Common use of Allgemeines Clause in Contracts

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.autozug-sylt.de

Allgemeines. WirMit Unterfertigung dieses Teilnahmevertrags akzeptiert der Verbundpartner die Teilnahmebedingungen für den Kalliope-Verbund (Anhang 1). Der Kalliope-Verbund ist eine Arbeitsgemeinschaft von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, um die digitalen Dienste und Dienstleistungen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHvon der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK) oder von ihr beauftragten Dritte für die Erfassung, befördern Personen Pflege und Bereitstellung regel- und normbasierter Daten zu Archiv- und archivähnlichen Beständen zur Verfügung gestellt werden, bedarfs- und standardorientiert zu entwickeln. Daher sieht der Vertrag in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge Anerkennung der steten technischen und technologischen Umbrüche sowie der daraus resultierenden Abstimmungsanforderungen Verfahren zur Ermittlung von Westerland Leistungen für die Entwicklung der digitalen Dienste (SyltSoftware) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist Kalliope-Verbund stellt als Partner für Kultur und Wissenschaft eine spezialisierte Fachkomponente einer überregionalen, vernetzten digitalen Dateninfrastruktur bereit. Für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichTeilnahme am Kalliope-Verbund können Kosten entstehen (§4 Teilnahmebedingungen). Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5Vorname Name, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhobenTelefonnummer, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail-Adresse Hinweis: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen Die Ansprechpartnerin bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördertder Ansprechpartner vertritt i.d.R. die Einrichtung innerhalb des Kalliope-Verbunds. Ausgeschlossen von ISIL hier eintragen (z.B. DE-611) Hinweis: Ein ISIL kann bei der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenISIL-Agentur beantragt werden: xxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/ Stellen Sie bitte eine Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Name, von deren Bauart her eine Beschädigung E-Mail) zur Verfügung, die auf der Mailingliste des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen FührerscheinKalliope-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden Verbunds zu subskribieren sind. In KraftfahrzeugenHinweis: Über die Mailingliste informiert die Trägereinrichtung über organisatorische, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen technische und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichtenvertragliche Themen, z.B. das Abmontieren des WindshieldsVerfügbarkeit der Dienste, Updates, Regeln und Hinweise, Veranstaltungen. Fahrer und Beifahrer nehmen Verbundpartner können die Mailingliste ebenfalls nutzen. Bitte stellen Sie sicher, dass über Mitteilungen in einem besonderen Begleiterfahrzeug PlatzIhrer Einrichtung informiert wird. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt Die Liste ist nicht am Motorrad verbleibenöffentlich.

Appears in 1 contract

Samples: kalliope-verbund.info

Allgemeines. WirGewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung in einer Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen geltend zu machen. Der Gewinn wird gegen Rückgabe der Spielauftragsquittung ausgezahlt. Sind die Quittungsnummer und/oder der Barcode der Spielauftragsquittung bei der Vorlage nicht vorhanden, nicht vollständig oder unlesbar und ist deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen gespeicherten Daten möglich, besteht kein Anspruch auf Gewinnauszahlung. War die Unvollständigkeit der Quittungsnummer und/oder des Barcodes für den Spielteilnehmer nicht erkennbar und kann deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen gespeicherten Daten erfolgen, so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Spielauftragsquittung geltend machen. LOTTO Niedersachsen kann mit befreiender Wirkung an den Vorlegenden der Spielauftragsquittung leisten, es sei denn, LOTTO Niedersachsen ist die fehlende Anspruchsberechtigung des Vorlegenden der Spielauftragsquittung bekannt oder grob fahrlässig unbekannt. Die Gewinnauszahlung an Minderjährige ist gesetzlich unzulässig. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHBerechtigung des Vorlegenden der Spielauftragsquittung zu prüfen. Können Gewinne in einer Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen nicht ausgezahlt oder angefordert werden, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen ist ein von der Annahmestelle auszuhändigendes Formular vom Spielteilnehmer auszufüllen. Das Formular und die Spielauftragsquittung sind vom Spielteilnehmer oder der Annahmestelle zwecks Prüfung und Auszahlung des Gewinns an die Zentrale von LOTTO Niedersachsen weiterzuleiten. Die Ziffer 19.8 bleibt unberührt. LOTTO Niedersachsen ist berechtigt, die bei Gewinnauszahlung bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll -zustellung entstehenden Kosten zu pauschalieren und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen Abzug zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtbringen. Die Beförderung auf eine Spielauftragsquittung entfallenen Gewinne bis einschließlich 500,00 € werden in einer Annahmestelle oder in der Zentrale von Personen mit Gütern LOTTO Niedersachsen unter Berücksichtigung der unter Abschnitt VI. genannten Frist angefordert. Bis zu einem Gewinn in Höhe von 25,00 € ist die Annahmestelle verpflichtet, dem Kunden diesen Gewinn ohne schuldhaftes Zögern auszuzahlen. Zwischen 25,01 € und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern 500,00 € kann die Annahmestelle unter Berücksichtigung ihres Kassenbestands eine Auszahlung vorübergehend ablehnen. In diesem Fall ist zugelassendie Spielauftragsquittung dem Kunden zwingend wieder auszuhändigen. Der Fahrzeugführer ist für Kunde hat dann die Güter Möglichkeit, sich seinen Gewinn in einer anderen Annahmestelle oder zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Die auf eine Spielauftragsquittung entfallenen Gewinne von mehr als 500,00 € werden auf ein vom Spielteilnehmer anzugebendes Auszahlungskonto mit befreiender Wirkung überwiesen. Hierzu hat der Spielteilnehmer zur Geltendmachung seines Gewinnanspruchs in der Annahmestelle nach Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung ein Gewinnanforderungsformular auszufüllen. Das Gewinnanforderungsformular und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichdie Spielauftragsquittung sind vom Spielteilnehmer oder der Annahmestelle nach der Registrierung am Terminal in der Annahmestelle zwecks Prüfung und Auszahlung des Gewinns an die Zentrale von LOTTO Niedersachsen weiterzuleiten. Bei Über den Vorgang der Beförderung Registrierung erhält der Spielteilnehmer von Gefahrgut sind die Regeln nach Nrder Annahmestelle eine Anforderungsbestätigung. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit Nach Eingang der Fahrkarte Gewinnanforderung und der dazugehörigen Quittung Spielauftragsquittung in den Terminals der Zentrale von LOTTO Niedersachsen wird der erzielte Gewinn durch Überweisung ohne schuldhaftes Zögern zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenAuszahlung gebracht. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung LOTTO Niedersachsen kann bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen Einzelgewinnen von mehr als 100.000,00 € aus Sicherheitsgründen einen Nachweis über die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist Inhaberschaft verlangen (z. B. Kettenfahrzeugeeinen entsprechenden Nachweis des Kreditinstituts, Straßenwalzen usweiner gültigen EC-Karte oder Ähnliches).). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: assets.ctfassets.net

Allgemeines. WirDie Wohnplatz-Mietverträge für Wohnanlagen des Studentenwerks München (StwM) werden grund- sätzlich auf maximal 6 Semester (Bachelor) bzw. 4 Semester (Master) befristet. Doktoranden / Promotionsstudierende erhalten max. 2 Semester Wohnzeit. Die Mietvertragsdauer wird an den Studienfortschritt angepasst. Die Befristung ist erforderlich, da es im Studentenwerk München nur eine beschränkte Anzahl an Wohnplätzen gibt und so im Zuge des Rotationsprinzips möglichst vielen Studierenden ein geförder- ter Wohnplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Verlängerungen über die reguläre Wohnzeit hinaus sind daher nur in besonderen Fällen möglich. Die bevorzugte Gewährung von Wohnzeitverlängerung erfordert ausnahmslos eine besondere Härte. Diese muss individuell nachgewiesen werden. Über die Gewährung der Wohnzeitverlänge- rung entscheidet das StwM im Einzelfall. Für Studierende, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit über eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist Sonderbelegung (z. B. KettenfahrzeugeStipendienprogramm, Straßenwalzen usw.)Austauschprogramm oder Servicepaket) eingezogen sind und für Doktoran- den, besteht ausnahmslos keine Verlängerungsmöglichkeit. Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser Ferner können nachrangig bestimmte Formen des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und sozialen Engagements in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten Wohnanlagen des StwM mit Wohnzeitverlängerung versehen werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen eine Verlängerung besteht kein genereller Anspruch. Sie enden mit Fristablauf. Anträge auf Wohnzeitverlängerung müssen bei der zuständigen Verwaltungsstelle auf dem dafür vorgesehenen Onlineformular bis spätestens 15.06. (Wohnzeitende: 30.09. desselben Jahres), bzw. 15.12. (Wohnzeitende: 31.03. des Folgejahres) per E-Mail gestellt werden. Die Höchstdauer für Wohnzeitverlängerungen liegt insgesamt bei maximal 4 Semestern. In der Regel wird die Wohnzeit- verlängerung semesterweise gewährt. Eine Ausnahme stellt der Punkt B) 2. dar. Hier kann max. 2 Semester auf einmal verlängert werden. Die gewährte Verlängerung kann aus wichtigem Grund vom StwM widerrufen werden. Wichtige Gründe sind: Falsche oder fehlerhafte Nachweise und Angaben, soweit es in Wegfall der Voraussetzungen, vorsätzlich schädigendes Verhalten bzw. missbräuchliche Verwendung von Gemeinschaftseinrich- tungen im Rahmen der Tätigkeit. Unter den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.konkreten Bedingungen einer besonderen Härte besteht die Antragsberechtigung beispielsweise für folgende Konstellationen im Einzelfall:

Appears in 1 contract

Samples: www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de

Allgemeines. WirIm Rahmen des Praktikums soll der/die Praktikant/in die Regeln und Gesetzmäßig- keiten eines betrieblichen Ablaufes kennen lernen und seine/ihre eigenen beruflichen Fertigkeiten erproben. Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich:  den/die Praktikant/in so zu beschäftigen, dass er/sie erfahren kann, ob eine Ausbildung in diesem Berufsfeld sinnvoll erscheint. Für den Betrieb entsteht keine Verpflichtung zu einer späteren Übernahme;  umgehend die Schule (im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums) bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn der/die Praktikant/in nicht erscheint;  bei Minderjährigen die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der/die Praktikant/in verpflichtet sich  sich dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend zu verhalten. Insbesondere:  sich zu bemühen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben;  die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen zu befolgen;  die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten sowie betriebliche Gegenstände sorgfältig zu bewahren und pfleglich zu behandeln;  bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu unterrichten und spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (ärztliches Attest) oder eine sonstige amtliche Bescheinigung einzureichen. Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums ist ebenfalls die Schule zu benachrichtigen;  gegenüber Dritten über alle ihm/ihr bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren. Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt _ Stunden und geht von Uhr bis Uhr. Die Pausen sind um und um Uhr. Der/die Praktikant/in deren Kraftfahrzeugen bzwhat keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung durch den Praktikumsbetrieb. be- gleitete Kraftfahrzeuge Während der Praktikumsdauer besteht kein Urlaubsanspruch. Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums werden die Fahrtkosten zwischen Schule und Betrieb (bis zu einer Entfernung von Westerland (Sylt25 km) nach Niebüll vom Schulträger übernommen. Es besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch den Prakti- kumsbetrieb. Der Krankenversicherungsschutz ist privat geregelt. Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger. Dieser Vertrag wird in die Gegenrichtungzwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen Jeder Ver- tragspartner erhält eine Ausfertigung. Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Begründung und PreiseFristen jederzeit aufgelöst werden. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden § 8 Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im „Tarif- und Verkehrsanzeiger Praktikumsbetrieb Verantwortlich für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr die Unterweisung des/der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs Praktikant/in im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtPraktikumsbetrieb ist: Frau/Herr . Die Beförderung von Personen mit Gütern Sie/er ist fachlich und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenpersönlich für die Anleitung geeignet. Der Fahrzeugführer ist für die Güter Praktikumsbetrieb stellt dem/der Praktikant/in eine Praktikumsbescheinigung aus. Ort, Datum Firmenstempel und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der FahrzeugscheinUnterschrift Unterschrift Praktikant/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.Betriebes

Appears in 1 contract

Samples: Praktikumsvertrag

Allgemeines. WirPreisänderungen sind vorbehalten. Preiserhöhungen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden auch im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, Gepäck- und Güterverkehr sind möglich. Sollte während der Eisenbahnen Vertragszeit eine Erhöhung des Öffentlichen Verkehrs Bezugspreises eintreten, so ist der, vom Zeitpunkt der Veränderung an, gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitung (in gedruckter oder digitaler Form) veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Verlag ist zur Abtretung seiner Forderungen aus dem Bezugsvertrag im Gebiet Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Ferner ist er berechtigt, verbundene Unternehmen oder Dritte zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Änderung der abgefragten persönlichen Daten, welche für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig sind, umgehend per E-Mail unter xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx oder telefonisch unter +00 000 0000 0 mitzuteilen. Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verlages. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtAnwendung. Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer des Verlages im Übrigen wirksam. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenunwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenGleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die personen- Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG ist grundsätzlich nicht bereit und fahrzeugbezogenen verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG). Daten werden zum Zwecke erhält. Zu diesem Zweck übermittelt der Vertragsabwicklung Verlag Ihren Namen und zur Kundenbetreuung Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der RDC AUTOZUG Sylt Creditreform Boniversum GmbH erhobenstattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: xxx.xxxxxxxxxx.xx/XX-XXXXX. Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 000 0000 0 Telefax +00 000 0000 0000 E-Mail xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, verarbeitet und ge- nutztSitz Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRA 12780 Komplementärin: Verlag Lensing-Wolff Verwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRB 13619 Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxx, Xxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xx. Der Verwendung Xxxxxx Xxxxx Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verlag (RDC AUTOZUG Sylt GmbHVerlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxx; Xxxxxxxx, Tel. +00 000 0000 0, E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Kettenfahrzeugeein mit der Post versandter Brief, Straßenwalzen usw.)Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Voraussetzung für die Beförderung Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenWiderrufsfrist absenden.

Appears in 1 contract

Samples: www.lensingmedia.de

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit Beim Produkt DSL handelt es sich um eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtIP-basierende Datenkommunikationslösung. Die Beförderung auf IP basierende Infrastruktur von Personen mit Gütern Xxx.xx GmbH ermöglicht die Verwendung verschiedener - auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen -Transportmedien zur Anbindung an das Internet. Hinweis: Xxx.xx GmbH kann dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für vertragsrelevante Mitteilungen per E-Mail an die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail-Adresse senden, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder sonst während des Vertragsverhältnisses auch für den Empfang derartiger Erklärungen und Mitteilungen bekannt gegeben hat. Wichtig: info@autozug- xxxx.xxUm etwaige Rechtsfolgen (wie Versäumnis von Fristen etc.) zu vermeiden, ist es im eigenen Interesse des Kunden gelegen, den E-Mail Account in einem abrufbaren Zustand zu halten und E-Mails regelmäßig abzurufen. Welche E-Mail-Adresse für den Erhalt derartiger Mitteilungen aktuell bei Xxx.xx GmbH gespeichert ist, kann vom Kunden bei Xxx.xx GmbH jederzeit erfragt werden. Ebenso ist eine Bekanntgabe einer Änderung der E-Mail-Adresse für den Erhalt derartiger Mitteilungen durch den Kunden bei Xxx.xx GmbH möglich. Für Xxxxxx, die Unternehmer iS des § 1 KSchG sind, verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (Mindestbindung) die Vertragsbindung automatisch jeweils immer wieder um einen weiteren Monat (Verlängerungsbindung), sofern das Vertragsverhältnis vom Kunden nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirksamkeit zum Ablauf der jeweiligen Bindung (Mindestbindung, Verlängerungsbindung) ordentlich gekündigt wird. Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen Im Falle einer - aus nicht von Xxx.xx GmbH zu vertretenden Gründen – erfolgenden Vertragsbeendigung durch den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder Verlängerungsbindung ist vom Kunden ein Restentgelt (gemäß § 39 AGB DSL Access) zu bezahlen. 1.Zugangsarten Oja DSL Im Rahmen von Oja DSL stellt Xxx.xx GmbH in Form von (A)DSL oder SDSL eine Anbindung an das Internet zur Verfügung. Oja DSL ermöglicht den gleichzeitigen Internetzugang von mehreren Nutzern auf der Teilnehmeranschlussleitung. Die gleichzeitigen Nutzer teilen sich die Bandbreite. Übergabeschnittstelle ist ein Ethernet-Interface auf einem Standardrouter. Die Zugangsdaten werden dem Kunden nicht mitgeteilt, die Authentifizierung erfolgt automatisch durch den Router. Gemäß den Entgeltbestimmungen Xxx.xx GmbH DSL wird ein einmaliges Herstellungsentgelt samt einem monatlich anfallenden Zugangsentgelt fällig. Folgende Produktausprägungen von Xxx.xx GmbH stehen dem Kunden dabei zur Auswahl: Produktausprägung Bandbreitenprofil (Down/Upstream Geschwindigkeit von max. bis zu) DSL 14 14336/1024 kbit/s DSL 20 20480/5120 kbit/s DSL 33 33792/5120 kbit/s DSL 40 40960/10240 kbit/s DSL 55 56320/10240 kbit/s DSL 80 81920/15360 kbit/s DSL 110 112640/15360 kbit/s DSL 150 153600/20480 kbit/s DSL 165 168960/20480 kbit/s DSL 330 337920/30720 kbit/s DSL 560 563200/71680 kbit/s DSL 275 281600/112640 kbit/s DSL 550 563200/112640 kbit/s DSL 1000 1024000/112640 kbit/s DSL 14: Für den Zugang zum Datenschutzweltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens 256/64 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 14336/1024 (Downstream/Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 20: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 14336/1024 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 20480/5120 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 33: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 14336/1024 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 33792/5120 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 40: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 33792/5120 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 40960/10240 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 55: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 33792/5120 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 56320/10240 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 80: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 56320/10240 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 81920/15360 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 110: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 56320/10240 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 112400/15360 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 150: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 81920/15360 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 153600/20480 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 165: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 112640/15360 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 168960/20480 kbit/s. (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 330: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 168960/20480 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 337920/30720 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 275: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 168960/56320 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 281600/112640 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 550: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 281600/56320 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 563200/112640 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. DSL 1000: Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungskapazität (auf Basis eines Best-Effort Prinzips) zwischen mindestens mehr als 563200/56320 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze und maximal bis zu 1024000/112640 kbit/s (Downstream/ Upstream) auf der Anschlussleitung zur Verfügung. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungskapazität kann variieren und ist abhängig von den übertragungstechnischen Gegebenheiten vor Ort. OJA DSL (14, 20, 33, 40, 55, 80, 110, 150, 165, 330, 275, 550 und 1000) beinhaltet ein unlimitiertes Datentransfervolumen und wird nach der gewählten Bandbreite entsprechend den Entgeltbestimmungen Xxx.xx GmbH abgerechnet. 0.0.Xxx.xx GmbH DSL Die Realisierung von OJA DSL ist sowohl über einen bestehenden herkömmlichen Telefonanschluss auf Kupferbasis A1 Telekom (POTS oder NGV) auf Basis ADSL als auch über eine eigens von A1 Telekom dafür neu herzustellende Leitungsführung auf Basis DSL möglich. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann Xxx.xx GmbH DSL begründet der Kunde gleichzeitig auch ein Beförde- rungsausschluss erfolgenVertragsverhältnis. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen 2.1.Überblick der Leistungen Xxx.xx GmbH DSL umfasst, unabhängig von der Beförderung sind dabei gewählten Zugangsart – soweit nichts Anderes ausdrücklich bestimmt ist - folgende Dienstleistungen: [1] Einrichtung und Nutzung der internationalen Connectivity von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung Xxx.xx GmbH sowie der damit verbundenen Konfigurationen Support Hotline für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen FührerscheinXxx.xx GmbH DSL Kunden [1] Xxx.xx GmbH Webspace [1] E-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den Mailadressen am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.Xxx.xx GmbH Mailserver [1] Standardrouter

Appears in 1 contract

Samples: oja.at

Allgemeines. WirDas Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHGrünlandwirtschaft, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll Milchwirtschaft, Wild und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorFischerei Baden-Württem- berg, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- folgenden LAZBW genannt, ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg u.a. zur Förderung der Aus-, Fort- und Verkehrsanzeiger für Weiterbildung auf den Personen-Gebieten der Viehhaltung, Gepäck- Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Güterverkehr Fischerei. Dazu führt das LAZBW Veranstaltungen und Lehrgänge durch. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen des LAZBW mit den Teilnehmer*innen an den Veranstaltungen und Lehrgängen. Der Umfang der Eisenbahnen Leistungen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet LAZBW ergibt sich aus der Bundesrepublik Deutschland Veranstaltungs-/ Lehrgangsbeschreibung. Abweichende Rege- lungen sind schriftlich zu vereinbaren. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch das LAZBW zustande. Mit der Anmel- dung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine schrift- liche Anmeldung mittels eines Anmeldeformulars (TVA)“ veröffentlichtPost oder Online) erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei eintägigen Veranstaltungen genügt eine telefonische Anmeldung oder eine Online- Anmeldung. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren Anmeldungen werden in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichzeitlicher Reihenfolge angenommen. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind mehrtägigen Veranstaltungen werden die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; Teilnehmer*innen vor Beginn per E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz, Telefax oder Post benachrichtigt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs eintägigen Veranstaltungen erfolgt eine Be- nachrichtigung nur bei Ausfall, Änderung oder Überbelegung der Veranstaltung. Das LAZBW kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenDozent*innen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sindSeuchengefahr oder ähnlich schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sinddiesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* Weitergehende Ansprüche gegen das LAZBW sind ausgeschlossen. Abmeldungen von mehrtägigen Veranstaltungen sind bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördertspätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies späterer oder nicht erfolgter Abmeldung wird Ersatz in Ausnahmefällen voller Höhe der Fall seinjeweiligen Lehrgangskosten, mindestens jedoch 50,00 EUR erhoben. Es obliegt den FahrzeugführernAbmeldungen von eintägigen Veranstaltungen sind bis spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer oder nicht erfolgter Abmeldung wird Ersatz in voller Höhe der entstandenen Lehrgangskosten, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug mindestens jedoch 35,00 EUR erhoben. Bei ein- und mehrtägigen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer*innen bei einer Geschwindigkeit vollständiger Teilnahme eine Teilnahmebeschei- nigung. Nachträgliche Teilnahmebescheinigungen werden gegen Kostenersatz von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben10,00 EUR ausgestellt.

Appears in 1 contract

Samples: fortbildung-lazbw.lgl-bw.de

Allgemeines. WirFür die auf die Firma zugelassenen und seiner Aufsicht unterstellten Fahrzeuge übernimmt der Fuhrparkleiter/Versandleiter sämtliche Pflichten, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHsich aus der Haltereigenschaft der Firma für diese ergeben, befördern Personen zur Erfüllung in eigener Verantwortung. In gleicher Weise werden dem Fuhrparkleiter die mit dem Einsatz der Fahrer verbundenen Unternehmerpflichten aufgrund des Arbeitszeitrechtes des Fahrpersonals übertragen; ferner sämtliche Pflichten, die sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen für den Unternehmer ergeben. Die vom Werkverkehr betreibenden Unternehmer nach dem Güterkraftverkehrsgesetz zu erfüllenden Pflichten übernimmt der Fuhrparkleiter insoweit, als sie die praktische Durchführung der Transporte betreffen. Der Fuhrparkleiter/Versandleiter informiert sich laufend über die seinen Verantwortungsbereich betreffenden Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien (z.B. VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung) sowie über praktisch bedeutsame Neuerungen, um diese ggf. für die Firma nutzbringend umzusetzen. Für diese Zwecke stehen ihm insbesondere die Rundschreiben des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. zur Verfügung, dem die Firma mitgliedschaftlich verbunden ist. Der Fuhrparkleiter/Versandleiter ist befugt, in Zweifelsfällen den BWVL. telefonisch oder schriftlich wegen einer Auskunft zu kontaktieren. Der Fuhrparkleiter/Versandleiter belehrt das Fahrpersonal in verständlicher Weise über die von diesem zu beachtenden Bestimmungen, gibt zweckdienliche Durchführungsanweisungen und überwacht deren Kraftfahrzeugen Einhaltung. Im Falle der Beauftragung von Dienstleistern werden dem Fuhrparkleiter/Versandleiter die den Auftraggeber treffenden Pflichten, u.a. nach GüKG, Gefahrgutbeförderungsgesetz etc., übertragen. Alle Kontrollmaßnahmen des Fuhrparkleiters/Versandleiters sind schriftlich zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind geordnet 3 Jahre lang aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Kontrolle durchgeführt worden war. - Der Fuhrparkleiter/Versandleiter trägt die Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Um diese zu gewährleisten, führt er laufend stichprobenartige Fahrzeugkontrollen durch, die sich insbesondere auf den Zustand von Reifen, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Anhängerkupplung erstrecken. Er weist das Fahrpersonal an, ihm unverzüglich jegliche Fahrzeugmängel zu melden. Er veranlasst die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten. Bei unter die Kaskoversicherung fallenden Schäden sowie bei Schäden infolge eines Verkehrsunfalls sorgt der Fuhrparkleiter/Versandleiter für die rechtzeitige Schadensanzeige beim zuständigen Versicherer. Sollten die Reparatur- bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge Investitionskosten einen Betrag von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in ............... Euro übersteigen, ist die GegenrichtungEinwilligung der Unternehmensleitung einzuholen. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden - Der Fuhrparkleiter/Versandleiter hat im „Tarif- Rahmen seiner Möglichkeiten darüber zu wachen, dass bei sämtlichen auf dem Werksgelände zu beladenden betriebseigenen oder fremden Fahrzeugen die höchstzulässigen Gesamtgewichte, Achs- und Verkehrsanzeiger für Anhängelasten nicht überschritten, die Vorschriften über die Breite, Höhe und Länge von Fahrzeug und Ladung eingehalten werden, und dass die Verladung betriebs- und beförderungssicher nach dem jeweils aktuellen Stand der Ladungssicherungstechnik unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften erfolgt. - Der Fuhrparkleiter/Versandleiter veranlasst die regelmäßige und fristgemäße Vorführung der Fahrzeuge und ihrer Zubehörteile (z.B. Fahrtenschreiber, Feuerlöscher) zu den Personen-, Gepäck- vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenführt die Nachweise darüber. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der FahrzeugscheinFuhrparkleiter/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung istVersandleiter stellt sicher, dass der Fahrzeugführer alle Fahrer im Besitz einer der für das von ihnen gesteuerte Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In KraftfahrzeugenBei jeder Neueinstellung eines Fahrers sowie bei konkreten Anhaltspunkten für einen eventuellen zwischenzeitlichen Entzug der Fahrerlaubnis lässt sich der Fuhrparkleiter/Versandleiter den Führerschein vorlegen. Er kontrolliert ferner die Durchführung der nach der Fahrerlaubnisverordnung vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen für Kraftfahrer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, überwacht und veranlasst die termingerechte Beantragung der befristeten Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen X0, X0X, X, XX, X, XX, X0, X0X. und sorgt für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sindDokumentation der Fahrerlaubnisverlängerung; eine Kopie der verlängerten Fahrerlaubnis/EU- Führerschein ist zu den Personalakten der Fahrer zu nehmen. Der Fuhrparkleiter/Versandleiter trifft geeignete Vorkehrungen, dürfen so viele um Gefährdungen von Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand Sachen beim Rangieren der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das Ladegeräte auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenWerksgelände weitestgehend auszuschließen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bwvl.de

Allgemeines. WirDer Weichaer Hof verfügt über insgesamt 8 Ferienwohnungen von unterschiedlicher Größe, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHfür 2 bis 6 Personen ausgerichtet sind, befördern die 4 Ferienhäuser für bis zu 4 Personen. Alle Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind Nichtraucherwohnungen. Auf dem Weichaer Hof Gelände finden Sie Raucherzonen, die durch die prominent platzierten Aschenbecher gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist im Freiluft-Areal der Ferienwohnungen und der Ferienhäuser (Balkon und Terrasse) das Rauchen gestattet, sofern Nachbarwohnungen/- häuser dadurch nicht gestört werden. Die Anzahl der in der Ferienwohnung/Ferienhäuser wohnenden Personen darf die in deren Kraftfahrzeugen bzwder Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung in die GegenrichtungGegebenheiten der Wohnung/des Hauses. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen Bitte beachten Sie folgende Check-In- und PreiseCheck-Out-Zeiträume unserer Einrichtung. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung - Anreise: 16.00 – 21.00 Uhr - Abreise: 07.00 – 10.00 Uhr Natürlich ist in Ausnahmefällen ein früherer oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmenspäterer Bezug der Wohnungen und der Häuser bei vorheriger Absprache möglich. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Bei Bedarf steht Ihnen im „Tarif- Weichaer Hof ein Gepäckraum zur Verfügung. Angebot Gastronomie: Auf Wunsch erhalten Sie auf dem Weichaer Hof ein reichhaltiges Frühstücksbuffet. (Frisch zubereitetes kontinentales Frühstück mit frischen Brötchen, Kaffee oder Tee, einer Auswahl an Müsli- und Verkehrsanzeiger für den Personen-Cornflakes-Sorten, Gepäck- Wurst- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs Käseplatte, Marmelade und Nuss- Nougat-Creme sowie Obstplatte u. v. m.) Die Frühstücksräume finden Sie im Gebiet Herrenhaus auf der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtgegenüberliegenden Straßenseite. Die Beförderung von Personen mit Gütern Alternativ bieten wir Ihnen einen morgendlichen Brötchenservice in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus an. Während Ihres gesamten Aufenthaltes steht Ihnen täglich ab 17.00 Uhr, am Sonntag ab 11 Uhr unsere Gastronomie zur Verfügung. Informationen und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5Preise zu unserem gastronomischen Angebot finden Sie auf unserer Internetseite, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; sowie telefonisch oder via E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.weichaer-hof.de

Allgemeines. Wirte Bedingungen gelten, welche bis zu 100 % Spesen B.9.1 Sollten Sie die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung Reise vorzeitig abbrechen oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger travel worldwide entschädigt Sie für den Personen-Ausfall oder bei Annullation resp. Änderung vorsehen, Gepäck- und Güterverkehr jeweils bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen zuzüglich Bearbeitungsgebühren. Diese Bedingungen der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet Preis für das Reisearrangement resp. die nicht oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten resp. werden Ihnen auf dem Reisevorschlag resp. der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtBestätigung/Rechnung bekanntgegeben. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenGerne geben bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5entstandene Schäden, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugscheinsoweit es dem Leistungserbrin- ger vor Ort und/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln oder travel worldwide nicht möglich wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutzweitere Auskünfte. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist B.9.2 In dringenden Fällen (z. B. Kettenfahrzeugeeigene Erkrankung war, Straßenwalzen usw.)Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer anzubieten, resp. Voraussetzung für die Beförderung istden Schaden zu beseitigen, dass der Fahrzeugführer dies im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istnahestehenden Person) wird Ihnen der Leistungsträ- Rahmen vorliegender AGB. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher ger soweit als möglich bei der Organisation der travel worldwide ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sindWeitere Angaben Die Haftung von travel worldwide ist auf insgesamt wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen finden Sie auch in den Reiseunterlagen. dazu berechtigten Anlass geben. In Kraftfahrzeugendiesem Fall zahlt den zweifachen Reisepreis/Person pro Person be- schränkt, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt sofern diese Allgemeinen Reisebedingungen travel worldwide Ihnen den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterialbereits bezahlten Reise- B.9.3 Allfällige Kosten, wie z. B. Spanngurtefür Transport, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestelltusw., nichts anderes vorsehen. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmenpreis (ohne Versicherungsprämien) zurück, vorbehal- gehen zu Ihren Lasten. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werdenBeachten Sie in diesem Zu- B.11.2 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschrän- ten bleiben Bearbeitungsgebühren und Annullierungs- sammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss kungen kosten gemäss B.6 sowie Schadenersatzforderungen. Alle Si- cherungsmaßnahmen einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ausge- welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenNäheres B.11.2.1 Internationale Abkommen und nationale erfahren Sie auf Anfrage bei uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.travelworldwide.ch

Allgemeines. WirDer Kooperationspartner übermittelt vertrags- und courtagerelevante Dokumente wie Neuabschlüsse, Anträge, Deckungsaufgaben, Kündigungen, Schadenmeldungen usw. direkt an die Produktgeber. Diese Dokumente versieht der Kooperationspartner mit der Agenturnummer von xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland beim jeweiligen Produktgeber um den Courtageanspruch zu sichern. Sie stellen die Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten gegenüber dem Produktgeber sicher. Der Zustellungsnachweis, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHDokumentation und die Archivierung obliegen dem Kooperationspartner. Der Kooperationspartner ist verpflichtet an Xxxxxxxxxxxxxx.xx eine Kopie dieser Dokumente zum Zweck der Datenaufnahme in das Verwaltungssystem von xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland zu senden. Der Kooperationspartner überprüft die Policierung eigenständig. Der Kooperationspartner willigt hiermit ein, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwdass ihm sämtliche Geschäftspost per E-Mail oder Postkorb bereitgestellt werden kann. be- gleitete Kraftfahrzeuge Er verpflichtet sich gleichzeitig dazu, täglich seinen E-Mail Eingang oder Postkorb zu überprüfen. Daten von Westerland (Sylt) nach Niebüll Xxxxxx und in Kooperationspartnern, die Gegenrichtungxxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland sowie Xxxxxxxxxxxxxx.xx zugänglich werden, dürfen im Rahmen der Vermittlertätigkeit weiter gegeben werden. Dabei Xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland sowie Xxxxxxxxxxxxxx.xx leiten prinzipiell keine von Kunden, Kooperationspartnern oder Produktgebern zugestellte Unterlagen weiter. Über die Weiterleitung entscheidet stets der Kooperationspartner. Der Kooperationspartner erhält die Unterlagen auch per E-Mail oder kann diese im Portal Kunde / Vertrag / Post einsehen. Die Bestimmungen dieses Kooperationsvertrages können durch aktuelle AGB ersetzt werden. Es gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen aktuellen AGB der Portale xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxxxxx.xx und PreiseKunde / Vertrag / Post. Wir behalten uns Kooperationspartner, die zusammen arbeiten, stellen den Austausch der Informationen untereinander eigenständig sicher. Das Prämieninkasso wird direkt durch die Produktgeber getätigt. Werbematerialien sind schriftlich mit Xxxxxxxxxxxxxx.xx abzustimmen, wenn sie den konkreten Hinweis auf die Partnerschaft mit Xxxxxxxxxxxxxx.xx tragen. Eventuell überlassene Softwarelizenzen sind nach Beendigung des Kooperationsvertrages zurückzugeben und dürfen nicht weiter genutzt werden. Dieser Kooperationsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kooperationsvertrag kann von allen Seiten mit einer monatlichen Frist auf das Monatsende, ordentlich oder aus wichtigem Grunde oder in beiderseitigem Einvernehmen in Textform gekündigt werden. Der Kooperationsvertrag geht auf einen eventuellen Rechtsnachfolger von Xxxxxxxxxxxxxx.xx über. In eine Übernahme des Kooperationsvertrages willigen alle Parteien ein. Der Kooperationspartner ist berechtigt einen Rechtsnachfolger, der in diesen Kooperationsvertrag eintritt, zu benennen. Scheiden Kooperationspartner aus diesem Vertrag aus, übernimmt der Verbleibende die Rechte und Pflichten der ausscheidenden Kooperationspartner. Xxxxxxxxxxxxxx.xx behält sich eine Prüfung vor. Dieser Vertrag endet spätestens mit dem Tod des Kooperationspartners. Die Beendigung des Kooperationsvertrages entbindet nicht von der Vermittlerhaftung. Die Haftung von Xxxxxxxxxxxxxx.xx für leicht fahrlässig begangene Pflichtverletzungen wird auf den jeweils gültigen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag begrenzt. Der Kooperationspartner unterliegt keiner Pflicht Geschäft einzureichen. Bezüglich der Erhebung, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmenVerarbeitung und Speicherung von Daten gibt es Festlegungen im Kooperationsvertrag. Sol- che Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu bedürfen der Schriftform. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten aus diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten Kooperationsvertrag, die durch gütliche Verständigung nicht erledigt werden können, gilt das für Zwickau zuständige Gericht als vereinbart sofern gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieses Kooperationsvertrages rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im „Tarif- Ganzen davon nicht berührt. Maßgebend ist der Sinn und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr Zweck der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswgetroffenen Vereinbarung.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: makler.allfinanztest.de

Allgemeines. WirD19 Die Definition der Grenzgänger/innen sowie die Kriterien zur Unterscheidung zwischen echten und unechten Grenzgänger/innen sind in A24 ff. aufgeführt. D20 Die Vollarbeitslosigkeit wird in A38 und A71 ff. abgehandelt. Echte Grenzgänger/innen: Wohnstaat D21 Echte Grenzgänger/innen zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Aufenthalt im Nachbar- staat allein der Ausübung einer Erwerbstätigkeit dient. Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht für sie kein Grund mehr, weiterhin dort zu bleiben; sie kehren an ihren Wohnort zurück, wo sich auch ihr Interessenzentrum befindet und sie bessere Chancen auf be- rufliche Wiedereingliederung haben. D22 Ausgehend von diesen Grundgedanken hat sich der Gesetzgeber für die Zuständigkeit des Wohnstaats ausgesprochen: Echte Grenzgänger/innen erhalten die Leistungen bei Vollarbeitslosigkeit im Wohnstaat. D23 Ziehen Grenzgänger/innen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit vom Wohnstaat in den Staat ihrer letzten Tätigkeit, ist die Voraussetzung von Art. 65 Abs. 2 GVO, dass sie D24 Vollarbeitslose Arbeitnehmer/innen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHzum letzten Beschäftigungsstaat enge persön- liche und/oder berufliche Bindungen haben, befördern Personen können sich dort zusätzlich der Arbeitsver- waltung zur Verfügung stellen (respektive Wiedereingliederungsleistungen in deren Kraftfahrzeugen bzwAnspruch nehmen). be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland Entschädigt werden sie jedoch ausschliesslich vom Wohnstaat (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtungs. D29). Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorUnechte Grenzgänger/innen: Wahlrecht D25 Unechte Grenzgänger/innen haben bei Vollarbeitslosigkeit ein Wahlrecht, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden d. h. sie kön- nen ihren Anspruch entweder im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs Wohnstaat oder aber im Gebiet letzten Tätigkeitsstaat gel- tend machen. D26 Gemäss Art. 65 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Abs. 5 GVO haben unechte Grenzgänger/innen bei Vollarbeitslosigkeit Anspruch auf Leistungen des letzten Tätigkeitsstaates, sofern sie sich in diesem Staat der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren zum AVIG-Woh- nerfordernis in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswFällen siehe A88 ff.). Voraussetzung für die Beförderung istDurch den Bezug von Leistungen im letz- ten Tätigkeitsstaat verlieren sie ihre Eigenschaft als unechte Grenzgänger/innen nicht. Wurde der Wohnort im Herkunftsstaat aufrechterhalten, können unechte Grenzgän- ger/innen dorthin zurückkehren, sich der dortigen Arbeitsverwaltung zur Verfügung stellen und dort Leistungen beziehen. D27 Erheben unechte Grenzgänger/innen in ihrem Wohnstaat Anspruch auf Leistungen der ALV, so ist es ihre Sache, überzeugend darlegen, dass sie in ihrem letzten Tätigkeits- staat keinen Aufenthalt mit der Fahrzeugführer Absicht des dauernden Verbleibs (=Wohnort) begründet haben. D28 Die Anerkennung eines ausserhalb des Tätigkeitsstaats liegenden Wohnorts erfolgt unter Zugrundelegung der in A80 ff. aufgeführten Kriterien. Es sollen im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istWesentlichen nur solche Personen den Status des unechten Grenzgängers oder der unechten Grenzgängerin erhalten, die trotz Tätigkeit und vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat sehr enge Beziehungen zur Schweiz beibehalten haben (s. auch A81). Zusätzliche Stellensuche im Staat der letzten Tätigkeit D29 Grenzgänger/innen, welche Leistungen von ihrem Wohnstaat erhalten, können sich nach Art. 65 Abs. 2 GVO zusätzlich der Arbeitsverwaltung im Staat ihrer letzten Tätig- keit (Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit) zur Verfügung stellen. D30 Gemäss Art. 65 Abs. 3 letzter Satz GVO muss die stellensuchende Person die im Staat der zusätzlichen Stellensuche geltenden Verpflichtungen erfüllen. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen Pflichten der ar- beitslosen Person im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t Wohnstaat und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m ihre dort zur Arbeitssuche zu unternehmen- den Schritte haben Vorrang. D31 Falls eine arbeitslose Person in dem Mitgliedstaat, in dem sie zuletzt eine Tätigkeit ausgeübt hat, nicht allen Pflichten nachkommt und/oder Kraftfahrzeugenicht alle Schritte zur Arbeits- suche unternimmt, so hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werdenWohn- staat gewährt werden (Art. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx56 Abs. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor 2 DVO). D32 Diese Personen haben Anspruch auf Zugang zur öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz. Entsprechend können sie sich bei einem RAV (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt als nicht am Motorrad verbleiben.anspruchsberechtigte D32a-D35

Appears in 1 contract

Samples: www.arbeit.swiss

Allgemeines. WirDer Berlin Kredit wird in Kooperation mit der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin Brandenburg GmbH (im Folgenden: BBB) vergeben. Kredite aus dem Programm Berlin Kredit werden überwiegend aus Mitteln des KMU-Fonds refinanziert. Der KMU-Fonds enthält Mittel der IBB und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Hausbank verpflichtet sich zur Einhal- tung der Förderkriterien des Berlin Kredi- tes. Der Kreditantrag des Endkreditneh- mers muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Die Hausbank kann der IBB eine Kopie oder Fernkopie (Telefax/Computerfax) zu leiten; von einer schriftlichen Bestätigung der Fernkopie ist abzusehen. Für diesen Fall stellt das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut die IBB von jeglicher Haf- tung für Schäden frei, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHdurch Fal- schübermittlung, befördern Personen insbesondere Über- mittlungsfehler, Missbrauch, Missver- ständnisse und Irrtümer, entstehen, soweit die Schäden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhal- ten der IBB verursacht wurden. Die Hausbank stellt sicher, dass in deren Kraftfahrzeugen bzwdiesen Fällen die Originalunterlagen gemäß ge- setzlicher Aufbewahrungsfrist vorgehal- ten werden. be- gleitete Kraftfahrzeuge Die Hausbank wendet bei der Zinsgestal- tung der Endkreditnehmerdarlehen das risikogerechte Zinssystem der KfW an. Zur Ermittlung der Preisklasse und der maximalen Bankenmarge schätzt das den Kredit ausreichende Kreditinstitut die Bonität des Endkreditnehmers ein und bewertet die Werthaltigkeit der Sicherhei- ten für das Endkreditnehmerdarlehen. Dazu wenden die ausgebenden Banken ihre bankeigenen Verfahren und Bewer- tungskriterien an. Auf dieser Basis ordnet die Bank den Endkreditnehmerdarlehen die definierten Bonitäts- und Besiche- rungsklassen zu. Durch die Kombination von Westerland (Sylt) nach Niebüll Bonitäts- und Besicherungsklasse leitet sich die Preisklasse für das Endkre- ditnehmerdarlehen ab. Die IBB ermittelt anhand der einzelfallspezifischen Boni- täts- und Besicherungsklasse die ent- sprechende kundenindividuelle Ange- botsmarge. Die Angebotsmargen der ein- zelnen Preisklassen stellen verbindliche Obergrenzen dar, die in den einzelnen Preisklassen nicht überschritten werden dürfen. Der Zinssatz des Endkreditneh- mers wird abgeleitet aus dem Banken- Einstandszinssatz der IBB am Tag der Zusage. Die Hausbank haftet der IBB ge- genüber für die GegenrichtungEinhaltung der o. g. Be- dingungen sowie die ordnungsgemäße Anwendung der bankeigenen Verfahren zur Bonitätsermittlung und Sicherheiten- bewertung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Die IBB kann dies im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtRah- men von Hausbankenprüfungen überprü- fen. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.01.03.2019

Appears in 1 contract

Samples: be.ermoeglicher.de

Allgemeines. WirIm Folgenden befinden sich die Gruppenversicherungsbedingungen zum ADAC Auslands- krankenschutz 100, ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, ADAC Verkehrs- mittel-Unfallversicherung, ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland, ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge der ADAC Goldkarte, der ADAC mobilKarte in Gold und der ADAC mobilKarte GOLD (nachfolgend Kreditkarte genannt). Aus redaktionellen Gründen wurden die Themen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHbei allen Versicherungen gleich geregelt sind, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwvorangestellt, um einen besseren Überblick zu verschaffen. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll Der Versicherer für die Gruppenversicherungen ADAC Auslandskrankenschutz 100, ADAC Reiserücktritts- und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorReiseabbruch-Versicherung, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung, ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im „Tarif- Ausland und Verkehrsanzeiger ADAC Reise-Rechts- schutzversicherung für den Personen-Mietfahrzeuge: ADAC Versicherung AG, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-MailXxx- chen, Vorstand: info@autozug- xxxx.xxXxxxxxx Xxxxxxxxxxx (Vorsitzende), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx, Aufsichts- ratsvorsitzender: Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx, Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842. Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum DatenschutzDer ADAC Auslandskrankenschutz 100 gewährt Versicherungsschutz bei akuter, unerwarte- ter Erkrankung oder Verletzung auf Auslandsreisen für jede Reise bis zu 45 Tagen, weltweit. Pro Versicherungsfall und pro versicherte Person wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro berechnet. Bei Zuwiderhandlungen gegen Bezahlung der Reise mit der ADAC Kreditkarte übernimmt die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung – Gesamtreisepreis bis 10.000 Euro – die vertraglich geschuldeten Storno- und zusätzlich anfallenden Rückreisekosten sowie die Kos- ten für nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich einer Selbstbeteiligung, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist die bei einer uner- warteten Absage einer Reise (z. B. Kettenfahrzeugewegen einer Erkrankung) oder bei einem unerwarteten Abbruch einer Reise entstehen. Die ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung hilft bei schweren Unfällen in öffentlichen Ver- kehrsmitteln, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für Mietwagen sowie als Fluggast mit finanziellen Leistungen, um die Beförderung istwirtschaftli- chen Folgen eines Unfalls zu mildern, dass sofern die Bezahlung mit der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ADAC Kreditkarte erfolgt ist. Die Kraftfahrzeuge müssen ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen Mietwagen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werdenAusland gewährt Versicherungs- schutz, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werdenbestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens im Ausland für die Deckung eines Unfallschadens nicht ausreicht und die Bezahlung mit der ADAC Kredit- karte vorgenommen wurde. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen Die Versicherungssumme bei der ADAC Zusatz-Haftpflichtversi- cherung für Mietwagen im Ausland beträgt bis zu 1 Mio. Euro. Die ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Kfz-Anhänger) bietet weltweiten Versicherungsschutz für den Inhaber der ADAC Kreditkarte als Mieter und Fahrer eines mit der ADAC Kreditkarte bezahlten Mietfahrzeugs. Bei den einzelnen Gruppenversicherungen handelt es sich um verschiedene, rechtlich selbst- ständige Versicherungsverträge. In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wendet sich der Versiche- rer an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutra- le Personenbezeichnungen verwendet werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während dient dies allein der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenbesseren Lesbarkeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.adac.de

Allgemeines. Wir🙢 Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht der Bilder an den Auftraggeber über. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. 🙢 Eine Bearbeitung der Bilder ist ausschließlich durch den Fotografen gestattet. 🙢 Der Auftragnehmer darf alle Bilder, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHwährend der Hochzeit vom Auftragnehmer gemacht worden sind, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland und an den Auftraggeber übergeben worden sind, für Eigenwerbung verwenden (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorSchaufenster, jederzeit eine Änderung Werbung, Website oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xxandere Publikationen). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen 🙢 Kann die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen Hochzeit auf Grund von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist höherer Gewalt (z. B. KettenfahrzeugeUnfall, Straßenwalzen usw.)Krankheit o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Voraussetzung Sofern die Hochzeit auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse den Auftragnehmer realisierbar ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für 🙢 Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit o. ä.) nicht möglich, den öffentlichen Straßenverkehr Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatzfotografen zu stellen. Alle weiteren vertraglichen Konditionen richten sich dann jedoch nach dem Straßenverkehrsgesetz den Konditionen des Ersatzfotografen. Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn dieser bis spätestens Ist dies nicht der Fall, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Bankverbindung: Xxxxxx Xxxxxxxx, comdirect bank AG, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC: XXXXXXXX000 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen-Handwerks (StVGBundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werdendie Widerrufsbelehrung, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden die diesem Vertrag beigefügt sind. In KraftfahrzeugenMit dem vorliegenden Vertrag erklären sich einverstanden: Ort, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sindDatum Braut / Bräutigam Ort, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.Datum Xxxxxx Xxxxxxxx

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Für Hochzeitsfotografie Zwischen

Allgemeines. WirDas Auszubildendenwohnheim der Stiftung Juvente Mainz bietet Wohnraum, Vollverpflegung, Betreuung, schulische Hilfen und Freizeitgestaltung für junge Menschen während einer Berufsausbildung oder diese vorbereitenden Maßnahmen an. Die Begleitung der Jugendlichen in dem Auszubildendenwohnheim basiert auf humanistisch- sozialen Wertvorstellungen und hat die Erziehung selbständiger junger Menschen zum Ziel, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHihre zukünftige Rolle in Gesellschaft und Beruf gerne wahrnehmen und ausfüllen. Die Wohnheimordnung ist Teil dieser Erziehungs- und Betreuungsvereinbarung und regelt mindestens folgende Punkte: 🡺 den Tagesablauf mit Essenszeiten, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll Lernzeiten, Bettgeh- und Aufstehzeiten, sowie Ruhezeiten und die Ausgangsregelung 🡺 die An- und Abreisezeiten in die Gegenrichtung. Dabei gelten Ferien und ins Wochenende 🡺 die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Nutzung von Medien im „Tarif- und Verkehrsanzeiger Wohnheim 🡺 die Zimmerreinigung 🡺 sonstige Bereiche im täglichen Umgang miteinander Die Vereinbarung gilt zunächst für das laufende Lehrjahr. Sie verlängert sich jeweils um ein Lehrjahr, wenn nicht eine Seite den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Lehrjahres kündigt. Bis zum 31. Mai des laufenden Lehrjahres muss schriftlich erklärt werden, dass der Wohnheimaufenthalt mit dem auslaufenden Lehrjahr enden wird. Mit Abschluss der Ausbildung wird der Betreuungsvertrag mit der Stiftung Juvente Mainz automatisch beendet. Der Eigenanteil zur Finanzierung des Betreuungsangebots für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern Bewohner ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen abhängig von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenHöhe des BAB-Anspruchs, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen welcher grundsätzlich in vollem Umfang an die Stiftung Juvente Mainz abzutreten ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswsiehe 10.). Voraussetzung Die Preise verstehen sich inklusive Nebenkosten, Hausreinigung (mit Ausnahme des eigenen Zimmers), Vollverpflegung, sowie der sozialpädagogischen Betreuung. Es erfolgt keine Preisreduzierung aufgrund von Heimschließungszeiten zu Renovierungs- zwecken oder aufgrund von Nicht-Nutzung des gemieteten Platzes aus Gründen, die der Heimbewohner oder der Ausbildungsbetrieb zu vertreten hat. Sofern der Auszubildende an anderen Standorten eingesetzt wird, übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Unterbringungskosten am anderen Standort, der Heimbewohner zahlt seinen Eigenanteil im Wohnheim weiter, sofern der Platz von Stiftung Juvente Mainz nicht anderweitig belegt wird. Eine alleinige Nutzung eines Platzes im Doppelzimmer führt für den Verbleibenden zur Zahlung des Eigenanteils in Höhe der Kosten für eine Unterbringung im Einzelzimmer im nachfolgenden Monat. Der Verbleibende erklärt schriftlich, dass er den Eigenanteil für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis alleinige Beanspruchung des Doppelzimmers zahlt. Die Klärung ist durch die Wohnheimleitung herbeizuführen und setzt entsprechend freie Kapazität voraus. Der Eigenanteil wird von Stiftung Juvente Mainz jährlich überprüft und kann bei Bedarf mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert viermonatigen schriftlichen Ankündigung vor Beginn eines Ausbildungsjahres bis zur Höhe der Inflationsrate angeglichen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: s53c3de27a566387f.jimcontent.com

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt Gemäß diesem Vertrag ist das MIP-Lagerverwaltungssystem „MIP-Hilfsmittel Management“ der Firma medicomp GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; Xxxxxxxxxxxx Telefon 0621 / 671782 – 79 Telefax 0621 / 671782 - 95 E-Mail: info@autozug- xxxx.xx)Mail Xxxx@xxx-xx.xx von den am Vertrag teilnehmenden Leistungserbringern für die Verwaltung (u.a. Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen Neuverkauf, Wie- dereinsatz, Einlagerung, Reservierung, Reparatur, Rückkauf, Nachrüstung, Zurüstung und Aus- sonderung) der von diesem Vertrag umfassten wiedereinsetzbaren Hilfsmittel im Eigentum der AOK Bayern zu verwenden. Hierzu schließt der Leistungserbringer eine Nutzervereinbarung mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen der Firma medicomp GmbH. Eine Zugangsberechtigung zu diesem System wird dem Leistungserbringer von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen Firma medi- comp GmbH nach Bestätigung durch die AOK Bayern erteilt, sobald er den Vertrag über die Ver- sorgung mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für Kommunikationshilfen in der jeweils gültigen Fassung wirksam geschlossen hat und die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis Nutzungsvereinbarung mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse dem Systembetreiber geschlossen ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach Freischaltung der Pro- duktgruppen des jeweiligen Vertrages erfolgt entsprechend der durch die AOK Bayern ausgestell- ten Versorgungsberechtigung. Damit ein effizienter Umgang mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher seinSystem gewährleistet ist, bietet die Firma medicomp GmbH Schulungen an. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, Die Kosten für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sindSchulungen und die Nutzung des Systems trägt der Leistungs- erbringer. Das MIP-Lagerverwaltungsprogramm dient der Erfassung und Verwaltung von AOK-eigenen Hilfsmitteln durch die AOK-Mitarbeiter und den angeschlossenen Leistungserbringern. Das MIP- Lagerverwaltungsprogramm unterstützt unter anderem folgende Prozesse: ⮚ Neuverkauf ⮚ Wiedereinsatz ⮚ Einlagerung ⮚ Reparatur ⮚ Rückholauftrag ⮚ Kostenregistrierung. Hierfür erhält jedes Hilfsmittel eine Identifikations- bzw. Registernummer. Mit der vollständigen Erfassung der Daten ist ein schneller und einheitlicher Wiedereinsatz gewährleistet. Zu allen ge- speicherten Vorgängen werden zudem sämtliche anfallenden Kosten erfasst. Die MIP-Lagerverwaltung ist ein „lebendes“ Programm und wird durch die AOK Bayern laufend an die vertraglichen sowie markt- und produktspezifischen Gegebenheiten angepasst. Für die Veranschlagung, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sindAbgabe und Abrechnung von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ist die Teil- nahme am Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie zwingend erforderlich. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen Das Verfahren und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand Handhabung des Systems sind in dieser Anlage beschrieben. Die Nutzer- ordnung mit Verfahrensbeschreibung ist Bestandteil dieses Vertrages. Um eine hohe Qualität in der ersten Datenerfassung zu gewährleisten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen dadurch die Hilfsmittelverwal- tung sowie den Wiedereinsatz optimal durchführen zu können, dürfen maxist das System von den Leistungs- erbringern mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. 1,80 m breit seinUnter die Sorgfaltspflicht fällt vor allem die kor- rekte Erfassung der Hilfsmittel und der vom System geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Berichtigung von falschen Datensätzen, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- / Produktgruppenanpassungen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Leistungserbringer bei Unstim- migkeiten untereinander zu verständigen. Sollten diese nicht ausgeräumt werden können, ist die MIP-Administration der AOK Bayern oder der Fachverband zu verständigen. Bei grundsätzlichen Problemen in der EDV-Bedienung ist mit dem Systembetreiber, Fa. medicomp GmbH, Kontakt aufzunehmen. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen Datenschutzvorschriften des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko § 11 des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenVertrages gel- ten entsprechend.

Appears in 1 contract

Samples: www.aok.de

Allgemeines. WirDie Studierenden sind für die Organisation ihres Praktikums und die Auswahl der/s Praktikumsbetriebe/s selbst verantwortlich. In dem/den ausgewählten Praktikumsbetrieb/en müssen die Voraussetzungen zur Erfüllung der geforderten Praktikumsinhalte vorhanden sein. Im Zweifelsfall ist dies durch den Studierenden auf Anforderung des Praktikumsamtes der Fakultät für Maschinenbau bzw. des Betreuers der TUC nachzuweisen. Die Nachweise sind in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Übersetzungen sind in beglaubigter Form vorzulegen. Das Praktikumsverhältnis wird rechtsverbindlich durch den zwischen Betrieb und Studierendem abzuschließenden Praktikumsvertrag begründet. Anlage 2 enthält ein Beispiel für einen Praktikumsvertrag. Im Vertrag sind die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Dazu gehören mindestens: - Name und Anschrift der Vertragsparteien, - mit dem Praktikum verfolgte Lern- und Ausbildungsziele, - Beginn und Dauer des Praktikums, - Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit, - Zahlung und Höhe der Vergütung, - Dauer des Urlaubs (wird nicht auf die vorgeschriebene Praktikumsdauer angerechnet), - in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHauf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind. Im Allgemeinen nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind: - Handwerksbetriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland - Institute der oder an Hochschulen (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Ausnahme: zweiwöchiges Versuchsfeldpraktikum an der Fakultät für Maschinenbau der TU Chemnitz im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-Rahmen des Tätigkeitsbereichs GP 5 MM), Gepäck- und Güterverkehr - Firmen, deren Eigner oder Geschäftsführer der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung Studierende oder mindestens einer seiner Elternteile ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer - Firmen ohne dem Studienabschluss entsprechendes betreuendes Personal für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz das Betriebs- und Fachpraktikum (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werdensiehe auch 5.3), wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen- Firmen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sindbei deren Auswahl als Praktikumsbetrieb es bei Ableistung oder Anerkennung des Praktikums zu Interessenskonflikten zwischen TUC, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/Studierendem oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden Firma kommen kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.tu-chemnitz.de

Allgemeines. WirGegenstand dieser Vereinbarung sind Rahmenbedingungen und Aufwandserstattungen für einen zu vereinbarenden Telearbeitsplatz eines Dienstnehmers, insbesondere in der Wohnung des Dienstnehmers. Ein Telearbeitsplatz liegt dann vor, wenn der Dienstnehmer regelmäßige Teile seiner Arbeitszeit dort leistet. Der Ort, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHErreichbarkeit, befördern die Arbeitsmittel und die Aufwandsentschädigungen für den Telearbeitsplatz müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Die Beschäftigung an einem Telearbeitsplatz ist sowohl von Seiten des Dienstnehmers als auch des Dienstgebers freiwillig. Die Teilnahme unterliegt folgenden Voraussetzungen: – Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung des Dienstgebers mit dem Dienstnehmer, die den Bestimmungen dieses Kollektivvertrages sowie einer allfällig abzuschließenden Betriebsvereinbarung folgt. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates sind einzuhalten. – Der arbeitsrechtliche Status des Dienstnehmers erfährt durch die schriftliche Vereinbarung eines Telearbeitsplatzes keine Änderung. – Bestehende betriebliche Regelungen sind nach Möglichkeit unverändert oder sinngemäß für die Dienstnehmer, die einen Telearbeitsplatz haben, anzuwenden. – Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz wird auf im Haushalt lebende Personen des Dienstnehmers am Telearbeitsplatz analog angewendet. Die zu leistende Arbeitszeit entspricht § 4 RKV. Die Erreichbarkeit des Dienstnehmers am Telearbeitsplatz muss vereinbart werden. Die Aufteilung der Arbeitszeit zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz ist schriftlich zu vereinbaren. Alle über die geltende Normalarbeitszeit hinausge-henden Arbeitszeiten müssen, unabhängig von der Arbeitsstätte, im Voraus von dem Dienstgeber entsprechend den betrieblichen Regelungen angeordnet sein, um als solche anerkannt zu werden. Die Vergütung erfolgt gemäß den §§ 4, 4a und 5 RKV. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 97 (1) Z 2 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) bleiben unberührt. Fahrzeiten zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, es sei denn, dass es sich dabei um Dienstreisen/Dienstfahrten handelt, die nicht in deren Kraftfahrzeugen bzwder vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten wären. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und Wird ein Dienstnehmer aufgefordert, während seiner außerbetrieblichen Arbeitszeit in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen betriebliche Arbeitsstätte zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurtekommen, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt Arbeitszeit nicht am Motorrad verbleibenunterbrochen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bizservice.at

Allgemeines. WirDie/Der Studierende verpflichtet sich zur aktiven und positiven Beteiligung am Studienbetrieb sowie zur Einhaltung von Prüfungs- und Abgabeterminen. • Die/Der Studierende eines Bachelor-Studienganges in der Organisationsform Vollzeit ist verpflichtet, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHein Auslandspraktikum oder -semester zu absolvieren. Nähere Bestimmungen und Ausnahmen sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. • Die/Der Studierende verpflichtet sich zu einer schonenden und bestimmungsgemäßen Verwendung und Benutzung der von der FHWien der WKW zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwEinrichtungen und/oder Geräte. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Bei Zuwiderhandeln haftet die/der Studierende im „Tarif- Schadensfall und Verkehrsanzeiger für den Personen-hat die FHWien der WKW vollständig schad- und klaglos zu halten. • Die/Der Studierende hat die Studien- und Prüfungsordnung, Gepäck- Bibliotheksordnung, IT- Nutzungsordnung, Compliance-Regeln, Moodle-Benutzungsordnung und Güterverkehr allfällige weitere interne Bestimmungen wie Leitfäden und Richtlinien in der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs jeweils geltenden Fassung einzuhalten. • Die/Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese Studierende ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in verpflichtet, den Terminals vom Erhalter zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; Verfügung gestellten E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen -Account in angemessen kurzen und regelmäßigen Abständen abzurufen, sodass sie/er über die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen Posteingänge auf dem Laufenden ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswsiehe auch Punkt 5.2.5.). Voraussetzung Die Weitergabe des Passwortes für den Studierenden-Account ist verboten. • Die/Der Studierende ist verpflichtet, bei Beendigung des Studiums oder bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsvertrages die Beförderung istseitens des Erhalters allenfalls zur Verfügung gestellten Gerätschaften, dass der Fahrzeugführer Bücher, Schlüssel und sonstigen Materialien unverzüglich an den Erhalter zurückzustellen. Ein Unternehmen von FHW GmbH Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 Telefon/Fax +00 0 000 00-0000 E-Mail/Web FHW GmbH, HG Wien FN 141443f • Die/Der Studierende ist verpflichtet, Unfälle im Besitz einer Fahrerlaubnis Zusammenhang mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz Studium umgehend (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegellängstens jedoch binnen drei Tagen) über 2,20 m unddie Studiengangsleitung dem Erhalter zu melden. Dies betrifft auch Wegunfälle zum oder vom Erhalter. • Die/oder KraftfahrzeugeDer Studierende ist verpflichtet, der FHWien der WKW eventuelle Änderungen ihrer/seiner Daten, insbesondere der physischen Adresse, mitzuteilen. Bis zum Einlangen dieser Verständigung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die verzurrt werden müssen, werden entgegen letzte der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördertFHWien der WKW bekannte Adresse als bei der/dem Studierenden eingegangen. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung • Soweit im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt schriftlich nichts anderes festgelegt wurde, haben Erklärungen des/der Studierenden an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder den Studiengang bzw den Erhalter entweder schriftlich im Original mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch Originalunterschrift oder per Mail über den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei vom Erhalter zur Verfügung gestelltgestellten E-Mail- Account zu erfolgen. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor In diesem Zusammenhang wird die Übermittlung von Willenserklärungen per E-Mail in Kenntnis der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer damit verbundenen Risiken von beiden Vertragsparteien als üblich und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibennotwendig anerkannt.

Appears in 1 contract

Samples: www.fh-wien.ac.at

Allgemeines. WirIm Folgenden befinden sich die Gruppenversicherungsbedingungen zum ADAC Auslands- krankenschutz 100, ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, ADAC Verkehrs- mittel-Unfallversicherung, ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland, ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge der ADAC Goldkarte, der ADAC mobilKarte in Gold und der ADAC mobilKarte GOLD (nachfolgend Kreditkarte genannt). Aus redaktionellen Gründen wurden die Themen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHbei allen Versicherungen gleich geregelt sind, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwvorangestellt, um einen besseren Überblick zu verschaffen. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll Der Versicherer für die Gruppenversicherungen ADAC Auslandskrankenschutz 100, ADAC Reiserücktritts- und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorReiseabbruch-Versicherung, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung, ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im „Tarif- Ausland und Verkehrsanzeiger ADAC Reise-Rechts- schutzversicherung für den Personen-Mietfahrzeuge: ADAC Versicherung AG, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-MailXxx- chen, Vorstand: info@autozug- xxxx.xxXxxxxxx Xxxxxxxxxxx (Vorsitzende), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx, Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Rechtsform: Aktiengesellschaft mit unseren Hinweisen zum DatenschutzSitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842. Der ADAC Auslandskrankenschutz 100 gewährt Versicherungsschutz bei akuter, unerwarte- ter Erkrankung oder Verletzung auf Auslandsreisen für jede Reise bis zu 45 Tagen, weltweit. Pro Versicherungsfall und pro versicherte Person wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro berechnet. Bei Zuwiderhandlungen gegen Bezahlung der Reise mit der ADAC Kreditkarte übernimmt die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung – Gesamtreisepreis bis 10.000 Euro – die vertraglich geschuldeten Storno- und zusätzlich anfallenden Rückreisekosten sowie die Kos- ten für nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich einer Selbstbeteiligung, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist die bei einer uner- warteten Absage einer Reise (z. B. Kettenfahrzeugewegen einer Erkrankung) oder bei einem unerwarteten Abbruch einer Reise entstehen. Die ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung hilft bei schweren Unfällen in öffentlichen Ver- kehrsmitteln, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für Mietwagen sowie als Fluggast mit finanziellen Leistungen, um die Beförderung istwirtschaftli- chen Folgen eines Unfalls zu mildern, dass sofern die Bezahlung mit der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ADAC Kreditkarte erfolgt ist. Die Kraftfahrzeuge müssen ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen Mietwagen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werdenAusland gewährt Versicherungs- schutz, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werdenbestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens im Ausland für die Deckung eines Unfallschadens nicht ausreicht und die Bezahlung mit der ADAC Kredit- karte vorgenommen wurde. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen Die Versicherungssumme bei der ADAC Zusatz-Haftpflichtversi- cherung für Mietwagen im Ausland beträgt bis zu 1 Mio. Euro. Die ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Kfz-Anhänger) bietet weltweiten Versicherungsschutz für den Inhaber der ADAC Kreditkarte als Mieter und Fahrer eines mit der ADAC Kreditkarte bezahlten Mietfahrzeugs. Bei den einzelnen Gruppenversicherungen handelt es sich um verschiedene, rechtlich selbst- ständige Versicherungsverträge. In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wendet sich der Versiche- rer an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutra- le Personenbezeichnungen verwendet werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während dient dies allein der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenbesseren Lesbarkeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.adac.de

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern Sonder- und lebenden Übergepäck (d.h. Gepäck über die die in Artikel 6.1.1 genannten Freigrenzen, Maß- und Gewichtsvorgabenhinaus, sowie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) durch TUIfly ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt im TUIfly-Servicecenter (Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks. Sonder- und Übergepäck über 50 Kilogramm pro Stück sowie die Beförderung von Tieren in Kraftfahrzeugen (auch Begleithunden) wird nur bei Vorlage einer von TUIfly schriftlich bestätigten Anmeldung befördert. Dies ist aus Sicherheitsgründen und An- hängern ist zugelassenweil nur eine begrenzte Ladekapazität über das Freigepäck hinaus zur Verfügung steht, notwendig. Der Fahrzeugführer ist Entscheidungsgrundlage für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung Mitnahme von Gefahrgut Über-/Sondergepäck sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte verfügbare Kapazität und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher seineinzuhaltende Sicherheitsbestimmungen. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen Golfgepäck und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* Fahrräder können bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgelts von EUR 65 auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall TUIfly Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xxDie vorstehenden Preise gelten jeweils für ein (1) Stück Sportgepäck pro Fluggast und Sportart. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) Es werden keine E-Bikes durch TUIfly befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert Für Sportgepäck, das die vorstehend genannten Mengen oder Gewichtsgrenzen überschreitet, gilt die Übergepäckregelung (s. o. Abs. (d) und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert (e)). Der Preis für nicht in Anspruch genommene, gebuchte Sportgepäckkapazität kann nicht erstattet werden. Entsprechendes SicherungsmaterialSportgepäck muss online oder telefonisch im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vor Abflug angemeldet werden, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei da nur eine begrenzte Ladekapazität zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibensteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.weg.de

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland Bei Belegungen/Buchungen des "Jugendgästehauses Lütjensee" (Syltkurz: Jugendgästehaus) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen "Allgemeinen Nutzungsvertragsbedingungen – Haus und PreisePlatzordnung" und die "Preisliste für Belegungen des Jugendgästehauses Lütjensee" (kurz: Preisliste) und die „Nutzungsbedingungen zur kostenfreien Nutzung des WLAN Jugendgästehaus Lütjensee“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Wir behalten uns vorDie Texte können beim Hauspersonal eingesehen werden. Xxxxxx des Jugendgästehauses ist der Kreisjugendring Stormarn e.V. (kurz: KJR). Das Jugendgästehaus kann insbesondere von Gruppen und Organisationen zur Durchführung von Veranstaltungen der Jugendarbeit, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmender außerschulischen Jugendbildung und von Schulen zu Klassenfahrten genutzt werden. Sol- che Änderungen Im Jugendgästehaus - als einer Einrichtung der Jugendarbeit - ist es unerlässlich, dass die Benutzergruppen (kurz: Gruppen) bzw. ihre Mitglieder besondere Rücksicht aufeinander nehmen. Zum „ Jugendgästehaus Lütjensee“ gehören: − das „Haus“ mit Wirtschafts-, Schlaf-, Aufenthalts-, Gruppenräumen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden sanitären Anlagen mit dazu gehörenden Ausstattungsgegenständen, − das Jugendcamp (bestehend aus 3 Campdörfer) − der „Kleine Zeltplatz“ (Jugendwanderlagerplatz) mit Außenlagerraum und Wasseranschluss, − Außenanlagen, insbesondere Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, die Erlebnisfläche z.B. mit Beachvolleyballfeld und Kletterpyramide. Die Belegung durch weitere Gruppen ist dem KJR vorbehalten. Die Vergabe erfolgt im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-Rahmen freier Kapazitäten nach freiem Ermessen des KJR. Ein Anspruch auf eine Belegungszusage besteht nicht. Stormarner Gruppen werden bei der Belegung grundsätzlich bevorzugt berücksichtigt. Der KJR ist berechtigt, Gepäck- und Güterverkehr aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag auch kurzfristig zurückzutreten beispielsweise wenn höhere Gewalt, eine Betriebsschließung gemäß Infektionsschutzgesetz oder andere vom KJR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Ist der Eisenbahnen Rücktritt des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet KJR berechtigt, hat der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtNutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Beförderung Aufsichtspersonen der Gruppen sind von Personen mit Gütern den geltenden Bestimmungen durch die/den Gruppenverantwortliche(n) in Kenntnis zu setzen. Die Regelungen der Haus- und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut Platzordnung sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeugDie vereinbarten An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhobenEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen dass es aufgrund von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung Reinigungs-/ Instandsetzungsarbeiten möglich ist, dass die Gruppe einige der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istihr zugewiesenen Räume bzw. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen Einrichtungsteile und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte Anlagen nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden sofort belegen kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen Sofern nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurteanders vereinbart, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestelltder Gruppe bei ihrer Anreise das Jugendgästehaus vom Personal des KJR übergeben. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor Der Leitende der Beförderung abzunehmenGruppe erhält die erforderlichen Schlüssel und überzeugt sich vom ordnungsgemäßen Zustand der übergebenen Räume, Zelte/Plätze, Einrichtungen und Anlagen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen Reklamationen/Beanstandungen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenunverzüglich anzumelden.

Appears in 1 contract

Samples: www.jgh-luetjensee.de

Allgemeines. WirDer Sportversicherungsvertrag gewährt dem LSB Thüringen, seinen Vereinen und deren Mitgliedern, den Sportfachverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden sowie Anschlussor- ganisationen Versicherungsschutz bei sportbezogenen satzungsgemäßen Tätigkeiten. Sportversicherer ist die Generali Deutschland Versicherung AG unter Hinzuziehung der NRV Neue Rechtsschutzversicherung AG und der R+V Allgemeine Versicherung AG. Im Auftrag des LSB Thüringen werden die Sportversicherungen des LSB Thüringen betreut durch die BüchnerBarella Assekuranzmakler GmbH, einem Versicherungsmakler aus Leipzig und seinem Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen mit Sitz in Erfurt. Der Sportversicherungsvertrag bietet mit seinem Inhalt, Umfang und Leistungen bei den vielfältigen Aktivitäten des Sports einen wirkungsvollen Grundversicherungsschutz. Dieser Vertrag kann aber nicht alle individuellen Belange der Sporttreibenden sowie die Besonderheiten mancher Vereine berücksichtigen, für die dann Zusatzversicherungen empfehlenswert sind. Veröffentlicht ist der Sportversicherungsvertrag auf der Hompage des LSB Thüringen. Die Schadenanzeigen der Unfall- und Haftpflichtversicherung können dort ebenfalls ausgedruckt werden. 2 3 Das Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen im Haus des Thüringer Sports in Erfurt ist zuständig für die Verwaltung und Betreuung des Vertrages, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Schadenbear- beitung in Zusammenarbeit mit den Versicherern sowie Ansprechpartner für die Vereine und die versicherten Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenallen Versicherungsangelegenheiten. Der Fahrzeugführer gesamte Schriftverkehr ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichmit dem Servicebüro Sportversicherung zu führen. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen e.V. Xxxxxx-Xxxxxxxxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxx; Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000 Fax: 0000 000 0000 E-Mail: info@autozug- xxxx.xx)xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx Bei der Kurzfassung handelt es sich um Auszüge aus dem Sportversicherungsvertrag. Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum DatenschutzRechtsverbindlich ist ausschließlich der vollständige Bedingungstext des Sportversi- cherungsvertrages – Stand 1. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgenJanuar 2022. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder KraftfahrzeugeMögliche Vertragsveränderungen, die verzurrt werden müssendas Präsidium oder die Mitgliederversammlung des LSB Thüringen auf Empfehlung des Versicherungsausschusses beschließen, werden entgegen in der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenZeitschrift „Thüringen-Sport“ veröffentlicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.thueringen-sport.de

Allgemeines. WirDie Hochschulbibliothek Reutlingen ist eine Einrichtung der Hochschule Reutlingen. Sie dient als ge­ meinsame Bibliothek der Forschung, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHder Lehre, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll dem Studium sowie der Unterrichtsvorbereitung der Hochschule Reutlingen, dem Staatlichen Seminar für Didaktik und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorLehrerbildung, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif dem Fachseminar für Sonderpädagogik sowie deren Inkrafttreten werden der Lehrerfortbildung im „Tarif- Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen. § 2 Bibliotheksbestand Der Bestand der Hochschulbibliothek Reutlingen umfasst die Medien der Hochschule Reutlingen, des Staatlichen Seminars für Didaktik und Verkehrsanzeiger Lehrerbildung und des Fachseminars für Sonderpädagogik. § 3 Organisation der Hochschulbibliothek Leiter/ Leiterin der Hochschulbibliothek Reutlingen ist der Inhaber/ die Inhaberin der im Stellenplan der Hochschule Reutlingen bezeichneten Stellen eines Oberbibliotheksrats (Besoldungsgruppe A14). Er/ sie ist Fach- und Dienstvorgesetzte/r aller Bibliotheksbediensteten. Der Stellenplan der Hochschulbibliothek Reutlingen umfasst die Bibliotheksstellen der Hochschule Reutlingen sowie die im Stellenplan der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung für die Hochschulbibliothek Reutlingen vorgesehenen Stellen. Grundsätzliche Entscheidungen zur Hochschulbibliothek Reutlingen werden von der Bibliothekslei­ tung im Einvernehmen mit dem Präsidium der Hochschule Reutlingen, den Leitungen der Lehrersemi­ nare und dem Regierungspräsidium Tübingen getroffen. § 4 Haushaltsmittel Die an der Hochschulbibliothek Reutlingen beteiligten Institutionen stellen die für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtErwerb von Medien erforderlichen Mittel zur Verfügung. Die Beförderung Beschaffung, Katalogisierung und Bereitstellung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren Medien erfolgt grundsätzlich durch die Hochschulbibliothek Reutlingen in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelasseneinem einheitlichen Ge­ schäftsgang. Der Fahrzeugführer ist für Bestellwünsche werden über ein Online-Formular an die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenHochschulbibliothek geschickt. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung istHochschulbibliothek stellt sicher, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istMedien zügig bestellt, katalogisiert und bereitgestellt wer­ den. Die Kraftfahrzeuge müssen Einnahmen der Hochschulbibliothek fließen an die Hochschule Reutlingen. Diese Einnahmen wer­ den der Hochschulbibliothek für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße Erwerb von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei Medien zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf Anteilig entsprechend dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor Verhältnis der Beförderung abzunehmenBibliotheksmittel je Institution werden die für den laufen­ den Bibliotheksbetrieb erforderlichen sächlichen Verwaltungsausgaben und Investitionen bestritten. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.§ 5 § 6 § 7

Appears in 1 contract

Samples: www.reutlingen-university.de

Allgemeines. WirDie Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Be- trieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie be- steht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben gibt es nicht. Gesellschafter kön- nen natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sein. Sind nur Gesellschaften mit beschränkter Xxxxxxx persönlich haftende Gesellschafter, so entsteht eine GmbH & Co. KG. Dies ist keine eigene Rechtsform, sondern der Rechtformzusatz macht nur deutlich, dass es sich bei dem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesell- schafter um eine GmbH handelt, bei der die RDC AUTOZUG Sylt GmbHHaftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist. Es ist nicht möglich, befördern Personen dass der Kommanditist zugleich als Komplementär in deren Kraftfahrzeugen bzwdiesel- be KG eintritt, da sich bei einer Personengesellschaft zwei verschiedene Geschäfts- anteile nicht in einer Person vereinigen können. be- gleitete Kraftfahrzeuge Die KG ist eine Unterart der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Deshalb sind auf sie – von Westerland gewissen Ausnahmen abgesehen – die gesetzlichen Vorschriften über die OHG (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtungsiehe auch Infoblatt 🡺GR04 Die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kenn- zahl: 744 – anzuwenden. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Der Unterschied zwischen beiden Rechtsformen liegt im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr Wesentlichen in der Eisenbahnen Haftungsbeschränkung des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet oder der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtKommanditisten. Die Beförderung Gründung der KG ist nicht von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalteneinem bestimmten Mindestkapital abhängig. Die personen- Kommanditisten haben allerdings ihre Einlage zu erbringen. Die KG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, obwohl ihre Rechtsstellung in mancher Hinsicht der einer juristischen Person entspricht. Sie kann: • vor Gericht klagen und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke verklagt werden, • Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, • Gesellschafterin einer anderen Handelsgesellschaft sein, • Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, • Vollstreckungsschuldner sein: aus einem Urteil gegen die KG kann in das Ge- sellschaftsvermögen vollstreckt werden; zur Vollstreckung in das Privatvermö- gen der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhobenGesellschafter ist ein gesonderter Titel gegen diese notwendig, verarbeitet und ge- nutzt• mit ihrem Vermögen ein Insolvenzverfahren durchführen. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx Postanschrift: IHK Saarland ⋅ 00000 Xxxxxxxxxxx ⋅ Büroanschrift: Xxxxx-Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 ⋅ 00000 Xxxxxxxxxxx Tel. 06 81/95 20-0 ⋅ Fax 06 81/00 00, 00000 Xxxx; -000 ⋅ E-Mail: info@autozug- xxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xxx.xx ⋅ Internet: xxx.xxxxxxxx.xxx.xx Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) haften den Gläubigern für die Gesellschaftsschulden unmittelbar und unbeschränkt als Gesamtschuld- ner mit ihrem gesamten Vermögen (Gesellschafts- und Privatvermögen). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist Über- nehmen nur beschränkt haftende Gesellschaften (z. B. KettenfahrzeugeGmbH, Straßenwalzen usw.UG (haftungsbe- schränkt). Voraussetzung ) die Komplementärstellung, so wird im Ergebnis eine Haftungsbeschrän- kung für die Beförderung persönlich haftenden Gesellschafter bewirkt, da die Haftung einer GmbH kraft Gesetzes auf ihr eigenes Vermögen begrenzt ist. Die Kommanditisten haften den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage unmittelbar. Die Höhe der Kommanditeinlage kann von den Gesellschaf- tern frei bestimmt werden. Die Einlage kann in Geld oder in Sachwerten geleistet, muss aber in einem Geldbetrag ausgedrückt werden. Zu beachten ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werdenjeder Kommanditist unbeschränkt haftet, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werdenGesellschaft mit seiner Einwilligung ihre Geschäfte begonnen hat, soweit es bevor sie in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht das Handelsregister beim zuständigen Gericht eingetragen worden ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck Ausnahmsweise haftet er nur mit seiner Kom- manditeinlage, wenn den Gläubigern seine Beteiligung als Kommanditist bekannt war und das Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Ge- schäftsbetrieb erfordert. Haben die Kommanditisten ihren Anteil eingebracht, haften sie grundsätzlich nicht noch einmalmit dieser Summe. Die KG kommt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den betei- ligten Gesellschafter zustande und wird im Handelsregister eingetragen. Auch wenn der Gesellschaftsvertrag im Regelfall nicht formbedürftig ist, empfiehlt es sich, an der Schriftform festzuhalten. Diese schützt vor übereilten Erklärungen und dient der Eindeutigkeit und Beweissicherung. Eine notarielle Beurkundung ist aber nicht notwendig. Allerdings muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibendie Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.sankt-wendel.de

Allgemeines. WirFolgende Fahrausweise werden ausschließlich im Abonnement auf Antrag ausgegeben: - Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis und Fahrpreis für Schüler und Auszubildende - 9-Uhr-Abo-Monatskarte - JungeLeuteTicket - SeniorenTicket und SeniorenTicket Partner - SchülerVerbundKarte - SchülerFreizeitTicket Der Antrag ist bei den Verkehrsunternehmen sowie über das Internet unter xxx.xxx.xx erhältlich. Die Ausgabe der Abonnement-Zeitkarten erfolgt in Form von Monatswertmarken. Bei personengebundenen Zeitkarten ist zusätzlich zur Monatswertmarke eine Kundenkarte mit Lichtbild erforderlich. Bei Personen nach dem 15. Geburtstag muss der Antrag für ein Abonnement für Schüler und Auszubildende durch eine in Teil B Punkt 3.3.2.3 genannte Bildungseinrichtung bestätigt sein. Die Bestätigung auf der Kundenkarte erfolgt durch das ausgebende Verkehrsunternehmen und gilt maximal ein Jahr. Bei Personen nach dem 15. Geburtstag muss der Antrag für ein Abonnement zum SchülerFreizeitTicket durch eine in Teil C Punkt 1.3 genannte Bildungseinrichtung bestätigt sein. Die Bestätigung auf der Kundenkarte erfolgt durch das ausgebende Verkehrsunternehmen und gilt zwölf Monate (ein Jahr). Eine Person, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHein Abo für ein SeniorenTicket besitzt, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwkann für maximal eine andere Person, die mindestens 63 Jahre alt ist, ein SeniorenTicket Partner bestellen. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist Das SeniorenTicket Partner kann nur zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.)einem SeniorenTicket bezogen werden. Voraussetzung für die Beförderung Inanspruchnahme des SeniorenTickets Partner ist, dass das SEPA-Lastschriftmandat für das SeniorenTicket und das SeniorenTicket Partner für das gleiche Konto erteilt wird. Das SeniorenTicket Partner kann unabhängig vom SeniorenTicket genutzt werden. Das monatliche Beförderungsentgelt ist der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istPreistabelle gemäß Teil D Anlage 8.1 zu entnehmen. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher seinBei Tarifänderungen erfolgt die Umstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes monatsgenau. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sindbesteht keine Preisgarantie bis zum Ende der Mindestvertragsdauer. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser Vertragspartner des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals Abonnenten ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenjeweils vertragsführende Verkehrsunternehmen.

Appears in 1 contract

Samples: www.regiobus.com

Allgemeines. WirPreisänderungen sind vorbehalten. Preiserhöhungen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden auch im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, Gepäck- und Güterverkehr sind möglich. Sollte während der Eisenbahnen Vertragszeit eine Erhöhung des Öffentlichen Verkehrs Bezugspreises eintreten, so ist der, vom Zeitpunkt der Veränderung an, gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitung (in gedruckter oder digitaler Form) veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Verlag ist zur Abtretung seiner Forderungen aus dem Bezugsvertrag im Gebiet Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Ferner ist er berechtigt, verbundene Unternehmen oder Dritte zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Änderung der abgefragten persönlichen Daten, welche für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig sind, umgehend per E-Mail unter xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx oder telefonisch unter +00 0000 000 0 mitzuteilen. Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verlages. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtAnwendung. Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer des Verlages im Übrigen wirksam. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenunwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenGleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die personen- Medienhaus Bauer GmbH & Co. KG ist grundsätzlich nicht bereit und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutztZustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG). Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, zusammen, von der der Verlag die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt der Verlag Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: xxx.xxxxxxxxxx.xx/XX-XXXXX. Medienhaus Bauer GmbH & Co. KG Xxxxxxx. 00 x 00000 Xxxx Telefon +00 0000 000 0 Telefax +00 0000 000 0000 E-Mail xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Medienhaus Bauer GmbH & Co. KG, Sitz Marl, Amtsgericht Recklinghausen, HRA 119 Komplementärin: MHB Verwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Münster, Amtsgericht Münster, HRB 12118 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxx; -Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxxx Xxxxx Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer is t, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verlag (Medienhaus Bauer GmbH & Co. KG, Xxxxxx. 00 x, 00000 Xxxx, Tel. +00 0000 000 0, E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Kettenfahrzeugeein mit der Post versandter Brief, Straßenwalzen usw.)Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Voraussetzung für die Beförderung Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenWiderrufsfrist absenden.

Appears in 1 contract

Samples: medienhaus-bauer.de

Allgemeines. Wir, Im Rahmen des Praktikums soll der Praktikant/die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwPraktikantin die Regeln und Gesetzmäßigkeiten eines betrieblichen Ablaufs lernen und seine /ihre beruflichen Fertigkeiten erproben. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in Der Praktikant/die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Praktikantin wird im „Tarif- Berufsfeld eingesetzt. Verantwortlich für die Unterweisung des Praktikanten/der Praktikantin ist Frau/Herr . Sie/er ist fachlich und Verkehrsanzeiger persönlich für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassendie Anleitung geeignet. Der Fahrzeugführer ist für Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, den Praktikanten/die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichPraktikantin so zu beschäftigen, dass er/sie erfahren kann, ob eine Ausbildung in dem obengenannten Berufsfeld sinnvoll erscheint. Bei Für den Betrieb entstehen keine Verpflichtungen einer späteren Übernahme. umgehend die Schule zu verständigen, wenn der Beförderung von Gefahrgut sind Praktikant/die Regeln nach NrPraktikantin nicht erscheint. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der FahrzeugscheinPraktikant/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten Praktikantin verpflichtet sich, sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen zu befolgen. die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. die betrieblichen Gegenstände pfleglich zu behandeln. bei Fernbleiben vom Praktikum o unverzüglich den Praktikumsbetrieb und den Betreuungslehrer/die Betreuungslehrerin der Schule zu unterrichten. o spätestens am dritten Werktag unaufgefordert - ein ärztliches Attest per E-Mail an den Klassenlehrer zu senden. gegenüber Dritten über das Kraft- fahrzeug. Dieseralle ihm/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte ihr bekanntgewordenen betrieblichen Vorgänge innerhalb und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenaußerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren. Die personen- tägliche Beschäftigungszeit beträgt Stunden und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutztgeht von Uhr bis _ Uhr. In dieser Zeit sind Pausen enthalten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen. (xxxxx://xxx.xxxxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/XXXX000000000.xxxx). Das Praktikum ist unentgeltlich. Der Verwendung Praktikant/die Praktikantin hat keinen Anspruch auf Vergütung durch den Praktikumsbetrieb. Während der Daten Praktikumsdauer besteht kein Urlaubsanspruch. Wie in § 5 ausgewiesen, handelt es sich um ein unentgeltliches Schülerbetriebspraktikum. Im Rahmen dieses Schülerbetriebspraktikums besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger. Dieser Vertrag kann vom Betrieb fristlos unter Nennung von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Vertragsauflösung sollte ein Gespräch mit den in der Schule für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden das Praktikum verantwortlichen Personen vorausgehen. (RDC AUTOZUG Sylt GmbHAnsprechpartner: Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 00Bildungsgangleitung Berufsfachschule, 00000 Xxxx; ETel.: 02361/9483-Mail0) Einer Vertragsauflösung durch den Praktikanten/die Praktikantin muss ein Gespräch mit den in der Schule für das Praktikum verantwortlichen Personen vorausgehen (Ansprechpartner: info@autozug- xxxx.xxXxxxxx Xxxxxxxx, Bildungsgangleitung Berufsfachschule, Tel.: 02361/9483-0). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen Eine einfache Information über die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen Vertragsauflösung durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werdenPraktikanten/die Praktikantin reicht nicht aus. Entsprechendes SicherungsmaterialWird ein Vertrag ohne ein vorheriges intensives Gespräch mit den verantwortlichen Lehrkräften der Schule aufgelöst, wie z. B. Spanngurteführt dies zu einer Teilkonferenz. Der Praktikumsbetrieb stellt dem Praktikanten/der Praktikantin eine Praktikumsbescheinigung in tabellarischer Form aus. Eine Vorlage der Schule bringt der Praktikant/die Praktikantin zu Beginn des Praktikums mit. Ort, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen Datum Firmenstempel und Unterschrift des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor Betriebes: Unterschrift des Praktikanten / der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.Praktikantin:

Appears in 1 contract

Samples: kuniberg-bk.de

Allgemeines. WirMichelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, im Folgenden „MRW“ bietet über das Michelin Center für Training und Information (MCTI) ihren Kunden Online-Seminare als Web Based Trainings (WBT) sowie Präsenzschulungen an. Unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx stehen wissensvermittelnde Michelin WBT als kostenlose freie Seminare sowie kostenpflichtige Standard- und Premium-Seminare zur Verfügung. Der Zugang zu den Michelin WBT und Präsenzschulungen als Teilnehmer wird ausschließlich unseren Kunden, also den mit uns in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmen (Händler) und / oder Mitarbeitern unseres Kunden gewährt. Die Präsenzschulungen finden in unseren Räumen und Werkstätten an unserem Standort Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx oder bei unseren Kunden vor Ort statt. Hierbei handelt es sich um wissensvermittelnde kostenpflichtige Seminare. Kursinhalte, erforderlicher Wissensstand und Zugangsvoraussetzungen können unter xxx.xxxx.xx abgerufen werden. Für alle Leistungen im Rahmen der Michelin WBTs und Präsenzschulungen sowie Zugang zu den genannten Internetseiten xxx.xxxx.xx und xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx gelten die vorliegenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit der Anmeldung zu einem WBT oder Präsenzschulung durch Ankreuzen des Kästchens „ich habe die AGB gelesen und stimme zu“ sowie mit dem Zugriff auf die oben genannten Internet-Seiten sowie im Folgenden durch den Gebrauch der Internet- Seiten gelten die Bedingungen als anerkannt. Die Bedingungen sind abrufbar auf den oben genannten Internet-Seiten. Ergänzende, entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Für Xxxxx, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHvon durch MRW beauftragte externe Schulungsanbieter durchgeführt werden, befördern Personen in geIten deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und PreiseGeschäftsbedingungen. Wir behalten uns das Recht auf Aktualisierung der Kursinhalte und -längen sowie die Auswahl und Änderung der Dozenten vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: dgaddcosprod.blob.core.windows.net

Allgemeines. WirDie nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") von livekonzepte Xxxxxxx Xxxxxxx/ Neu-Ulm (nachstehend "livekonzepte") gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachstehend "VP"). Die AGB von livekonzepte gelten auch dann, wenn livekonzepte in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbestimmungen von VP werden nicht anerkannt, es sei denn, livekonzepte stimmt dieser ausdrücklich schriftlich zu. VP gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet sämtliche hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen (Anmietung und Bezahlung der spielfertigen Spielstätte unter Berücksichtigung der Bühnenanweisung/ Technischen Riders, sowie den Sicherheitsvorschriften). VP verpflichtet sich die Veranstaltung bei allen Behörden fristgemäß anzumelden und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und dieses zu zahlen. VP sorgt und zahlt für das Ticketing. VP stellt und zahlt Aufbauhelfer, Techniker, Kassen-, Garderoben-, Bedienungs-, Kontroll- und Sicherheitspersonal laut Bühnenanweisung/ Technischem Rider um eine erfolgreiche Veranstaltung durchzuführen. Die Gage ist spätestens am Veranstaltungstag vor der Veranstaltung in bar oder vor der Veranstaltung durch Überweisung an livekonzepte oder falls dies der Vertrag besagt an den Künstler zu bezahlen. Bei einer Eintrittseinnahmenbeteiligung von livekonzepte oder der Künstler haben diese das Recht jederzeit Kartensätze, Vorverkauf und Abendkasse, sowie die Auflistung der örtlichen Kosten zu überprüfen und zu überwachen. Kosten, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHnicht vorzuweisen sind, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtnicht anerkannt. Die Beförderung Abrechnung muss in jedem Fall am ersten Werktag nach der Veranstaltung an livekonzepte Xxxxxxx Xxxxxxx geschickt werden. Eine räumliche und zeitliche Exklusivität wurde nicht vereinbart, solange der Vertrag nichts anderes besagt. livekonzepte ist berechtigt von Personen mit Gütern VP Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch VP gegen dieses Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser zu ersetzende Schaden umfasst vor allem die Ansprüche des Künstlers, des Personals, der Konzertbesucher und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen die Bearbeitungs- und An- hängern ist zugelassenVermittlungskosten von livekonzepte. Der Fahrzeugführer ist für von VP zu ersetzende Schaden umfasst dabei auch die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei livekonzepte entstehenden Kosten der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5Rechtsverteidigung gegenüber dem Künstler, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte des Personals und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswKonzertbesucher.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.livekonzepte.de

Allgemeines. WirDiese Ausführungsbestimmungen ergänzen die Ausschreibung der Bundeskommission Segelflug im DAeC (BuKo) vom November 2012 zu den Qualifikationsmeisterschaften 2013 für die Deutschen Meisterschaften der Junioren 2014. Regelgrundlage ist die „Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften der Bundeskommission Segelflug des DAeC (SWO)“, Ausgabe 2013 (gültig ab 01.04.2013). Ergänzungen und Änderungen, soweit diese bis zum Wett- bewerbsbeginn von der BuKo beschlossen werden sollten, werden den Teilnehmern spätestens beim Eröffnungsbriefing zur Kenntnis gebracht. Die regelmäßige Abfrage der Homepage xxx.xxx.xx wird daher angeraten. Ergänzend gelten alle Ausführungen des Sporting Code, Sektion 3 mit Annex A, Ausgabe 2012 (gültig ab 01.10.2012). Auch sind Auflagen der DFS und der Genehmigungsbehörden der Landesdirektion Sachsen sowie die des täglichen Briefings für die Teilnehmer verbindlich. Gemäß der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DAeC, der SWO Ziffer 10.1 und der Ausschreibung Ziffer 7.h ist jegliches Doping verboten. Weitergehende Informationen zum aktuellen Stand der Anti-Doping-Bestimmungen sind auf der DAeC-Homepage unter veröffentlicht, auch zur Einholung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung TUE. Falls ein Antrag erforderlich sein sollte, ist dieser nicht später als 30 Tage vor Beginn des Wettbewerbes einzureichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer verpflichtet ist, alle gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen für den Luftverkehr strikt einzuhalten (siehe hierzu auch Ausschreibung Ziffer 7.a). Die eigene Verantwortung des Piloten für sein Flugzeug und sein Verhalten im Luftraum bleibt durch die sportlichen und sicherheitsrelevanten Regeln und Vorgaben der Wettbewerbs- und Sportleitung unberührt. Insbesondere gilt dies für die Gültigkeit aller Papiere (siehe auch Ziffer 4.2), die RDC AUTOZUG Sylt GmbHVerkehrssicherheit des Gerätes, befördern Personen die Einhaltung aller Betriebsgrenzen, die Einhaltung der Klassenmerkmale, die Dokumentation seiner Wettbewerbsflüge und die Erfüllung aller gesetzlichen und luftrechtlichen Bestimmungen. Alle Piloten verpflichten sich durch ihre Teilnahme zur sportlichen Fairness und zur größtmöglichen gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Flugsicherheit (auch die der anderen Teilnehmer) ist unter allen Umständen der höchstmögliche Vorrang einzuräumen. Aus Gründen der Flugsicherheit müssen alle teilnehmenden Flugzeuge mit einem Kollisionswarngerät (FLARM oder FLARM-kompatibel) ausgerüstet sein und dieses Gerät während der Wettbewerbsflüge voll funktionsfähig in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland Betrieb haben (Sylt) nach Niebüll SWO 4.1 und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA8.14)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern Wettbewerbsleitung ist zugelassenberechtigt, den Betrieb während des Fluges zu kontrollieren. Der Fahrzeugführer ist Dazu sind die Flugdaten des Kollisionswarngeräts für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind Wettbewerbsleitung zugänglich zu halten, bis die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung Wertung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse jeweiligen Tages 'endgültig' ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals Meisterschaft ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenkeine öffentliche Veranstaltung.

Appears in 1 contract

Samples: www.acz.de

Allgemeines. WirIm Voraus bekannte Abwesenheiten (Krankenstände, Kuraufenthalte, Therapien, Ausbildun- gen, Kurse, Urlaub etc.) sind vom Bediensteten vor der Dienstplanerstellung dem unmittelba- ren Vorgesetzten zu melden und gegebenenfalls zu rechtfertigen. (Unterstützungspflicht des Beamten gegenüber seinem Vorgesetzten gem. § 44 Abs. 1 BDG). Ist eine Dienstbefreiung, Dienstenthebung oder gerechtfertigte Abwesenheit bereits vor Er- stellung des Dienstplanes bekannt, sind für jeden die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen Dienstbefreiung umfassenden Arbeits- tag 8 bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland 12 (SyltGruppendienst) Plandienststunden vorzusehen. Der Bedienstete darf an die- sem Arbeitstag (00.00 – 24.00 Uhr) zu keinen Dienstleistungen herangezogen werden. Umfasst die Dienstbefreiung, Dienstenthebung, gerechtfertigte Abwesenheit nicht einen ge- samten Arbeitstag, so darf der Bedienstete außerhalb der Zeit der Dienstbefreiung zu Dienst- leistungen eingeteilt werden. Wird eine Dienstbefreiung erst nach Niebüll und Erstellung des Dienstplanes bekannt, umfasst diese so viele Plandienststunden, als in dem für die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Dienstbefreiung maßgeblichen Zeitraum bereits im „Tarif- Dienstplan festgelegt sind. 24.00 Uhr des vorletzten Tages vor Ablauf des Monats zu übermitteln. 24.00 Uhr des 9. Tages vor Ablauf des Monates den Dienststellenleitern zur Kenntnis zu bringen. Später einlangende Vorgaben sind – sofern es sich nicht um unauf- schiebbare Angelegenheiten handelt - nur dann zu berücksichtigen, wenn die Planer- stellungsfrist dadurch nicht überschritten wird und Verkehrsanzeiger für den Personen-Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gewahrt bleiben. Für die Nachtdienstplanung ist die Funktion der einzelnen Bediensteten insoweit zu berück- sichtigen, Gepäck- als sie insbesondere bei Führungsbediensteten und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtihren Stellvertretern einen reduzierten Nachtdienstanteil zulässt. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern Siehe auch Pkt. 2.2.9 DZR-LPD17. Den Bediensteten ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist die für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichAufgaben des administrativen Dienstvollzugs (z.B. Erledi- gung von Geschäftsstücken) erforderliche Innendienstzeit zu gewähren. Bei der Beförderung von Gefahrgut deren Festle- gung sind die Regeln nach Nrtageszeitlich unterschiedlichen Bedürfnisse für eine Außendienstpräsenz und die Zweckmäßigkeit der Dienststellenbesetzung zu berücksichtigen. 5Auf diesbezügliche Aus- führungen der EDR darf verwiesen werden. Grundsätzlich ist vom Bediensteten exekutiver Außendienst zu verrichten, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/der Aufenthalt auf der Dienststelle ist auf die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit notwendigen Zeiten beschränkt (administrative Tätigkeiten wie Verfassen von Anzeigen, Protokollieren, schriftliche Bearbeitung von Akten, Verfassen von Niederschriften, Besetzung der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhobenDienststelle für Parteienverkehr, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbHJournaldienst, Xxxxxxxxxxxx 00Verpflegung, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenDienstbesprechungen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen Schulungen usw.). Voraussetzung Die Bediensteten können bis zum Beginn der Dienstplanung (analog der Vorgabe für Spon- tanurlaube gem. Pkt. 2.2.14 DZR-LPD17: grundsätzlich bis spätestens 24.00 Uhr des 6. Ta- ges vor Ablauf des Monats) ihre Freizeitwünsche dem Dienstplaner bekannt geben, der die- se, sofern keine dienstlichen Interessen oder sonstige Vorschriften entgegenstehen, zu be- rücksichtigen hat. Unter den genannten Bedingungen dürfen pro Diensttour maximal 24 Plandienststunden angeordnet werden. Erfolgt eine Kombination von Plandienststunden mit Journaldienststun- den, ist die Beförderung istDauer einer Diensttour ebenfalls mit 24 Stunden beschränkt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit von Exekutivbediensteten mit maximal dreizehnstündigen Dienstleistungen ausgeschöpft ist. Wird dieser Zeitraum überschritten, muss neben der Fahrzeugführer Notwendigkeit der Dienstleistung insbesondere die Art der Dienstleistung (z. B. Besetzungsdienst ohne Erfordernis einer Außendienstleistung im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer Unter- schied zu einem Außendienst zur Nachtzeit) sowie die individuelle Leistungs- oder Belas- tungsfähigkeit des Bediensteten vom anordnenden Bediensteten berücksichtigt werden. Aus der Planung von mehr als dreizehnstündigen Diensten kann keinerlei Berechtigung für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse isteinen Innendienst nach dieser Zeit abgeleitet werden. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellenBeurteilung, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung Bediensteten im Einzelfall befördert eine über 13-stündige Dienstleistung zumutbar ist, obliegt dem jeweiligen Dienststellenleiter. Die Ruhezeit beginnt auch dann mit dem Ende des Gesamtdienstes, wenn diese Dienstleis- tung aus einer Verknüpfung von Plandienststunden mit Journaldienststunden bzw. Über- stunden besteht. Für ad-hoc Anlassfälle gilt diese Regelung nicht, sofern es sich um unaufschiebbare Amts- handlungen unmittelbar vor Dienstende oder exekutivdienstliche Einsätze (zB. Natur- oder Technologiekatastrophen, Migrationssonderlagen oder sonstige Ereignisse, bei denen die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in schwer- wiegenden kollektiven Gefahrensituationen es gebietet, etc.). In begründeten Ausnahmefällen ist daher ein Unterschreiten der normierten täglichen 11- stündigen Ruhezeit möglich. Bezug: Verwaltungsgerichtshofentscheidung 2013/12/0176 vom 15.03.2015. Wird ein Dienst durch Journaldienststunden verlängert und fallen diese Stunden nach Xxxxxxx 20:00 Uhr oder vor Montag 6:00 Uhr, wird deswegen kein Plandienstwochenende versehen. Journaldienststunden stellen eine Mehrdienstleistung dar und sind daher nicht dieser Rege- lung zuzurechnen. Die Regelung der 35-stündigen Wochenruhezeit ist dennoch zu berück- sichtigen. (Siehe auch Pkt. 2.3.3.2 DZR-LPD17) Im Fall von vorgeplanten MDL sind die entsprechenden Ruhezeiten (insbesondere 35- stündige Wochenruhe) jedenfalls auch zu berücksichtigen. Für ad-hoc Anlassfälle gilt diese Regelung nicht, sofern es sich um unaufschiebbare Amts- handlungen unmittelbar vor Dienstende oder exekutivdienstliche Einsätze (zB. Natur- oder Technologiekatastrophen, Migrationssonderlagen oder sonstige Ereignisse, bei denen die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in schwer- wiegenden kollektiven Gefahrensituationen es gebietet, etc.). Für begründete Ausnahmefälle durch die entsprechende Dienstbehörde ist ein Unterschrei- ten der normierten 35-stündigen Wochenruhezeit möglich. Bezug: Verwaltungsgerichtshofentscheidung 2013/12/0176 vom 15.03.2015. Auf die persönlichen Umstände bzw. die berechtigten Interessen der Bediensteten ist ent- sprechend Rücksicht zu nehmen. Insgesamt ist daher nach Möglichkeit auf die vor/nach Diensten gebotene Erholungsmöglichkeit von Bediensteten Bedacht zu nehmen. Die Zusammenziehung der Freizeit ist nur dann statthaft, wenn für andere Bedienstete in diesem Zeitraum nicht zusätzliche Mehrdienstleistungen anfallen. Einteilung der Nachtdienste: Bei der Planung von Nachtdiensten ist auf eine annähernd glei- che Verteilung zwischen den Bediensteten sowie auf die Funktion der Bediensteten Bedacht zu nehmen (siehe auch Pkt. 2.2.4). Bei Nachtdiensten, bei denen eine durchgehende Außendienstverpflichtung nicht erforderlich ist, sind in der Zeit von 22.00 – 08.00 Uhr 4 JD-Stunden einzuplanen. Plus- bzw. Minusstunden dienen lediglich der Administration der Plandienstzeit und haben keinen Einfluss auf Mehrdienstleistungen und Freizeitausgleich. Eine derartige Verschiebung von Plandiensten begründet auch den Anspruch auf WNZ. Für die unter Pkt. 2.2.10. Abs. 1 lit. e DZR-LPD17 angeführten Anlässe darf gemäß § 16 Abs. 7 GehG 1956 weder ein Freizeitausgleich erfolgen, noch ein Anspruch auf Überstun- denvergütung abgeleitet werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis Bei entsprechender dienstlicher Notwendigkeit ist die erfor- derliche Teilnahme in Plandienststunden möglich. Liegen die Voraussetzungen der Punkte vor, ist die Leistung der Plandienststunden nicht an die Bestimmungen von Pkt. 2.2.7. Abs. 1 DZR-LPD17 (mindestens achtstündige Plandienste), Pkt. 2.2.8. Abs. 1 DZR-LPD17 (Ruhe- zeit nach Plandiensten), Pkt. 2.2.8. Abs. 3 DZR-LPD17 (Wochenruhe), Pkt. 2.2.8. Abs. 4 Wochen vor Abfahrt DZR-LPD17 (neun kalenderfreie Tage), Pkt. 2.3.3.2. Abs. 7 DZR-LPD17 (rationelle Planung der Plandienstwochenenden), Pkt. 2.3.3.2. Abs. 1 DZR-LPD17 (ein plandienstfreies Wo- chenende pro Kalendermonat) bzw. Pkt. 2.3.5. Abs. 2 lit d DZR-LPD17 (zwei freie Wochen- enden pro Planungsturnus im 6-Gruppendienstplan) gebunden. Anlässe für Plusstunden können unter anderem sein: Repräsentationsangelegenheiten, Se- minarteilnahmen, Reisezeiten außerhalb einer Exekutivdienstleistung usw. Im Falle einer Änderung von Plandiensten ist dies für die in der Normaldienstausprägung stehenden Bediensteten innerhalb der Rahmenarbeitszeit zulässig. Beim Wechseldienst haben alle Änderungen von Plandiensten die Bestimmungen der DZR-LPD17 zu berücksich- tigen. Im Falle der Inanspruchnahme von Minusstunden dürfen auch Dienstleistungen von weniger als acht Plandienststunden verbleiben. Im Rahmen der Inanspruchnahme von Minusstunden können allfällig mit den Plandienststunden verknüpfte Journaldienststunden (auch einzeln) verschoben werden (innerhalb derselben Diensttour). Werden Plusstunden an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xxeinem Sonn- oder Feiertag festgelegt, ist nachträglich am nächsten plandienstfreien Arbeitstag die ent- sprechende Ersatzruhezeit festzulegen. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads Für die Leistung von Plusstunden an Sonn- und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördertFeiertagen gebührt dem Bediensteten nur im Rahmen des Schicht- oder Wechseldienstes die Sonn- und Feiertagszulage. Die Fahrzeuge werden stehend befördert Leistung von Plusstunden und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werdenallfällig verschobene Journaldienststunden an Sonn- und Feiertagen sind nur in ausreichend begründeten Fällen möglich. Entsprechendes Sicherungsmaterial, Anträge der Bediensteten auf Abbau von Plusstunden sind gleich wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer Urlaubsanträge zu behandeln und Beifahrer nehmen auch in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenAbwesenheitsquote einzurechnen (analog NZG-Regelung Pkt.

Appears in 1 contract

Samples: www.auf-polizei-ooe.at

Allgemeines. WirBeendigung der Mitgliedschaft durch die Familie ist jederzeit möglich • Mitgliedschaft besteht auf Wunsch bis zum 3. Geburtstag des Kindes • Familienpaten unterliegen der Schweigepflicht • Datenschutzerklärung erhalten: Ja Nein Wie sind Sie auf das Netzwerk aufmerksam geworden? Voraussichtlicher Geburtstermin oder geb. am Vorname und Nachname des Kindes Geburtsort des Kindes Name des Krankenhauses Wir arbeiten bei der Vermittlung Ihres Familienpaten mit großer Sorgfalt damit Sie und Ihre Patin / Ihr Pate gut zusammen passen. Deshalb haben wir noch einige Fragen! Mann Haben Sie Haustiere? Wenn ja, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHwelche? Frau Egal, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland ob Mann oder Frau Xxxxxx soll bei der Auswahl des Paten geachtet werden? Persönliche Angaben* (Sylt*freiwillige Angabe / Diese Daten werden für statistische Zwecke erhoben.) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden allein lebend Anzahl der Kinder im „Tarif- Haushalt (ohne das Netzwerkkind) in Partnerschaft lebend Geburtsjahre der Geschwisterkinder keine Angabe Ja (bis Mutterschutz) Schulabschluss bis 10.Klasse Nein Schulabschluss 10.Klasse Keine Angaben Abitur, Fachabitur, Hochschulreife Xxxxx Xxxxxx Berufstätigkeit der Partnerin / des Partners Schulbildung der Partnerin / des Partners Ja Schulabschluss bis 10.Klasse Nein Schulabschluss 10.Klasse Keine Angaben Abitur, Fachabitur, Hochschulreife Xxxxx Xxxxxx Datum, Ort Unterschrift Vertreter des Netzwerkes Unterschrift Teilnehmer Das Ministerium für Bildung, Jugend und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen Sport des Öffentlichen Verkehrs Landes Brandenburg verarbeitet Daten von Ihnen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Netzwerk Gesunde Kinder in Teltow-Fläming Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte Sie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nachstehend gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne SpiegelDSGVO) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenVerarbeitung Ihrer Daten informieren.

