Common use of Anerkennung von Gefahrumständen bei Besichtigung Clause in Contracts

Anerkennung von Gefahrumständen bei Besichtigung. Besichtigt der Versicherer das Risiko vor oder nach Vertragsschluss, gelten alle offensichtlichen Gefahrumstände als dem Versicherer bei Vertragsabschluss bekannt. Nicht als bekannt gelten Gefahrumstände, die bei der Besichtigung für den Versicherer nicht erkennbar waren und auf die der Versicherungsnehmer nicht hingewiesen hat.

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Anerkennung von Gefahrumständen bei Besichtigung. Besichtigt der Versicherer das Risiko vor oder nach Vertragsschluss, gelten alle offensichtlichen Gefahrumstände Gefahrumstände, als dem Versicherer bei Vertragsabschluss bekannt. Nicht als bekannt gelten Gefahrumstände, die bei der Besichtigung für den Versicherer nicht erkennbar waren und auf die der Versicherungsnehmer nicht hingewiesen hat. Hinweise des Versicherungsnehmers auf Gefahrumstände sind in Textform zu erteilen. Schriftlich angezeigte Mängel sind vom Versicherungsnehmer zu beheben und gelten nicht als anerkannt.

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Anerkennung von Gefahrumständen bei Besichtigung. Besichtigt der Versicherer das Risiko vor oder nach Vertragsschluss, gelten alle offensichtlichen Gefahrumstände als dem Versicherer Versiche- rer bei Vertragsabschluss bekannt. Nicht als bekannt gelten Gefahrumstände, die bei der Besichtigung für den Versicherer nicht erkennbar waren und auf die der Versicherungsnehmer nicht hingewiesen hat.

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