Anfrage Musterklauseln

Anfrage. Auf Anfrage teilt die Vermieterin mit, welche Räumlichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Eine Reservierung erfolgt für beide Seiten unverbindlich. Rechte können daraus nicht hergeleitet werden.
Anfrage. 1.1 Die Herstellung eines physischen Zugangs seitens des Entbündelungspartners zu einem Splitter von LTN beginnt mit einer Nachfrage (siehe Anhang 11 Kontaktpersonen und Ansprechstellen unter Anfrage und Anhang 12 Formular für Anfragen und Bestellungen) seitens des Entbündelungspartners zur Verwendung von Anschlussleitungen betreffend Teilnehmer in bestimmten abgegrenzten regionalen Gebieten, in denen der Entbündelungspartner in absehbarer Zeit (ca. innerhalb eines Jahres), soweit geplant, Zugang zur SAUS erwirken möchte. a) Angaben zum Entbündelungspartner (Name, Anschrift, Ansprechpartner) b) Regionales Gebiet auf das sich der Forecast bezieht; c) Die ungefähre Anzahl der zu erwarteten Teilnehmerentbündelungen in Bezug auf das regionale Gebiet; d) Nennung der gewählten Nutzungsvariante soweit die Angabe überhaupt möglich ist; e) bei SAUS, die hochbitratiger Nutzung der TASL sowie das beabsichtigte Übertragungsverfahren soweit die Angabe überhaupt möglich ist; f) geplante/r Umsetzungszeitraum/räume g) Datum, Unterschrift 1.2 Nachfolgend an den Erhalt derartiger Informationen ist der Entbündelungspartner, falls diese unklar sind, des Weiteren auch ohne konkrete Bestellung berechtigt, bei LTN Klarstellungen der gegebenen Antworten von LTN abzufragen. Derartige Fragen werden von LTN binnen fünfzehn Arbeitstagen beantwortet. Diese Leistungen sind im Entgelt für die Anfrage enthalten. Anhang 4 Vorbeugende Wartung von Überspannungsschutzeinrichtungen
Anfrage. Angebote des Lieferanten müssen dem Anfragetext entsprechen und auf unsere Anfragezeichen Bezug nehmen. Alle Angebote sind für uns kostenlos.
Anfrage. Auf eine schriftliche oder mündliche Anfrage erhält die Kundin/der Kunde ein Bestätigungs-Mail über die Verfügbarkeit. Sobald die Zusage für die Einmietung schriftlich oder mündlich gegeben wird, sind die Räumlichkeiten reserviert und die Einmietung für beide Seiten verbindlich.
Anfrage. Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot werden von iwis folgende Daten im Lieferantenportal zur Verfügung gestellt: • Zeichnung / Stückliste / 3D-Modell / Lastenheft • geplante Jahresstückzahlen* • iwis cost breakdown Formular • iwis Formular “Herstellbarkeitsbewertung“ (F068) • iwis Formular “Kapazität“ (F288) • Terminschienen • Anforderungen der iwis-Kunden, einschließlich „Customer Specific Requirements“ (CSR) – siehe 6.1 Der von iwis vorgegebene Abgabetermin ist zwingend einzuhalten. Abweichungen sind mit iwis Einkauf abzustimmen. *Bei diesen Jahresstückzahlen handelt es sich um unverbindliche Einschätzungen, die in der Regel auf Planungsunterla- gen der iwis-Kunden basieren. iwis ist nicht in der Lage, diese Angaben zu verifizieren. Durch die Mitteilung geplanter Jahresstückzahlen durch iwis erhält der Lieferant, selbst wenn er als „single source“ beauftragt wird, keinen Anspruch auf Lieferung irgendwelcher (Mindest-) Mengen.
Anfrage. Von WestRock eingeholte Preis- oder Angebotsanfragen oder sonstige Anfragen sind unverbindliche Anfragen und stellen kein Angebot dar.
Anfrage. Anfragen sind für den AG unverbindlich und die Erstellung eines Anbots durch den AN ist kostenlos. Die Anbote des AN haben dem Anfragetext und den eventuell beigelegten technischen Unterlagen des AG genau zu entsprechen. Abweichungen müssen vom AN gekennzeichnet und hervorgehoben werden. Alternativen können vom AN gesondert angeboten werden. Vom AN erstellte Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen sind, sofern nicht vorab anders schriftlich vereinbart ist, unentgeltlich und verbindlich. Die Anbotannahme, und damit der Vertragsabschluss, erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestellung durch den AG auf ein bindendes Anbot des AN. Der AG behält sich das Recht vor, nur Teile eines Anbots anzunehmen. Erfolgt durch den AG eine Änderung im Vergleich zum Anbot des AN, gilt das Anbot des AG automatisch als freibleibend.

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  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Ansprechpartner Technische Fragen - Vertragliche Fragen - Briefadresse - Faxadresse - Email Adresse

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.