An- und Abreise. 5.1. Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich der Xxxx jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung möglich. 5.2. Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern, hat er den Betreiber rechtzeitig zu informieren, andernfalls der Betreiber das Recht hat, den Stellplatz am Tag nach der vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist der Betreiber nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes (siehe Punkt 3.). 5.3. Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 12:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (Müll, etc.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Xxxx auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen kann. 5.4. Sofern der Stellplatz vom Betreiber nicht (z.B. für neuanreisende Gäste) benötigt wird,
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Samples: General Terms and Conditions
An- und Abreise. 5.17.1. Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich der Xxxx jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung möglich.
5.2. Sollte sich die Die Anreise des Gastes verzögernhat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu er- folgen.
7.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Xxxx ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entspre- chend.
c) Teilt der Xxxx eine spätere Ankunft mit, hat er den Betreiber rechtzeitig die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu informierenbezahlen, andernfalls es sei denn, der Betreiber das Recht hat, den Stellplatz am Tag nach Gastgeber hat ver- traglich oder gesetzlich für die Gründe der vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist der Betreiber nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubietenspäteren Belegung einzustehen.
7.3. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno Freimachung der Unterkunft des Gastes (siehe Punkt 3.).
5.3. Am Abreisetag ist der Stellpatz hat zum ver- einbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis spätestens 12:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (Müll, etcdes Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemä- ßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entspre- chende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Xxxx auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen kann.
5.4. Sofern der Stellplatz vom Betreiber nicht (z.B. für neuanreisende Gäste) benötigt wird,
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Samples: Gastaufnahmevertrag
An- und Abreise. 5.16.1 Der Xxxx erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, es sei denn, das Ferienhaus hat die Bereitstellung bestimmter Wohnungen schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Wohnungen stehen dem Xxxx ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden. Zuvor Xxxx hat sich der Xxxx jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung möglichkeinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.2. Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern, hat er den Betreiber rechtzeitig zu informieren, andernfalls der Betreiber das Recht hat, den Stellplatz am Tag nach der vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist der Betreiber nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes (siehe Punkt 3.).
5.3. Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 12:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (Müll, etc.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – 6.3 Gebuchte Wohnungen sind vom Xxxx auf eigene Kosten bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu entfernennehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, widrigenfalls hat das Ferienhaus das Recht, gebuchte Wohnungen nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen Xxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Ferienhaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
5.46.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Ferienhaus spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Sofern der Stellplatz vom Betreiber nicht (z.B. Danach kann das Ferienhaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für neuanreisende Gäste) benötigt wird,die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 13 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Xxxx steht es frei, dem Ferienhaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
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Samples: Ferienappartementhaus Hubertushof
An- und Abreise. 5.14.1. Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich der Xxxx jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung möglich.
5.24.2. Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern, hat er den Betreiber rechtzeitig zu informieren, andernfalls der Betreiber das Recht hat, den Stellplatz am Tag nach der vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist der Betreiber nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes (siehe Punkt 3.).
5.34.3. Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 12:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (Müll, etc.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Xxxx auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz Campingplatzbetreiber die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen kann.
5.44.4. Sofern der Stellplatz vom Betreiber nicht (z.B. für neuanreisende Gäste) benötigt wird,, kann der Aufenthalt nach Zustimmung des Betreibers und gegen Aufpreis bis spätestens 17:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages verlängert werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
An- und Abreise. 5.1. Der reservierte Stellplatz kann a. Die Ferienwohnung steht Ihnen am vereinbarten Anreisetag ab 12:00 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung muss bis spätestens 20 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich Spätere Anreisezeiten sind nach Absprache möglich
b. Am Anreisetag wird der Xxxx jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumeldenMeldeschein mit allen reisenden Personen ausgefüllt. Ein früherer Bezug Die Belegung der Wohnung ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung durch diese Personen möglich.
5.2c. Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Nach Absprache und Möglichkeit kann eine längere Nutzung vereinbart werden. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 18.00 Uhr wird zusätzlich der halbe, nach 18:00 Uhr der volle Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig.
d. Die Ferienwohnung ist bei der Abreise besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr inklusive Töpfe und Pfannen ist sauber in die Schränke zu räumen. Der Müll ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. (Informationen hierfür sind im Haus angebracht). Sollte sich die Anreise des Gastes verzögernFerienwohnung bei Abreise besonders stark verschmutzt sein, hat er den Betreiber rechtzeitig zu informieren, andernfalls der Betreiber das Recht hat, den Stellplatz am Tag wird ein gesonderter Reinigungsbetrag je nach der vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist der Betreiber nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes (siehe Punkt 3.)Aufwand erhoben.
5.3e. Bei Anreise verlangen wir gegebenenfalls eine Kaution in Höhe von 50 EUR. Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 12:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (MüllDiese erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt wieder zurück, etcwenn die Wohnung in ordentlichem Zustand verlassen wurde.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Xxxx auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen kann.
5.4. Sofern der Stellplatz vom Betreiber nicht (z.B. für neuanreisende Gäste) benötigt wird,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen