Anforderungen an Sammelrechnung Musterklauseln

Anforderungen an Sammelrechnung. Der Umsatzsteuernachweis wird in der aus Anlage 1 ersichtlichen Form versendet.3
Anforderungen an Sammelrechnung. Das Deckblatt für die Sammelrechnung wird in der aus Anhang 1 ersichtlichen Form versendet.
Anforderungen an Sammelrechnung. Hinsichtlich der Anforderungen an die gemäß § 14 UStG erforderliche Sammelrechnung gilt Folgendes: In der Sammelrechnung (Deckblatt) müssen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum mindestens bezeichnet werden:
Anforderungen an Sammelrechnung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20.12.2008 (BGBl. I 2008, 2850) ist über Artikel 8 des vor- genannten Gesetzes in § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG die obligatorische Übermittlung einer zusammen- fassenden Rechnung (Sammelrechnung) weggefallen. Der Umsatzsteuernachweis wird wird in der aus Anlage 1 ersichtlichen Form nur noch auf be- sonderes Verlangen einer Partei versendet.
Anforderungen an Sammelrechnung die Summe der Entgelte - die Summe der Umsatzsteuerbeträge - der Abrechnungszeitraum - die Einzelabrechnungen, aus denen sich die übrigen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ergeben. - Verschlüsselungsverfahren (S / MIME) - Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Ver- fahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW für DVGW-Codenummer und Artikelnummern (vor Veröffentlichung kontrollieren) - Netzbetreiber für Zählpunkte - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Formular drucken
Anforderungen an Sammelrechnung. Der Umsatzsteuernachweis wird in der aus Anlage 5 ersichtlichen Form versendet.
Anforderungen an Sammelrechnung. Das Deckblatt für die Sammelrechnung wird nach den folgenden Vorgaben erstellt: In der Sammelrechnung (Deckblatt) müssen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum mindestens bezeichnet werden:
Anforderungen an Sammelrechnung. Den Umsatzsteuernachweis werden wir per Post oder Fax zustellen. Bitte teilen Sie uns hier Ihre Adresse und Faxnummer mit. Adresse: …...…………………………………………………………………………………………… Faxnumer: ……………………………………………………………………………………………… Anlage 2) Anschreiben Sammelrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir Sie über eine Gesetzesänderung informieren, die Auswirkungen auf unsere Prozessschritte bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte im Rahmen von GPKE / GeLi Gas mittels der Nachrichtentypen INVOIC / REMADV hat. Zur Vermeidung eines möglichen Umsatzsteuerbetrugs sieht der Gesetzgeber bestimmte Formatanforderungen an elektronische Netznutzungsabrechnungen vor. Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG hat entweder die elektronische Rechnung (hier: INVOIC-Datei, die mehrere INVOIC-Nachrichten, also Einzelrechnung enthält) vom Rechnungsaussteller (Netzbetreiber) qualifiziert elektronisch signiert werden, oder aber der elektronische Datenaustausch hat gemäß § 14Abs. 3 Nr. 2 UStG auf einer Vereinbarung über die Datensicherheit des Datenaustausches in Form eines EDI-Vertrages zu erfolgen. § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG sah zudem bislang als weitere Voraussetzung vor, dass zusätzlich noch eine zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) in Papierform zu erstellen und mittels Brief oder per Fax an den Rechnungsempfänger (Lieferant) zu versenden ist. Die zuletzt genannte Vorsaussetzung ist nunmehr weggefallen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20.12.2008 (BGBI. I 2008, 2850) ist über Artikel 8 des vorgenannten Gesetzes in § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG die obligatorische Übermittlung einer zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) weggefallen. Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur die GPKE / GeLi Gas diesbezüglich bereinigen wird. Wie Sie wissen, enthält die GPKE / GeLi Gas bei den Prozessschritten Netznutzungsabrechnung die Anforderung, im zeitlichen Zusammenhang zu der versandten INVOIC-Datei eine Sammelrechnung an den Netznutzer zu faxen. Sofern Sie keine Einwände haben, würden wir diesen Prozessschritt (Übermittlung einer Sammelrechnung) ab sofort entfallen lassen. Für den Fall, dass Sie weiterhin auf eine Sammelrechnung bestehen, sind wir gerne bereit Ihnen nach Aufforderung je Entnahmestelle eine Duplikatsrechnung in Papierform zukommen zulassen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen KEW
Anforderungen an Sammelrechnung. Der Umsatzsteuernachweis wird in der aus Anlage 1 ersichtlichen Form versendet.
Anforderungen an Sammelrechnung. Der Umsatzsteuernachweis wird im Listformat oder Deckblattformat erstellt.