Common use of Anforderungen an Bürgschaften Clause in Contracts

Anforderungen an Bürgschaften. Bürgschaften nach dieser Ziffer 11 der AVB-W müssen von einem tauglichen Bürgen sein. Tauglicher Bürge ist ein zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassener Kreditversicherer mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Die Bürgschaften müssen unbefristet sein und den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten. Der Bürger muss auf das Recht zur Hinterlegung verzichten. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen und als Gerichtsstand Hamburg vorsehen. Der AG kann dem AN auf Anforderung entsprechende Bürgschaftsvorlagen als Vorschlag übergeben. Die Verwendung eigener Bürgschaftsvorlagen des AN oder seiner Bürgen, die die vereinbarten Anforderungen mindestens erfüllen, ist dem AN freigestellt.

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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag

Anforderungen an Bürgschaften. Bürgschaften nach dieser Ziffer 11 der AVB-W NU müssen von einem tauglichen Bürgen sein. Tauglicher Bürge ist ein zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassener Kreditversicherer mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Die Bürgschaften müssen unbefristet sein und den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten. Der Bürger Bürge muss auf das Recht zur Hinterlegung verzichten. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen und als Gerichtsstand Hamburg Berlin vorsehen. Der AG kann dem AN auf Anforderung entsprechende Bürgschaftsvorlagen Bürgschaftsvorlage als Vorschlag übergeben. Die Verwendung eigener Bürgschaftsvorlagen des AN oder seiner Bürgen, die die vereinbarten Anforderungen mindestens erfüllen, ist dem AN freigestellt.

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Samples: Werkvertrag

Anforderungen an Bürgschaften. Bürgschaften nach dieser Ziffer 11 der AVB-W müssen von einem tauglichen Bürgen sein. Tauglicher Bürge ist ein zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassener Kreditversicherer mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Die Bürgschaften müssen unbefristet sein und den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten. Der Bürger muss auf das Recht zur Hinterlegung verzichten. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen und als Gerichtsstand Ge- richtsstand Hamburg vorsehen. Der AG kann dem AN auf Anforderung entsprechende Bürgschaftsvorlagen als Vorschlag übergeben. Die Verwendung eigener Bürgschaftsvorlagen des AN oder seiner Bürgen, die die vereinbarten verein- barten Anforderungen mindestens erfüllen, ist dem AN freigestellt.

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Samples: Werkvertrag