Common use of Ambulante Behandlungen Clause in Contracts

Ambulante Behandlungen. 1 Für Arbeitsverhinderungen wegen ambulanter ärztlicher Behandlung oder Blutspende gelten Art. 22.1 Abs. 1 und 2 GAV. 2 In Unternehmen mit gleitender Arbeitszeit fällt die erste Arztkonsultation nicht unter den Begriff der ambulanten Be- handlung. 3 Für Arbeitsverhinderungen aufgrund dringend notwendi- ger Zahnbehandlungen gelten Art. 22.1 Abs. 1 und 2 GAV.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Ambulante Behandlungen. 1 Für Arbeitsverhinderungen wegen ambulanter ärztlicher Behandlung oder Blutspende gelten Art. 22.1 Abs. 1 und 2 GAV. 2 In Unternehmen mit gleitender Arbeitszeit fällt die erste Arztkonsultation nicht unter den Begriff der ambulanten Be- handlungambu- lanten Behandlung. 3 Für Arbeitsverhinderungen aufgrund dringend notwendi- ger Zahnbehandlungen gelten Art. 22.1 Abs. 1 und 2 GAV.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Der Schweizerischen Uhren Und Mikrotechnikindustrie