht. 9.4. Diese Geschäftsbedingungen für den „beitragsfreien Kindergarten“ der kindercompany sind gültig ab 01.09.2018.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung Es gelten die Entgelte aus dem jeweils gültigen Preisblatt (Anlage ./2 des Jahreslohns erfolgt Händlernutzungsvertrages). Das Preisblatt kann vom Marktplatz-Betreiber jederzeit geändert werden. Es tritt vier Wochen nach der Übermittlung per E-Mail an die vom Händler hinterlegte E-Mail-Adresse in 13 TeilenKraft. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. Ein Widerspruch des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt Händlers innerhalb dieses Zeitraums gegen die Auszahlung am vorangehenden Werktaggeänderten Bedingungen ist schriftlich an ▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇ zu richten und gilt als außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Inkrafttreten der Preise des neuen Preisblattes. Die 13Schließung des Händlerkontos erfolgt noch zu den vom Händler letztmals akzeptierten Entgelten. Rate wird Die Entgelte im November Preisblatt sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und bei Ein- sonstiger Gebühren, Steuern oder Abgaben (z.B. 5 Prozent Werbeabgabe) ausgewiesen. Sollten nach der Ausstellung einer Rechnung Steuern, Gebührenoder sonstige Abgaben neu eingeführt und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag dem Marktplatz-Betreiber vorgeschrieben werden, die auf ein Wochenende oder auf einen Feiertagbereits erbrachte Leistungen anzuwenden sind, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil gehen diese zu Lasten des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn Händlers und werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundvom Marktplatz-Betreiber entsprechend nachverrechnet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 12.1. Der Gerichtsstand bei Forderungen gegenüber RMB Travel & Events GmbH ist ausschließlich der Firmensitz. 12.2. Für Klagen des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenReiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßge- bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Ge- richtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. In diesen Fällen ist der Sitz des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden WerktagReisever- anstalters maßgebend. 12.3. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin Reisevertrages oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen hat nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddie Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

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Sources: Reisevertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Verkauf und Lieferung sowie etwaige sonstige Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer (Verwender dieser Verkaufsbedingungen) und Käufer erfolgen lediglich zu den nach- stehenden Bedingungen. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenKäufers wird hiermit wider- sprochen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Sie verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Abnahme der Waren des Monats bargeldlos ausbe- zahltVerkäufers gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. 1.2 Bei Online-Verkaufsgeschäften und Korrespondenz über die Webseiten des Ver- käufers gelten ergänzend die Inhalte zum Haftungsausschluss im Impressum sowie die Datenschutzerklärung zu ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. 1.3 Die Regelungswerke gemäß Ziffern 1.1 und 1.2 sind jederzeit über die Homepage des Verkäufers ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ und zusätzlich über einen bei jedem Online- Verkaufsartikel eingestellten Link aufrufbar; auch zum Download. 1.4 Vorausgegangene Lieferungsangebote sind während der Dauer von sechs Kalender- wochen verbindlich, anschließend freibleibend. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden WerktagOffenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Die 13. Rate wird im November und vorstehenden Regelungen dieser Vorschriften- ziffer gelten nicht bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundOnline-Verkaufsgeschäften.