Appears in 1 contract

Samples: www.gesundekinder-tf.de

Allgemeines. WirDer ZFT führt den Kurierdienst von Briefen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHPäckchen und Paketen zwischen den Nutzern des ZFT sowie den Materialtransport mit dem LKW durch, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen soweit es eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem ZFT und dem jeweiligen Nutzer gibt. Die Aufnahme weiterer Nutzer wird unter anderem von den personellen und sachlichen Kapazitäten des ZFT abhängig gemacht. Aufnahmeanträge können jederzeit an den ZFT gestellt werden. Einzelheiten und Änderungen der Kurierlinien, angefahrenen Stellen, Anfahrtstage und Organisation werden den Nutzern regelmäßig bekannt gegeben. Der ZFT ist jederzeit bestrebt, den Tourenplan einzuhalten. Schwierige Witterungsverhältnisse, ein personeller Engpass oder der Ausfall von Fahrzeugen berechtigen den ZFT, den Tourenplan kurzfristig umzustellen. Die betroffenen Nutzer werden informiert. Es liegt im Ermessen der Nutzer, welches Transportgut sie dem Kraftfahrer im ZFT übergeben. Allerdings sind folgende Hinweise und Einschränkungen zu beachten: - Das Postgeheimnis gemäß Art. 10 GG wird durch den ZFT streng beachtet. Der ZFT informiert sich weder über den Inhalt der Sendungen noch führt er eigene Sicherheitsmaßnahmen durch. - Der Kraftfahrer übernimmt den Transport der übergebenen Sendungen im Rahmen der Kapazitäten seines Fahrzeugs. - Verschlusssachen ab der Stufe „VS-Vertraulich“, Waffen, Munition oder Gefahrgut werden durch den ZFT nicht transportiert. - Der ZFT übernimmt auch nicht den Transport von Wertgegenständen (Schmuck, Edelmetalle, Digitalkameras etc.), sicherheitsrelevanten Transportgütern (z. B. diagnostische Proben) und Fristsachen (z. B. Klageschriften). Die Einordnung eines Gegenstands als Wertgegenstand, sicherheitsrelevantes Transportgut bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge Fristsache obliegt dem Nutzer. Der ZFT empfiehlt dringend, den Transport dieser Gegenstände anderweitig zu regeln (Einsatz eines eigenen Fahrzeugs, Transport über die Post AG oder ein vergleichbares Unternehmen, Faxgerät bei termingebundenen Schriftsätzen). Den Nutzern steht der Vordruck „Lieferauftrag - Begleitschein“ in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung, wenn sie den Transportweg eines bestimmten Kurierguts nachverfolgen lassen wollen. Bei Verwendung dieses Vordrucks kann der Absender durch den ZFT prüfen lassen, ob diese besonders gekennzeichnete Lieferung beim Empfänger angekommen ist. Zum Inhalt der Sendung sind auf dem Lieferauftragsvordruck aus Gründen des Postgeheimnisses und Datenschutzes keine Angaben zu machen. Der Nutzer hat das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen Verpackung zu übergeben. Es sind bevorzugt Postkisten zu verwenden. Unverpacktes oder mangelhaft gesichertes Transportgut wird auf ausdrücklichen Wunsch mitgenommen. Allerdings muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kraftfahrer getroffen werden. Das Kuriergut soll ein Gewicht von Westerland 20 Kilogramm nicht übersteigen. Die Verteilung auf kleinere Pakete ist zu bevorzugen. Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren sowie gegebenenfalls als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Auf Abkürzungen und Angaben zum Inhalt ist zu verzichten. Der Absender ist stets anzugeben. Transportgut mit personenbezogenen oder sonst schutzwürdigen Daten (Syltz. B. Personalakten von Dienststellen des Freistaats Thüringen, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft) nach Niebüll sind durch den Nutzer besonders zu verschließen und in die Gegenrichtunggegen den Zugriff Unbefugter zu sichern. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen Die Nutzlast und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden das Volumen der im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr Kurierdienst eingesetzten Fahrzeuge sind begrenzt. Daher nimmt der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ZFT weder technische Geräte (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenz. B. PC-Technik) noch Umzugsgut mit. Der Fahrzeugführer ZFT ist grundsätzlich auch nicht für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichVersorgung der Nutzer mit Büromaterial zuständig. Bei der Beförderung Entgegennahme von Gefahrgut sind größeren Mengen eines Kurierguts ist der Kraftfahrer nicht verpflichtet, die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist genaue Menge zu kontrollieren (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw1.500 Druckbögen auf einer Palette oder 25 Kartons mit jeweils 250 Stück einer Sache).). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: tlf.thueringen.de

Allgemeines. WirDie Anlieferung hat im Tankzug nach Abruf zu erfolgen. Es sind je Anfahrt Chargen >= 20 t Methanol anzuliefern. Zur Lagerung stehen im Klärwerk Sindelfingen 2 Stück unterirdische Stahlbehälter mit je 40.000 I Inhalt zur Verfügung. Die Anlieferung erfolgt frei Verwendungsstelle Klärwerk I Sindelfingen, Entenseestr.1 in 00000 Xxxxxxxxxxxx und hat von Montag bis Mittwoch zwischen 7.00 – 12.00 Uhr Donnerstag und Xxxxxxx sowie zwischen 13.00 – 14.00 Uhr 7.00 – 12.00 Uhr und zu erfolgen. Die angelieferten Mengen sind mit amtlichen Wiegescheinen zu belegen, aus denen die Gewichte Brutto, Tara, Netto, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHamtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwdas Datum der Verwiegung, den Ort der Waage, die Wiegescheinnummer. be- gleitete Kraftfahrzeuge und die Unterschrift des Wiegemeisters hervorgehen Wiegescheine, Frachtbriefe und weitere Belege sind als Originalscheine einzureichen. Das anzubietende Methanol hat folgende Qualitätsanforderungen zu erfüllen: - Kein Regenerat. - Reinheit min. 99,85 %. - Xxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx. - Aromate und andere AOX-haltige Stoffe dürfen nicht enthalten sein. - Der Anteil der Wassergefährdungsklasse 2 darf max. 0,5 % nicht übersteigen. - In 1 kg Methanol müssen min. 1500 g CSB enthalten sein. Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizulegen. Die Qualitätsprüfung obliegt dem Lieferanten und wird von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtunguns stichprobernartig kontrolliert. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorIst das angebotene, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen technisch hergestellte Methanol nicht verfügbar, verpflichtet sich der AN zur Lieferung von reinem Methanol zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden den gleichen, im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenLV festgeschriebenen Konditionen. Der Fahrzeugführer Preis für das Methanol wird zu Beginn eines Quartals ermittelt und gilt für drei Monate. Grundlage hierfür ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5Quartalskontraktpreis in € / t Methanol T 2 FOB Rotterdam, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit Liste „Methanex average regional posted contract price history", Spalte "Methanex European posted contract price", einsehbar unter der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx)-Adresse „xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx". Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung Der Aufwand für die Beförderung istgesamte Abwicklung zur Beibringung des Methanols an das Klärwerk Sindelfingen, dass also Beschaffung, Transport, Autobahnmaut, Be- und Entladung und alle anderen Unkosten, ist als Festpreis für ein Jahr, vom 01.April 2024 bis 31.Xxxx 2025 anzubieten. Fortsetzung s. Seite 2 Der Bieter muss Referenzen für vergleichbare Lieferleistungen der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istletzten drei Jahre beilegen. Die Kraftfahrzeuge Referenzen werden nach dem Zufriedenheitsgrad der Referenzgeber bezüglich folgender Punkte bewertet: − Pünktlichkeit der Anlieferung. − Die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen beim Abladevorgang. − Das Handling und die sprachliche Verständigung beim Abladevorgang. Dazu wird der Bieter aufgefordert, schriftlich dem AG mindestens drei andere Bezieher seines Methanols mitzuteilen. Die Angaben müssen Firma, Ansprechpartner, Telefonnummer des Ansprechpartners und die ungefähre Liefermenge der jeweiligen Firma beinhalten. Diese sind dem beiliegendem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" aufzuführen. Der Bieter gilt als geeignet, wenn mindestens drei Referenzgeber alle Punkte positiv bestätigen können. maximal erlaubtes Füllvolumen 95 %. Bodenplatte als Wanne ausgebildet, auf der das Fahrzeug bei der Entladung steht. Vorhanden sind Grenzwertgeber, Alarmvorrichtung, Erdungskabel mit Zange, externer Stromanschluß (16 Ampere, 400 Volt), Trinkwasseranschluß für das Abspülen von Leckagewasser. Kupplungsfabrikat: Elaflex Befüllanschluß VK 80, Gaspendel VK 50 Fahrzeugeigene Pumpe ist nicht notwendig. Schlauchlänge der Befüllleitung 8 - 10 m, Anschlußgröße 3 Zoll, Schlauchlänge der Gaspendelleitung 8 - 10 m, Anschlußgröße 2 Zoll. Tankwagenkupplung ist als Vaterkupplung ausgebildet. 1-Xxxxxx Tankwagen ist nicht zwingend erforderlich. Die Ansprechpartner für Bestellungen, Entladungen oder Notfällen Werden dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe mitgeteilt. Am Tank ist eine Druckprüfvorrichtung für den öffentlichen Straßenverkehr nach Befüllschlauch vorhanden. Die Zufahrt ist befestigt. Ein Tankzug mit 16,5 m Länge und einem Bruttogewicht von 40 t kann das Wegesystem in der Kläranlage ohne Einschränkung befahren. Andere Abfüllmöglichkeiten (z.B. Fässer, IBC, etc.) sind nicht vorhanden. Für den Betrieb der Methanoldosieranlage ist eine Betriebsanweisung aufgestellt worden, diese liegt dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen Leistungsverzeichnis als Anlage bei. Die dort beschriebenen Funktionsabläufe sind bindend und verkehrssicher seinmüssen vom Fahrpersonal der Spedition peinlichst eingehalten werden. Es Zufahrtsmöglichkeiten zur Kläranlage Böblingen- Sindelfingen‌ Quelle: [xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxx/Xxxxxxxxxxxx+Xx%X0%X0xxx lage+B%C3%B6blingen- Sindelfingen/@48.692339,8.9817169,224m/data=!3m1!1e3!4m6!3m5 [xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xxxxx/Xxxxxxxxxxxx+Xx%X0%X0xxx Leistungsverzeichnis für die Anlieferung von Methanol‌ - Reinheit min. 99,85 % - Xxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx - Aromate und andere AOX-haltige Stoffe dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werdennicht enthalten sein - Der Anteil der Wassergefährdungsklasse 2 darf max. 0,5% nicht übersteigen - In 1 kg Methanol müssen min. 1500 g CSB enthalten sein preis in € / t Methanol T 2 FOB Rotterdam, Liste „Methanex average regional posted contract price history", wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sindauf Seite 1 beschrieben. In KraftfahrzeugenDer Index ist jeweils zu Quartalsbeginn schriftlich abzurufen, die Urkunde darüber ist dem AG per E-Mail anzuzeigen. Berechnung des vorläufigen Einheitspreises für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sindStoff- kosten anhand des Index Januar 2024. Index Januar 2024 per 1000kg EP: …………………………. € kosten unter Zugrundelegung des Index Januar 2024. des Methanols über einen Zuschlag / Abschlag auf die reinen Stoffkosten vergütet bekommen. Dabei kann er seine Gemeinkosten, dürfen so viele Personen befördert werdenWagnis, wie Sitzplätze vorhanden sindGewinn etc., sowie eventuelle Rabatte berücksichtigen. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße z.B. Zuschlag +12 % entspricht einem Multiplikator von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten+0,12, z.B. das Abmontieren des WindshieldsAbschlag -7 % entspricht einem Multiplikator von -0,07. Fahrer und Beifahrer nehmen …… Faktor: …………… Der kalkulierte Zuschlag / Abschlag beträgt in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.%: dafür vorgesehenen Behältern im Klärwerk I Sindelfingen,

Appears in 1 contract

Samples: www.sindelfingen.de

Allgemeines. WirS‰mtliche Vertr‰ge vom HostProfis ISP Telekom GmbH (kurz: HostProfis ISP genannt) mit dem Auftraggeber (kurz: AG) werden grunds‰tzlich auf Basis dieser Vertragsbedingungen abgeschlossen. Änderungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung mˆglich. Die AGB's von HostProfis ISP werden in vollem Umfang vom AG akzeptiert, diese sind online abrufbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxx. Nach der Annahme der Bestellung erh‰lt der AG Zugangsdatem zum Kundencenter (ausgenommen Reseller, Robot (Domain, DNS) Kunden) unter xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxx.xx um seine Produkte zu verwalten, Rechnungen einzusehen uvm. Sollte der AG ein paar Tage nach Einlangen der Bestellungen keinen Zugriff auf das Kundencenter haben ist der AG verpflichtet sich umgehend beim Support von HostProfis ISP zu melden, um das Problem zu bem‰ngeln. Je nachdem welches Produkt gew‰hlt wurde gelten die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen Produktspezifischen Vereinbarungen (Pkt. 4-11 dieser AGB's) zwischen HostProfis ISP und dem AG. Der AG best‰tigt die Richtigkeit und Vollst‰ndigkeit der Angaben der Daten auf den Bestell-Formularen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge Online-Bestellungen. HostProfis ISP ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Westerland Leistungen aus diesem Vertragsverh‰ltnis zu beauftragen. Dem AG sind die technischen Mˆglichkeiten der bestellten Produkte im Detail klar, der AG hat sich vor dem Vertragsabschluss über die Funktionsweisen der Leistungen von HostProfis ISP sowie des bestellten Produktes ein hinreichendes Bild verschafft und best‰tigt, den Leistungsumfang im Detail zu kennen. Zus‰tzlich Vorgaben des AG bedürfen der Schriftform. Eine Stornierung wegen z.b.: Nicht-Erfüllung mˆglicher Anforderungen vom AG ist nicht mˆglich. Dem AG werden Unterlagen zur Installation gesandt bzw. telefonische Unterstützung geboten, kann der AG dennoch aufgrund von div. lokalen Problemen (SyltSoftware-Einstellungen, Ö) nach Niebüll das Produkt nicht vollst‰ndig nützen bzw. eine Verbindung aufbauen, liegt es nicht in der Leistungserbringung von HostProfis ISP. Der AG erh‰lt von HostProfis ISP für die Nutzung der Leistung ein persˆnlichen Benutzername und in Passwort. Diese Daten dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. XxxxXxxxxx ISP ist nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an Daten des AG heranzukommen und sie weiter zu verwenden, sodass die GegenrichtungGeltendmachung von Sch‰den des AG oder Dritter gegenüber HostProfis ISP aus einem derartigen Zusammenhang einvernehmlich ausgeschlossen wird. Dabei gelten XxxxXxxxxx ISP ist nicht verpflichtet den verursachen Traffic (Datenverkehr) vom AG zu rechtfertigen. Der Mailspace/Mysqlspace wird zum inkludiertem Speicherplatz des Kunden gez‰hlt. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie, Gew‰hrleistungsansprüchen oder Schadenersatz zurückzuhalten (Kompensationsverbot). Der AG erh‰lt von HostProfis ISP für die nachfolgenden Beförderungsbedingungen Nutzung der Leistung ein persˆnlichen Benutzername und PreisePasswort. Wir behalten uns vorDiese Daten dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Alle Leistungen über diese Daten werden dem AG zugeordnet und sind auch ohne mˆglichen Einspruch zuzahlen, z.B: bei erhˆhtem Minuten- Kosten durch div. Missbrauch-Faktoren wie Viren, Eindringlinge, etc. HostProfis ISP stellt im Kundencenter dem AG einen Reminder für die Zugangs-Produkte (i-select, ADSL, xDSL@asymmetric, xDSL@symmetric) zur Verfügung, welchen der Kunde selbst konfigurieren kann, dieser hat die Aufgabe dem Kunden beim ‹berschreitens des Traffic-Limites per E-Mail zu verst‰ndigen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Reminder ohne Gew‰hr arbeitet, und der Kunde den Traffic lt. den jeweiligen Produkt unter Zusatz zu bezahlen hat, auch wenn der Reminder aus technischen Gründen nicht funktioniert bzw. die E-Mail Zustellung aus Gründen auch immer fehlschl‰gt. Im voraus bezahlte Betr‰ge werden nicht rückerstattet. Der Kunde hat im Kundencenter die Mˆglichkeit eigenst‰ndig die Versandart der Rechnung zu w‰hlen, es gibt die Mˆglichkeit POST und E- Mail. W‰hlt der Kunde E-Mail bzw. Kundencenter werden alle Rechnungen per E-Mail versandt und sind auch im Kundencenter ersichtlich. Dem Kunden ist bekannt, das es an die E-Mail welche im Kundencenter vom Kunden eingetragen ist, per E-Mail verschickt wird, zus‰tzlich sind alle Rechnungen im Kundencenter abrufbar. Mˆchte der Kunde die Rechnung per Post und E- Mail werden pro erstellte Rechnung einmalig 1.00 EUR exkl. Ust. als Verwaltungsaufwand verrechnet. Mˆchte Kunde die Rechnung per Erlagschein/‹berweisung zahlen, werden pro Rechnung 2.00 EUR exkl. Ust. verrechnet. Hat der AG eine UID- NR ist er für die Gültigkeit dieser Nummer haftbar zu machen, trotz Prüfungen durch HostProfis ISP. Der AG stimmt zu, dass XxxxXxxxxx ISP berechtigt ist, Namen, Geburtsdatum und Anschrift vom AG an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes zu übermitteln, um Informationen über die Bonit‰t einzuholen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird Namen, Geburtsdatum, Anschrift und den offenen Saldo an die WarenKreditEvidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx übermittelt. XxxxXxxxxx ISP arbeitet im Hintergrund mit diversen Partnern zusammen. Ein Wechsel zwischen den Partnern kann HostProfis ISP jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmendurchführen, sofern sich die Leistungsmerkmale nicht ver‰ndern. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten Die Zugangsdaten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für Regelfall ausschliefllich an die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; vom Kunden hinterlegte E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswMail Adresse gesandt.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.hostprofis.com

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden nicht befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.autozug-sylt.de

Allgemeines. WirDie Regierungschefs der Länder haben am 18. Dezember 2008 den Zwölften Rund- funkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Änderungen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages betreffen den Rund- funkstaatsvertrag, den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandra- dio-Staatsvertrag, den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und den Rundfunkgebüh- renstaatsvertrag. Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages in Artikel 1 bilden den Schwerpunkt der Re- gelungen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Diese betreffen etwa die neu aufgenommenen Begriffsbestimmungen (§ 2 des Rundfunkstaatsvertrages, Artikel 1 Nr. 3 des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages) und die Ergänzungen zur Verbesserung des barrierefreien Angebots im Rundfunk (§ 3 des Rundfunkstaatsvertra- ges, Artikel 1 Nr. 4 des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages). Kernelement des Staatsvertrages ist die Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rund- funks für seine Rundfunkprogramme und Telemedienangebote sowie die Verfahrens- vorschriften für neue oder veränderte Telemedien (§§ 11 bis 11f des Rundfunkstaats- vertrages, Artikel 1 Nr. 11 und 12 des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages). Einen weiteren wichtigen Teil bilden die Bestimmungen über kommerzielle Tätigkeiten, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHBeteiligung an Unternehmen und die Kontrolle der Beteiligung an Unternehmen so- wie der kommerziellen Tätigkeiten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 16a bis e des Rundfunkstaatsvertrages, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwArtikel 1 Nr. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in 14 des Zwölften Rundfunkänderungsstaats- vertrages). Im Hinblick auf die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden neu gefassten Begriffsbestimmungen wird im „Tarif- und Verkehrsanzeiger Rundfunk- staatsvertrag eine Bestimmung über die Zulassungsfreiheit ausschließlich im Internet verbreiteter Hörfunkangebote für den Personen-privaten Hörfunk aufgenommen (§ 20b des Rund- funkstaatsvertrages, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen Artikel 1 Nr. 19 des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAZwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte Artikel 2 bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch betreffen Folgeänderungen aufgrund der neu gefassten Bestimmun- gen über den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen Auftrag des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenöffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Appears in 1 contract

Samples: www.rathaus.bremen.de

Allgemeines. Wir, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in Sämtlichen Leistungen der Firma Felbermayr Transport- und Hebetechnik GmbH & Co KG – Abteilung ITB Internationale Tiefla- der-Bahntransporte und deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten Subunternehmer – im Folgenden kurz ITB genannt – liegen ausschließlich die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vorBe- sonderen Geschäftsbedingungen zugrunde, jederzeit eine Änderung soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für internationale Über- einkommen über die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist Güterbeförderung (z. B. KettenfahrzeugeCMR, Straßenwalzen uswCLNI, COTIF/ER, CIM, WA) verstoßen. Hiervon auch nur in einzelnen Punkten abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Auftraggeber) – im Folgenden kurz AG genannt – gel- ten nur bei deren ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Bei wiederholten Leistungsabwicklungen (laufende Geschäftsverbin- dung) mit Kaufleuten genügt zur weiteren Geltung unserer Besonderen Geschäftsbedingungen die einmalige Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten auch für nachträglich erteilte Zusatzaufträge. Unsere Tätigkeit erfolgt entweder durch Bereitstellung von Equipment inkl. Personenbereitstellung oder in Form von sog. Projekt- geschäften zur Abwicklung von Eisenbahntransporten bzw. sonstiger multimodaler Transportaufträge oder gebrochener Verkehre (Schiene/Straße, Schiene/Binnenschitf etc.). Voraussetzung Alle unsere Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss, gelten ausschließlich vorbehaltlich freier verfüg- barer Verkehrswege und haben – sofern nichts anderes vereinbart – eine Gültigkeit von 14 Tagen, ab Angebotsdatum. Der AG ist verpflichtet, ITB bei Annahme des Angebots eine formularmäßig ausgefertigte Bestellung als Bestätigung der Angebotsannahme zu übersenden. Komplexe Angebotserstellungen, z. B. Machbarkeitsstudien und Projektierungen sind entgeltpflichtig und bedür- fen einer gesonderten Vereinbarung. Die für die Beförderung Leistungsabwicklung notwendigen behördlichen oder sonstigen Gestaltungen und Transporterlaubnisse (Genehmigungen) werden – sofern nichts anderes vereinbart – auf Gefahr, Risiko und Kosten des AG im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages eingeholt. Änderungen oder Ergänzungen des Auftragsumfangs infolge behörd- licher oder sonstiger Auflagen, Bedingungen und Vorschriften, die im Auftragsumfang nicht ausdrücklich festgehalten wurden, sind gesondert zu entlohnen. Der Frachtbrief ist grundsätzlich vom AG mit allen gesetzlichen Angaben auszustellen. Errichtet der AG nicht bis spätestens zum Abgangstermin der Sendung einen Frachtbrief, kann ITB auf Namen und Rechnung des AG einen Frachtbrief für die Sendung ausstellen. ITB weist ausdrücklich darauf hin, dass dem AG auf dessen Anfrage, Art und Umfang der üblicherweise notwendigen Genehmigung bekannt gegeben werden. Sofern nichts anderes vereinbart, werden die behördlichen Genehmigungen von ITB für den AG direkt eingeholt. Sofern im Angebot nichts anderes festgehalten, liegen der Preiskalkulation des Angebots ein »einfacher« Genehmigungsantrag ohne Auflagenerteilung zu Grunde. Behördlich oder sonstig vorgeschriebene Auflagen, Verkehrssicherungsmaßnahmen etc. sind in der Preisgestaltung des Angebots, sofern nichts anderes ausdrücklich ver- einbart ist, nicht beinhaltet. Angebote erfolgen auf Basis des kürzesten Schienenweges. Für den Fall, dass die Genehmigungen (behördliche Transporterlaubnisse), die zur Abwicklung der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert beauftragten Leistung erforderlich sind, nicht erteilt werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen steht ITB ein Rücktrittsrecht unter Verrechnung der bis dahin anteilig angefallenen Leistungen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser Ausschluss jeglicher Schadenser- satzansprüche des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenAG zu.

Appears in 1 contract

Samples: www.felbermayr.cc

Allgemeines. I. Anwendbarkeit 1) Wir, die RDC AUTOZUG Sylt Salamander Industrie-Produkte GmbH, befördern Personen die Salamander Extrusion GmbH & Co. KG und die Salamander SPS GmbH & Co. KG (im Folgenden „Salamander“), bestellen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden: „AEB“). Die Anwendung anders lautender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten ist für diesen und für alle Folgeaufträge ausgeschlossen. Der Geltung solcher anderer Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese AEBs gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Lieferanten. Es bedarf bei künftigen Bestellungen keiner erneuten Bezugnahme auf diese Einkaufsbedingungen. 2) Diese AEB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). 3) Für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen gelten in deren Kraftfahrzeugen nachstehender Rangfolge: • die Inhalte der Bestellung, • die in der Bestellung aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen, • die Regelungen des Liefervertrages, • die Technischen Lieferbedingungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen, • diese Einkaufsbedingungen. 4) Salamander hat jederzeit das Recht, die Einkaufsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorherige Versionen der Einkaufsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Die jeweils aktuellen Versionen der Einkaufsbedingungen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxx im „Tarif- Footer unten links. II. Auftrag und Verkehrsanzeiger Auftragsbestätigung, Ursprungsnachweise, Exportkontrolle 1) Die von uns erteilten Aufträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Dritte – insbesondere unsere Angestellten – sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Verträge hinausgehen. Entsprechende Erklärungen begründen keinerlei Verbindlichkeiten zu unseren Lasten. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. 2) Der Lieferant hat den Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Auftragsbestätigung muss alle Einzelheiten des Auftrags wiedergeben. Abweichungen von unseren Aufträgen gelten nur als genehmigt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 3) Erkennt der Lieferant aufgrund seiner Sachkenntnis, dass eine Bestellung unvollständig ist oder dass durch die Lieferung der von uns mit der Bestellung verfolgte Zweck nicht zu erreichen ist, so hat er uns hierüber umgehend und umfassend zu informieren. 4) Der Lieferant hat für alle zu liefernden Waren und zu erbringenden Dienstleistungen die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu erfüllen. Er hat Salamander so früh wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Liefertermin alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die Salamander zur Einhaltung der anwendbaren zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschrif- ten bei Aus- und Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Waren und Dienstleistungen benötigt, und im Falle von Änderungen zu aktualisieren. 5) Der Lieferant verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages, das genaue Ursprungsland der Waren mitzuteilen und für EU-Ursprungsware eine sendungsbezogene Lieferantenerklärung oder eine Langzeitlieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft abzugeben und für Drittlandswaren ein Ursprungszeugnis zu übersenden. Bei Lieferung aus einem Präferenzland ist der Lieferant verpflichtet, einen gültigen Präferenznachweis EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung zu erstellen. Wenn der Lieferant keine sendungsbezogene Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung für den Personen-präferenziellen Ursprung abgeben kann, Gepäck- verpflichtet er sich, eine sendungsbe- zogene Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung für den nicht präferenziellen Ursprung abzugeben. Sollten sich Lieferantenerklärungen, Präferenznachweise oder Ursprungszeugnisse als nicht korrekt herausstellen, verpflichtet sich der Lieferant, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 6) Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxxxxxxx auf Anfrage über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-Ausfuhr- und Güterverkehr Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten schriftlich zu unterrichten und folgende Informatio- nen mitzuteilen: • die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten, • für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number) gemäß US Export Administration Regulations (EAR), • den handelsrechtlichen Ursprung seiner Güter (nach dem Zollkodex) und der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet Bestandteile seiner Güter, einschließlich Technologie und Software, • ob die Güter durch die USA transportiert, in den USA hergestellt oder gelagert, oder mit Hilfe US-amerikanischer Technologie gefertigt wurden, • die statistische Warennummer (HS-Code) seiner Güter. Ferner ist der Bundesrepublik Deutschland Lieferant verpflichtet, unverzüglich (TVA)“ veröffentlichtvor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter) über alle Änderungen der vorstehenden Daten schriftlich zu informieren. Die Beförderung Auf entsprechende Anfrage von Personen mit Salamander wird der Lieferant alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenderen Bestandteilen schriftlich mitteilen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei 7) Verstößt der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen Lieferant gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung geltende Anforderungen des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t nationalen und/oder internationalen Ausfuhr-, Zoll- oder Außenwirtschaftsrechts bzw. gegen die Informationspflicht aus den vorstehenden Absätzen, verpflichtet sich der Lieferant, Salamander von allen daraus resultierenden Aufwendungen, Schäden und Ansprüchen freizustellen, es sei denn, der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. III. Preise, Versand, Verpackung, Gefahr- und Eigentumsübergang 1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Sofern ausdrücklich keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Gebühren, Kosten für Verpackung, Fracht und Transport bis zur von Salamander angegebenen Empfängeranschrift darin enthalten. Die Pflicht zur Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung. 2) Ein Mehr- oder Minderpreis infolge von Ausführungsänderungen ist Salamander unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wobei die Vereinbarung eines Mehr- oder Minderpreises der schriftlichen Zustimmung durch Salamander vor Ausliefe- rung der Waren oder Erbringung der Leistung bedarf. 3) Teillieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung statthaft. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind Über- und Unterlieferungen nur innerhalb einer Breite (Grenze von 5% der Menge der Einzelbestellung statthaft. 4) Sendungen, bei welchen nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, sind stets auf dem preiswertesten Wege zu verfrachten. Alle durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Mehrkosten sowie Kosten für Rollgelder usw. am Versandort müssen von Salamander nicht bezahlt werden. 5) Der Warensendung ist der Lieferschein beizufügen. Die Rechnung ist getrennt von der Warensendung an die in der Bestellung genannte Rechnungsadresse zu senden. Lieferschein und Rechnung sind mit der Salamander- Bestellnummer zu versehen. 6) Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Die Gefahr geht nach Beendigung des Abladevorgangs mit Abnahme der Lieferung durch Salamander bzw. am vereinbarten Bestimmungsort auf Salamander über. Dies gilt auch, wenn der Lieferant die Ware einem Spediteur oder einem Frachtführer übergibt. Nimmt Xxxxxxxxxx die Ware beim Lieferanten ab und verbleibt die Ware nach der Abnahme durch Salamander beim Lieferanten, trägt dieser die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware, bis die Ware an ihren Bestimmungsort gelangt und dort abgeladen worden ist. IV. Lieferzeit 1) Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich und verstehen sich stets ohne SpiegelNachfrist. Maßgebend für die Einhal- tung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von Salamander genannten Verwendungs- stelle bzw. die Rechtzeitigkeit der erfolgten Abnahme. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung durch Salamander enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Bei Überschreiten der Lieferzeit gerät der Lieferant ohne Mahnung in Verzug. 2) über 2,20 m Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, sowie sonstige unvorhersehbare und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Ereignisse, die Salamander die Abnahme und/oder KraftfahrzeugeVerarbeitung der bestellten Waren wesentlich erschweren, insbesondere Absatzstockungen, geben Salamander das Recht, die verzurrt werden müssenAbnah- mefristen hinauszuschieben oder - sofern das Hindernis nicht nur vorübergehend und nicht von Salamander zu vertreten ist - vom Vertrag zurückzutreten, werden entgegen ohne dass dem Lieferanten ein Schadensersatzanspruch zusteht. Salamander wird den Lieferanten unverzüglich die erforderlichen Informationen mitteilen. 3) Im Falle der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördertÜberschreitung der Lieferzeit gilt die Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Auftragswertes für jede angefangene Woche der schuldhaften Überschreitung, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Auftragswertes, als vereinbart. Bei anderen Kraftfahrzeugen Diese Vertragsstrafe kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung auch erst im Einzelfall befördert Rahmen der Schlusszahlung geltend gemacht werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder , ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördertdass es eines Vorbehaltes bei der Annahme bedarf. Die Fahrzeuge werden stehend befördert Geltendmachung weiterer Rechte durch Salamander bleibt davon unberührt. 4) Der Lieferant hat Salamander - unbeschadet der gesetzlichen oder vorstehend vereinbarten Rechte von Salamander - über etwaige Umstände, die zu einer Überschreitung der vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit führen, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. V. Rechnung und müssen durch den Fahrzeugführer Zahlung 1) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort des Firmensitzes von Salamander. 2) Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht gesondert anders schriftlich vereinbart, 60 Tage netto nach Eingang der Rechnung unter Angabe der Salamander-Bestellnummer und vollständigem Eingang der Ware oder vollständiger Leistung. 3) Jede Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechte von Salamander wegen etwaiger Mängel. Eine Zahlung bedeutet weder Anerkennung, Erfüllung, noch Verzicht auf Gewährleistungsansprüche, dies gilt auch in Bezug auf die Emp- fangsquittung anlässlich der Warenannahme. Salamander ist berechtigt, die Zahlung ganz oder teilweise bis zur Behebung von Mängeln oder Erfüllung anderer Gegenansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung zurückzube- halten. 4) Salamander ist berechtigt, Forderungen des Lieferanten auch gegen Um- kippen gesichert werdenForderungen von mit Salamander verbundenen Unternehmen zu verrechnen. Entsprechendes SicherungsmaterialDer Lieferant kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrech- te ausüben, wie z. B. Spanngurtewenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Salamander schriftlich anerkannt sind. 5) Sofern nicht am Versandort bereits eine amtliche Verwiegung vorgenommen worden ist, ist bei Rechnungen nach Gewicht das von Salamander festgestellte Gewicht maßgebend. Salamander behält sich in jedem Falle das Recht vor, eigene Verwiegungen auf einer geeichten Waage durchzuführen und bei Abweichungen mit dem Lieferanten in Kontakt zu treten, um die Wiegedifferenzen zu klären. 6) Wenn nationale oder internationale Außenwirtschaftsvorschriften, Embargos oder sonstige Sanktionen entgegen- stehen, wird kos- tenfrei Salamander nicht zahlen und ist Salamander auch im Übrigen nicht zur Verfügung gestelltVertragserfüllung verpflichtet. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenVI.

Appears in 1 contract

Samples: www.salamander-windows.com

Allgemeines. WirPreisänderungen sind vorbehalten. Preiserhöhungen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden auch im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, Gepäck- und Güterverkehr sind möglich. Sollte während der Eisenbahnen Vertragszeit eine Erhöhung des Öffentlichen Verkehrs Bezugspreises eintreten, so ist der, vom Zeitpunkt der Veränderung an, gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitung (in gedruckter oder digitaler Form) veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Verlag ist zur Abtretung seiner Forderungen aus dem Bezugsvertrag im Gebiet Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Ferner ist er berechtigt, verbundene Unternehmen oder Dritte zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Änderung der abgefragten persönlichen Daten, welche für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig sind, umgehend per E-Mail unter xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder telefonisch unter +00 0000 000 0 mitzuteilen. Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verlages. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtAnwendung. Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer des Verlages im Übrigen wirksam. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenunwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenGleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die personen- Zeitungsverlag Rubens GmbH & Co. KG, als auch die Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG ist grundsätzlich nicht bereit und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG). Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der RDC AUTOZUG Sylt Creditreform Boniversum GmbH erhobenstattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: xxx.xxxxxxxxxx.xx/XX-XXXXX. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der SCHUFA Holding AG stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/. Sie haben das Recht, verarbeitet und ge- nutztbinnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Verwendung Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxx Telefon +00 0000 000 0 Telefax +00 0000 000 000 E-Mail xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Zeitungsverlag Rubens GmbH & Co. KG, Sitz Unna, Amtsgericht Hamm, HRA 1988 Persönlich haftende Gesellschafterin: Rubens GmbH, Sitz Unna, Amtsgericht Hamm, HRB 3237 Geschäftsführer: Xxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verlag (RDC AUTOZUG Sylt GmbHZeitungsverlag Rubens GmbH & Co. KG, bzw. Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; , Telefon +00 0000 000 0, Telefax +00 0000 000 000, E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Kettenfahrzeugeein mit der Post versandter Brief, Straßenwalzen usw.)Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Voraussetzung für die Beförderung Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenWiderrufsfrist absenden.

Appears in 1 contract

Samples: www.rumble.de

Allgemeines. WirSämtlichen Bestellungen der PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH, darauf zielende Angebote und Lieferungen an die PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH, liegen die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen der PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH zugrunde. Entgegenstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferanten wird hiermit bereits widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem der Auftragsbestätigung der PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Verkäufers enthalten sind und die PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH diesem nicht widerspricht; das Schweigen der PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH bedeutet Ablehnung. Auch bei Widersprüchen in den vorangegangenen beiderseitigen Vertragserklärungen oder Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag durch die Vornahme der Lieferung oder sonstiger Erfüllungsleistungen des Verkäufers in jedem Fall zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der PPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH zustande. Wir sind berechtigt, jederzeit die Produktspezifikationen verbindlich für den Lieferanten mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zeitaufwand umgesetzt werden können. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden sich im „Tarif- normalen Produktions- und Verkehrsanzeiger Geschäftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant darf die Rechte und Pflichten aus dieser Bestellung nicht ohne unsere Zustimmung auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr die Vorausabtretung der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs Kaufpreisforderung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenRahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes. Der Fahrzeugführer Lieferant ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5darüber unterrichtet, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen dass im Zusammenhang mit der Fahrkarte Geschäftsverbindung anfallende Daten von den im PPM Reinstmetalle Osterwieck-Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen gespeichert und zwischen ihnen übermittelt werden. Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, müssen schriftlich festgelegt werden. Sie entfalten nur dann Geltung, wenn der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen Zugang von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen uswPPM Reinstmetalle Osterwieck GmbH bestätigt wurde und abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich zugestimmt wurde.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: www.ppmrmo.de

Allgemeines. WirSämtliche obgenannte Leistungen der Fa. Felbermayr Bau GmbH & Co KG – im folgenden kurz Auftragnehmer (AN) ge- nannt – erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser allg. kfm. Geschäftsbedingungen – verötfentlicht zu www. xxxxxxxxxx.xx. Hievon auch nur in einzelnen Punkten abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (AG) gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und nur jeweils für den Einzelfall. Für die Geschäftsbereiche Abfallwirtschaft gelten unsere besonderen Geschäfts- bzw. Auftragsbedingungen – verötfentlicht zu xxx.xxxxxxxxxx.xx. als mit vereinbart. Bei wiederholten Leistungsabwicklungen (laufende Geschäftsverbindung) mit Kaufleuten genügt zur weiteren Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Die von uns geleisteten Einsätze erfolgen entweder in Form von Beistellung oder Werkvertrag. Als Beistellung wird die Über- lassung eines Gerätes mit und ohne Bedienungspersonal an den Auftraggeber zur Durchführung von Arbeiten nach dessen Weisung und Disposition bezeichnet. Den bei Beistellung bzw. Vertragsschluss dargelegten Bedien- und Warnhinweisen ist vollinhaltlich nachzukommen, bei Unklarheiten ist vor Arbeitsbeginn Rücksprache zu halten. Ein Werkvertrag liegt vor, sofern der AN beauftragt ist, mittels Gerät samt Bedienungspersonal nach eigener Weisung und Disposition Arbeiten (Leistungen) durchzuführen. Alle Angebote sind freibleibend und haben - sofern nicht anders vereinbart - eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Anbotsdatum. Der AG hat üblicherweise dem AN bei Annahme des Anbotes eine firmenmäßig gefertigte Auftragsbestätigung als Be- stätigung der Anbotsannahme zu übersenden. Mit Übersendung per Fax bzw. per E-mail erklärt der AG die vollinhaltliche Übereinstimmung mit den zu xxx.xxxxxxxxxx.xx verötfentlichten allgemeinen und besonderen AGB sowie eine bestehen- de Handlungsvollmacht des Absenders. Das diesbezügliche Original ist über Anforderung des AN per Post nachzusenden. Mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung durch den AG sind auch die Geschäftsbedingungen des AN uneingeschränkt zur Kenntnis zu nehmen. Für sonstige telefonische oder mündliche Auskünfte und Nebenvereinbarungen übernimmt der AN ohne ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung keine Gewähr. Alle für die Leistungsabwicklung notwendigen behördli- chen Genehmigungen sind zeitgerecht und umfassend vom AG einzuholen. Änderungen des Auftragsumfanges infolge behördlicher Auflagen und Vorschreibungen, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHbei Auftragserteilung nicht ausdrücklich bekannt gegeben wurden und zu einem Mehraufwand des AN führen, befördern Personen sind zusätzlich auf Regie zu entlohnen. Gleiches gilt für erteilte Zusatzaufträge. Auch für nachträglich erteilte Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart werden Zusatzaufträge in Regie ausgeführt und abgerechnet. Der AN führt Regieaufzeichnungen, deren Kraftfahrzeugen bzwRich- tigkeit und Angemessenheit unabhängig von einer tatsächlichen Gegenzeichnung des AG als vereinbart gilt. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Leistungen im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für Zusammenhang mit behördlich oder sonstig vorgeschriebener Auflagen sind in der Preisgestaltung des Anbotes, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist, nicht beinhaltet. Für den Personen-Fall, Gepäck- und Güterverkehr dass die zur Abwicklung der Eisenbahnen beauftragten Leistungen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden, steht dem AN ein Rücktrittsrecht unter Verrechnung der bis dahin ange- fallenen Leistungen zu. Auf Dauer eines behördlichen Verfahrens sind die vertraglich vereinbarten Fristen gehemmt. Verein- barte Termine verschieben sich um die Dauer des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet behördlichen Verfahrens. Angebote des AN können nur in der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtGesamtheit angenommen werden. Die Beförderung Annahme lediglich von Personen mit Gütern Teilleistungen aus vorliegenden Anboten führt zu einem Regieauftrag. Sofern nichts anderes vereinbart, ist hingegen der AG auch zur Annahme von Teilleistungen des AN, sofern diese vom Ar- beitsablauf und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben technisch möglich sind, dürfen verpflichtet. Besteht der AN auf die Durchführung der Arbeiten vor Unterzeichnung und Retournierung des Auftragsschreibens, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten stellt unser Angebot die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibeneinzige Auftragsgrundlage dar.

Appears in 1 contract

Samples: www.felbermayr.cc

Allgemeines. WirTiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten ist vom Xxxx selbst zu verantworten. Der Xxxx ist angehalten, Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge auf jeden Fall vor Inanspruchnahme zu überprüfen. Für Unfälle, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHbei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden haftet AVITA nur im „Tarif- Falle des Verschuldens. Der Abschluss einer Sportversicherung wird dem Xxxx empfohlen. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadenersatzansprüche aufgrund allfälliger fehlerhafter oder fehlender Erfüllungen sind jedoch ausgeschlossen. Auskünfte jeder Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung für 6 Monate. Nach diesem Zeitraum werden diese Gegenstände verwertet. Nachrichten, Post und Verkehrsanzeiger Warensendungen werden für den Personen-die Gäste mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Gepäck- Zustellung und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtauf Wunsch die Nachsendung derselben. Die Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Bei einer unentgeltlichen Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen Gepäck ist die Haftung des AVITA für Personen und An- hängern ist zugelassenSachschäden auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Der Fahrzeugführer ist für die Güter Für Verluste und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhaltenVerzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Die personen- ortsüblichen Taxen sind im Hotel, Arrangement- und fahrzeugbezogenen Daten Ferienwohnpreis enthalten. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind. Ermäßigungen und Begünstigungen für Studenten erfolgen nur gegen Vorlage eines gültigen Studentenausweises und nur bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. WEB-, Hotelgutscheine und Thermenweltgutscheine sind nur einlösbar für Eintritte und Hotelaufenthalte, jedoch nicht zu einer allfälligen Aufbuchung der Bonuscard, nicht für den Mitgliedsbeitrag im Fitnesscenter und auch nicht für Konsumationen. Ein Guthaben auf der Bonuscard kann in bar, mit VISA, mit MASTERCARD oder mit hauseigenen Gutscheinen, sogenannten „AVITA-Gutscheinen“ bezahlt werden. Die Bonuscard ist personenbezogen, sodass die Vergünstigungen und die Leistungen durch die Bonuscard nur von jener Person in Anspruch genommen werden können, auf die die Bonuscard lautet. Die Barauszahlung eines Guthabens ist nicht möglich. Lediglich für den Fall, dass eine sogenannte „Partnerkarte“ vorliegt, können die Leistungen und Vergünstigungen gemeinsam mit einer weiteren Person in Anspruch genommen werden. Eine Aufbuchung der Bonuscard ist nur mit Beträgen von EUR 100,00, EUR 200,00 und EUR 300,00 möglich. Teilbeträge können nicht aufgebucht werden. Für die Einladung zur Stammgästeparty ist es erforderlich, dass seit der letzten Stammgästeparty zu jenem Zeitpunkt, an dem die Einladungen zur Stammgästeparty versendet werden, eine vollständige Aufladung der Bonuscard erfolgt ist. Personen, deren Bonuscard seit der letzten Stammgästeparty bis zum Zwecke Zeitpunkt der Vertragsabwicklung Versendung der Einladungen nicht aufgeladen wurde, ist die Teilnahme an der Stammgästeparty verwehrt. Bade- und zur Kundenbetreuung bei Saunaschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor dem bekanntgegebenen Zeitpunkt des Schließens der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhobenTherme, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung sodass gewährleistet ist, dass sich die Gäste zum Zeitpunkt der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis Schließung der Therme bereits außerhalb der Drehkreuze befinden. Die Fitness Center Mitgliedschaft kann nicht mit einem Guthaben auf der Bonuscard bezahlt werden und sind diesbezüglich auch keine Fremdgutscheine verwendbar. Bezahlung kann nur mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istZahlungsart, nämlich entweder bar oder mit der Kreditkarte, erfolgen. Die Kraftfahrzeuge müssen Eine Splittung ist nicht möglich. Der einstündige Aufenthalt in der Sauna kann pro Tag nur ein Mal konsumiert werden. Beim zweiten Mal ist eine Aufzahlung für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen Saunaaufenthalt erforderlich. Pro Leistung kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Doppelermäßigungen sind nicht zulässig. Sämtliche Ermäßigungen und verkehrssicher seinVergünstigungen sind selbstständig und vor Bezahlung von den Gästen geltend zu machen. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werdenEine nachträgliche Reklamation ist nicht möglich. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeugesoweit gesetzlich zulässig, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen Zuständigkeit des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den Gerichtes am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenBetriebsort vereinbart.

Appears in 1 contract

Samples: www.avita.at

Allgemeines. WirDie Firma Kuhn-Baumaschinen GmbH verkauft Geräte, die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland Ersatzteile und Zubehör ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xxAVB). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen Sie sind wesentlicher Bestandteil dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von Kaufvertrages gelten bis zur vollständigen Abwick- lung der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugenGeschäftsbeziehung und – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – auch allfälliger künftiger Verträge (über Reparaturen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. KettenfahrzeugeErsatzteile, Straßenwalzen Zusatzgerä- te, Service, usw.). Voraussetzung für Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Im Folgenden wird die Beförderung istFirma Kuhn-Baumaschinen GmbH nur mehr kurz als „Kuhn“, dass der Fahrzeugführer jeweilige Vertragspartner als „Kunde“ bezeichnet. Als Erfüllungsort wird Xxxxx- xxxx vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB rechtsunwirksam sein oder werden, be- rührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirk- samen Bestimmungen sind solche Bestimmungen zu ergänzen, die diesen im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse istwirt- schaftlichen Ergebnis am nächsten kommen. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher seinAlle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es dürfen Von diesem Erfordernis kann nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert schriftlich abgegangen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t Vertreter und/oder einer Breite Handels- agenturen sind nicht berechtigt, für Xxxx rechtsverbindlich zu zeichnen oder Geld in Empfang zu nehmen. Kuhn Baumaschinen GmbH speichert und verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der Ver- tragserfüllung und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, sowie darüber hinaus soweit Sie eine umseitige Zustimmungserklärung gegen haben. Die Daten werden jedenfalls ent- sprechend den gesetzlichen Erfordernissen für die Dauer von sieben Jahren gespei- chert; darüber hinaus, soweit sie für die Vertragsabwicklung und die Geltendmachung von Rechtsansprüchen notwendig sind. Nach Ablauf dieser Frist werden die personen- bezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht. Eine umseits erteilte Zustimmungser- klärung hinsichtlich Ihrer Daten kann jederzeit formlos per Post an Xxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail an xxxxxx-xx@xxxx.xx widerrufen werden. Durch ei- ne Mitteilung an eine der obigen Adressen können Sie jederzeit Ihre Betroffenenrechte geltend machen, das ist insb. ein Antrag auf (ohne Spiegeli) Berichtigung Ihrer Daten, (ii) Ein- schränkung der Datenverarbeitung, (iii) Löschung der Daten, (iv) Auskunft über 2,20 m und/oder KraftfahrzeugeIhre Daten und (v) die Geltendmachung des Widerspruchsrecht. Mit dem Datenschutz der Kuhn Baumaschinen GmbH ist Xx. Xxxxx (x.xxxxx@xxxx.xx) betraut. Sie haben darüber hinaus, die verzurrt werden müssenMöglichkeit einer Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde. Der Kunde bestätigt vollständig über Komtrax informiert zu sein und verpflichtet sich, werden entgegen die ‚Nutzungsbedingungen – Einwilligung des Kunden‘ auf elektronischem Weg – über die Komtrax® Web Application xxx.xxxxxxx.xx – zu akzeptieren. Komtrax ist auf jedem Gerät vorinstalliert und ist – selbst in Ermangelung einer Ak- zeptierung der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen ‚Nutzungsbedingungen – Einwilligung des Kunden‘ durch den Kun- den – automatisch aktiviert und übermittelt Maschinendaten an Komatsu, es sei denn der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit Kunde reicht eine schriftliche Anfrage zur Deaktivierung von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossenKomtrax beim Verkäufer ein. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllender Kunde dies schriftlich anfragen, kann es nur nach Prüfung so wird Komtrax vollstän- dig für den gesamten Maschinenpark des Kunden deaktiviert. Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten von Xxxx und von mit Kuhn im Einzelfall befördert Konzern verbundenen Unternehmen über Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mail, insbesondere Newslet- ter, zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.

Appears in 1 contract

Samples: kuhn-mt.cz

Allgemeines. WirDie Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) betreibt am Flughafen Stuttgart im Terminal 3 Ebene 4 die Airport Lounge. Jeder Fluggast kann nach der allgemeinen Flug- xxxx-Sicherheitskontrolle die Lounge gegen zusätz- liches Entgelt besuchen. Die FSG informiert auf ihrer Webseite über die jeweils geltenden Öffnungszeiten, Services und Entgelte. Die FSG kann die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzwÖffnungszeiten oder Services jeder- zeit ändern. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes behält sich die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns FSG vor, jederzeit Zutritte zur Lounge zu beschränken. Kunden können in diesem Fall abgewiesen werden. Ist eine Änderung oder Ergänzung Lounge über die veröffentlichten Tageszeiten hin- aus geöffnet, so begründet dies keine Pflicht der FSG für weitere Tage. Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften des Tarifs vorzunehmenLandes und je nach Nachfrage kann es zu Einschrän- kungen beim Speisen- und Getränkeangebot kommen. Sol- che Änderungen Ein Anspruch auf bestimmte Speisen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenGetränke besteht nicht. Der Fahrzeugführer Verzehr und Konsum von Speisen und Getränken aus der Lounge ist für die Güter ausschließlich in der Lounge gestattet. Speisen und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte und der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges Getränke dürfen nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t eingepackt und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert mitgenommen werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xxDie Anzeige von Flugzeiten und Abfluggates in der Lounge erfolgt ohne Gewähr. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads Fluggäste sind ver- pflichtet sich bei ihrer Airline über die Boarding- und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördertAbflugzeiten sowie über die örtlichen Gegebenheiten am Flughafen zu informieren. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen Der Lounge-Service über- nimmt keine Haftung oder Gewähr für das rechtzeitige Erreichen des Abflug-Gates durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werdenFluggast (Boar- ding). Entsprechendes SicherungsmaterialIn der Lounge werden keine Ansagen ausgerufen. Passagiere sind daher aufgefordert, wie z. B. Spanngurtesich eigenverant- wortlich über die Abflugzeiten zu informieren. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der genannten Lounge, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestelltnicht auch weiterer Lounges. Auf Verlangen Geschäftsbedingungen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichtenKunden gelten nicht, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, auch wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werdenFSG solche kennt und ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.Terms of use of the passenger lounge at Stuttgart Airport

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Der Passagierlounge

Allgemeines. WirDie angegebenen Zeiten und Termine sind unverbindliche Richtwerte, die RDC AUTOZUG Sylt GmbHverbindlichen Termine/Fristen werden jeweils gemeinsam schriftlich abgestimmt. Zu 4.2.2 Anschlussanmeldung/Grobplanung Die Antragsformulare müssen lückenlos, befördern Personen vollständig (bei Erweiterung z.B. Istwerte mit angeben) und rechtsverbindlich unterzeichnet vorgelegt werden. Fehlende Angaben oder nachträgliche Änderungen verschieben die Terminkette entsprechend automatisch. Für kostenpflichtige Netzanschlüsse übermitteln wir als Netzbetreiber im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung die erforderlichen technischen Maßnahmen zum Netzanschluss sowie die groben Kosten. Aufgrund der Komplexität mancher Anschlüsse können 8 Wochen (über den Arbeitspunkt 1 und 2 der Tabelle 1 der VDE-AR-N 4120 hinaus - unverbindlicher AP wurde benannt) überschritten werden. Die umzusetzende Anschlussvariante stimmt der Anschlussnehmer mit dem Netzbetreiber ab. Im Anschlussangebot des Netzbetreibers wird auf den möglichen Anschlusstermin hingewiesen, hierbei sind ggf. Genehmigungsfristen der Netzausbaumaßnahmen weitestgehend berücksichtigt. Zu 4.2.3 Reservierung/Feinplanung Jedes angefragte Anschlussbegehren nach EEG oder KWK-G erhält innerhalb der festgelegten Fristen eine Aussage für einen möglichen Netzanschlusspunkt in deren Kraftfahrzeugen dem Netzgebiet des Netzbetreibers. Werden bei Antragseingang reservierungspflichtige Dokumente durch den Antragssteller übermittelt und damit ein berechtigtes Interesse an der Umsetzung des Projektes nachgewiesen, wird nach Annahme des Netzanschlusspunktes die Einspeisekapazität für einen festgelegten Zeitraum reserviert und die Feinplanung kann beginnen. Die Reservierung kann durch Vorlage weiterer reservierungspflichtiger Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist für das Projekt aufrecht gehalten werden. Erfolgt keine Übermittlung reservierungspflichtiger Dokumente, gilt das Anschlussbegehren als Voranfrage und es erfolgt nur eine tagesaktuelle Aussage zum möglichen Anschlusspunkt. Auf Basis einer Voranfrage ist keine Reservierung möglich. Informationen zu reservierungspflichtigen Dokumenten sind auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht. Zu 4.2.4 Bauvorbereitung und Bau Zum Nachweis der Einhaltung der 26. BImSchV gehört auch die Einhaltung 26. BImSchVVwV. Hierzu gehört auch eine Standortgenehmigung der Übergabestation vom Grundstückseigentümer und ggf. die Zustimmung der zuständigen Behörde (Gemeinde/Landkreis). Letzteres gilt insofern der Standort der Übergabestation (ÜGS) außerhalb des Anschlussanlagenstandortes ist und sich im öffentlichen Raum befindet oder naturschutzrechliche Belange betroffen sind. Zu 4.2.5 Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation Vor der tatsächlichen Funktionsprüfung der fernwirktechnischen Anbindung mit dem Netzbetreiber, ist ein Vorbittest zur Einhaltung der Interoperabilität und des Prozessdatenmodells durchzuführen, zu dokumentieren und an den Netzbetreiber zu übergeben. Zu 4.3 Inbetriebnahme des Netzanschlusses/Inbetriebsetzung der Übergabestation Bei der Inbetriebsetzung der ÜGS ist der Netzbetreiber nicht ständig anwesend, da die IBS sich über mehrere Tage erstrecken kann. Zu 4.4 Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage Im Rahmen des Anschlussprozesses nach Bild 1 sind mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll die Ergebnisse der durchgeführten Bittests zu dokumentieren. Zu 5 Netzanschluss Zu 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunkts Der Netzanschluss findet standardmäßig an Hochspannungsfreileitungen statt. Anschlüsse an eine Sammelschiene in Umspannwerken sind je nach Anschlusspunktbestimmung auch möglich. Grundsätzlich wird im Doppelstich angeschlossen, andere Anschlussarten sind nach Abstimmung möglich. Die technische Ausführung der Anschlüsse ist nach Vorgabe des NB umzusetzen. Ein Freileitungsanschluss ist vorzugsweise als Kreuztraverse und Unterspannung auszuführen. Der konkrete Netzanschlusspunkt wird in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer vom Netzbetreiber vorgegeben. Zu 5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel Bei einem erforderlichen Netzausbau wird dem Antragsteller ein ungefährer Zeitraum im Anschlussangebot mitgeteilt. Zu 5.3 Betriebsspannung und Mindestkurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt für Typ 1- Anlagen Zu 5.3.1 Allgemein Keine Ergänzung Zu 5.3.2 Mindestkurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt Typ-1-Anlagen Keine Ergänzung Zu 5.4 Netzrückwirkungen Zu 5.4.1 Allgemeines Keine Ergänzung Zu 5.4.2 Schnelle Spannungsänderungen Keine Ergänzung Zu 5.4.3 Flicker Keine Ergänzung Zu 5.4.4 Oberschwingungen und Zwischenharmonische Keine Ergänzung Zu 5.4.5 Kommutierungseinbrüche Keine Ergänzung Zu 5.4.6 Unsymmetrien Keine Ergänzung Zu 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung Der Netzbetreiber betreibt zurzeit keine Tonfrequenz-Rundsteueranlagen. Zu 5.4.8 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes Keine Ergänzung Zu 5.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbrechungen Der Einsatz von Anlagen zur Ersatzstromerzeugung (Notstromaggregate) ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Eine entsprechend aussagefähige Dokumentation mit Schaltplänen ist vorzulegen. In den Freileitungsnetzen des Netzbetreibers werden Schutzeinrichtungen mit automatischer Wieder- einschaltung (AWE) eingesetzt. Netzparallelbetriebene Erzeugungsanlagen müssen sich in Kurzzeit- unterbrechung (KU) vom Netz trennen, damit Gefährdungen an den Kundenanlagen, an den Anlagen des Netzes und an der Fehlerstelle vermieden werden. Die Einstellwerte für die Entkupplungsschutz- einrichtungen werden vom Netzbetreiber vorgegeben. Zu 5.5 Blindleistungsverhalten Keine Ergänzung Zu 6 Übergabestation Zu 6.1 Baulicher Teil Zu 6.1.1 Allgemeines Die Übergabestationen sind in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Versorgungsleitungen anzuordnen. Zu dem Nachweis der Zustimmung Dritter Grundstückseigentümer gehört ggf. auch die Zustimmung der zuständigen Behörde (Gemeinde/Landkreis). Letzteres gilt, sofern sich der Standort der ÜGS außerhalb des Anschlussanlagenstandortes und im öffentlichen Raum befindet oder naturschutzrechtliche Belange betroffen sind. Der Nachweis der Störlichtbogensicherheit muss generell dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (gültige Vorschriften bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in Normen). Es ist ein Platz für die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden Verrechnungsmesseinrichtung im „Tarif- NS-Raum vorzusehen, sofern keine unmittelbare Gefährdung durch Übergriff zu HS/MS-Anlagenteilen (Trafo, HS/MS-Schaltanlage) gegeben ist. Grundsätzlich ist eine Trennung der elektrischen Räume (HS-Raum, MS-Raum, Trafo-Raum und Verkehrsanzeiger NS- Raum) mindestensns in Form von P23-DH IP 1X-BX (z.B. mit Lochgitter / Streckmetall) zu gewährleisten. Kabeleinführungen sind grundsätzlich druckdicht auszuführen. Dies gilt auch für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlichtnicht belegte Einführungen. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren Anzahl der kundenseitig vorzuhaltenden Einführungen richtet sich nach der Anzahl der anzuschließenden Kabelsysteme in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassen. Der Fahrzeugführer ist für die Güter und lebenden Tiere selbst ver- antwortlich. Bei der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen mit der Fahrkarte Übergabeschaltanlage und der dazugehörigen Quittung in den Terminals Vorgabe des Netzbetreibers. Zu 6.1.2 Einzelheiten zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t und/oder einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder Kraftfahrzeuge, die verzurrt werden müssen, werden entgegen der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördert. Bei anderen Kraftfahrzeugen kann dies in Ausnahmefällen der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx. Motorräder ohne Beiwagen, Motorroller, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.baulichen Ausführung

Appears in 1 contract

Samples: www.wemag-netz.de

Allgemeines. Wir, Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen sowie für die RDC AUTOZUG Sylt GmbH, befördern Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. be- gleitete Kraftfahrzeuge von Westerland (Sylt) nach Niebüll und in die Gegenrichtung. Dabei gelten die nachfolgenden Beförderungsbedingungen und Preise. Wir behalten uns vor, jederzeit eine Änderung oder Ergänzung des Tarifs vorzunehmen. Sol- che Änderungen und Ergänzungen zu diesem Tarif sowie deren Inkrafttreten werden im „Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr Veranstaltungsräume der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA)“ veröffentlicht. Die Beförderung von Personen mit Gütern und lebenden Tieren in Kraftfahrzeugen und An- hängern ist zugelassenFirma Einecke Events & Catering. Der Fahrzeugführer Vertrag ist für die Güter geschlossen, sobald ein Catering, das Bistro „Eineckes Geschmacks- Idee“ sowie andere Räume oder sonstige Lieferungen und lebenden Tiere selbst ver- antwortlichLeistungen bestellt und zugesagt sind. Bei Dies kann nur schriftlich sein. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Beförderung von Gefahrgut sind die Regeln nach Nr. 5Auftragserteilung an Einecke Events & Catering, Abschnitt A die- ses Tarifs einzuhalten. Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält wichtige Daten über das Kraft- fahrzeug. Dieser/Diese ist zusammen spätestens jedoch mit der Fahrkarte und Entgegennahme der dazugehörigen Quittung in den Terminals zur Einsichtnahme durch Servicepersonal bereitzuhalten. Die personen- und fahrzeugbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei der RDC AUTOZUG Sylt GmbH erhoben, verarbeitet und ge- nutzt. Der Verwendung der Daten für Kundenbetreuungszwecke kann jederzeit widersprochen werden (RDC AUTOZUG Sylt GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx; E-Mail: info@autozug- xxxx.xx). Weitere Einzelheiten übermitteln wir Ihnen mit unseren Hinweisen zum Datenschutz. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beförderungsbedingungen dieses Tarifs kann ein Beförde- rungsausschluss erfolgen. Personen in deren Kraftfahrzeugen bzw. begleitete Kraftfahrzeug werden befördert. Ausgeschlossen von der Beförderung sind dabei von vornherein Personen mit solchen Kraft- fahrzeugen, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen usw.). Voraussetzung für die Beförderung ist, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer Fahrerlaubnis mit einer für sein Kraftfahrzeug gültigen Führerschein-Klasse ist. Die Kraftfahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zugelassen und verkehrssicher sein. Es dürfen nur so viele Personen im Kraftfahrzeug befördert werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Kraftfahrzeug kann befördert werden, wenn dem nicht Auflagen zur Sicherheit entgegen- stehen und es unter Berücksichtigung aller Anbauten die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Gesamtgewicht maximal 50,00 t maximale Radlast 6,50 t maximale Achslast 13,00 t maximale Breite über alles* bis einschließlich 1,54 m Höhe über Fahrbahn ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m über Fahrbahn 2,60 m 2,86 m maximale Länge über alles 20,50 m maximaler Abstand der ersten und letzten Achse 18,00 m maximale Höhe über alles 4,05 m maximaler Durchmesser des kleinsten Wendekreises 15,40 m minimale Bodenfreiheit 0,10 m * Fahrzeuge bei denen im Notfall nicht alle Fahrgäste auf der rechten Fahrzeugseite aus- steigen können, dürfen max. 1,80 m breit sein. Die Abmaße von Kraftfahrzeugen verstehen sich inkl. Dachboxen, Dachgepäckträger mit La- dung, Kupplungsträger, Heckträger, Antennen etc.. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,0 t Lieferungen und/oder Leistungen der Firma Einecke Events & Catering, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Angebote der Firma Einecke Events & Catering sind unverbindlich. Diese verlieren ihre Wirksamkeit, wenn eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Breite (ohne Spiegel) über 2,20 m und/oder KraftfahrzeugeFrist von dreißig Tagen, die verzurrt werden müssen, werden entgegen spätestens jedoch von zwanzig Werktagen nach Zugang des Angebots beim Kunden zugeht. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der gewöhn- lichen Fahrtrichtung befördertBestellung zustande Abweichungen zu den Angeboten sowie Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Form. Bei anderen Kraftfahrzeugen Dies kann dies in Ausnahmefällen auch per Email erfolgen. Eine telefonische Zusage kann nur mit Einverständnis der Fall sein. Es obliegt den Fahrzeugführern, anhand der Gebrauchsanweisung festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zzgl. Wind gegen die übli- che Fahrtrichtung bewegt werden kann. Anhänger werden nur in Verbindung mit einem Kraft- fahrzeug befördert. Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe ohne Blockierung (P) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sollte das Kraftfahrzeug die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es nur nach Prüfung im Einzelfall befördert Firma Einecke Events & Catering anerkannt werden. Anfragen dazu richten Sie bitte bis 4 Wochen vor Abfahrt an xxxx@xxxxxxx-xxxx.xxReservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch schriftliche Bestätigung der Firma Einecke Events & Catering bindend. Motorräder ohne BeiwagenMitarbeiter der Firma Einecke Events & Catering sind zu mündlichen Vertragsabreden, MotorrollerÄnderungen dieser Geschäftsbedingung oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichenden Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx und / oder Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx. Der Buchende, Quads seine Gäste sowie Erfüllungshilfen dürfen keine Speisen und Fahrräder Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit Hilfsmotor (Moped, Mofa) werden befördert. Die Fahrzeuge werden stehend befördert und müssen durch den Fahrzeugführer gegen Um- kippen gesichert werden. Entsprechendes Sicherungsmaterial, wie z. B. Spanngurte, wird kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen des Servicepersonals ist das auf dem Fahrzeug befindliche Gepäck vor der Beförderung abzunehmen. Die Fahrzeuge können entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden. Alle Si- cherungsmaßnahmen sind vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten, z.B. das Abmontieren des Windshields. Fahrer und Beifahrer nehmen Firma Einecke Events & Catering in einem besonderen Begleiterfahrzeug Platz. Gepäck und Gegenstände dürfen auf eigenes Risiko des Fahrzeugführers während der Beför- derung auf und in den Kraftfahrzeugen belassen werden, wenn die Voraussetzungen dieser Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf Motorrädern darf Gepäck belassen werden, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck muss fest verzurrt sein. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleibenschriftlicher Form zu treffen.

Appears in 1 contract

Samples: www.einecke-events-catering.de