Anbahnung von Kooperationsvereinbarungen Musterklauseln

Anbahnung von Kooperationsvereinbarungen. Bei der Förderung von gemeinsamen Studien- und Promotionsprogrammen mit ausländischen Partnerhochschulen kommt der Hochschulleitung – neben den ver- antwortlichen Lehrenden und den Zuständigen auf Fakultäts- bzw. Fachbereichs- ebene – eine zentrale Rolle zu. Sie hat die Aufgabe, gemeinsame Programme gezielt zu fördern und an der eigenen Hochschule zu verankern. Dabei sollte neben der stra- tegischen Nutzung solcher Kooperationen, als Teil der institutionellen Zielsetzungen auch die Etablierung von institutionellen Strukturen des Risiko- und Sicherheits- managements als Governanceaufgabe adressiert werden. Eine weitreichendere Strategie zur hochschulweiten Compliance kann das Bewusstsein aller an Hochschul- partnerschaften beteiligten Akteur:innen an der Hochschule für die Thematik als Querschnittsaufgabe erheblich steigern. An der Konzeption und Implementierung von gemeinsamen Studien- und Promo- tionsprogrammen mit ausländischen Partnern sind eine Vielzahl von Akteur:innen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen beteiligt, die in unterschiedliche Prozess- Risikomanagement als Querschnittsthema Chancen- & Risikoabwägung schritte involviert sind. Meist durch Lehrende initiiert und durch die Justiziariate juristisch festgeschrieben, erfordert die Anbahnung von internationalen Koopera- tionen für gemeinsame internationale Programme die Einbeziehung vieler weiterer Expert:innen, zum Beispiel der Fakultäts- bzw. Fachbereichsverwaltung, der Abtei- lung Studium und Lehre, der Hochschulplanung und des Qualitätsmanagements, des Finanzdezernats, des International Office bis hin zur Hochschulleitung. Es ist sinnvoll, die Verantwortlichen in den entsprechenden Abteilungen von Anfang an aktiv einzubeziehen und schon zu Beginn der Planung einer Kooperation zu klären, welche administrativen Wege und Prozessschritte an der Hochschule zu berücksichti- gen sind und wie viel Zeit die jeweiligen Prüfungen und Genehmigungen in Anspruch nehmen. Dabei gilt es nicht nur, die Prozesse und Akteur:innen der eigenen Hoch- schule in den Blick zu nehmen, sondern bei der Planung auch die entsprechenden Prozessschritte und einzubindenden Akteursgruppen der Partnerhochschule/n zu berücksichtigen, um zu einer gemeinsamen Abstimmung des Zeitplans bis zur Umsetzung des gemeinsamen Vorhabens zu gelangen. Die Anbahnung der Kooperation erfolgt durchgehend auf zwei Ebenen: auf der einen Seite bezüglich der strategischen und fachlichen Zweckmäßigkeit, der Chancen- und Risikoanalyse und Umsetzba...