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Sources: Sales Contracts

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1. Für sämtliche Verkaufs- und Liefergeschäfte durch unsere Gesellschaft (nachstehend „wir“ oder „uns“) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer erkennt diese durch Erteilen seiner ersten Bestellung an. Liegt dem Auftrag ein Angebot des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenVerkäufers zugrunde, so werden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des Vertrages. 2Die Monatslöhne Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden. Durch das Abändern einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen werden jeweils per 25die übrigen nicht berührt. 2. Die Einkaufsbedingungen des Monats bargeldlos ausbe- zahltKäufers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. Fällt dieser Tag Selbst wenn wir auf ein Wochenende Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf einen Feiertagsolche verweist, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagliegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 3. Die 13Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an andere übertragen werden. Rate wird 4. Diese Bedingungen gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im November Rahmen einer bestehenden I. Všeobecné 1. Následující prodejní podmínky se vztahují výhradně na veškeré prodeje a dodávky naší společnosti (dále jen „my“). Kupující je přijímá se zadáním své první objednávky. V případě, že je objednávka založena na nabídce kupujícího, jsou tyto Všeobecné prodejní a dodací podmínky součástí smlouvy. Odlišné podmínky jsou platné pouze tehdy, jsou-li zvlášť dohodnuty a jsou námi písemně potvrzeny. Zbývající ustanovení těchto prodejních podmínek nejsou změnou individuálních ustanovení ovlivněna. 2. Nákupní podmínky kupujícího nejsou pro nás závazné ani tehdy, pokud je výslovně nevyvracíme, nebo pokud je smlouva plněna bez výhrad. Dokonce i v případě, že se odkazujeme na dokument, který obsahuje podmínky kupujícího nebo třetí strany nebo který se na ně odkazuje, nepředstavuje to žádnou dohodu o platnosti těchto podmínek. 3. Bez našeho výslovného souhlasu nesmějí být žádná práva ani žádné povinnosti ve smlouvě předány dalším osobám. 4. Tyto podmínky se vztahují na vzájemnou dohodu o všech současných i budoucích obchodních transakcích až do protichůdné dohody, a to i v případě zadání individuální objednávky v rámci stávajícího obchodního kontaktu, kdy TC Germany Final 03082017 doc (2) with Comment SR Dokument: 1370412 v2 - Druck: 11. Dezember 2017 (10:23) 6. Soweit sich aus diesen Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltDefinitionen der INCOTERMS 2010. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundnení uveden konkrétní odkaz na tyto podmínky.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung Das VL-Sparen Konto dient der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, die für den Kontoinhaber vom Arbeitgeber überwiesen werden. Vermögenswirksame Leistungen können bis zu einem Gesamt- betrag von monatlich 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro betragen. Liegen die tariflichen vermögenswirksamen Leistungen unter 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beauftragen, den Differenzbetrag von seinem Lohn/Gehalt einzubehalten und zusam- men mit der tariflichen Leistung zu überweisen. Endet das Arbeitsver- hältnis während der Laufzeit des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenVL-Sparen ▇▇▇▇▇▇, kann der Sparer bis zum Ende der 6-jährigen Sparzeit auch eigene Einzahlungen vornehmen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Rückwirkende Einzahlungen durch den Arbeitgeber oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagden Kunden sind nur für das laufende Kalenderjahr möglich soweit der jährliche Ansparbetrag von insgesamt 480 Euro damit nicht überschritten wird. Die 13Anlage der Beträge erfolgt auf dem VL-Sparen Konto gemäß § 2 Abs. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt1 Nr. 3Die Auszahlung 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 5. VermBG. Die auf dem VL-Sparen Konto angelegten vermögenswirksamen Leistungen werden staatlich nicht gefördert. Die Ausstellung einer „Bescheinigung vermögenswirk- samer Leistungen nach § 15 Abs. 1 des 5. VermBG § 5 der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf VermBDV 1994“ zur Vorlage beim Finanzamt kann daher nicht erfolgen. Das VL-Sparen Konto kann in der Abrechnungsperiode6-jährigen Sparzeit bis zu einer Höchst- grenze von 2.880 Euro zuzüglich Zinsen bespart werden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagEine darüber- hinausgehende Annahmeverpflichtung der Bank besteht nicht. Der Anteil des 13Konto- inhaber ist verpflichtet sicherzustellen, dass diese Höchstgrenze nicht überschritten wird. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn Bei einer Überschreitung werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen Einzahlungen automatisch abgewiesen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundan den Auftraggeber zurückgegeben.

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Sources: Vereinbarungen Zum Vl Sparen Und Internetbanking

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenUnsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn die Baumschule ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagSie gelten nur, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird wenn sie im November Einzelfall von der Baumschule ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ schriftlich anerkannt werden. Telefonische oder mündliche Absprachen von Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Angebote sind unverbindlich und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlthinsichtlich anderweitigen Verkaufs freibleibend, wenn sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 3Die Auszahlung Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der AbrechnungsperiodeBaumschule ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ schriftlich bestätigt ist. Fällt dieser Tag Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung behält sich die Baumschule ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ das Recht auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundSchadenersatzforderungen vor.

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Sources: General Terms and Conditions

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Die Stahlwerker GmbH, Hahnenkammstr. 20, 63811 Stockstadt auf der URL ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils zum Zeitpunkt des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenVertragsschlusses geltenden Fassung. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt In Ergänzung hierzu gelten ebenfalls die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller. 1.2 Kunde im November und bei Ein- und Austritt Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltSinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist Unternehmer im Stundenlohn inbegriffenSinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 1.3 Alle Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. 4Vom Bruttolohn Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten Produkten abweichen. 1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtetselbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grundes sei denn, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Sämtliche obgenannte Leistungen der Fa. Felbermayr Bau GmbH & Co KG – im folgenden kurz Auftragnehmer (AN) ge- nannt – erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser allg. kfm. Geschäftsbedingungen – verötfentlicht zu www. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Hievon auch nur in 13 Teileneinzelnen Punkten abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (AG) gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und nur jeweils für den Einzelfall. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Für die Geschäftsbereiche Abfallwirtschaft gelten unsere besonderen Geschäfts- bzw. des Monats bargeldlos ausbe- zahltAuftragsbedingungen – verötfentlicht zu ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt als mit vereinbart. Bei wiederholten Leistungsabwicklungen (laufende Geschäftsverbindung) mit Kaufleuten genügt zur weiteren Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen die Auszahlung am vorangehenden WerktagVereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Die 13von uns geleisteten Einsätze erfolgen entweder in Form von Beistellung oder Werkvertrag. Rate Als Beistellung wird im November die Über- lassung eines Gerätes mit und ohne Bedienungspersonal an den Auftraggeber zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition bezeichnet. Den bei Ein- Beistellung bzw. Vertragsschluss dargelegten Bedien- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltWarnhinweisen ist vollinhaltlich nachzukommen, bei Unklarheiten ist vor Arbeitsbeginn Rücksprache zu halten. 3Die Auszahlung Ein Werkvertrag liegt vor, sofern der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage AN beauftragt ist, mittels Gerät samt Bedienungspersonal nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen eigener Weisung und sonstigen Disposition Arbeiten (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundLeistungen) durchzuführen.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts. 1.2 Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die ABS Fahrschule Mayr (in der Folge kurz als „Fahrschule“ bezeichnet) unter Festlegung der/des Jahreslohns erfolgt von der Fahrschule angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. im Sinne des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag§ 1 KSchG, so erfolgt sind ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen. 1.5 Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der von der Fahrschule angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räu- men der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagFahrschule ersichtlich gemacht. Der Anteil Aushang des 13jeweils geltenden Fahrschultarifes erfolgt nach den Bestimmungen des § 112 Abs. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden 2 KFG mit dem in § 63c KDV vorgeschriebenen Inhalt (Paketpreise und die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddarin enthaltenen Leistungen).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 20.1. Es gilt österreichisches Recht. 20.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 20.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Jahreslohns erfolgt Unternehmens (Wien). 20.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. 20.5. Für Vereinbarungen wird Schriftlichkeit empfohlen. Hinsichtlich unternehmerischen Kunden sind Vereinbarungen nur in 13 TeilenSchriftform gültig, wobei Mitteilungen via Mail an uns nur dann Rechtsverbindlichkeit erlangen können, wenn sie an die E-Mail-Adresse: ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ ergehen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Schriftliche Mitteilungen an den Kunden erfolgen rechtswirksam an die letzte uns übermittelte Anschrift des Kunden. Änderungen der Anschrift des Monats bargeldlos ausbe- zahltKunden an uns haben mit eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Fällt Erklärungen von nicht von uns ausdrücklich zur Vertretung nach außen befugten Mitarbeitern entfalten keine rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit. 20.6. Sollten im Falle eines Verbrauchergeschäfts im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes einzelne Bestimmungen des zugrundeliegenden Vertrages oder dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagGeschäftsbedingen zwingenden österreichischen Bestimmungen widersprechen, so erfolgt treten an der Stelle die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil Bestimmungen des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundKonsumentenschutzgesetzes.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts. 1.2 Mit Anmeldung durch den/die Auszubildende/n bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die Fahrschule Karlsplatz unter Festlegung der/des Jahreslohns erfolgt von der Fahrschule angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. im Sinne des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag§ 1 KSchG, so erfolgt sind ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen. 1.5 Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der von der Fahrschule angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räumen der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagFahrschule ersichtlich gemacht. Der Anteil Aushang des 13jeweils geltenden Fahrschultarifes erfolgt nach den Bestimmungen des § 112 Abs. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden 2 KFG mit dem in $ 63 c KDV vorgeschriebenen Inhalt (Paketpreise und die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddarin enthaltenen Leistungen).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Dienstplanwünsche der Beschäftigten werden in 13 Teileneinen Wunschplan eingetragen. 2Die Monatslöhne Diese werden berücksichtigt, soweit betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dem nicht entgegenstehen. Allen Beschäftigten werden Touren zugeordnet. Diese Touren sind nach geografischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie den Wünschen der Patienten gestaltet. Jedem/jeder Beschäftigten ist ein Dienstfahrzeug zugeordnet. Diese Touren sind so bemessen bzw. zu planen, dass die zu leistenden Tätigkeiten i. d. R. innerhalb der jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktagfestgelegten Sollarbeitszeit erledigt werden können. Der Anteil des 13Dienst beginnt und endet i. d. R. an der Diakoniestation. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Jede/jeder Beschäftigte ist verpflichtet, den Dienstbeginn, das Dienstende und die Zeit der Pausen zu Unrecht erfolgte Leistungen dokumentieren. Der geplante Beginn und das geplante Ende der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenArbeitszeit müssen aus dem Dienstplan ersichtlich sein. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen GrundDie tägliche Mindesteinsatzzeit beträgt 3 Stunden, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundes sei denn, es ist einzelvertraglich eine geringere tägliche Arbeitszeit vereinbart.

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Sources: Dienstvereinbarung Über Die Einrichtung Von Arbeitszeitkonten

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die Tributus Compliance Solutions GmbH („Tributus“). Sie gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilenzwischen uns und dem Kunden über die Erbringung von Beratungsleistungen abgeschlossenen Vertrags („Beratungsvertrag“). 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. Im Falle von Abweichungen zwischen den Inhalten des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt Vertrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen gelten die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November Beratungsvertrag festgelegten Bestimmungen. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen finden Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei Ein- und Austritt öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt Sinne dieser Tag Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags auf ein Wochenende Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Beratungsleistungen zwischen Tributus und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen bedarf. 1.4 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tributus gelten nicht für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtetErbringung von Beratungsleistungen, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grundes sei denn, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddie Parteien vereinbaren deren Geltung ausdrücklich.

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Sources: Beratungsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung Kursstundenanzahl, jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, Termine und Inhalte sowie Kurspreise des Jahreslohns erfolgt Tanzangebotes ergeben sich aus der Beschreibung auf der Internetseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ Für Sonderveranstaltungen behält sich die TANZSCHULE vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines unbefristeten Tanzkurses zu verlegen bzw. in 13 Teilendringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung eines Tanzlehrers. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf Sollte der Lehrer aus gesundheitlichen Gründen fehlen, bemüht sich die Tanzbasis um adäquaten Ersatz, kann aber einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden WerktagUnterrichtsausfall nicht ausschließen. Die 13Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der TANZSCHULE generell frei. Rate wird Die TANZSCHULE behält sich vor, bei geringer Anmeldezahl den Teilnehmern Alternativtermine anzubieten oder Kurse zusammenzulegen. Im Falle des Nichtbesuchens des Unterrichts ist eine Benachrichtigung wünschenswert. Ein Kurswechsel ist nur in Absprache mit der Schulleitung möglich. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs verpflichtet zur vollen Zahlung der ausgeschriebenen Kursgebühr zum Kursanfang. Die Kursgebühr der fortlaufenden Kurse ist jeweils zum 1. eines jeden Monats im November Voraus fällig. Kursgebühren verstehen sich pro Person inkl. MwSt. und bei Ein- GEMA und Austritt sind per Überweisung im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, Voraus zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundentrichten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagENTWURF 1 Der Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Papier-, so erfolgt Karton- und Folien- hersteller (GAV) hat zum Ziel, zur positiven Entwicklung der Papier-, Karton- und Folienhersteller und zum Wohl der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber beizutragen. 2 Der GAV untersteht dem Grundsatz von ▇▇▇▇ und Glauben, der die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Vertragsparteien verpflichtet, die beidseitigen Interessen verständ- nisvoll zu würdigen. 3 Die 13. Rate wird Vertragsparteien wollen mit diesem GAV – die Zusammenarbeit der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie ihrer Organisationen vertiefen, namentlich indem sie die Mitwirkung der Arbeitnehmenden im November Betrieb stärken sowie die Beratungs-, Mit- sprache- und bei Ein- Verhandlungsrechte der Vertragsparteien regeln – zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Pflichten vereinbaren – die soziale, wirtschaftliche und umweltschonende Entwicklung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt Branche fördern – durch die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen Förderung von Innovationen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin moderner Arbeitsorga- nisation den Werkplatz Schweiz in einer sozialen Marktwirtschaft konkurrenzfähig erhalten – Meinungsverschiedenheiten in einem geregelten Verfahren bei- legen sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grund– den Arbeitsfrieden wahren.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt 1.1 Die Schulgebäude und die zu ihnen gehörenden Turn- und Sporthallen sowie Sportanlagen dienen in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende erster Linie der Unterrichtung der Kinder und ihrer gesundheitlichen Förderung durch den Sportunterricht. 1.2 Schulische Anlagen, Räume und Einrichtungen können auch schulfremden Nutzern (vorrangig den städtischen Sport- und Kulturvereinen, Institutionen oder auf einen FeiertagPersonen), so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November Folgenden „Nutzer“ genannt, überlassen werden, wenn die Zweckbestimmung gem. Abs. 1.1 gewahrt bleibt, und bei Ein- die Belange der Schulen nicht beeinträchtigt werden. 1.3 Die städtischen Sportanlagen und Austritt Sporteinrichtungen werden vorrangig den im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltSportverband Detmold e.V. zusammengeschlossenen Vereinen im Rahmen der Verfügbarkeit überlassen. 3Die Auszahlung Sportgruppen sollten beim Trainingsbetrieb in der Stundenlöhne erfolgt spätestens Regel mindestens zehn Tage nach Ablauf Teilnehmer aufweisen. Wird diese Teilnehmerzahl über einen Zeitraum von vier Wochen nicht erreicht, werden andere Gruppen bei der AbrechnungsperiodeVergabe von Nutzungszeiten bevorzugt bzw. Fällt dieser Tag auf kann die Nutzungsgenehmigung widerrufen werden. Weitere sporttreibende Gruppen und Vereinigungen können zugelassen werden, soweit noch Nutzungszeiten frei sind. 1.4 Für die regelmäßigen Übungsstunden (montags bis freitags) wird in Zusammenarbeit mit dem Sportverband Detmold e.V. ein Wochenende oder auf einen FeiertagBelegungsplan aufgestellt. Darüber hinausgehende Nutzungen, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktagvor allem an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und Feiertagen, bedürfen der Einzelgenehmigung. Hierbei sind auch regelmäßige Sportangebote genehmigungsfähig. Der Anteil des 13Meisterschaftsbetrieb hat Vorrang und darf nicht beeinträchtigt werden. Monatslohns Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist im Stundenlohn inbegriffennicht gestattet. 1.5 Die Schulgebäude und Sporteinrichtungen bleiben in den Sommerferien, in der Karwoche sowie in den Weihnachtsferien grundsätzlich geschlossen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundAuf Antrag kann eine Genehmi- gung erteilt werden.

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Sources: Benutzungsordnung

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der oben genannten Firma, im weiteren Text „Fahrzeugbauer“ genannt, und für alle Verträge des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenFahrzeugbauers mit dem Kunden (Käufer oder Auftraggeber). 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Alle Vereinbarungen zwischen dem Fahrzeugbauer und dem Kunden bedürfen der Schriftform. des Monats bargeldlos ausbe- zahltMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 2. Fällt Der Kunde ist an eine Bestellung drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abge- schlossen, wenn der Fahrzeugbauer die Bestellung innerhalb dieser Tag auf ein Wochenende Frist schriftlich bestätigt. Der Umfang der Lieferung oder auf einen FeiertagLeistung richtet sich nach den Angaben der Auftragsbestätigung. Der Fahrzeugbauer ist jedoch verpflichtet, den Kunden unver- züglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 3. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung hat der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag Fahrzeug- bauer Anspruch auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagSchadenersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises/Werk-▇▇▇▇▇▇. Der Anteil des 13. Monatslohns Schadensersatz ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Fahrzeugbauer einen höheren oder der Mitarbeiter ist verpflichtetKunde einen geringeren Schaden nachweist. 4. Der Kunde ermächtigt den Fahrzeugbauer, Unteraufträge zu Unrecht erfolgte Leistungen erteilen und Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. 5. Überführung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. 6. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Fahrzeugbauer und dem Kunden gilt das Recht der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundBundesrepublik Deutsch- land.

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Sources: Kauf Und Werkleistungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts. 1.2 Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die Fahrschule Pfeifer- Horn (in der Folge kurz als „Fahrschule“ bezeichnet) unter Festlegung der/des Jahreslohns erfolgt von der Fahrschule angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. im Sinne des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag§ 1 KSchG, so erfolgt sind ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen. 1.5 Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der von der Fahrschule angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räumen der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagFahrschule ersichtlich gemacht. Der Anteil Aushang des 13jeweils geltenden Fahrschultarifes erfolgt nach den Bestimmungen des § 112 Abs. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden 2 KFG mit dem in § 63c KDV vorgeschriebenen Inhalt (Paketpreise und die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunddarin enthaltenen Leistungen).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenDefinitionen, Geltungsbereich, Schriftform, Vertretungsmacht 1.1. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Die Begriffe „wir“ und „uns“ bezeichnen im Folgenden die Sojka Solutions Sondermaschinen & Anlagenbau GmbH. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet den Vertragspartner. 1.2. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagWerden als Fristen Werktage angegeben, so erfolgt verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz. Heiligabend und Silvester werden wie Feiertage behandelt. 1.3. Für Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und Reparaturen, gelten die Auszahlung am vorangehenden Werktagnachstehenden Bedingungen. Die 13Alle Erklärungen unter diesem Vertrag, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 1.4. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagZusagen, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin von unseren Vertragsbedingungen und/oder der Mitarbeiter ist verpflichtetAuftragsbestätigung abweichen, bedürfen zu Unrecht erfolgte Leistungen ihrer Wirksamkeit der Arbeitgeberin sowie Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten treffen oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundSonderkonditionen zu gewähren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt 19.1. Es gilt österreichisches Recht. 19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 19.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 13 Teilen▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇. 19.4. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künfti- gen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden erge- benden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird seinen Wohnsitz im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltInland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhn- lichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 19.5. 3Die Auszahlung Änderungen seines Namens, der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der AbrechnungsperiodeKunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. 19.6. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge Maßgebend für die gesetzlichen Einhaltung von Fristen ist das Datum des Post- stempels.Wir sind berechtigt, von unserem Gewerk Lichtbilder anzufer- tigen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogendiese in weiterer Folge zu Werbezwecken zu verwenden, au- ßer der Kunde widerspricht dem schriftlich. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtetWir sind berechtigt, den Na- men des Kunden als Referenz auf unserer Homepage wie auch bei An- botslegungen nach dem BVergG zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundnennen.

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Sources: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahltausbezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. abgezogen.‌‌‌ 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge Lohnabzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grund.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung 14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Einwilligung AEONs. 14.2 Die den Kunden betreffenden Daten werden unter Beachtung der Vorschriften des Jahreslohns Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert. ▇▇▇▇ weist darauf hin, dass die Bestell- und Adressdaten des Kunden gespeichert werden. Eine Speicherung und Verwendung dieser Daten erfolgt in 13 Teilenim Rahmen der Auftragsabwicklung (auch durch Übermittlung an die eingesetzten Auftragsabwicklungs- und Versandpartner), zur Gewährleistungsabwicklung und zur Übermittlung eigener Werbung an den Kunden. 2Die Monatslöhne Im Übrigen werden jeweils per 25diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. 14.3 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 14.4 Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag verjähren innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Entstehung, soweit durch das Gesetz oder diese AGB nicht kürzere Verjährungsfristen bestimmt sind. 14.5 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist Hanau. Mit ▇▇▇▇▇▇, die Unternehmer, juristische Personen des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist die Zuständigkeit der Hanauer Gerichte vereinbart. 14.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Tag auf ein Wochenende Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder auf einen Feiertagteilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so erfolgt wird hierdurch die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht Übrigen nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundberührt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird vertraglichen Beziehungen der Kreismusikschule im November Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis und bei Ein- dem ▇▇▇▇▇▇▇ bzw. dessen gesetzlichen Vertretern. Sie regeln – gemeinsam mit dem jeweiligen Ausbildungsvertrag und Austritt der aktuell gültigen Satzung der Kreismusikschule im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis – die Teilnahme am Unterricht abschließend. 1.2 Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages und der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenSchriftform. Dies gilt insbesondere bei Leistungen auch für diese Schriftformklausel. Das Schriftformerfordernis ist auch durch Verwendung von Telefax oder E-Mail erfüllt. Die Kreismusikschule kann darüber hinaus auf Formulare zurückgreifen, welche keiner Unterschrift bedürfen. 1.3 Während der Arbeitgeberin ohne gültigen Grundallgemeinen Geschäftszeiten der Kreismusikschule liegen diese AGB in den Verwaltungsräumen an den Standorten Annaberg-Buchholz, Aue, Zschopau und Stollberg zur Einsichtnahme aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundund können auf der Internetseite der Kreismusikschule unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Unterricht

