Common use of An- und Abreise Clause in Contracts

An- und Abreise. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spätere Anreisen gilt: Der Xxxx ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5. entsprechend. Teilt der Xxxx eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Der Xxxx ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Ti Speyer erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Xxxx kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. Für die Mitnahme von Haustieren gilt: Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5. dieser Bedingungen.

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Samples: Reisebedingungen Für Pauschalangebote, Gastaufnahme Und Vermittlungsbedingungen

An- und Abreise. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen1. Für spätere Anreisen gilt: Der Xxxx ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder erwirbt keinen Anspruch auf die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5. entsprechend. Teilt der Xxxx eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlenBe- reitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Gastgeber das Hotel hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehenBereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 2. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Gebuchte Zimmer stehen dem Xxxx ab 15:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehaltenvereinbarten Anreisetages zur Verfü- gung. Der Xxxx hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räum- lichkeiten nicht verfügbar sein, so ist verpflichtetdas Hotel bemüht, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Ti Speyer erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Xxxx kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber sich um gleichwertigen Ersatz im Rahmen Hause oder in anderen Objekten zu kümmern. 3. Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätes- tens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mängelanzeige eine angemessene Frist Xxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Abhilfe Verfügung zu setzenstellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den jeweils gültigen Tageszimmer- preis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des jeweils gültigen Logispreises. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbe- sondere auf Schadensersatz, unter Anrechnung der vorstehend genannten Pauschalen vorbehal- ten. Dem Xxxx steht es sei dennfrei, dem Hotel nachzu- weisen, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird diesem kein oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Für die Mitnahme von Haustieren gilt: Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in Dem Hotel steht der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5. dieser BedingungenNachweis eines höheren Schadens frei.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

An- und Abreise. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spätere Anreisen gilt: Der Xxxx ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 56. entsprechend. Teilt der Xxxx eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5.4 6.4 und 5.5 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber Der Xxxx ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Ti Speyer TI Wachenheim erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Xxxx kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. Für die Mitnahme von Haustieren gilt: Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5. 7 dieser Bedingungen.

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Samples: Gastaufnahme Und Vermittlungsbedingungen

An- und Abreise. 8.1 Die Anreise gemietete Unterkunft steht dir am vereinbarten Anreisetag wie in der Reservierungsbestätigung angegeben ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag musst du die Unterkunft wie in der Reservierungsbestätigung angegeben vor 10:30 Uhr verlassen haben. Falls du davon ausgehst, später als zur Check-in-Zeit anzukommen, musst du dies der Rezeption in deiner Unterkunft rechtzeitig mitteilen. Bei vorzeitiger Abreise bist du zur Zahlung des Gastes hat Gesamtbetrags verpflichtet. Am Anreisetag in den Unterkünften darfst du zwischen 16:00 und 19:00 Uhr mit dem Auto zu deiner Unterkunft fahren. Entsprechend ist dies auch am Abreisetag zwischen 08:00 und 10:30 Uhr gestattet. Autos müssen direkt nach dem Be-/Entladen deines Gepäcks auf dem Parkplatz der Unterkünfte geparkt werden. Außer zum Be- und Entladen während der o. g. Zeiten ist Xxxxxx auf dem Gelände der Unterkünfte nicht gestattet. Gäste, die mit einer gesonderten Genehmigung der Unterkünfte auf zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Stellplätzen parken dürfen, können von dieser Regel ausgenommen werden. Das Parken erfolgt immer auf eigenes Risiko. 8.2 Falls du den Vertrag mit den Unterkünften länger, also über den vereinbarten ZeitpunktZeitraum hinaus, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spätere Anreisen gilt: Der Xxxx ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machenfortsetzen möchtest und die Unterkünfte sich damit einverstanden erklären, falls er verspätet anreist oder sind die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber Unterkünfte dazu berechtigt, dir eine andere Unterkunft zur Verfügung zu stellen. 8.3 Im Falle einer geringeren und/oder kürzeren Nutzung der Unterkunft und/oder anderer Einrichtungen als in der Reservierungsbestätigung angegeben, hat ein Xxxx/Tagesgast keinen Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des Mietpreises und/oder der Kosten. 8.4 Reservierungen werden immer für festgelegte An- und Abreisedaten vorgenommen. Eine frühere Abreise oder spätere Anreise in der Unterkunft hat deshalb auch keinen Einfluss auf den gesamten Reisepreis, aus diesem Grund kann auch kein Anspruch auf Rückerstattung geltend gemacht werden. 8.5 Vor der Abreise muss der Xxxx die Unterkunft anderweitig zu belegenbesenrein hinterlassen, die Bettwäsche abziehen, den Kühlschrank reinigen und die Müllbeutel in den Container entsorgen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen Die Geschirrspüler müssen sauber und leer sein, und das gesamte Geschirr muss sauber in Ziff. 5. entsprechend. Teilt den Schubladen und Schränken verstaut werden, wo es hingehört, wenn der Xxxx eine spätere Ankunft mitdie Unterkunft verlässt. 8.6 Bei nicht ordnungsgemäßem Zustand deiner Unterkunft, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich bei übermäßiger Verschmutzung und/oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. Die Freimachung bei Schäden an der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung und/oder an sich darin befindlichen Gegenständen und/oder bei Verschmutzung und/oder Schäden auf dem Gelände/in der Unterkunft kann Umgebung der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Der Xxxx ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, Unterkünfte werden die nur gegenüber der Ti Speyer erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Xxxx kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen Unterkünfte dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar istSchäden direkt in Rechnung stellen. Für Diese Beträge müssen sofort beglichen werden. Falls ein Schadensbericht erstellt werden muss, erfolgt die Mitnahme von Haustieren gilt: Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5. dieser BedingungenZahlung nachträglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen