Abrechnungszeitraum Musterklauseln

Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum des Netzbetreibers ist das Kalenderjahr.
Abrechnungszeitraum a) Der Abrechnungszeitraum des Netzbetreibers ist ☒ bei SLP rollierende Abrechnung ☒ bei RLM das Kalenderjahr
Abrechnungszeitraum. Als Abrechnungszeitraum gilt der Kalendermonat. Soweit in diesem Vertrag nichts Anderes festgelegt wird, gilt dieser Abrechnungszeitraum für alle Entgelte, außer für Entgelte nach Aufwand und Restentgelte A1 ermöglicht dem ISP/VoB-only Vertragspartner über das im Anhang 9 Web-Frontend beschriebene Web-Frontend den tagesaktuellen Zugang zu sämtlichen Zeitpunkten (zum Beispiel Einlastungszeitpunkt, Herstellungszeitpunkt), die für die Nachvollziehbarkeit der vertraglich relevanten Fristen und für die Überprüfbarkeit der Rechnung notwendig sind. Die Rechnungslegung durch A1 erfolgt am Ende des Abrechnungszeitraums. Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Versenden der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu zahlen. Mit der Rechnung stellt A1 dem ISP/VoB-only Vertragspartner in einer Liste für alle im Zeitraum relevanten Endkunden-Anschlüsse (eindeutig identifiziert, etwa anhand der Telefonnummer) pro Endkunden-Anschluss zumindest das Einlastungsdatum und das tatsächliche Herstelldatum im Excel-Format zur Verfügung. A1 ist berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle 1 Cent aufzurunden. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe des Zahlungszwecks, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Bei der Ersteinrichtung wird eine (taggenaue) aliquote Abrechnung des monatlichen Entgeltes beginnend mit der tatsächlichen Herstellung gemäß Anhang 8 auf Endkundenebene durchgeführt. Xxxxx das Vertragsverhältnis während eines Monates, so sind die monatlichen Entgelte entsprechend aliquot zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Verzugszinsen sind gesondert zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten: • die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund derer Verzugszinsen verrechnet werden, • Anzahl der Verzugstage, • Den aushaftenden Betrag, • den verrechneten Zinssatz sowie die verrechneten Verzugszinsen. Mahnspesen werden entsprechend den Entgeltbestimmungen „Liste für Sonstige Dienstleistungen“ der A1 in der jeweils gültig...
Abrechnungszeitraum. 1.1 Der Kunde beauftragt den Lieferanten, beginnend ab dem … ……, frühestens jedoch ab Lieferbeginn in □ monatlichen □ vierteljährlichen □ halbjährlichen Zeiträumen abzurechnen.
Abrechnungszeitraum. 1.1 Der Kunde beauftragt den Lieferanten, beginnend ab dem , frühestens jedoch ab Lieferbeginn, gemäß § 40 Abs. 3 EnWG in monatlichen vierteljährlichen halbjährlichen Zeiträumen abzurechnen.
Abrechnungszeitraum. Als Abrechnungszeitraum gilt der Kalendermonat. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gilt dieser Abrechnungszeitraum für alle Entgelte mit Ausnahme einmalig anfallender Entgelte für sonstige Leistungen (siehe Punkt 5.10.2).
Abrechnungszeitraum. Als Abrechnungszeitraum gilt der Kalendermonat (vom Monatsersten 0:00 Uhr bis zum Monatsletzten 24:00 Uhr). Soweit in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt dieser Abrechnungszeitraum für alle Entgelte mit Ausnahme einmalig anfallender Entgelte für sonstige Leistungen (siehe Punkt 4.11.2). Tarifänderungen treten jeweils am Umschaltetag um 00:00 Uhr sekundengenau in Kraft
Abrechnungszeitraum. 1. Der Abrechnungszeitraum beträgt für unbefristete Abonnements 1 Monat und für Jahresabonnements 1 Jahr.
Abrechnungszeitraum. 23.1. Die verbrauchte Wassermenge wird jeweils im September eines jeden Jahres durch Ablesekarten festgestellt und mit der letzten Quartalsvorschreibung abgerechnet.
Abrechnungszeitraum. Die Abrechnung und Belastung des Pauschalpreises, sowie weiterer Preise, erfolgt nachträglich zum Quartalsende am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres