Abrechnungszeitraum. 1.1 Der Kunde beauftragt den Lieferanten, beginnend ab dem … ……, frühestens jedoch ab Lieferbeginn in □ monatlichen □ vierteljährlichen □ halbjährlichen Zeiträumen abzurechnen.
1.2 Bei einer vierteljährlichen Abrechnung erfolgt die Abrechnung jeweils für ein Kalenderviertel- jahr, d. h. für die Zeiträume Januar bis Xxxx, April bis Juni, Juli bis September sowie Okto- ber bis Dezember. Bei einer halbjährlichen Abrechnung erfolgt die Abrechnung jeweils für ein Kalenderhalb- jahr, d. h. für die Monate Januar bis Juni sowie Juli bis Dezember.
Abrechnungszeitraum. Als Abrechnungszeitraum gilt der Kalendermonat. Soweit in diesem Vertrag nichts Anderes festgelegt wird, gilt dieser Abrechnungszeitraum für alle Entgelte, außer für Entgelte nach Aufwand und Restentgelte A1 ermöglicht dem ISP/VoB-only Vertragspartner über das im Anhang 9 Web-Frontend beschriebene Web-Frontend den tagesaktuellen Zugang zu sämtlichen Zeitpunkten (zum Beispiel Einlastungszeitpunkt, Herstellungszeitpunkt), die für die Nachvollziehbarkeit der vertraglich relevanten Fristen und für die Überprüfbarkeit der Rechnung notwendig sind. Die Rechnungslegung durch A1 erfolgt am Ende des Abrechnungszeitraums. Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Versenden der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu zahlen. Mit der Rechnung stellt A1 dem ISP/VoB-only Vertragspartner in einer Liste für alle im Zeitraum relevanten Endkunden-Anschlüsse (eindeutig identifiziert, etwa anhand der Telefonnummer) pro Endkunden-Anschluss zumindest das Einlastungsdatum und das tatsächliche Herstelldatum im Excel-Format zur Verfügung. A1 ist berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle 1 Cent aufzurunden. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe des Zahlungszwecks, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Bei der Ersteinrichtung wird eine (taggenaue) aliquote Abrechnung des monatlichen Entgeltes beginnend mit der tatsächlichen Herstellung gemäß Anhang 8 auf Endkundenebene durchgeführt. Xxxxx das Vertragsverhältnis während eines Monates, so sind die monatlichen Entgelte entsprechend aliquot zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Verzugszinsen sind gesondert zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten: • die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund derer Verzugszinsen verrechnet werden, • Anzahl der Verzugstage, • Den aushaftenden Betrag, • den verrechneten Zinssatz sowie die verrechneten Verzugszinsen. Mahnspesen werden entsprechend den Entgeltbestimmungen „Liste für Sonstige Dienstleistungen“ der A1 in der jeweils gültig...
Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum des Netzbetreibers ist das Kalenderjahr.
Abrechnungszeitraum a) Der Abrechnungszeitraum des Netzbetreibers ist ☒ bei SLP rollierende Abrechnung ☒ bei RLM das Kalenderjahr
Abrechnungszeitraum. 1.1 Der Kunde beauftragt den Lieferanten, beginnend ab dem , frühestens jedoch ab Lieferbeginn, gemäß § 40 Abs. 3 EnWG in monatlichen vierteljährlichen halbjährlichen Zeiträumen abzurechnen.
1.2 Bei einer vierteljährlichen Abrechnung erfolgt die Abrechnung jeweils für ein Kalendervierteljahr, d. h. für die Zeiträume Januar bis Xxxx, April bis Juni, Juli bis September sowie Oktober bis Dezember. Bei einer halbjährlichen Abrechnung erfolgt die Abrechnung jeweils für ein Kalenderhalbjahr, d. h. für die Monate Januar bis Juni sowie Juli bis Dezember.
1.3 Für den Fall, dass die Abrechnung in den in Ziffer 1.1 gewählten Zeiträumen vor Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage ab dem Tage des Vertrags- schlusses) aufgenommen werden soll, erkläre ich im Hinblick auf mein Widerrufsrecht nach Maßgabe von Ziffer 6 zusätzlich (falls gewünscht, bitte ankreuzen): Ich verlange ausdrücklich, dass die Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag – soweit möglich – auch beginnen soll, wenn der Beginn der Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – liegt. Für den Fall, dass ich mein Wider- rufsrecht ausübe, schulde ich dem Lieferanten für die ab Vertragsschluss bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag als Wertersatz.
Abrechnungszeitraum. Als Abrechnungszeitraum gilt der Kalendermonat. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gilt dieser Abrechnungszeitraum für alle Entgelte mit Ausnahme einmalig anfallender Entgelte für sonstige Leistungen (siehe Punkt 5.10.2).
Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum beträgt für unbefristete Abonnements 1 Monat und für Jahresabonnements 1 Jahr.
Abrechnungszeitraum. Die Entgelte werden nach zeitlichen Abschnitten oder bei Einzelleistungen gesondert berechnet. Entgelte für den jeweiligen Abrechnungszeitraum werden im Voraus fällig
Abrechnungszeitraum. Als Abrechnungszeitraum gilt der Kalendermonat (vom Monatsersten 0:00 Uhr bis zum Monatsletzten 24:00 Uhr). Soweit in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt dieser Abrechnungszeitraum für alle Entgelte mit Ausnahme einmalig anfallende Entgelte für sonstige Leistungen (siehe Punkt 5.11.2). Tarifänderungen treten jeweils zum Umschaltezeitpunkt sekundengenau in Kraft.
Abrechnungszeitraum. (1.1.) Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund den Abrechnungszeitraum für die Zukunft zu ändern und bei der Umstellung auf den neuen Abrechnungszeitraum den bisherigen zu verkürzen. Den Grund für die Umstellung und deren Beginn hat er dem Mieter rechtzeitig vorher mitzuteilen.
(1.2.) Betriebskosten, die nicht in jährlichem Turnus anfallen, darf der Vermieter in voller Höhe im Jahr ihrer Entstehung ansetzen. Er ist aber auch berechtigt, sie auf mehrere Jahre zu verteilen. Bei Mieterwechsel hat der alte Mieter die noch nicht gezahlten Teilbeträge in einer Summe nachzuzahlen.