Finanzierungsverträge Musterklauseln

Finanzierungsverträge. Die ETERNA Gruppe finanziert sich zum Zeitpunkt dieses Prospekts über die EUR 55 Mio. Anleihe, welche 2012 begeben wurde (davon rund EUR 53,1 Mio. ausstehend), und über Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 29,8 Mio. (zum 30. September 2016, einschließlich amortisierter Zinsen). Die ETERNA Gruppe plant sich über die Begebung der Schuldverschreibungen und über das EUR 33 Mio. Neue Schuldscheindarlehen zu refinanzieren. Die Gesellschaft hat im Oktober 2012 eine Unternehmensanleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 35 Mio. an der Börse Stuttgart unter dem Börsensegment "Bondm" mit der ISIN: DE000A1REXA4, WKN: A1REXA emittiert. Die Anleihe wurde im Juni 2013 um EUR 20 Mio. aufgestockt, sodass die Anleihe ein ausgegebenes Gesamtvolumen von EUR 55 Mio. aufweist. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis zum 9. Oktober 2017 und ist mit einem festen Zinssatz von 8 % jährlich verzinst. Die ETERNA Gruppe hat bis zum Bilanzstichtag 30. September 2016 rund EUR 1,9 Mio. (Nominalwert) der ausgegebenen Anleihe zurückgekauft, sodass die Anleihe derzeit in Höhe eines Nominalbetrags von rund EUR 53,1 Mio. aussteht.
Finanzierungsverträge. Die Emittentin hat als Darlehensnehmerin am 31. Dezember 2018 einen Darlehensvertrag mit der Kat- jes Deutschland abgeschlossen, zu dem bis zum Datum des Prospekts insgesamt 11 Nachträge ver- einbart wurden, mit denen im Wesentlichen die Darlehenssumme erhöht sowie die Laufzeit des Darle- hens verlängert wurde, zuletzt am 16. August 2022. Der insgesamt ausgezahlte und ausstehende Dar- lehensbetrag beläuft sich zum Datum des Prospekts auf insgesamt EUR 9.987.067,83. Das Darlehen läuft bis zum 31. Dezember 2023 und ist endfällig zu tilgen. Zinsen sind halbjährig zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres zu zahlen. Der Zinssatz beläuft sich auf 3,00 % p.a. In einem zwölften Nachtrag haben die Parteien vereinbart, dass Katjes Deutschland nach Eintritt der Insolvenz und Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens sowie im Fall einer Liquidation der Emittentin mit ihren sämtlichen be- stehenden und zukünftigen Forderungen aus diesem Darlehensvertrag einschließlich der Nebenforde- rungen („Nachrangforderungen“) hinter sämtliche zukünftige Forderungen der Gläubiger aus den prospektgegenständlichen Schuldverschreibungen im Range zurücktritt. Zweitens hat sich Katjes Deutschland verpflichtet, die Nachrangforderungen außerhalb eines Insolvenz- oder Liquidationsver- fahrens solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde („qua- lifizierter Rangrücktritt“). Drittens hat sich Katjes Deutschland verpflichtet, die Nachrangforderungen nicht außerhalb der Katjes-Gruppe besichern zu lassen und sie nicht an Dritte außerhalb der Katjes- Gruppe abzutreten oder zu verpfänden. Entsprechende Verfügungen innerhalb der Katjes-Gruppe sind dagegen möglich, sofern der Vertragspartner sich im Rahmen der Verfügung ebenfalls der vorstehen- den Rangrücktrittsvereinbarung unterwirft. Die Emittentin ist als Darlehensnehmerin Partei von zwei weiteren Darlehensverträgen mit der Katjes Deutschland im Volumen von zusammen EUR 14.210.000,00. Ein Darlehen in Höhe von EUR 6.160.000,00 wurde mit Vertrag vom 25. Mai 2022 nebst Nachtrag vom 4. August 2022 vereinbart, läuft bis zum 31. Dezember 2022 und ist endfällig zu tilgen und zu verzinsen. Der Zinssatz beläuft sich auf 3,0 % p.a. Das Darlehen ist jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Mit Verträgen vom 15. Ok- tober 2022 hat Katjes Deutschland vier weitere Darlehen im Gesamtbetrag von EUR 7.950.000,00 über- nomme...
Finanzierungsverträge. Die Unternehmen der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe sind Partei folgender wesentlicher Finanzierungs- verträge:
Finanzierungsverträge a) Unternehmensanleihe 2021/2030
Finanzierungsverträge aa) Gruppenexterne Finanzierungsverträge Darlehens- nehmerin Darlehensgeberin Vertragsab- schluss Laufzeit Darlehens- summe in EUR Zinsen Zweck der Finanzie- rung Tilgung und rele- vante Klauseln Darlehens- nehmerin Darlehensgeberin Vertragsab- schluss Laufzeit Darlehens- summe in EUR Zinsen Zweck der Finanzie- rung Tilgung und rele- vante Klauseln Darlehens- nehmerin Darlehensgeberin Vertragsab- schluss Laufzeit Darlehens- summe in EUR Zinsen Zweck der Finanzie- rung Tilgung und rele- vante Klauseln
Finanzierungsverträge. Qualifizierte Nachrangdarlehensverträge

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.