Camping Musterklauseln

Camping. 4.1. Abweichend von Ziffer 3.2.2 AVB Reisegepäck besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offizi- ellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten. 4.2. Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn 4.2.1 bei Zelten: der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetreten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen. 4.2.2 bei Wohnwagen: dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert ist. 4.2.3 Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall (Ziffer 1.4 AVB Reise- gepäck 2008) sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert. 4.2.4 Als Beaufsichtigung gilt nur Ihre ständige Anwesenheit oder die eines anderen Versicherten oder einer von Ihnen bzw. einem anderen Versicherten beauf- tragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch z. B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Platzes o. ä. 4.3. Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie 4.3.1 in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder 4.3.2 der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder 4.3.3 sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden. 4.4. Sofern kein offizieller Campingplatz (siehe Ziffer 4.1) benutzt wird, sind Schä- den durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen. 4.5. Verletzen Sie oder ein anderer Versicherter eine Obliegenheit aus diesem Ver- trag, die vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen ist, können wir den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr- lässigkeit beruhte. Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, ...
Camping. Meistens handelt es sich um einen buchbaren Stellplatz, der sich in der Regel auf einem Campingplatz befindet. Die Campingplätze haben eine unterschiedliche Größe und Ausstattung. Bei den Einzelheiten des Campingplatzes steht vermerkt, über welche Einrichtungen der Campingplatz verfügt und ob beispielsweise Aktivitäten organisiert werden. Es gibt Sanitäranlagen für die Allgemeinheit und manche Campingplätze verfügen über zusätzliche Sanitäranlagen auf dem (eigenen) Stellplatz.
Camping. Der gebuchte Stellplatz steht am Ankunftstag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 13:00 Uhr übergeben werden. Bei einer späteren Übergabe wird eine gesamte weitere Nacht berechnet. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Mieter den Stellplatz ab 14:00 Uhr nicht beziehen können, ist die Vermieterin zur Räumung berechtigt.
Camping. Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitte nur schriftlich, nicht tele- fonisch. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpauschalen einbehalten: Bis 21 Tage vor dem Mietbeginn 50,– € danach ist die volle Mietsumme fällig Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 09.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden.
Camping. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird eine An- zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der verbleibende Restbetrag ist am Tage der Anreise fällig und zu entrichten. Sollte die Anzah- lung nicht rechtzeitig eingehen,ist der Campingbetrieb berechtigt die Buchung zu stornieren.
Camping. Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 15.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Grün- den schriftlich zurücktreten. Zur Vermeidung von Missver- ständnissen bitte nur schriftlich (per Brief, Fax oder email), nicht telefonisch, zurück treten. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpau- schalen einbehalten: bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 25,00 EUR < 6 Wochen bis zum Anreisetag: 30% der Mietsumme Standplätze, die 1 Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über die spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzver- waltung anderweitig genutzt werden, ebenso Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Sollte der gebuchte Standplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behe- bung innerh alb dieser Nachfr ist nicht möglic h, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Er- satzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Camping. Gestattet ist die Ingebrauchnahme der zugewiesenen Standfläche zum Campen und Zelten im üblichen Rahmen, d.h. das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Die Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein und der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgebauten Einrichtungen selbst verantwortlich. Nicht verkehrssichere Einrichtungen oder Zelte können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz gebracht werden. Zeltvorrichtungen sind nur zur Beherbergung von Menschen erlaubt.
Camping. Der gebuchte Stellplatz steht am Ankunftstag ab 13.30 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 11.00 Uhr übergeben werden. Eine Spätabreise kann nur nach Rücksprache mit der Rezeption vom Seefeld Park ermöglicht werden. Ebenso kann eine Spätabreise unbegründet verweigert werden.
Camping. Abweichend von Ziffer 3.2.2 AVB Reisegepäck besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.
Camping. Der Betreiber stellt dem Campinggast die gebuchte Anzahl von Stellplätzen, deren Begrenzung vom Betreiber festgelegt wird, für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Der Campinggast ist berechtigt, auf dem Stellplatz einen Wohnwagen oder ein Reisemobil aufzustellen und den Stellplatz ebenso wie die Gemeinschaftsanlagen mit der gebuchten Anzahl von Personen nach den Bedingungen dieser AGB sowie im Rahmen der einschlägig öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der jeweils gültigen Campingplatzordnung (siehe Ziffer 11) zu nutzen. Reines Zeltcamping ist ausschließlich auf der Zeltwiese möglich. Der Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem Platz einen Wohnsitz zu begründen oder eine gewerbliche oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben.