Anfrage Musterklauseln

Anfrage. Auf Anfrage teilt die Vermieterin mit, welche Räumlichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Eine Reservierung erfolgt für beide Seiten unverbindlich. Rechte können daraus nicht hergeleitet werden.
Anfrage. Angebote des Lieferanten müssen dem Anfragetext entsprechen und auf unsere Anfragezeichen Bezug nehmen. Alle Angebote sind für uns kostenlos.
Anfrage. 1.1 Die Herstellung eines physischen Zugangs seitens des Entbündelungspartners zu einem Splitter von LTN beginnt mit einer Nachfrage (siehe Anhang 11 Kontaktpersonen und Ansprechstellen unter Anfrage und Anhang 12 Formular für Anfragen und Bestellungen) seitens des Entbündelungspartners zur Verwendung von Anschlussleitungen betreffend Teilnehmer in bestimmten abgegrenzten regionalen Gebieten, in denen der Entbündelungspartner in absehbarer Zeit (ca. innerhalb eines Jahres), soweit geplant, Zugang zur SAUS erwirken möchte. a) Angaben zum Entbündelungspartner (Name, Anschrift, Ansprechpartner) b) Regionales Gebiet auf das sich der Forecast bezieht; c) Die ungefähre Anzahl der zu erwarteten Teilnehmerentbündelungen in Bezug auf das regionale Gebiet; d) Nennung der gewählten Nutzungsvariante soweit die Angabe überhaupt möglich ist; e) bei SAUS, die hochbitratiger Nutzung der TASL sowie das beabsichtigte Übertragungsverfahren soweit die Angabe überhaupt möglich ist; f) geplante/r Umsetzungszeitraum/räume g) Datum, Unterschrift 1.2 Nachfolgend an den Erhalt derartiger Informationen ist der Entbündelungspartner, falls diese unklar sind, des Weiteren auch ohne konkrete Bestellung berechtigt, bei LTN Klarstellungen der gegebenen Antworten von LTN abzufragen. Derartige Fragen werden von LTN binnen fünfzehn Arbeitstagen beantwortet. Diese Leistungen sind im Entgelt für die Anfrage enthalten. Anhang 4 Vorbeugende Wartung von Überspannungsschutzeinrichtungen
Anfrage. Anfragen sind für den AG unverbindlich und die Erstellung eines Anbots durch den AN ist kostenlos. Die Anbote des AN haben dem Anfragetext und den eventuell beigelegten technischen Unterlagen des AG genau zu entsprechen. Abweichungen müssen vom AN gekennzeichnet und hervorgehoben werden. Alternativen können vom AN gesondert angeboten werden. Vom AN erstellte Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen sind, sofern nicht vorab anders schriftlich vereinbart ist, unentgeltlich und verbindlich. Die Anbotannahme, und damit der Vertragsabschluss, erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestellung durch den AG auf ein bindendes Anbot des AN. Der AG behält sich das Recht vor, nur Teile eines Anbots anzunehmen. Erfolgt durch den AG eine Änderung im Vergleich zum Anbot des AN, gilt das Anbot des AG automatisch als freibleibend.
Anfrage. Auf eine schriftliche oder mündliche Anfrage erhält die Kundin/der Kunde ein Bestätigungs-Mail über die Verfügbarkeit. Sobald die Zusage für die Einmietung schriftlich oder mündlich gegeben wird, sind die Räumlichkeiten reserviert und die Einmietung für beide Seiten verbindlich.
Anfrage. Von WestRock eingeholte Preis- oder Angebotsanfragen oder sonstige Anfragen sind unverbindliche Anfragen und stellen kein Angebot dar.
Anfrage. Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot werden von iwis folgende Daten im Lieferantenportal zur Verfügung gestellt: • Zeichnung / Stückliste / 3D-Modell / Lastenheft • geplante Jahresstückzahlen* • iwis cost breakdown Formular • iwis Formular “Herstellbarkeitsbewertung“ (F068) • iwis Formular “Kapazität“ (F288) • Terminschienen • Anforderungen der iwis-Kunden, einschließlich „Customer Specific Requirements“ (CSR) – siehe 6.1 Der von iwis vorgegebene Abgabetermin ist zwingend einzuhalten. Abweichungen sind mit iwis Einkauf abzustimmen. *Bei diesen Jahresstückzahlen handelt es sich um unverbindliche Einschätzungen, die in der Regel auf Planungsunterla- gen der iwis-Kunden basieren. iwis ist nicht in der Lage, diese Angaben zu verifizieren. Durch die Mitteilung geplanter Jahresstückzahlen durch iwis erhält der Lieferant, selbst wenn er als „single source“ beauftragt wird, keinen Anspruch auf Lieferung irgendwelcher (Mindest-) Mengen.

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  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Ansprechpartner Technische Fragen - Vertragliche Fragen - Briefadresse - Faxadresse - Email Adresse

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.