Allgemeines. 1Die Auszahlung 11.1. Offensichtliche Druckfehler binden das Feriendorf Fuchsberg nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig. 11.2. Das Feriendorf Fuchsberg hat die Speicherung personenbezogener Daten bei dem deutschen Datenschutzregister angemeldet. 11.3. Mit Kontaktaufnahme des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenMieters, erklärt er gleichzeitig sein Einverständnis damit, dass des Feriendorf ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ihn auch zukünftig fernmündlich und schriftlich auch außerhalb einer bestimmten Buchungsanfrage kontaktiert. 11.4. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Feriendorf Fuchsberg 11.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 11.6. Der Mieter kann gegenüber Ansprüchen des Monats bargeldlos ausbe- zahltFeriendorf Fuchsberg nur die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten bzw. Fällt dieser Tag unstrittigen Forderungen erklären. 11.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem mit dem Feriendorf Fuchsberg geschlossenen Vertrag abzutreten oder sich sonst auf ein Wochenende Grund des Vertragsverhältnisses ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Feriendorf Fuchsberg ganz oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagteilweise zu übertragen. Die 13Ersetzungsbefugnis nach Ziffer 5.4. Rate wird im November bleibt hiervon unberührt. 11.8. In Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist des Feriendorf Fuchsberg berechtigt, die personen- und bei Ein- unternehmensbezogenen Daten des Mieter bzw. seiner Begleitpersonen zu speichern und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundverarbeiten.

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Sources: Mietvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenFalls an einem Freiwilligen Nachzahlungstag oder einem Pflichtnachzahlungstag die Nachzahlungsvoraussetzungen, soweit erforderlich, nicht erfüllt sind, werden Zinsrückstände, deren Zahlung an diesem Tag vorgesehen war, an dem betreffenden Freiwilligen Nachzahlungstag bzw. 2Die Monatslöhne Pflichtnachzahlungstag nicht fällig, sondern bleiben ausstehend und werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagweiter als Zinsrückstände behandelt. Die 13Emittentin wird die Anleihegläubiger gemäß § 12 über die Nichterfüllung der Nachzahlungsvoraussetzungen baldmöglichst nach ihrer Feststellung, spätestens am vierten Geschäftstag nach dem betreffenden Freiwilligen Nachzahlungstag bzw. Rate wird im November Pflichtnachzahlungstag informieren. Eine Nichtzahlung aus diesem Grunde begründet keinen Verzug der Emittentin und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundkeine The "Conditions to Settlement" are fulfilled on a day with respect to any payment of Arrears of Interest if on such day no Compulsory Deferral Event has occurred and is continuing.

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Sources: Terms and Conditions of the Notes

Allgemeines. 1Die Auszahlung Das Vertragsverhältnis beim Kauf der Produkte kommt zwi- schen der GmbH bzw. der Stiftung, soweit die GmbH in deren Auftrag tätig wird, und dem:der Kund:in zustande. Der:die Kund:in beauftragt die GmbH mit der Abwicklung der Verträge. Produkte werden nur an Endkund:innen und autorisierte Wie- derverkäufer verkauft. Bestandteil des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenVertrages werden die jeweiligen Besuchsord- nungen der Liegenschaften der Stiftung. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25Im Folgenden wird unterschieden zwischen dem Humboldt Forum, gemeint ist die Ausstellung Berlin Global, und allen anderen Standorten. Zu letzteren gehören das Märkische Museum, die Museen ▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇-Palais, Knoblauchhaus sowie das Museums- dorf Düppel. Bei Verstößen gegen die Besuchsordnung oder Störung des Monats bargeldlos ausbe- zahltAusstellungs- bzw. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird Veranstaltungsbetriebes kann das Verbleiben im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltMuseum untersagt oder Hausverbot erteilt werden. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grunderstattet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Der SSV repräsentiert mehr als 7000 Sportlerinnen und Sportler, die in 13 Teilenüber 20 Mitgliedsvereinen organisiert sind. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag Er vertritt deren Interessen auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagder Basis einer verabschiedeten Satzung. Die 13. Rate wird Stadt strebt an, die Mitgliedsvereine im November SSV, die den Fachverbänden KSB Lippe und bei Ein- dem Landessportbund sowie anderer Fachverbände angeschlossen sind, u.a. durch Gewährung von finanziellen Beihilfen nach den festgelegten Kriterien zu unterstützen. Der Pakt für den Sport knüpft an die Landesverfassung Artikel 18 Abs. 3 „Sport ist durch Land und Austritt Gemeinden zu pflegen und zu fördern“ an, in der dem Sport Verfassungsrang eingeräumt wird. Durch die angestrebte Förderung wird zum einen die ehrenamtliche Vereinsarbeit anerkannt, zum anderen soll die Förderung Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein großer Teil der Horn-Bad Meinberger Bevölkerung Gelegenheit zur aktiven sportlichen Betätigung in den Mitgliedsvereinen finden kann. Der Pakt für den Sport wird mit dem Ziel vereinbart beiden Vertragsparteien nachhaltige Planungs- und Handlungssicherheit zu geben. Zuschüsse zu investiven Maßnahmen sind von den Mitgliedsvereinen beim SSV zu beantragen. Die Anträge sind in jedem Fall vor Beginn einer Maßnahme einzureichen (siehe Fördermittel). Auf Vereinszuschüsse nach den festgelegten Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Die Mitgliedsvereine werden Mitgliedsbeiträge von ihren Mitgliedern erheben und sorgen für eine angemessene Eigenleistung, um Fördermittel beantragen zu können. Die Mitgliedsvereine sorgen im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltStadtgebiet ehrenamtlich für ein breites sportliches Angebot. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der AbrechnungsperiodeUm das auch zukünftig aufrechterhalten zu können, stellt die Stadt dafür den Mitgliedsvereinen die Sporthallen und –anlagen in einem zeitgemäßen Zustand kostenneutral zur Verfügung. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist Die Stadt unterhält im Stundenlohn inbegriffenRahmen ihres Marketingkonzeptes „Sport und Gesundheit“ im „Haus des Sports“ Tourist-Information eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger mit Informationen über das sportliche Angebot der Sportvereine. 4Vom Bruttolohn werden Die Sportvereine liefern die arbeitnehmerseitigen Beiträge für entsprechenden Infobroschüren. Zudem unterhält der SSV die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder Internetseite: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/ worauf Interessierte das gesamte sportliche Angebot der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen GrundMitgliedsvereine finden.

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Sources: Pakt Für Den Sport

Allgemeines. 1Die Auszahlung 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Sun Chemical Konzernunternehmen mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „Allgemeine Einkaufsbedingungen“) sind Bestandteil der Verträge über kauf- und werkvertragliche Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Lieferungen“ und „Leistungen“) zwischen dem Warenlieferanten bzw. Leistungserbringer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und des Jahreslohns erfolgt betreffenden Sun Chemical Konzernunternehmens mit Sitz in 13 TeilenDeutschland (nachfolgend „Auftraggeber“). 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn und soweit der Auftraggeber sich unter ausdrücklicher Bezugnahme schriftlich mit diesen einverstanden erklärt.Der bloße Verweis auf ein Wochenende Schreiben des Auftragnehmers, das seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält oder auf einen Feiertagsolche verweist, so erfolgt stellt kein Einverständnis des Auftraggebers mit derGeltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann nicht, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht oder wenn der Auftraggeber in Kenntnis entgegen- stehender oder von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Lieferung / Leistung vorbehaltlos annimmt oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundvorbehaltlos Zahlungen an den Vertragspartner leistet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Die Leistungen der Serviceeinrichtungen der R.P. Eisenbahn GmbH umfassen: das Abstellen von Schienenfahrzeugen; die Nutzung vorhandener Elektranten; die Benutzung von Gleisanschlüssen und die notwendigen Verkehrshalte an Haltepunkten zum Ein-bzw. Ausstieg der Reisenden. Der Zug ist über seine Zugnummer definiert. Die R.P. Eisenbahn GmbH erhebt ein Entgelt für jeden abfahrenden Zug, der einen Verkehrshalt hatte. Ein Verkehrshalt dient dem Zu- und Ausstieg von Reisenden unabhängig davon, ob dies in 13 TeilenAnspruch genommen wurde. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder Bei endenden Zügen wird auch der endende Zug berechnet - es sei denn, er wendet unmittelbar auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagabfahrenden Zug. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn Zusätzliche Verkehrshalte werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundgesondert berechnet.

