Anforderungen an die Antragsunterlagen Musterklauseln

Anforderungen an die Antragsunterlagen. Um vollständig zu sein, muss ein Antrag alle projektrelevanten Informationen enthalten, insbeson- dere Budget, Finanzierungsplan und Belege. Die Details regeln die auf der Webseite der Zürcher Filmstiftung publizierten Merkblätter zu den jeweiligen Förderinstrumenten. Der Antrag ist in Deutsch abzufassen. Wichtige Dokumente (Deal-Memos, Verträge u.ä.) müssen in einer der Schweizer Amtssprachen oder Englisch verfasst sein. Ansonsten ist der Originalfassung eine hochdeutsche Übersetzung beizulegen. Drehvorlagen sind immer in Originalsprache sowie in hochdeutscher Übersetzung einzureichen. Sofern in den Merkblättern nicht anders vermerkt, sind zwingend die aktuellen Formularvorlagen der Filmstiftung zu verwenden. Handelt es sich um besonders sensible Daten bezüglich Produktionspartner:innen und Investor:in- nen, so können auf Gesuch die entsprechenden Verträge für die Mitglieder der Fachkommissionen gesperrt und nur der Geschäftsstelle zugänglich gemacht werden.
Anforderungen an die Antragsunterlagen. Um vollständig zu sein, muss ein Antrag alle projektrelevanten Informationen enthalten, insbesondere Budget, Finanzierungsplan und Belege. Die Details regeln die auf der Webseite der Zürcher Filmstiftung publizierten Merkblätter zu den jeweiligen Förderinstrumenten. Der Antrag ist in Deutsch abzufassen. Wichtige Dokumente (Deal-Memos, Verträge u.ä.) müssen in einer der Schweizer Amtssprachen oder Englisch verfasst sein. Ansonsten ist der Originalfassung eine hochdeutsche Übersetzung beizulegen. Drehvorlagen sind immer in Originalsprache sowie in hochdeutscher Übersetzung einzureichen. Sofern auf der Onlineplattform nicht anders vermerkt, sind zwingend die Formularvorlagen der Filmstiftung zu verwenden. Handelt es sich um besonders sensible Daten bezüglich Produktionspartnern und Investorinnen, so können auf Gesuch die entsprechenden Verträge für die Mitglieder der Fachkommissionen gesperrt und nur der Geschäftsstelle zugänglich gemacht werden.
Anforderungen an die Antragsunterlagen. Sämtliche Belege sind in Kopie einzureichen. Originale sind nur auf Verlangen der Geschäfts- stelle nachzureichen. Geschäftssprache der Zürcher Filmstiftung ist Deutsch. Wichtige Doku- mente (Deal-Memos, Vertäge u.ä.) welche nicht in einer der Schweizer Amtssprachen oder Englisch verfasst sind, müssen zusätzlich in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Alle Anträge in der selektiven Förderung sind in sechs Exemplaren einzureichen. Für Anträge in der automatischen Förderung reicht ein Dossier. Handelt es sich um besonders sensible Daten bezüglich Produktionspartnern und Investoren, so können die entsprechenden Verträge nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle in einem separaten Dossier nur der Geschäftsleitung zur Prüfung vorgelegt werden. In den Antragsun- terlagen an die Mitglieder der Fachkommissionen ist darauf hinzuweisen.