Camping Musterklauseln

Camping. 4.1. Abweichend von Ziffer 3.2.2 AVB Reisegepäck besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offizi- ellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.
Camping. Sofern beantragt und im Versicherungsschein genannt, gilt zusätzlich:
Camping. Meistens handelt es sich um einen buchbaren Stellplatz, der sich in der Regel auf einem Campingplatz befindet. Die Campingplätze haben eine unterschiedliche Größe und Ausstattung. Bei den Einzelheiten des Campingplatzes steht vermerkt, über welche Einrichtungen der Campingplatz verfügt und ob beispielsweise Aktivitäten organisiert werden. Es gibt Sanitäranlagen für die Allgemeinheit und manche Campingplätze verfügen über zusätzliche Sanitäranlagen auf dem (eigenen) Stellplatz.
Camping. Der gebuchte Stellplatz steht am Ankunftstag ab 14.30 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 12.00 Uhr übergeben werden. Eine Verlängerung oder spätere Abreise ist gegen die entsprechende Gebühr, nur mit Zustimmung der Rezeption, gestattet. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Stellplatz ab 15 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt.
Camping. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird eine An- zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der verbleibende Restbetrag ist am Tage der Anreise fällig und zu entrichten. Sollte die Anzah- lung nicht rechtzeitig eingehen,ist der Campingbetrieb berechtigt die Buchung zu stornieren. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird eine An- zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag zu überweisen. Kurzaufenthalte unter EUR 100,00 sind nach Erhalt der Reservierungsbestätigung komplett zahlbar. Eine Kaution in Höhe von 80,00 € ist bei Anreise vor Ort zu entrichten
Camping. Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 15.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Grün- den schriftlich zurücktreten. Zur Vermeidung von Missver- ständnissen bitte nur schriftlich (per Brief, Fax oder email), nicht telefonisch, zurück treten. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpau- schalen einbehalten: bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 25,00 EUR < 6 Wochen bis zum Anreisetag: 30% der Mietsumme Standplätze, die 1 Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über die spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzver- waltung anderweitig genutzt werden, ebenso Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Sollte der gebuchte Standplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behe- bung innerh alb dieser Nachfr ist nicht möglic h, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Er- satzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bis 1 Tag vor dem gebuchten Term in können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitte nur schriftlich (per Brief, Fax oder email), nicht telefonisch, zurück treten. Im Falle eines Rücktritts werden folgendes Kostenpau- schalen einbehalten: - bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25,00 € - 89 bis 42 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises - 41. bis zum 1. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen muss der gesamte Mietpreis berechnet werden. Unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt be- stehen, auch wenn Sie das Objekt nicht belegen. Dabei sind die Gründe der Nichtantretung unerheblich. Bei Umbuchungen wird eine Gebühr von EUR 10,00 er- hoben. Sollte das gemietete Objekt durch widrige Umstände nicht zur Verfügung stehen, hat der Mieter Anspruch auf ein Objekt mindestens der gleichen Kategorie. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzobjektes kann er kosten- frei vom Vertrag zurück treten. Weitergehende Ansprüche sind ausges chlos sen. Mietobjekte, die 1 Tag nach Mietbeginn nicht belegt sind und für die keine Vereinbarung über die spätere Be- legung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung ander- weitig genutzt werden. W ir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversi- cherung, bei uns oder bei einem beliebigen Reisebüro (Europäische Reiseversicheru...
Camping. Der gebuchte Stellplatz steht am Ankunftstag ab 13.30 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 11.00 Uhr übergeben werden. Eine Spätabreise kann nur nach Rücksprache mit der Rezeption vom Seefeld Park ermöglicht werden. Ebenso kann eine Spätabreise unbegründet verweigert werden.
Camping. Gestattet ist die Ingebrauchnahme der zugewiesenen Standfläche zum Campen und Zelten im üblichen Rahmen, d.h. das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Die Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein und der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgebauten Einrichtungen selbst verantwortlich. Nicht verkehrssichere Einrichtungen oder Zelte können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz gebracht werden. Zeltvorrichtungen sind nur zur Beherbergung von Menschen erlaubt.
Camping. Der Betreiber stellt dem Campinggast die gebuchte Anzahl von Stellplätzen, deren Begrenzung vom Betreiber festgelegt wird, für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Der Campinggast ist berechtigt, auf dem Stellplatz einen Wohnwagen oder ein Reisemobil aufzustellen und den Stellplatz ebenso wie die Gemeinschaftsanlagen mit der gebuchten Anzahl von Personen nach den Bedingungen dieser AGB sowie im Rahmen der einschlägig öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der jeweils gültigen Campingplatzordnung (siehe Ziffer 11) zu nutzen. Reines Zeltcamping ist ausschließlich auf der Zeltwiese möglich. Der Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem Platz einen Wohnsitz zu begründen oder eine gewerbliche oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben.
Camping. Wasser- und Abwassergebühren sowie Chemietoilettenentleerung sind im Preis enthalten.