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Sources: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Allgemeines. 1Die Auszahlung Der SGV Jugendhof ist die Jugendbildungsstätte des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenSauerländischen Gebirgsvereins e. V.. Seit 2020 sind wir zudem Partnerhaus des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Westfalen Lippe e.V. (DJH). 2Die Monatslöhne Aufgrund seiner Ausstattung ist der SGV Jugendhof für Ferien-, Freizeit- und Schullandheimaufenthalte, Lehrgänge, Tagungen und sonstige Bildungsveranstaltungen geeignet. - Voraussetzung für die Übernachtung im Jugendhof ist eine Mitgliedschaft im SGV oder DJH. - Gruppen werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertagaufgenommen, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagwenn sie von wenigstens einer verantwortlichen Person (bei gemischten Gruppen möglichst von einer Leiterin und einem Leiter) begleitet werden. Die 13. Rate wird Begleitpersonen müssen im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltSGV Jugendhof übernachten. 3Die Auszahlung - Um Störungen der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf Nachtruhe zu vermeiden, werden in der AbrechnungsperiodeRegel ab 22.00 Uhr keine neu ankommenden Gäste mehr aufgenommen. Fällt dieser Tag - Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sind von der Aufnahme ausgeschlossen. - Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundden dafür gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 1Die 1 Die Auszahlung des Jahreslohns Jahreslohnes erfolgt in 13 Teilen. 2Die . 2 Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahltausbezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die . 3 Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom . 4 Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die . 5 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge Lohnabzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich nach- träglich weggefallenen Grund.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt in 13 TeilenLINEAR kann sich zur Erfüllung seiner obliegenden Ver- pflichtungen Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen bedienen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Es ist dem Kunden untersagt, seine Rechte aus diesen AGB abzutreten oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagzu übertragen; eine dennoch erfolgte Abtretung oder Übertragung ist un- wirksam. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die Auszahlung verzögerte Geltendmachung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende Rechte aus diesen AGB, ob durch den Kunden oder auf einen FeiertagLINEAR, so erfolgt oder die Auszahlung am nächstfolgenden WerktagGewährung einer Frist durch eine Partei an die andere Partei, sind unbeschadet des Rechts, diese zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. Der Anteil des 13Ver- zicht der Geltendmachung eines Rechts aus diesen AGB ist nur dann wirksam, wenn dieser von der verzichten- den Partei in Textform erklärt wurde. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen17.2 В остальном ответственность компании LINEAR исключается, если не были нарушены существенные договорные обязательства (главные договорные обязательства). 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogenЕсли ответственность исключается или ограничивается, то это также относится и к лич- ной ответственности органов, сотрудников, работ- ников, служащих, представителей и заместителей агентов. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtetВ случае нарушения главных договорных обяза- тельств LINEAR несет ответственность только в размере предсказуемого и типичного ущерба. В слу- чае простой неосторожности, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grundв том числе законных представителей и доверенных лиц, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundответственность в этих случаях ограничивается максимальной сум- мой в размере 100 000,00 евро по каждому стра- ховому случаю и максимальной суммой в размере 500 000,00 евро за все страховые случаи в течение календарного года.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1Die 1 Die Auszahlung des Jahreslohns Jahreslohnes erfolgt in 13 Teilen. 2Die . 2 Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahltausbezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktag. Die 13. Rate wird im November und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahlt. 3Die . 3 Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen FeiertagFeier- tag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom . 4 Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die . 5 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen Leis- tungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstattenLohnabzüge zurückzu- erstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grund.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1Die Auszahlung des Jahreslohns erfolgt Die Magistratsabteilung 56 ist nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien unter anderem für die Besorgung der Aufgaben, die der Gemeinde Wien als Schulerhalter nach dem Wiener Schulgesetz zustehen, für die Grundverwaltung und Erhaltung der öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen zu- ständig. In die Verwaltungszuständigkeit der Magistratsabteilung 56 fallen daher auch die 24 öffentlichen Wiener Berufsschulen. Insgesamt gibt es fünf Zentralberufsschulgebäude, in 13 Teilen. 2Die Monatslöhne werden jeweils per 25. des Monats bargeldlos ausbe- zahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorangehenden Werktagdenen sich 15 von 24 Berufsschulen befinden. Die 13restlichen neun Berufsschulen sind an Einzelstandorten untergebracht. Rate wird Die Magistratsabteilung 56 stellt im November Bereich der Wiener Berufsschulen den Buffetbe- treibern und bei Ein- und Austritt im Kalenderjahr pro rata temporis ausbezahltAutomatenaufstellern Räume bzw. 3Die Auszahlung der Stundenlöhne erfolgt spätestens zehn Tage nach Ablauf der AbrechnungsperiodeFlächen zur Verfügung. Fällt Darüber hinaus werden auch Werbemittlern Wandflächen angeboten. Für die Nutzung dieser Tag auf Räume bzw. Flächen bestehen Bestandverträge. Bis 1996 trat als Bestandgeber die Magistrats- abteilung 56 direkt auf. In Verträgen, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wurden, scheint ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am nächstfolgenden Werktag. Der Anteil des 13. Monatslohns ist im Stundenlohn inbegriffen. 4Vom Bruttolohn werden die arbeitnehmerseitigen Beiträge für die gesetzlichen und sonstigen (Sozial-)Versicherungen abgezogen. 5Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verpflichtet, zu Unrecht erfolgte Leistungen der Arbeitgeberin sowie zu Unrecht nicht belastete Lohn- abzüge zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der Arbeitgeberin ohne gültigen Grund, aus einem nicht verwirklichten oder aus einem nachträglich weggefallenen Grundschulnaher Verein gegenüber dem jeweiligen Bestandnehmer als Bestandgeber auf.

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Sources: Vertrag Über Buffetbetriebe Und Automatenaufstellung